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Full text of "Jahres-Bericht über das Bischöfliche Lyceum zu Eichstätt für das Studienjahr 1882/83 : mit einem Programme: nach der Lehre des heiligen Thomas von Aquin"

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3aijrc5=Bcrid)t 


über  bas 


"^ifc^öffit^e  Jtjccuw 


3" 


dtt^ftätt 

für  bas 

;^ttt^iertja^v  1882J83. 


üHit    einem   Proßromwe: 

^te  f actawenfe  be$  äffen  feHameufe$  im  JUtflemctnen, 

und)  5cr  £fl)rc  bcs  Ijciligfu  ^l)omaö  t)Ou  :Anuiii 

bärge  (teilt 

vow. 


IV 


-  <:^^ '^^o* ^%^  - 


Drucf  üon   ^uguft   fjornif. 


TUE  iNSTiTurr  or  mfdiafval  studies 

10  ELMSLEV   PLACE 
TO«0/s<TO  6,   CAt^ADA, 

OCT131S3I 


0iftorifi^c  uttb  ft«tiftif(^c  Ulotijcu  ükt  b«§  ©ifd^öflidjc  St)ccum 
in  (gi(^ftätt  ffir  m  Stubicnia^r  1882|83. 

5Rad^  ber  am  11.  Dftober  gefd^eljenen  ^Inmelbung  jur  Snfcription  ruurbe  am 
12.  ba^  Initium  solemne  mit  feierlichem  §0(^amte  unb  Yeni  S.  Spiritus  QeljaUen, 
imb  barauf  bie  gmmatrifulation  vorgenommen. 

51m  13.  Dftober  begannen  bie  ^[^orlefungen. 

Qmmatrifuliert  mürben  am  5tnfange  be^  erften  ©emefler^  183  (s:anbibaten, 
moDon  153  ber  tl[)eotogif^en  unb  30  ber  p()irofopl)if(^en  6e!tion  angeljörten.  Qm 
erften  ©emefter  mürben  12  (Sanbibaten  ber  ^^eologie  ju  ^rieftern  gemei()t  unb 
rerliefeen  bie  Slnftalt,  jugleid^  mit  i^nen  ein  ^iafon.  @in  an  berfetben  immatri^ 
fuUerter  ^riefter  trat  mä^renb  beöfetben  in  bie  6eetforge  ein,  ein  ßanbibat  ber 
S^ljeologie  wä^lk  ben  flöfterlid^en  ^eruf,  jmei  anbere  ixakn  an  Ilniuerfitäten  über, 
ebenfo  ein  (Eanbibat  ber  ^^Uofop^ie.  3}lit  beginn  be§  jmeiten  ©emeftero  mürben 
14  (s;anbibaten  ber  ^Ejeologie  unb  6  ber  ^f)Uofop()ie  immatrifuUert,  fo  baf3  bie 
(^efammtsa()(  ber  (Eanbibaten  in  biefem  ©emefter  185  betrug,  unb  gmar  150  X^eo= 
logen  unb  35  ^^i(ofopf)en. 

3m  Kollegium  ber  §erren  ^rofefforen  ergab  fid;  bie  eine  ^eränberung,  ha^ 
ber  ^rofeffor  ber  (El)emie  unb  9taturraiffenf$aften,  ber  §od)m.  öerr  ^()iHpp 
^offmann,  leiber  burd)  (angmierige  2lugen(eiben  fi(^  genötiget  falj,  um  hm  Slulje^ 
ftanb  nad)jufud)en,  meldten  iljm  ©eine  ^ifd)öf(.  (Knaben  unfer  §od)nnir' 
bigfler  §err  unter  eljrenber  Slnerfennung  feiner  Dielen  unb  großen  ^erbienftc 
um  unfere  5lnfta(t  bemittigte.  ®r  \)aite  ha§>  ermä()nte  Seliramt  17  Qa^re  liinburc^ 
mit  unermübetem  ©ifer  unb  Dorjüglid^em  ©rfolge  befteibet.  §iefiir  fo  mie  für 
bie  @üte,  momit  ber  attoere^rte  Setjrer  feine  eigenen  mertootten  naturn)iffenfd)aft= 
(iijen  ©ammlungen  für  bie  llnterri(^t^§mede  ber  Slnftalt  uermenbete,  fei  il)m  bi^^i^it 
bev  innigfte  ®anf  be»  bif^öfl.  £tjceum§  au^gefproc^en. 

5ln  feine  ©tette  l)aben  ^eme  ^ifc^off.  (^naben  ben  §errn  Dr.  3of  epl) 
©^mertf(^(ager  x)om  1.  Dftober  1882  an  a(§  ©ocenten  berufen. 

^ag  erfte  ©emefter  mürbe  am  20.  Wläx^,  bay  iwdie  am  31.  ^s^üi  mit 
feierlichem  ^anfgotte^bienfte  gefd^loffen,  nad^bem  bie  ©yamina  in  (SJegenioart  $v. 
'^ifc^offic^en  (^naben  abgefjalten  morben  maren. 

^a§  ©(^uljal)r  18^3/84  beginnt  mit  bem  Eintritt  ber  2llumnen  in  ha^  ©eminar 
am  11.  unb  ber  2lnmelbung  gur  Qnfcription  am  16.  Dftober. 

Dr.  ^ol},  €t).  pruner, 

5<^tnRapituCar  itxxb  §emiitar=^cgcito, 

Hector  bcs  Bifd^öfl.  Cy*^*-''^^"^- 


A. 
2:(jCo(o(|i)d)c  Scftion. 

%\t{.  §err  ^onipro^ift  unb  fßl.  geiftt.  Dkt  Jlnfon  ^annedicv,  ^^.^rofcffov  ber 
©ye^cfe  iiub  bcr  biMifd^en  9[BiffenfcI)aftcn. 

Xitl.  .§err  ^ombed;nnt  Dr.  "^aCcntm  "gßaCDofer,  ^^Nvcfoffor  ber  fiiturßif, 
(ef)rte  für  ben  3.  unb  4.  t(}eo(.  6ur§  in  4  Stimbeu  modjcntHd)  fpejicHc 
fiiturijif,  unb  giimr  im  I.  ©cm.:  uom  l)(.  ^Okfto^ifcr  unb  bem  fird)üd)cn 
6tunbeni3ebete;  im  JI.  Sem:  Don  ben  ()I.  ©nfrnmenten,  ben  ©a!ra 
mentalicn  iinb  bem  ^ird^enjal)re. 

Xitl.  §err  $Dom!apituIar  unb  ©eneralüifar  Sofept;  (^corc(  Sitftner,  ^rofeffor 
ber  i!ir(^en9efd)i($te,  (a§  für  ben  1.,  2.  unb  3.  t()eoI.  ßure  in  moc^entlid; 
3  6tunbcn  im  I.  ©em.:  von  ber  ©rünbung  ber  .^irdjc  H^  ^um  5Inftreten 
bev  (jl.  S3oniftttiu§,  im  II.  (Sem.:  uon  ba  Ho  §um  (S^oncil  ron  S3afel. 

^er  DIeftor  unb  ^l^eridjterftntter,  ^omfapitular  unb  (Seminar=9iegen^5  Dr.  goß. 
^v.  "^xatner,  ^rofeffor  ber  3)1  erat-  unb  ^Uftoraltljeotogie,   letirte: 

1)  ^'aftürattfjeotoöie  für  ben  4.  (Eur§  in  modjentücj^  0  Stunben,  unb 
jmar  im  I.  ©em.:  3>ern)aftung  be^^  1)1.  ^Buftcjerid^tee  unb  feelforiv- 
lid^e  $f(id;ten  in  Slnfeljunc]  ber  ßlje;  im  II.  Sem.:  .'liranfenfeerforge, 
Spenbung  ber  (j(.  Xaufe,  bie  gefammte  ^farroermaltung. 

2)  3}lortt(tl)eoIogie  für  ben  2.  unb  3.  ßur^  in  n)od;entIid)  4  Stauben 
unb  jmar  im  I.  Sem.:  uom  5.,  ß.  unb  7.  (^JeOote;  im  II.  Sem.:  Seigre 
yon  ben  ^^erträgen  unb  vom  Grbred^te  unb  uon  ber  ^)ieftitution ; 
t)om  8.,  9.  unb  10.  Gebote  unb  uom  gaftengebote. 

Xit(.  $err  SDomfapitular  Dr.  JVCßcvf  ^tocßC,  ^^>rofefjor  ber  proftifdjcn  ^^s(ji(o 
fo;)()ie  unb  ^^äbagogü,  la^  für  ben  1.  ©ur^:  (5t(;if,  Sojin(=  unb 
9ied)tc^pl)i(ofopbie  in  moc^eut(i(5  2  Stnaben;  @efd;id)te  ber  ^M)i[o^ 
fopfjie  in  modjentlid^  1  Stunbe,  unb  ^äbagogif  in  moc^entUd)  1  Staube. 

Xitl.  §err  SDomfnpitutar  Dr.  ^vmtj  von  "^auCa  "giTor^^otf,  ^rofeffor  ber 
^ogmatif,  trug  vor  für  bie  4  (^urfe  in  mod^entUd)  G  Stauben  im  I.  Sem.: 


^raftat:  de  incarnatione  nebft  SJianoIoßie;  im  IL  6em. :  de  Deo  uno. 
9}?e()vma(y  tourben  Disputationen  abo^^)^^^^"- 
JQivx  Dr.  "^MnCipp  ^devqcxxxöiiyev ,  ^]^xo\^\)QV  be»   Iird;cnred)tS    unb   ber 
§oniitetif,  (etjite: 

1)  ^livd)euredjt  für  h^n  2.  unb  3.  (EuviS  in  n)oc^entti(^  3  ©tunben,  unb 
jiuar  im  I.  6cm.:  ^^rincipien  unb  Duellen  be§  ^ivd;enred)t!Cv  ©taat 
unb  St\xd)e,  ^^erljäftniy  ber  Mrdje  gu  ben  ^^nberöijläubicjen,  ferner  in 
3  auberen  Jöodjenftnnben  (Sf)ered)t;  im  11.  6em.:  bie  t'irdjUd^en  ^^ei- 
fönen  unb  tirdjendmter. 

2)  <Qomi(eti!  für  ben  2,  tljeof.  iim^^  in  2  5Bod)enftunben  in  beiben  6emeftern, 
für  ben  3.  tljeot.  ^wv^S  praftifdje  Uebunöen  loaljrenb  beö  I.  6em.  in 
2  3Bodjenftnnben. 

§err  Dr.  "^efer  gyd^xixaÜ^i',  ^:profcffor  ber  (5^*eijefe  unb  ber  biOlif d)en  äl^iffen= 
fd)aften,  laS  im  I.  6em.:  in  loodjcntlid)  3  Stunben  für  ben  2,  unb  3.  (5ur<?: 
(Sj:eijefe  bey  ^Jiömerbriefeö;  in  loodjcntlid)  1  ©tunbe:  ^inleitumj  in  ba*^ 
neue  ^eftnment;  in  lüod)ent(id)  2  ©tunben  für  ben  1.  ßurv  biMifd^e  .§er:= 
meneutit  3m  II.  ©em. :  in  lüod)ent(id)  3  ©tunben  für  ben  2.  unb  3.  (Sur«: 
(iyeijefe  be§  ^-^rovtjeten  3ad)ariag;  in  iöod)ent(id;  2  ©tunben  2lrd)no(oßie. 
3n  beiben  ©emeftern  (eljrte  er  in  loodjenttid;  3  ©tunben  für  ben  1.  (5nrö 
Ijebrüifdje  ^rannnatif  mit  lleberfet^untj^übumjen;  aufjerbem  in  loodjent^ 
lid)  l  ©tunbe  für  Geübtere:  f)ebrmfd)e  Sefeübun^en  au-S  3faiay. 

§err  ©ubretjeuö  Jlitfon  ^Hogner  (aS  im  f.  ©em.:  für  ben  4.  (EurS  in  luodjentüdj 
2  ©tunben  5lated)etif;  in  beiben  ©emeftern:  leitete  er  für  ebenbenfetben  bie 
[jomiletifdjen  llebunöen  im  ©eminar. 

gerv  Domoüar  unb  Dondapellmeifter  gBrirtimt  -^ral5ßeC  lao  für  ben  4.  (inrö 
in  iüod;entlid)  2  ©tunben  ^tubriciftif,  ertbeilte  h^n  ©eminaralumnen  Xluter= 
rid;t  im  (Stjoralgefange,  unb  leitete  iljre  litunjifdjen  llebumjen. 


6 


i>et,]cirf)ui§ 


in 


^an^W\icn  bos  IV.  tI]coI.  Ciivfcs. 


7^ 

3 

^JUmcn 

i 

O 

bcv 

©cbuvtöjeit 

©cburtöort. 

s 

«Ferren  (^aubtbateu. 

*)  3n^vicftcrinuurbcii  am  ®c{)Iuffc 
be^   crftcii   @ciuc)'tcr^?    ginucil)t    bic 
Ferren : 

] 

Slnljcier  ^eter 

5.  max    1858 

^leffeUjeim,  9l()einpr. 

2 

58 r QU c! mann  3o(> 

1.  m.    1857 

©nborf,  SBeftpt). 

3 

Breuer  gran§ 

17.  3na    1858 

^öhi  a.  9l(j. 

4 

^^uljt  Sorenj 

20.  3uli    1857 

9Rieberbreitbad;,  :){(jeinpr. 

5 

^emniede  Slnton 

24.  3Roü.    1859 

£tten()aufen,  2öeftpl). 

6 

i?inb ermann  Snbioüj 

29.  D!t.     1849 

(^msbetten,  5Beftp(). 

7 

ilHnfenberg  lt\u( 

28.  mäxi  1857 

5lad)en,  91()einpr. 

8 

Dbermeier  ^onrab 

2.  Dft.     1850 

^aunilv  äöeftvt). 

9 

^aljer  ^eter 

20.  ©ept.  1859 

©iljem,  DKjeinpr. 

10 

^^orten  Qot).  ^^ernlj. 

1.  gebr.  1859 

6d;meid),  ^l)einpr. 

11 

Dlongen  (Sljriftian 

2.  3ua    1858 

Saffetb,  ^J{(jeinpr. 

12 

6d)mitt  3o()ann 

9.  Wläxi  1858 

^lan^em,  3i()einpr. 

13 

etenten  Qofepl) 

27.  3uni  1857 

Stachen,  9U)einpr. 

14 

*)  5üifecrbem  gefjörtcu  mir  \m\y- 
renb  bc§  crftcn  ©cnieftcvc^  ^imi  iöer= 
banbc  bcr  3(nftalt  bic  Ferren: 

18.  5lprU  1856 

^JKjaumcn,  DKjeinpr. 

15 

S3üc!mann  53ernlj.,  ^^^.U'iefter 

13.  Max    1857 

SSarcnborf,  äßeW. 

16 

y.  §ät)(inß  .S^einrid;,  ®ia!. 
*)  3tn  s^citcii  Scmcftcr  tuurbcn 
,^u  ^ricftcni  gciucif)!  bic  .sperren: 

19.  gebr.  1861 

^üblen^,  3Ujeinpr. 

17 

Slrmborft  granj 

17.  mäxi  1856 

^!at!ftein,  Dftpr. 

18 

^^ecfer  .<oeinri(5 

13.  Qua  1860 

(Cloppenburg,  Dlbenburg. 

19 

'  ^vnö)  ^ermann 

9.  3ua    1858 

^flieberbielfeu,  ^iüeftpl). 

20 

'  (SderDOßt  ,<geinnd) 

12.  9Här§  1860 

e^genrobe,  ^il^eftpl). 

21 

ßljfe^  5yran§ 

13.  3^op.   1855 

;  ä^ftingen,  ^l^einpr. 

91amctt 

• 

ber 

©cburtgjctt. 

©cburtöort. 

Ferren  ©anbibotcn. 

22 

Dr.  ©Ijjeö  etepljan 

9. 

^^i. 

1855 

ßeltingen,  Mjeinpr. 

23 

©ff mann  Qofepl; 

13. 

Sing. 

1859 

3Berben,  9ftljeinpr. 

24 

@i)erö  3a!o() 

1. 

gebr. 

1861 

§ommerfuni,  S^tjeinpr. 

25 

%adUx  3ol>  ©u. 

27. 

gebr. 

1856 

(^oB^eim,  ©d^u).  ^. 

26 

gifd^er  ©eorg 

1. 

3u(i 

1859 

3flieber=3}?ör(en,  Reffen. 

27 

granfen  ^eter 

29. 

^ej. 

1856 

^affum,  9fll)einpr. 

28 

granfenberg  granj 

1. 

mai 

1859 

SQ^ad^tenbunf,  3ft()einpr. 

29 

gritf(^  Martin 

9. 

2lpril 

1857 

SerQ^ljanfen,  D.=^f. 

30 

^öttfe  Saline 

6. 

3an. 

1860 

6trüdUngen,  Dlbenburcj. 

31 

§afebrin!  Stfjeob. 

24. 

©ept. 

1857 

^ird^fietten,  2öeftp(> 

32 

§ofmann  5lbam 

13. 

3uli 

1859 

.geppenljeim  a.  ^^.,  §effen. 

33 

§oüeftabt  SöUljelm 

14. 

SJlai 

1859 

@eitl)e,  SBeftpIj. 

34 

Dr.  3 jede  ^ermann 

9. 

Wläx^ 

1856 

Rötungen,  6a(^fen. 

35 

3fenfee  (Eljdftian 

5. 

Quni 

1860 

Sßirringen,  ^annooer. 

36 

^nott  3a!ob 

27. 

3tu9. 

1860 

^erg^eim,  üKjeinpr. 

37 

^o^loiüöfi  5l(oi§ 

15. 

gebr. 

1861 

©fd^enau,  Dftpr. 

38 

9Jlerfl  ®eorö 

13. 

2lpri( 

1856 

^önigftein,  D.=^f. 

39 

^ofd)mann  Qoljann 

8. 

3uni 

1860 

^einrifan,  Dftpr. 

40 

9(terfer  ^ernljarb 

27. 

6ept. 

1857 

2lf)(en,  mm- 

41 

9loniftöd  m\(i)ad 

27. 

gebr. 

1857 

3flenmar!t,  D.=^f. 

42 

6(^(eupen  Slnbrcaö 

26. 

Sept. 

1856 

§ü(ö,  9l()einpr. 

43 

©d^lote  2ßUt)erm 

21. 

g}lärs 

1857 

33i(§(janfen,  §annoDer. 

44 

@tepl)in§h)  gerbinanb 

27. 

Quni 

1860 

3)^ünftereife(,  3t(jeinpr. 

45 

SöeOer  larl 

19. 

2(pri( 

1858 

^aberborn,  3öeftp(;. 

46 

2öei6  mav 

21. 

San. 

1858 

3ngo(ftabt,  D.=^. 

47 

JBerner  Slnton 

12. 

3an. 

1858 

ZolUmit,  Sßeftpr. 

48 

SBe^el  grang.  6al. 

29. 

3an. 

1859 

^iba§  b.  2ßorm§,  Reffen 

49 

Sßieberljolb  gdebrid; 

9. 

3uni 

1859 

Erfurt,  6ad^fen. 

50 

SSillenOorg  gran^ 
*)  S)tc  nicbcreu  SSct()eu  erf)ic(t 

20. 

@ept. 

1859 

2öi(begl)aufen,  Dlbenbnrg. 

51 

*)  2)a§  (Subbiatonnt  ^err 

28. 

Sluß. 

1855 

S^littergut  ©röfen,  (Eurlanb. 

52 

ge(3^er  Sluguftin 

30. 

Slug. 

1861 

6eligenftQbt,  Reffen. 

8 


^JUmeit 

bcv 

($cbuvtö,\cit.     j 

(Scbuitöoit. 

Ferren  (5aubtbatcii.     i 

1 

*)  ^ie  äBcil)c  be^  2)iafoiiatcö  bic 
.^crrcii : 

53 

$Hi(i^en  ^iitceus 

22. 

?uia 

1860 

3Ren6,  9i[)einpr. 

54 

6d)neltler  ^tarl 

10. 

6ept. 

1858 

.spaßen,  SBeftpf). 

55 

6!irbe  Qoljann 

25. 

3uU 

1857 

Dpen,  Dftpr. 

56 

9öurm  5(bo(f 

*)  aitfjabcm  tuurbcn  511  2)iafoitcn 
flciücil)t  bic  mir  luäljicub  bcö  ^mcltcu 
*öemcftcr§  am  £i)coum   immatrifu= 
(icrtcii  .^^crrcu: 

30. 

3an. 

1861 

6d)önau,  5öeftpl). 

• 

57 

51  ör  ff  er  midjad 

14. 

3nn. 

1856 

SUJerjenid),  9i()cinpr. 

58 

5iof?  Sofcf 

28. 

^ej. 

1860 

5lad)en,  ^Htjeinpr. 

59 

5^ r (im er  ^(joma^^ 

21. 

^e^. 

1861 

Oicnnbrüd,  .^annooer. 

60 

SJlauöba^  Sofepl) 

7. 

5vebr. 

1861 

!il4pperfelb,  yi()cinpr. 

61 

3{ütin(3  miljäm 

18. 

D!t. 

1853 

^Jienen!(eu^l)eini,  J^eftpf). 

62 

©d)röber  SöiUjelm 

13. 

3Kär§ 

1855 

9löfenbec!,  ^Beftpl;. 

63 

Xculjaijeu  .§einri(^ 
*)  ©ubbiafou  lüurbc  im  jmciteii 
8cmcftcr  §crr: 

7. 

San. 

1857 

2l(ftätte,  2öeftp[). 

64 

31. 

^ej. 

1859 

5(Qd)en,  ^-Ktjeinpr. 

65 

9Jtünft ermann  §einr. 
*)  i>hiö  bcm  Orbcu  bcä  1)1.  '^xaw- 
;^i§fn§    (knpusincr)     bcfndjicii    bic 
iyorUimincu: 

19. 

9}Jai 

1861 

Dbernfee,  ^iöeftpl). 

66 

P.  ßanrentin^  ^iefenborfer 

6. 

gebr. 

1859 

greifino,  0.4^. 

67 

F.  gtcoinbalb  33olj 

17. 

^ej- 

1855 

^^nie^^faftel,  ^llljelnpf. 

68 

F.  ^cncbüt  ed^mib 

12. 

6ept. 

1856 

<gettere()anfen,  D.=^. 

Serjett^ni^ 


ber 


Canbibateii  6c5  III.  tf|(?oI.  Curfes. 


;urr. 

9"^  am  eil 

• 

Num.  c 

bcr 

©cburtöjcit» 

Geburtsort. 

iperten  (ianbibaten. 

1 

53acfeö  2aM\  6ubb. 

30.  eept.  1 

860 

3Kaujeitiuüf)(e,  Sirfenfolb. 

9 

^arc^eiDöÜ  Talent.,  ^ia!. 

10.  gebr.  ] 

856 

Qanenborf,  Dftpv. 

3 

33at;er  3o(;aun     \     . 
Bergmann  ^}lub.  J 

18.  SuU    ] 

1860 

Dpperx'bofeu,  ^effe". 

4 

1.  gebr.  1 

861 

©elitjenftabt,  §efleu. 

5 

33ertljer  maxtin 

11.  ü^ou.    ] 

858 

9iuera^3,  (^raubbt.,  Scl)iü. 

6 

^^}nxU)axt  QoljQiin 

14.  ^v.   1 

860 

3}^eienbercj,  ^Innjau,  Bd)\v. 

^ 

gieß  er  3ol)Qttn        ] 

24.  Qua    ] 

[857 

SBettftetteu,  C.=^. 

8 

^la^meier  §eniv. 

4.  ©ept.  ] 

[860 

©orfteu,  2Beftp(;. 

9 

©ruiibl  2lnbrea^5 

©ia!. 

28.  Tm.    ] 

859 

3[Öembiug,  ^d)w.  i(.  '3L 

10 

©umfttjöüel  ^eru(). 

9.  gebr.  ] 

[859 

§i(trup,  ^iöeftpb. 

11 

§aag  StUmmm 

14.  ^l|oi).    ] 

[858 

6aarbur(3,  9i(}ehipr. 

12 

^äfeH  5lrno(b,  51L 

24.  3JJai    1 

1858 

9lnmi!Siüi)(,  Boloii).,  6d;iü. 

13 

§arber  ^ku(,  ^la!. 

17.  3an.    1 

1859 

C(tüa,  äöeftpr. 

14 

Raufet  gran§,  2lfo(. 

13.  Dil    1 

[858 

^Jienjinßen,  Q\u],  6cbiD. 

15 

Sodenbe^  2l(ob3,  ^rieftet . 

7.  mäx^  1 

L852 

^Ibe^^ürcbcn,  SBeftpb. 

IG 

3ngenfanb  SSiUj.,  SDiaf. 

21.  2(ug. 

1858 

3[Öefe(,  9if)einpr. 

17 

^ofianning  5Uimn,  6ubb. 

25.  3ua    ] 

1860 

^:öQcfum,  Olbenb. 

18 

fiimberg  ^^eter 

2.  2lprit 

1857 

'Ruljxoxt,  Üt^eitipr. 

19 

Singf  3ofep{j,  ^iaf. 

4.  mai 

1857 

Siüent^at,  Dftpr. 

20 

Sipp  ^art,  ^iaf. 

20.  2(pri( 

1859 

Söetnberg,  m.'^%x. 

21 

3Jlei)er  ^ermann,  8ubb. 

16.  SDeg. 

1857 

Sutten,  DIbenb. 

22 

9Jiet)er  M^P()/  ®io^ 

29.  2(prU 

1859 

SRenger^r^t,  D.=^f. 

23 

9)M(5e[  Sobann,  Slfol. 

24.  3Rop.    ■ 

1861 

Qamhad),  §effen. 

24 

3}^ül(er  ©ufeb.,  5lfol. 

19.  mäxi 

1861 

3SaIb!ir(^,  et.  ©att.,  ©d;iü. 

25 

SJiütler  3Jlonl^,  3l!o(. 

13.  3um 

1859 

Sengnau,  5targau,  6(^io. 

26 

9^ ei^ meiner  granj,  ^ia!. 

10.  guU 

1858 

OTereberg,  9}Z.=gr. 

27 

Ütingenberg  2ßUl).,  ^riefter 

25.  g«ärs  ■ 

1855 

2lltfc^ermbed,  3BeftpIj. 

28 

Dleuter  3o(;ann,  2(fo 

r. 

16.  gebr.  : 

L858 

Steuer,  9[l{)einpr. 

10 


bcr 

j£)crvcn  (^anbibatcii. 


©cburt2f;\cit. 


29  '  ©öuöcn  3ofev(j,  2l!o(. 
80     Spie! er  Qoljanii,  ^xat. 

31  ©pinbeler  §ermanit,  ^Dia!. 

32  eteiuer  ^(ou^  211. 

33  STepe  §ermann,  2l!oI. 

34  iöooel  %.  ^^kter,  3l!ül. 

35  21^0 If  gratis,  2l!o(. 

36  i  2öolf  Softpl),  2)ia!. 


(^cburtöort. 


11.  gjiai  1861  Tla\\%  M^"- 

19.  ^3JjQi  1S60  33rnc!er,  5öeftpl). 

19.  6ept.  1857  ^aU;aufen,  2ßeftpl). 

24.  Oft.  1856  ,  ^aomerfeUen  £u5ern  <Sd^tü. 
19.  €ept.  1857  ©rofeenöiiiG,  DlbenO. 

25.  Dft.  1858  lliiterfd)önmatten]uao,.*geff. 
22.  mäxji  1859  9locfeu0erg,  Reffen. 

6.  2liuj.  1858  ©auer^^berg,  91()einpr. 


iperr  Oicutcr  gcfjörtc  nur  bic  legten  'JiJJouatc  bcr  5(nftalt  an. 


11 


ffier^eii^nig 


ber 


Canbibaten  bes  II.  tt^eol  Ciirf^s. 


S3 

9?amcn 

-ber 

©cburt§5cit. 

©eBurtöort, 

5 

^txvtn  ^anbibatciu 

^    1 
1 

1 

1.  Slug.    1860 

Berleburg,  Söeftpl). 

2 

q3enbiy  tarl,  511. 

13.  Ott    1863. 

SO^dus,  ^ßfffn. 

3 

F.  g3et)erau2lnf.  0.  S.F.  C. 

18.  Qua    1848  { 

(Samiu,  2öeftpr. 

4 

^ranbl  Iloi^,  21M. 

3.  Sunt   1858 

©(^luargad),  D.=^f. 

5 

33ru(ff$löo[  3ofepI),  mol 

12.  gebr.  1860 

©ouberSfelb,  0.=^f. 

6 

^eifenrieber  5Iiitoii,  l!oI. 

18.  3mü   1859 

^etulberg,  O.^^^f. 

7 

©(jger  3lnton 

18.  Slug.    1858 

@o(bad),  ©t.  ©allen,  6djtt). 

8 

gollert  3ol).  5Rif.,  1!ü(. 

6.  3um   1861 

Radien,  9{()einpr. 

9 

g  reib  uro  3of)ann,  2lfoI. 

20.  3um    1859 

OTenborf,  3öeftplj. 

10 

P.  griebmaun  (SJobl).  Cap. 

13.  '^ov.   1856 

Söürjburg 

11 

®ef)r  ^öttas,  2lfol. 

27.  3au.    1859 

^aftl,  0.=^f. 

12 

©eljraeiler  ^MÜj.,  Slfol. 

9.  Slug.    1858 

3Jlarfborf,  ^abeu. 

13 

@oob  Qoljaun,  Sit. 

11.  mäx^  1860 

9Jlet§,  ©t.  ©allen,  6c^n). 

14 

§onfen  Gilbert, 

15.  gf^ou.    1857 

®üren,  9i[jeinpr. 

15 

^önintj  9lobert,  2l!o(. 

29.  gebr.  1860 

^reu^berg,  9(ll)einpr. 

16 

i^offmann  Slnton,  2l!oI. 

16.  9Mrj  1860 

(^i(^ftätt,  9Jt.=gr. 

17 

füllen  gerb.,  5l!o(. 

7.  3an.    1862 

^arroeiler,  9ll)einpr. 

18 

§ungerbü^(er  Qotjaun, 

31.  3an.    1861 

©ommeri,  ^(jurgau,  ©cbu) 

19 

^appeg  mail).,  5l!ol. 

31.  3an.    1861 

3eltingen,  Mjeinpr. 

20 

tarlt)  Sllbert 

9.  Ott     1859 

3ufi!on,  Slargau,  6d)U). 

21 

^ird^gäjfer  *gw90. 

11.  Slug.    1860 

Dbernjefel,  S'lljeinpr. 

22 

tite(^t  Slnton,  21M. 

15.  mai    1861 

^öln,  ^Jt^einpr. 

23 

Sorf^ eib  Slnton,  5lfo(. 

18.  ^an.    1862 

gfJotljfd^eib,  Olljeinpr. 

24 

Öüttfd^iüager  §ubert,  2)ia!. 

25.  STprU  1856 

Söeljr,  9fl^einpr. 

25     mal)  3a!o6,  m. 

20.  gebr.  1861 

33übe!3l)etm,  Reffen. 

26 

1  F.  3Jiet)er3Jlatt().,O.S.F.C. 

28.  mäx^  1859 

%i)onl)nm,  D.=^f. 

27 

i  moi)x  3ofep^,  mol 

i  22.  gebr.  1860 

§erme5!eil,  S^ljeinpr. 

12 

i^ 

^Jjamcu 

s 

bei- 

(f)cbuitö,^cit. 

(§  c  b  u  r  t  ö  ü  r  t. 

^ui'veit  (5aubibatett. 

28 

21. 

%\\\\    1800 

53aar,  3"Gr  ^^)^^^-            ' 

29 

gflufc  3oKp(j,  3(to[. 

21. 

^}^ou.    1858 

^äl}r,  D.^^|.H'- 

30 

u.  Diu,  %x%x-,  6i(jm.,  'illol. 

18. 

Oft.     1855 

::lVrd;tevgQbeu,  D.^:^. 

31 

^^Pemfel  a^Kpfj,  2l!o(. 

1. 

gebr.  1861 

3}iörfdd),  ^m.'-g-r. 

32 

Pfeifer  ,>fep(),  3tfof. 

27. 

3u[i    1858 

^^rad)bad),  ^Jit)einpr. 

33 

^^onfdjab  Gkonj 

23. 

gebr.  1862 

3nöoIftabt 

34 

9toi)ev  (£rnft  ^a!.,  ^Jlfol. 

15. 

gebr.   1860 

'l^erlinöen,  ^"Kljeinpr. 

35 

6d;auerte  Qol).  .'oeiiir.,  2lfo(. 

(3. 

W<\x\  1863 

Dberljuiibem,  ^Beflpl). 

36 

6d)ic(3et  ?frans  3:ai).,  2l!o(. 

3. 

Slpril  1859 

^ittimj,  m.^%x. 

37 

ed)mit3  Slntoii,  iH!o(. 

21. 

^JJoü.    1860 

5luel,  ülljeiiipr. 

38 

6d)iui(5  ©erljorb.,  6ubb. 

8. 

3an.    1856 

^(ütfd;eib,  ^JKjeüipr. 

39 

©eibülb  .SDcinnd),  5lfo(. 

15. 

Oft.     1859 

Spalt,  3}i.=Ar. 

40 

F.  eeibl(Sonftniit.,O.S.F.C. 

30. 

5luo.    1858 

^ölj,  D.^^^. 

41 

Simon  ^lifotaii^:^  2l!o(. 

24. 

3uiu    1860 

^enitaftel,  9l()eiiipr.          ' 

42 

©pieget  ^ofeplj,  'Ifol. 

15. 

gebr.  1859  '  tleiurinberfelb,  U.^gr. 

43 

2i>oHid) leget  pue,  ^U. 

2. 

moS.    1861 

^uffifüu,  Solotlj.,  8d)U! 

44 

3 Ureter  (S(emeuö,  2U. 

21. 

3uni    1862 

^Jienjiugen,  ,3uo,  6d)iu. 

2)ic  .^cvveii  M  i  vrf)  n  ä  i  f  c  r  uiib  3}i  o  I)  r  tuurbcii  fiiv  'bifi^:} 
bie  .vx'ircii  C^cf^iucilcr,  Hnppcö  imb  'Jioijcr  ucvlicncu  mit 
iHuftalt. 


,Slücitc  Scmcfkr  inimatiitnücit; 
(^•iibe  bcy  crftcu  Scmcftcvö  bic 


13 


$et5et(^nt^ 


bcr 


Canbtbatcn  bcs  L  tt^coL  Curfcs. 


Flamen 

bcr 

Ferren  ßaubibatcn. 


©ebuvtö^eit. 


©eburtSort. 


^^  a  u  m  a  n  ii  ©bunvb  ^  ^.^  . 
33e^  ©eorg  /      ^ ' 

^örQer  (Sbcrt)afb,  5I(. 
©berl  (^eorg,  Stfol. 
©noeüjarb  granj  3E.,  2l(. 
griebl  3o()ann       | 
Hegglin  3oi)ann    J  5l!o(. 
^evlein  SBitlibalb  J 
§oiuf  9Jlatl)iav 
§uber  ©ebaftimi,  2l!o(. 
^  ei  (mann  §einnd),  2l(. 
terl  5lnton,  5lfor. 
^ßorten  SBUl^elm 
^lengnatl)  Söitlibalb,  51M. 
^Jlnbifd^um  ßeonlj. 
©djtttt  ^itn^ 
^ä)U\ä)Cx  Qafob,  5Ifol. 


23. 

mal 

1860  1 

14. 

ShH    ■ 

1861 

17. 

DU. 

1861 

28. 

Suli    ] 

1859 

3. 

mai    ■ 

1849  1 

24. 

5lu9.   ] 

861    ' 

23. 

3uni   ] 

1862 

9. 

3an.    1 

L858 

27. 

9«är§  ] 

1861   1 

24. 

Quni   ] 

L862   ' 

24. 

6ept. 

1860 

17. 

DJlai    ] 

[860 

29. 

D!t.    : 

1863 

8. 

9Rop.   1 

1859 

20. 

Slprit  ^ 

1860 

26. 

9loo.   1 

1861 

8. 

Slug.   1 

862 

5. 

Slprit  ] 

861 

30. 

Dil    ] 

1861 

ßa()iv  9^t)empr. 
^ird;berg  @t.:(^nllcn  <Bd)m. 
^ngolftabt,  D.m. 
2lttenl)ofen,  m-^^x. 
e^pc,  Söeftpl). 
©inipevt§f)aufen,  D-^^f. 
^eppenfjeim,  -Reffen. 
Bamberg,  D.=^f. 
3ug,  eä)Xü. 
Ornbau,  9Jl.=gr. 
^öningen,  9U)einpr. 
(glenb^ürdjen,  0.=^V 
53ürftabt,  Reffen. 
9iödenI;ofen,  SJl.^gr. 
^^ernfaftel,  S^tjeinpr. 
33urggrie§bQd),  D.=^f. 
33erg,  SLtjurgau,  6d)m. 
Sinbegrafe,  D.=33. 
©inöbe  ^laufen,  0.=^. 


^ie  Jgcvren  2td)cn  iiiib  ^^övcjer  iDurbcn  im  ^tüciteu  (Semcfter  tmmatvifutiert. 


{} 


B. 
*|J(jilo|o|)l)ilrf)c  Scf'tiott. 

öerr  ^ommfar  "gÄtcBacC  ^effCa6,  ^rofeffor  ber  ®efd^id)te  unb  ^(jitotoflie, 
trug  Dor: 

1.  a( (gemeine  ®efdjid)te  in  luoc^eiitUd)  4  ©tunben,  unb  :^nmr  int  I.  6em.: 
bcutfd^e  @efd)id)te  dou  Raxl  b.  Großen  (n^3  .^einrid)  IV.,  im  II.  8em.: 
t)on  Subiüig  XIV.  U§,  jum  fpanifd)en  ©rbfotgefrieg  inc(. 

2.  ^[jilotogie  in  luoc^entüd)  2  3tunben,  unb  §n)ar  im  I.  6em.:  Cicero 
de  natura  deorum;  im  II.  6em.:  "»ptato'^^  Phaedo. 

§err  Dr.  ^Tafßiar^  §c§ttci6,  ^^srofeffor  ber  ^()iIo)opt)ie,  lehrte  in  n)od)ent(id) 
8  6tunben   im  I.  (Eem.:  ßogif,  ßrfenntnieteljre,  allgemeine  ^Jietn 
p()i)fif;   im   II.  ©em.:   .^o^mologie,   ^^5fx;d)ologie,   ^neumatologio 
^(leobicee.     ^änn^  fanben  ^Jtepetitorien  unb  Disputationen  ftatt. 

Öerr  J^'^ait^  SaCe^  "glotnpöcfi,  '^rofeffor  ber  '^^l}i)fif  unb  3Jlat^ematif, 
las  Gj:perimentale  ^Ijijfi!  in  mod)entlid^  6  ^tunben. 

iperr  Dr.  §of*epß  ScBrocrffcßfager,  Docent  ber  (Eliemie  unb  9^aturn)iijen= 
i haften,  laS  in  mod^entlic^  3  Stunben  im  I.  ©em.:  unorganijd^e  6l)emie^ 
im  II.  6em.:   33otanif. 

gür   bie  ßanbibatcn   beS    erften   t^eol.  (EurfeS   laS   er   in    mod^entlid^ 
3  (Htunben  im  I.  (Sem.:  organifd^e  (S^emie;  im  II.  Sem.:  3lntl)ropologic. 


15 


9?et5et(J^ni§ 


ber 


Canbibatcn  bcs  pt^ilofopt^ifd^cn  Curfcs. 


Flamen 

ber 

iperren  G^anbibaten. 


©ebttrtgjcit. 


©eburtödrt. 


F.  3lbftrciter  Samb.  Cap. 
^luguftin  ^nton 
3lmbo§  Sodann,  SIL 
^aper  granj,  Slonfur. 
S3effmer  guUu^,  II. 
33iart  Ulrid^ 
^ofeet  ^eter 
33ra!el  Sofepl),  SIL 
@ber  Otto,  Stonfurift 
gring^  9Ri!olQU^3,  SIL 
@ait  3o()amt 

@ö6l  Slnton   [  ^onfuriften 
^afner  %. 
Pilger  Qafolv  2l(. 

^üneroinfel  ©(emeitg 
F.  tollerer  @ebl)arb  Cap. 
trau6  TOd^ael 
F.  Sang  ^uto  Cap. 
Sa  Ufer  ^eter,  511. 
maa^  3JlartiTt,  Sit. 
mar)  3ol)ann,  211. 
^Jlepet  2lnbrea0  1 
^ei)er  Quftin     |  ^onfur. 
^fal)ler  W^ippj 
^tiefen  ^^lubolpl), 
üiommelfangen  Qol).,  311. 


18 

Dil    1 

28 

2lug.   1 

6 

^ej.    1 

21 

2lug.   1 

16 

Wläxi  1 

22 

^ej.    1 

6. 

Oft.    1 

16 

©ept.  1 

28 

3an.    1 

4 

g«ai    1 

22 

.  mäxi  1 

3 

.  3unt  1 

10 

.  gebr.  1 

28 

gebr.  1 

24 

.  Oft.    1 

29 

.  mäxi  1 

13 

.  Wläx^  1 

23 

.  Df^ot).   1 

6 

.  Slug.   1 

16 

.   ^0\).    1 

21 

.  DRot).   1 

10 

3an.    1 

19 

.  5Rop.   1 

3 

.  ©ept.  1 

9 

.  Suli    1 

5 

3tug.   1 

29 

.  Suli    1 

1857 
1862 
1862 
1864 
1864 
1859 
1861 
1862 
1860 
1863 
1861 
1861 
1859 
1864 
1862 
1859 
1859 
1860 
1860 
1862 
1858 
1863 
1862 
1861 
1862 
1860 
1859 


greifing,  D.=33. 
^räfanj,  ©raubbtn.  ^d)m. 
§eppett()etin,  Reffen. 
@$öttfrippen,  U.'-gr. 
^aar,  3^9/  @^it)- 
^ugnei,  ©raiibünbten  <B^xt). 
Siefer,  Sftljeinpr. 
Salt)e,  Söeftpl). 
^er(^ing,  D.=^f. 
Slbenau,  ^iljeinpr. 
§ut^{)eim,  6d^iü.=3R. 
§i|^ofen,  m.'.%x. 
^ol)r,  D.^^f. 
^rier,  ^Jiljeinpr. 
§oljl)aufen,  2Beftpl> 
SDattelu,  2Beftpl> 
Saufen,  D.^^. 
Sauterijofen,  D.=^f. 
Mnborf,  D.=^f. 
§ängen=SOßei'>l)eim,  Reffen. 
Söa^enrotl),  Mjeinpr. 
33übe§l}eim,  Reffen. 
Sifd^buc^,  D-'^f. 
6taufer^bu4  D.=^f. 
©palt,  3)l.=gr. 
5la(^en,  9fll)einpr. 
^ettingen,  9ftl)einpr. 


16 


s 

^Jiomcn 

bcr 

(^cburt«<,^ctt. 

O^cbuttfifort. 

B 

Nerven  (iaubibatcit. 

, 

28 

(Sd^mibtgcii  Qolj.  ^Ikpt. 

28.  gebr.  1862 

^ernfaftl,  9t^ein;)f. 

2y 

©d)mitt  9iifülaU'3, 

4.  ^ej.    1862 

^ÜBeieriueiler,  ^lüjcinpr. 

30 

©djtttöe  3oKp(),  SIL 

12.  Sunt   1861 

91emblin9()Qufen,  2öeftp[j. 

31 

©djüfe  3o()ann,  Sil. 

30.  3)lQrs  1862 

@e(ii]cnftQbt,  ipeffen. 

32 

6ei^  ^Qiifraj 

12.  mal    1859 

®imverte[)aufcn,  O.^^^f. 

33 

3il(iorl)orn  Qol). 

Stonfur. 

4.  eept.   1862 

§o(5()eim,  D.^^f. 

34 

Sturm  Simon 

30.  g)ki    1862 

SCrautmann^bofen,  0.=^Nf- 

35 

5öeber  3o()«n" 

10.  D!t.     1860 

Sauterljofen,  D.^^f. 

36 

2Biiibtf)orft  3)lay, 

Slfol. 

5.  g)ki    1854 

2öefe(,  9l(;eiv.pr. 

^ic  .sperren  33o^ct,  ^i'^i^n^/  §itflcr,  ^')iUc,  Otommelfaiiflcn,  ®d)mtt1 
jiiib  fiiv  biio  ^lücitc  Scmcflci  iuniiatrifuticvt  morbcn.  —  2)tc  i^eneu  ^JDiaa^  uiib  ^tvaufe  ücr^ 
licfecii  im  crftcii  Scmcftcr  bie  ^fnftalt. 


^>^ 


Die 


Sacramente 


des 


Nach  der 

Lehre  des  heiligen  Thomas  von  Aquin 

dargestellt 


von 


Dr.  Peter  Schmalzl, 

Professor  der  Theologie  am  bischöflichen  Lyceum  zu  Eichetätt. 


-»0=^0* <$#c>-- 


£ic]i!«tätt,  ISHS. 

Drucli  und  Verlag  von  August  Hornik. 


YOTMSrOTt 


Vorliegende  Schrift  sollte  als  Programm  des  hiesigen 
Lyceums  erscheinen  und  zugleich  für  die  Theologie-Studiren- 
den  ein  Hilfsbuch  werden,  auf  das  sie  bei  Erklärung  der 
paulinischen  Briefe  zur  besseren  Orientirung  in  den  Fragen 
über  Bedeutung  und  Wirksamkeit  der  alttestamentlichen 
Culteinrichtungen  verwiesen  werden  könnten,  da  die  Kennt- 
niss  dieser  Kragen  das  Verständniss  vieler  Stellen  und 
Beweise  des  Apostels  sehr  erleichtert.  Daher  glaubte  der 
Verfasser,  gerade  diese  Fragen  ausführlicher  und  fasslicher 
behandeln  zu  sollen,  um  die  Studirenden  tiefer  in  das 
Verständniss  der  hl.  Schrift  einzuführen  und  zu  eigenem 
Schriftstudium  anzuregen.  Sollte  er  hiebei  vielleicht  auf 
Kosten  einer  dem  Fachmanne  wohlthu enden  Kürze  seine 
Ausführungen  hie  und  da  zu  sehr  ausgedehnt  haben,  so 
mag  man  ihm  das,  den  praktischen  Gebrauch  des  Werkes 
für  Schüler  berücksichtigend,  zu  gute  halten.  Wenn  sodann 
das  sogenannte  kritische  Material  nicht  in  grösserem  Um- 
fange herangezogen,  und  wenn  öfters  von  wissenschaftlichen 
Erörterungen  über  den  hebräischen  Text  u.  s.  w.  Abstand 
genommen  wurde,  so  geschah  es  nicht  aus  Geringschätzung, 


sondern  theils,  weil  der  enge  Rahmen  eines  Programms 
eine  weitere  Ausdehnung  unteisagte,  theils,  weil  der  Ver- 
fasser das  Allgemeine  id)er  die  alttestamentliehen  Sacra- 
meiite  übersichtlich  und  im  Zusannneidiauge  vorlegen  und 
die  kritischen  Fjrorterungen  der  schwierigen  Texte  besser 
dem  speziellen  Theile  der  alttestamentliehen  Sacramenten- 
lehre  reserviren  zu  sollen  glaubte.  Die  Literatur  wurde 
soweit  benützt,  als  es  die  hiesigen  Hilfsmittel  erlaubten, 
mit  Vorzug  jedoch  die  scholastische,  weil  in  derselben 
diese  Sacramente  eine  weit  eingehendere  Behandlung  er- 
fahren haben,  als  es  in  der  neuesten  der  Fall  ist.  Die 
Väter  wurden  nach  der  Ausgabe  von  Migne  (die  latei- 
nischen =-^  M.,  die  griechischen  -=  M.  ser.  graec),  mn* 
Chrysostonms  nach  der  Mauriner  Ausgabe,  Suarez  nach 
der  Pariser  Ausgabe  von   Vives  citirt. 

Eichstätt,   am   Feste  des   iil.   Bonaventura   lb83. 


Der  Verfasser. 


Erstes  Hauptstück. 


Existenz  und  Begriffsbestimmung  der  alttestam entliehen 

Sacramente. 

Wenn  es  wahr  ist,  was  der  heilige  Augustin  *)  sagt,  dass  nie- 
mals eine  Religion  ohne  äussere,  sacramentale  Zeichen,  als  Symbole 
des  Göttlichen  und  Uebersinnlichen,  existirte  und  auch  niemals 
existiren  kann,  dann  muss  nothwendig  auch  die  jüdische  Religion  im 
A.  B.  bestimmte,  der  damaligen  Heilsoeconomie  entsprechende  Sa- 
cramente gehabt  haben;  denn  ohne  dieselben  hätte  unter  den  Juden 
eine  religiöse  Vereinigung  nicht  lange  Zeit  bestehen,  und  die  geoffen- 
barte Religion  nicht  immer  vor  Entstellung  bewahrt  werden  können. 
Allerdings  sagt  uns  die  heilige  Schrift  nicht  ausdrücklich,  dass 
Gott  im  mosaischen  Cultus  ausser  den  Opfern  auch  Sacramente 
eingesetzt  habe;  denn  nirgends  nennt  sie  irgend  eine  gottesdienst- 
liche Caereraonic  des  A.  B.  Sacrament;^)  aber  sie  gibt  von  einigen 


^)  August,  cont.  Faust,  lib.  19.  cap.  11.  M.  tom.  42.  pag.  355. 

'')  Die  Namen,  womit  die  gewölinlich  für  Sacramente  gehaltenen 
Caeremonien  in  (ier  heiligen  Schrift  bezeichnet  werden,  sind:  Signum 
foederis  —  p)')"^^  p)*)^  Gan.  17,11,  oder  P)*!'^^;  Signum  —  p^^ 
Exod.  12,  13-,  caeremonia  —  ppi    Exod.  12, 14.  17.  24:  caer emoniae  — 

D^pn  ^^^'  ^^'  ^'  ^*'^^-  ^^'  ^^'-  ^""^-  ^'  ^'  1^'  ^^^^-  ^'  ^ '  ^^  ^  '  l'^^^^terer 
Name  wird  gewöhnlich  für  das  ganze  Caeremonialgesetz  gebraucht,  cf.  Deut. 
6,  1.  17;  7,  11 ;  8,  11.  —  Für  die  Priesterweihe  kommt  vor :  un  c  tio  — 
nnt^D   Exod.  29,  7.  21;  30,  25;  40,  15;  Lev.  6,  20;  7,  35;  consecratio  — 

1 


2  Erstes  lliiuptHtück. 

hei  lieschroihunp;  ihres  WeaeiiB  utid  ihres  Rituals  solche  Merk- 
niah'  an,  welche  die  AnNveiuliuij^  des  SacraTnent8he«i;rili'es  auf  die- 
selheii  noth wendig  erscheinen  lassen.  Darum  reden  schon  die 
iilteaten  Väter  in  ihren  Schriften,  in  denen  sie  die  christlichen  (Jle- 
lieimnisse  gegen  die  Juden,  Häretiker  und  Heiden  vertheidigten, 
von  Hacramenten  des  A.  ß.,  und  verghMchen  mit  ihnen  oft  die 
christlichen  Sacramente,  um  die  Erhabenheit  der  neutestamentlichen 
] Iciisordnung  über  die  alte  zu  zeigen.  So  verghMchen  schon  ,1  usti  n ,') 
der  Märtyrer,  und  Tertullian2)  die  Beschneidnng  mit  den  christ- 
lichen Sacramenten,  imd  stellen  als  wesentlichen  Unterschied 
zwischen  l)eidon  fest,  dass  die  erstere  nebst  allen  übrigen  alt- 
teslamenl liehen  Caeremonicn  fleischlich  war  und  nicht  rechtfertigen 
konnte,  wie  die  Propheten  lehren;  die  andern  dagegen  geistig  sind, 
und  übernatürliche  Heiligkeit  verleihen.  Der  Verfasser  des 
Buches  über  die  kirchliche  Hierarchie^)  lehrt,  dass  die  Kirche 
dieMitte  zwischen  der  Synagoge  und  dem  himmlischen  Vater  lande 
einnehme;  die  Synagoge  hatte  fleischliche  Sacramente  ohne  Gnade, 
blosse  Schatten  und  Bilder  der  künftigen  Wahrheit;  das  himm- 
lische Jerusalem  hat  die  volle  Wahrheit  und  Gnade  ohne  Bild; 
unsere  Kirche  auf  Erden  aber  participirt  an  beiden;  sie  hat  kör- 
perliche Zeichen,  aber  unter  ihnen  die  volle  Wahrheit  und  Gnade 
Origenes*)  nennt  die  Sacramente  des  A.  B.  körperliche  Dinge,  die 
sich  zu  den  christlichen,   wie  das  Fleisch   zum  Geiste,    verhalten, 

jy-^P  Exo«i.  29,  1.  21.  27.  33;  irapletio  mannuui  -  -]^-p,X  ^V^, 
p^yL^p  Kxod.  20.  20.  31.  33.  35.  Lov.  8.  22.  2S.  33.  —  Kiemais  wird  für 
diese  Kitcn  das  Wort  siicrunH'iUvmi  —  -]^Q  (Gtlifiiimis.sj,  oder  inysterimn 
^M•p|^  (GellüPtei)  JsjiJ.  3,  3.  20:  2(),  IG:  Jcreiii.  8.  17.  oder  Hrcanum,  das 
araiiiaiscln'    T-^     J^J-^      Dan.  2,  18.    19:  4,  ()  gebrauch I. 

1)  Just.  Mari,  dialofr.  cum  Tryph.  n.  19.  23.  1 U.  M.  .«.er.  ii,v.  Unit.  C. 
pafi.  515.  52().  73!).  Im  ganzen  l)iHl?»ge  bet(mt  er  mehrmals,  da.ss  die  Be- 
schneidmif»  nur  als  llnter.scheidung.szeichen  l'iir  die  Juden  ^or  andern  Völkern 
eingesetzt  worden  sei. 

2)  Tertull.  advers.  Jud.  cap.  2.  et  0.  M.  tom.  2.  pag.  601.  et  ()22.  — 
cf.  Jren.  adv.  liacr.  1.  4.  c.  14.  15.  16.  18.  (al.  28—34).  iM.  ?er.  gr.  tom.  7. 
pag.  1011—1020. 

3)  Dionys.  Areop.  de  hier,  cccles.  c.  5.  §  2.  M.  ser.  gr.  tom.  3.  p.  502. 
<3  Origen.  cont.  Geis.  1.  2.  n.  7.    M.  ser.  gr.  tom.  11.  p.  806.  —  hom. 

in  Gen.     M.  ser.  gr.  tom.  12.  p.  178  f. 


Existenz  und  Begriffsbestimmung.  3 

während  Eusebius  von  Caesarea  i)  bereits  die  Gründe  aufsucht, 
warum  den  Juden  im  A.  B.  diese  fleischlichen,  schwachen  Elemente 
und  Schattenbilder  künftiger  Dinge  gegeben  wurden.  Ein  An- 
der er  2)  rühmt  an  den  christlichen,  dass  sie  nicht  mehr,  wie  die  Sa- 
cranlente  der  Synagoge,  bloss  das  Heilmittel  zeigen  und  von  der 
Ferne  darauf  hinweisen,  sondern  vielmehr  selbst  das  Heihnittel 
und  die  Nachlassung  der  Sünden  enthalten.  AtJianasiuH-)  und 
Epiphanius'^)  halten  die  fleischliche  Beschneidung  für  einen  Typus 
von  jener  grossen  l^eschneidung,  die  sich  in  der  Taufo  vollzieht. 
Basilius"»)  zeigt  die  Erhabenheit  der  evnngelischen  Ileilsöconomie 
dadurch,  dass  er  sie  mit  den  Schatten  und  Bildern  der  mosaischen 
Sacramente  vergleicht;  wie  der  Traum  zur  Wahrheit,  das  Bild  zur 
Wirkhchkeit,  so  verhalten  sich  die  letzteren  zu  den  evangelischen 
Sacramenten.  Nach  dem  heiligen  Cyprian^)  mussten  die  mosa- 
ischen bei  der  Ankunft  der  christlichen  aufhören,  wie  der  Schatten 
vor  der  Sonne,  die  Finsternlss  vor  dem  Lichte  verschwindet. 
Ambrosius^)  handelt  von  ihnen  in  mehreren  Schriften,  und  sagt 
von  der  Beschneidung,  sie  sei  für  die  Juden  ein  Zeichen,  dass  sie 
Söhne  Abrahams  seien,  und  eine  Mahnung  gewesen,  seinen  recht- 
fertigenden Glauben  nachzuahmen.  Ilieronymus  beruft  sich  für 
die  Wahrheit,  dass  diese  Sacramente  keine  übernatürliche^)  Heilig- 
keit geben  konnten,  auf  die  Thatsache,  dass  schon  vor  dem  Gesetze 
und  vor  Abraham   viele  gerechtfertigt  worden   sind.     Der   heilige 


1)  Euseb.  Caesar,  demonst.  evang.  1.  1.  c.  10.  M.  ser.  gr.  t.  22.  p.  87. 
90.  —  bist.  Eccl.  1.  1.  c.  2.     M.  ser.  gr.  tom.  20.  p.  66. 

*J  Bruno  Asiens,  hom.  in  Sjibb.  post  I.  dorn.  Qaadrag.  M.  tom.  165. 
pag.  791,  fälschlich  dem  Eusebius  von  Emisa  beigelegt. 

^j  Athanas.  orat.  in  illud:  omnia  mihi  tradita.  M.  ser.  gr.  t.  25.  pag.  211  f. 

'•)  Epiphan.  haer.  8.  u.  4.  et  6.    M.  ser.  gr.  tom.  41.   pag.  210.  214. 

^)  Basilius,  de  spir.  sanct.  c,  14.  n.  32.  M.  ser.  gr.  tom.  32.  pag.  123.  — 
et".  Chrysost.  hom.  27.  in  Gen.  (Maurin.  Ausg.  tom.  4.  p.  258.)  —  hom. 
39.  et  40.  in  Gen.  (tom.  4.  pag.  400  et  409J  —  hom.  7.  in  Rom.  (tom.  8. 
p.  487  f.)  —  hom.  14,  in  Hebr.  (tom.  12.  pag.  142). 

<»}  Cyprian.  adv.  Jud.  vel  ad  Quir.  1.  1.  c.  8.     M.  tom.  4.  p.  684. 

")  Ambrosius,  ep.  74.  ad  Jren.  (al.  72).  M.  tom.  16.  p.  1255.  —  de 
Abrah.  1.  1.  c.  4.  tom.  14.  p.  433.  —  de  Sacram.  1.  1.  c.  4.  tom.  15.  pag.  420. 
423.  —  lib.  de  myster.  c.  8.  9.  M.  tom.  16.  p.  401  fi.  —  Auct.  Com.  in 
ep.  ad  Rom.  c.  4.  tom.  17.  pag.  84. 

8)  Hieronj^m.  1.  1.  in  c.  3.  ad  Gal.  —  M.  tom.  26.  p.  352.  —  in  c. 
1.  Jsaj.  tom.  24.  pag.  34. 

3* 


4  KrstiiH   llauptatück. 

Au  Polistin  sap^t  von  iluion, ')  ilass  aic  die  Gnade  und  den  Erl("»aor 
verheissen  haben,  aber  das  Heil  niolit  ^;el)en  konnten,  weil  dieses 
aussehlieaalicliea  IVivileg  der  cbriatliehen  Sacramente  sei;  darum 
inussten  aie  als  unvollkommen  in  der  I'ülle  der  Zeit  aufhören, 
und  beaaere  eingesetzt  werden,  die  leichter,  an  Zahl  weniger,  an 
Wirksamkeit  lieilsamcr  waren.  Derselbe  heilige  Lehrer  hat  in 
mehreren  Schriften'-)  ausführliche  Untersuchungen  über  die  alttesta- 
mentlichen  Sacramente  und  ihr  Verhält nias  /u  den  christlichen 
angestellt. 

Diese  Bezeichnung  einiger  alttestamentlichen  Caeremonien 
mit  dem  Worte  „Sacrament''  wurde  von  den  folgenden  Vätern^) 
adoptirt  und  auf  die  Scholastiker^)  vererbt,  welche  bei  der  Be- 
handlung der  christlichen  Sacramente  immer  auch  die  alttestament- 
lichen in  den  Kreis  ihrer  Untersuchungen  zogen;  zuerst  Hugo  von 


*)  Augnstin.  enarr,  in  ps.  72.  M.  tom,  36.  p.  915.  —  de  vera  reli«?.  17. 
M.  tom.  34.  p.  136.  —  contra  Faust.  1.  19.  cap.  13.     M.  tom.  42.  p.  355. 

2)  Contra  Faustnm,  M.  tom.  42.  p.  207;  —  de  nuptiis  et  conciipisc.  1. 
2.  cap.  11  et  12.  M.  tom.  44.  p.  450.  —  de  anima  et  ejus  orig.  1.  2.  c.  11. 
M.  tom.  44.  p.  504.  —  epist.  54*  c.  1.  M.  tom.  33.  p.  200.  —  Contra  Julian. 
1.  3.  c.  18.  M.  tom.  44  p.  720.  1'.  —  1.  5  c.  11.  M.  tom.  44.  p.  809  f.  -  de 
grat.  Christi  et  pccc.  orig.  1.  2.  c.  30.  et  32.  M.  tom.  44.  p.  402  l".  —  de 
baptis.  cont.  Donat.  1.  4.  c.  24.  M.  tom.  43  p.  174  1.  —  cont.  lit.  Petilian. 
1.  2.  c.  72.  M.  lom.  43.  p.  300.  —  de  civit.  Dei.  1.  15.  c.  16,  M.  tom.  41. 
p.  459:  —  1.  16.  c.  27.  M.  tom.  41.  p.  50(5  f.  —  de  poenit.  et  medic.  c.  5- 
sermo  351.  M.  tom.  39.  p.  1548.  —  Hypogn.  1.  5.  c.  44.  M.  tom.  45.  p.  1652  f.  — 
tract.  30.  in  Joh.  M.  tom.  35.  p.  1634;  —  andere  Scliriften  des  hl.  Lehrers 
werden  weiter  unten  citirt. 

^)  Cyrill.  Alex,  in  Julian.  1.  10.  M.  ser.  gi:  tom.  76.  p.  1030  f.  et 
1039  r.  —  Theodoret.  qu.  67.  et  68.  in  Gen.  M.  ser.  gr.  tom.  80.  p.  176  f.  — 
Graec.  alTect.  curat.  1.  7.  M.  tom.  83.  p.  998  f.  —  Damascen.,  de  fide  orth. 
1.  4.  c.  10.  14.  26.  —  Theopliyl.  in  cap.  2.  ad  Rom.  —  Oecumenius,  in  cap. 
4.  Rom.;  —  Gregor.  Magn.  1.  4.  moral.  c.  2.  3.  M.  tom.  75.  p.  635.  —  Prosper, 
de  promiss.  Dei,  1.  1,  c.  14.  M.  tom.  51.  p.  744;  —  Jsidorus,  quaest.  in  vet. 
test.  in  Gen.  c.  13.  M.  tom.  83.  p,  242;  —  l?eda,  in  Luc.  1.  1.  c.  2.  M.  tom. 
92  p.  336  1'. —  hom.  de  circnmcis.  M.  tom.  94.  p.  54.  —  Bernardus,  scrm.  3. 
de  circnmcis.  M.  tom.  183.  p.  136;  —  serm.  2.  de  assumpt.  Virg.  tom.  183. 
p.  421.  —  epist.  77.  tom.  182.  p.  1033  f.:  —  Rupertus  Abb.  de  op.  trinit. 
in  (Jen.  1.  5,  c.  33.  M.  tom.  167.  pag.  397. 

-*)  Hugo  \'ictor.  de  Sacrara.  1.  2.  p.  6.  c.  3.  M.  tom.  176.  pag.  448.  — 
F.  Lomb.  IV.  S.  dist.  1.,  Durand.,  Bonavent.,  Alex.  Halens.  IV.  qu.  7.  rabr. 
7.  art.  2  u.  s.  w. 


Existenz  und  Begriffsbestimmung.  5 

St.  Victor,  dann  Petrus  Lombirdus  und  alle  folgenden,  welche  zum 
vierten  Buche  seiner  Sentenzen  Commeniare  verfassten.  Von  der 
Schule  ging  diese  Bezeichnung  sogar  in  die  Decrete  der  Concilien 
über;  das  Concil  von  Lavaur  (1868)')  lehvt  die  Congruenz  der- 
selben für  die  gefallene  Menschennatur,  die  Nothwendigkeit  ihrer 
Abschaffung  im  N.  B.  und  ihren  Unterschied  von  den  neutesta- 
mentlichen;  letzterer  wird  in  der  vom  Papste  Eugen  IV.  gleich 
nach  dem  Concile  von  Florenz  erlassenen  instructio  ad  Armenos,^) 
sowie  im  Concile  von  Trient^)  noch  näher  bestimmt,  während  im 
Decrete  für  die  Jacobiten^)  die  Nothwendigkeit  ihrer  Abschaffung 
und  die  Unerlaubtheit  ihres  Gebrauches  in  der  christlichen  Zeit 
gelehrt  M'ird. 

Nach  so  vielen  und  klaren  Aussprüchen  ist  es  überflüssig, 
die  Frage  nach  der  Berechtigung  dieser  Bezeichnung,  oder  nach  der 
Existenz  von  alttestamentlichen  Sacramcnten  noch  näher  zu  unter- 
suchen. Die  Bezeichnung  „alttestamentliche  Sacrarnente''  ist  voll- 
kommen in  den  kirchlichen  Sprachgebrauch  und  in  die  theologische 
Wissenschaft  des  ganzen  Mittelalters  übergegangen,  und  erst  als 
die  Reformatoren  die  neutestamentlichen  Sacramente  als  objective, 
wirksame  Träger  der  übernatürlichen  Gnadenkraft  verworfen  und 
auf  das  Niveau  der  alttestnmentlichen  herabgednickt  hatten,  &)  wurde 
protestantischerscits  auch  der  Name  Sacrament  für  gewisse  alt- 
testamentliche  Riten  aufgegeben. 

Wichtiger  dürfte  eine  andere  Frage  sein,  die  noch  gelöst 
werden  muss ,  ehe  die  Merkmale  aufgezählt  werden  können ,  die 
das  Wesen  eines  alttestamentlichen  Sacramentes  constituiren,  nemlich 
die  Frage,  ob  der  allgemeine  Begriff  „Sacrament"  den  alt- 
testauientlichen    im    gleichen    Sinne   (univoc),    wie    den    rieu- 

>J  Concil.   Vaureiise,  Harduiii  collect,  concil.  VIT.  p.  1807. 

-)  Decret.  pro  Armenis,  Denzinger.  Encliir.  n.  590.  edit.  3. 

■J)  Concil.  Trid.  sess.  7.  can.  2.  4,  G.  Denz.  Encli.  ii.  727  ff. 

*)  Decret.  pro  Jacob.,  „Finniter  credit" ;  Deiizinj^er,  Enchirid.  n.  603. 

'  )  Indem  die  Reformatoren  die  christlichen  Sacramente  nur  für  Unter- 
pfänder der  WalirJieit  der  gcU.tlichen  Verheissung,  die  Sünden  seien  durch 
den  Glauben  vergeben,  für  eine  Bürgschaft  des  Sündenerlasses  und  für 
Mittel,  den  Glauben  zu  bekemien,  erklarten,  stellten  sie  dieselben  mit  den 
alttestamentlichen  auf  v«)llig  gleiche  Stufe. 


G  Erstes  Ilauptstück. 

testamentlichcn,  oder  nur  im  jinalogen  zukonunej)  Im  erstcren 
Falle  }ial)on  wir  auch  im  A.  15.  Sacramente  im  eigentlichen 
Sinne  an/unchmen,  und  beiderlei  Sacramente  sind  als  zwei  ver- 
achiedene  Arten  unter  denselben  allgemeinen  Sacramenttjbegriff  zu 
subsuiniren;  im  letzteren  Falle  keimte  dies  nicht  geschehen,  da 
zwischen  ihnen  nur  einige  Aehnliclikeit  vorhanden  wäre,  und  man 
könnte  auch  nicht  sagen,  dass  es  im  A.  B.  Sacramente  im  wahren 
und  eigentlichen  Sinne  gegeben  habe. 

Das  Kichtigere  hierin  dürfte  sein,  dass  der  generelle  Sa- 
cra montsbegriff  beiden  Arten  von  Sacramenten  im  ganz 
gleichen  Sinne  zukomme,  so  dass  er  in  die  alt-  und  neu- 
testamentlichen  Sacramente,  wie  das  Genus  in  seine  Species,  sich 
auflöse,  und  erstere  im  wahren  und  eigentlichen  Sinne  Sa- 
cramente gewesen  seien. 

Für  diese  Ansicht  sprechen  folgende  Gründe:  1)  Das  Concil 
von  Trient^)  und  die  beiden  Decrete'^^)  des  Papstes  Engen  IV. 


*)  Uebor  diese  Frage  waren  die  Theologen  schon  seit  langer  Zeit 
getheiltcr  Meiiuiiig:  Pet.  Loml^irdus  IV.  S.  dist.  l.,  Bonaventura  IV.  S.  dist.  1 
art.  1.  qu.  5.,  Albertus  Magnus,  Hugo  von  8t.  Victor,  sum.  sent.  tr.  4.  c.  1. 
M.  toni.  17G.  pag.  118  f.  —  de  Sacr.  1.  1.  p.  9.  c.  1.  pag.  317  f.  u.  A.  sind 
der  Ansicht,  den  alttestamentlichen  Sacramenten  komme  dieser  Begriff  nur 
im  analogen  Sinne  zu;  auch  der  hl.  Thomas  IV.  S.  dist.  l.  qu.  1.  art.  1.  qnaest. 
3.  ad  5.  war  früher  dieser  Meinung;  nach  dieser  Ansicht  gehört  es  zum 
Wesen  der  Sacramente  im  Allgemeineji.  dass  sie  die  heiligmachende 
Gnade  nicht  bloss  bezeichnen,  sondern  auch  bewirken;  da  nun  die 
alttestamentlichen  keine  übernatürliche,  sondern  nur  legale  Heiligkeit  be- 
wirkten, so  mussten  sich  beide  Arten  von  Sacramenten  zu  einander  ver- 
halten, wie  die  heiligmachende  Gnade  zur  unvollkommenen,  äusseren,  legalen 
Heiligkeit;  beide  sind  aber  in  ihrem  Wesen  so  verschieden,  dass  sie  nur 
einige  Aehiilichkeit  miteinander  haben  k()nnen;  demnach  kann  nach  dieser 
Ansicht  der  Sacramentsbegrill  auch  nur  analog  von  beiden  Klassen  der  Sa- 
craihente  ausgesagt  werden:  Sacramentum  non  dividitur  per  sacramenta 
veteris  et  novae  legis,  sicut  genus  per  species,  sed  sicut  analogum  in  suas 
pjirtes,  sagt  drr  heilige  Thomas.  Aber  in  seiner  theologischen  Summa  hat 
er  I.  11.  qu.  101.  ftrt.  4  und  (ju.  102  art.  5;  ibid.  III.  qu.  (JO.  art.  2  seine 
Ansicht  dahin  geändert,  dass  der  generelle  Sacramentsttegriff  beiden  Klassen 
von  SacrauKMjten  im  gleichen  Sinne  zukomme,  und  die  alt-  und  neutest. 
Sacramente  nur  zwei  Species  desselben  seien. 

2j  Concil.  Trid.  sess.  7.  can.  2.  4.  6.  8.  Denz.  Enci».  n.  727.  i\ 
3)  Decret.  pro  Arm.  Denz.  Enchir.  n.  590;  Decret.  pro  Jacob.  Denz. 
Ench.  n,  (303. 


Existenz  und  Begriffsbestimmung.  7 

behandeln  ausdrücklich  die  Lehre  von  den  Sacramenten;  daher 
müssen  sie  das  Wort  ^Sacrament"  überall,  wo  nicht  das  Gegen- 
theil  angedeutet  ist,  im  wahren,  eigentlichen  Sinne  nehmen.  Nim 
gebrauchen  sie  dieses  Wort  im  ganzen  Context  ohne  Unterschied 
sowohl  von  den  neutestamentlichen,  als  auch  von  den  alttestament- 
lichen,  und  nirgends  steht  auch  nur  die  geringste  Andeutung,  dass 
dieses  Wort  bei  den  alttestamentlichen  in  einem  anderen  Sinne 
zu  nehmen  sei,  wie  bei  den  andern.  Sie  heben  den  wesentlichen 
Unterschied  beider  Klassen  von  Sacramenten  hervor,  der  darin 
besteht,  dass  die  einen  die  Gnade  ertheilen,  die  andern  nicht,  und 
obschon  die  alttestamentlichen  die  Gnade  nicht  ertheilen,  legen  sie 
ihnen  doch  den  Begriff  „Sacrament"  ebenso,  wie  den  neutestament- 
lichen b(5i;  das  Concil  von  Trient  fügt,  um  die  letzteren  von  den 
erstcren  zu  unterscheiden,  zum  allgemeinen  Begriffe  „Sacramentum" 
nicht  die  Worte  vcra,  propria,  sondern  „novac  legis"  hinzu;  damit 
ist  klar  ausgedrückt,  dass  das  Genus  „Sacramentum"  durch  die 
Zusätze  ,, novac  legis"  und  „antiquae  legia^'  in  seine  beiden  Species 
zerlegt  werde,  und  dass  der  nilgemeine  Bogriff  „Sacrament"  beiden 
im  ganz  gleichen  Sinne  zukommen  müsse.  —  Derselben  Ansicht 
sind  auch  jene  Väter,  die  beiderlei  Sacramente  und  ihre  Unter- 
schiede behandeln;  kein  einziger  deutet  an,  dass  er  den  Aus- 
druck Sacrament  von  den  alten  nur  im  uneigentlichen  Sinne 
verstanden  wissen  wolle;  indem  sie  die  beiderseitigen  Verschieden- 
heiten hervorheben,  zeigen  sie,  dass  sie  beide  Klassen  als  zwei 
verschiedene  Arten  desselben  Genus  betrachten  wollen.  —  2)  Die 
Sacramente  stehen  in  innigster  Beziehung  zu  den  Opfern,  deren 
Application  auf  den  Menschen  sie  sind:  dnher  theilen  sie  auch  in 
beiden  Testamenten  die  Eigenthümlichkeiten  der  beiderseitigen 
Opfer;  bewirkt  das  Opfer,  wie  das  neutestamentliche,  wahre  Ver- 
söhnung mit  Gott,  so  haben  auch  die  demselben  entsprechenden 
Sacramente  wahre  Sündenlilgung  und  Heiligung  zur  Folge;  ist 
das  Opfer  nur  symbolisoh-typischer  Natur,  dann  sind  es  auch  die 
Sacramente.  Aber  die  alttestamentlichen  Opfer  waren,  wenn  auch 
unvollkonmiene,  doch  wahre  und  eigentliche  Opfer,  wie  Paulus 
in  seinem  llebräerbriefe  immer  voraussetzt:  daher  mussteu  auch 
die  alttestamentlichen  Sacramente  wahre  und  eigentliche  Sacra- 
mente sein.  —  3)  Jede  wahre  Religion,  sagt  Augustin, i)  muss 
^)  Augustiu.  cont.  Faust.  1.  lU.  c.  11.  M.  lom.  42.  p.  355. 


8  Erstes  Hauptstück. 

waliro  Saoramciite  liaben,  und  nach  der  Yollkonimeulieit  der  Re- 
li«;i(»n  richtet  sich  auch  die  Vullkoninienheit  der  Sacraniente.  Die 
Juden  waren  im  A.  B.  im  Heaitze  de«  wahren  Ohiubens  und  der 
übernatürlichen  Offenbarung,  sie  hatten  die  wahre  lieligion;  daher 
mussten  sie  auch  wahre  und  eigentliche  Sacramente  haben.  Wie 
aber  die  alttestamentliche  Religion  und  Offenbarung  noch  unvoll- 
kommen, schwach  waren,  so  waren  auch  die  ihr  entsprechenden 
Sacramente  noch  dürftige  und  unvollkommene  Elemente.  —  4)  Der 
heil.  Thomas  definirt:  Sacramcnta  proprio  dici  illa,  quae  adhibentur 
Dei  cultoribus  ad  quamdam  consecrationem ,  per  quam  seil,  depu- 
tantur  quodam  modo  ad  cultum  Dei. ')  Aber  auch  die  alttesta- 
mentlichen  Sacramente  verliehen  den  Gliedern  der  Synagoge  eine 
bestimmte  Weihe  und  Heiligkeit  für  den  göttlichen  Cult,  und  gleich 
den  christlichen,  waren  auch  sie  eigentliche  Zeichen  neutestament- 
licher  Geheimnisse  und  Gnaden:  darum  muss  ihnen  der  geuerische 
Sacramentsbegriff  auch  im  eigentlichen  Sinne  zukommen.  Ist  auch 
die  legale  Heiligkeit,  welche  die  alttestamentlichen  Sacramente 
bewirkten^  unvollkommener,  als  die  heiligmachende  Gnade  der  neu- 
testamentlichen,  so  kommen  doch  beide  in  dem  allgemeinen  Be- 
griffe der  Weihe  und  Heiligung  für  Gott  übereio,  die  eine 
äusserliche,  legale  bei  den  alttestamentlichen,  eine  innere,  über- 
natürliche aber  bei  den  neutestamentlichen  ist.  —  Daraus  ergibt 
sich  zur  Genüge,  dass  beide  Arten  Sacramente  im  eigentlichen 
Sinne  sind,  und  dass  der  generische  Begriff  eines  Sacramentcs  den  alt- 
und  neutestamentlichen  in  ganz  gleicher  Weise  zukommen  muss. 
Um  diesen  generischen  Begriff  eines  Sacramentes  zu 
bestimmen,  ist  zuerst  die  Etymologie  dieses  Wortes  und  der 
Sprachgebrauch,  den  es  in  der  christlichen  Zeit  hatte, 
zu  untersuchen. 2)  —  Das  Grundwort  zu  Sacrament  ist  sacrare  = 
weihen,  für  die  Götter  bestimmen;^)  was  aber  den  Göttern  ge- 
weiht wurde,  das  wurde  dadurch  unverletzlich,  unantastbar, 
weil  es  unter  dem  besonderen  Schutze  der  G^Hter  stand  (z.  B. 
Bündnisse,  Gesetze),  oder  auch  hochheilig  (Opfer,  Gottesdienst, 
Geheimnisse).     Diese   Grundbedeutungen    von    sacrare  finden   sich 

>)  S.  th.  I.  II.  qu.  102.  art.  5. 

*}  Cf.  Val.    Oroene,  Begriff   und   Bedeutung   von  Sacrament  S.  1.  ff. 

3)  Daher  lia^  sacrare  denselben  Stamm  wie  secernere. 


Existenz  und  Begriffsbestimmung.  b 

auch  bei  den  Klassikern  wieder,  wenn  sie  sacramentum  für  das 
im  Tempel  hinterlegte  Greld  zweier  prozessirender  Partheien, 
das  dadurch  unverletzlich  und  unter  den  besonderen  Schutz  der 
Götter  gestellt  wurde,  oder  für  Soldaten-Eid  gebrauchen,  weil 
der  Soldat  durch  denselben  unter  den  besonderen  Schutz  der  Kriegs- 
götter trat.  In  letzterer  Bedeutung  wurde  es  auch  von  den 
Vätern  der  ersten  Jahrhunderte  gebraucht,  um  den  Taufact,  durch 
den  der  Christ  sich  der  Fahne  Christi  verpflichtete,  oder  die  bei 
der  Taufe  gebräuchliche  Eidesformel  damit  zu  bezeichnen.')  —  Die 
Kirchensprache  ging  auf  die  Grundbedeutung  des  Stammwortes 
sacrare  zurück,  und  sacramentum  bezeichnete  in  ihr  nach  Analogie 
ähnlicher  Substantivbildungen,  wie  vestimentum,  alimentum,  das- 
jenige, was  heiligt  (Heiligungsmittel),  oder  auch  was  zu  beson- 
deren Zwecken  für  Gott  ausgesondert,  geweiht  ist  (das  Heilige, 
Verborgene,  Unbegreifliche,  GeheimnissvoUe.)  —  So  vereinigte  man 
in  dem  Worte  sacramentum  alles,  was  die  Griechen  durch  die 
beiden  Worte  ^üaTYjpiov  und  teXcttj  ausdrückten,  und  bezeichnete 
damit  alles,  was  entweder  den  Blicken  der  Menschen  entzogen 
war,  oder  was  sie  innerlich  vollendete,  heiligte,  oder  auch  was 
das  Verborgene,  Unl)egreifliche,  Göttliche  sinnbildete,  in  äusserer 
Erscheinung  darstellte.  Nach  der  objectiven  Seite  bezeichnete 
es  das,  was  irgendwie  mit  Gott  in  Berührung  kam;  daher  1)  alle 
Glaubensgeheimnisse,  die  eine  göttliche,  unbegreifliche  Wahr- 
heit enthielten,  wie  die  Trinität,  die  Incarnation  u.  s.  w. ;  dann 
die  geheimen  Absichten,  Geheimnisse  Gottes;  überhaupt  was  einen 
verborgenen,  geheimniss vollen  Sinn  hatte;  so  wird  das  Wort  auch 
in  der  Vulgata^j  gebraucht,  um  das  chaldäische  ]^  oder  das 
griechische  /jiuaTigp'.ov  wiederzugeben;  —  2)  alle  sichtbaren  Dinge, 
die  Gott  benützte,  um  daran  ein  Wunder,  oder  etwas  Zukünftiges 


1)  Die  weiteren  Belege  und  Ausluliriingen  hielür  siehe  bei  Groene, 
1.  c.  S.  2  ff. 

2)  Vnlgata,  Dan.  2,  18.  30.  heisst  der  Traum  des  Nabuchodonosor 
wegen  seines  verborgeneu  .Sinnes  sacramentum;  2,  19.  27.  28  aber  mysteriura. 
cf.  Dan.  4,  6;  Tob.  12,  7;  8ap.  2,22;  (>,24;  12,  5.  (Sept.  iwaTäUsioc  -^  Opfer- 
altar:  Vulg.  sacramentum J.  Epli.  3,9  bezeichnet  |JLi>axr;piov  —  sacramentum 
die  Menschwerdung,  ebenso  1,  9;  Coloss.  l,  27.  während  1,  2(S  das  grie- 
cliische  liooxrjptov  beibehalten  ist;  Rom.  10,  25;  11,  25;  I.  Cor.  2,  1\  4,  1. 
Das  hebräisclje  "n^H  —'  Geheinmiss  drückt  die  Yuigata  auch  mit  secretum, 
arcanum,  mysterium  aus:  Arnos  3,  7.  Proverb.  20,  19;  11,  13, 


10  Erstes  Ilauptstück. 

in  (1er  Iloilsoecoiiomie  zu  offenbaren  (Tvj)iih),  oder  um  etwas 
(jlöttliches,  das  l)ereitti  erfüllt  ist,  sielitbar  abzuprägen  (Symbol). 
Daher  wurden  alle  Typen  und  Symbole,  aowie  alle  sichtbaren 
Zeichen  heiliger  Dinge,  darum  auch  alle  Sacramente  im  engsten 
Sinne  und  alles,  was  einen  symbolischen  Charakter  hatte,  (wie  die 
Verbindung  des  Weibes  mit  dem  Manne,  oder  das  Weib  der  Apo- 
calypse)  mit  diesem  Namen  benannt.')  —  Subjectiv  gebrauchte 
man  sacraraentum  für  das  Heilige,  Göttliche;  das  durch  sicht- 
bare Dinge  veranschaulicht  wurde,  aber  nur  insofern,  als 
der  Mensch  dadurch  geheiligt,  in  eine  innige  Beziehung  zu 
Gott  gesetzt  wurde:  daher  bezeichnete  es  3)  jede  Heiligung 
und  Vollendung  des  Menschen;  dann  auch  die  Acte,  durch 
welche  er  geheiligt  wurde.  Wie  es  früher  den  Einweihungsact  in 
die  Mysterien  und  die  dadurch  dem  Menschen  ertheilte  Voll- 
endung bezeichnete,  so  konnte  es  auch  auf  die  Taufe  angewendet 
werden,  die  in  die  christlichen  Mysterien  einweihte  und  in  einen 
höheren  Grad  der  sittlichen  Vollendung  versetzte;  ebenso  auf  alle 
subjectiven  Akte  des  Menschen,  welche  seine  mystische  Hei- 
ligung bedingten,  wie  den  Glauben,  das  Gebet,  die  Hoffnung,  die 
Liebe  mit  ihren  Werken ,  den  Empfang  der  Sacramente  und  Sa- 
cramentalien.-)  —  So  bezeichnete  sacramentum  das  Göttliche, 
Heilige  in  zweifacher  Beziehung:  einmal  insofern  es  durch  sinn- 
liche Dinge  oder  Zeichen  veranschaulicht  wird  — 
Signum  rei  sacrae;  dann  insofern  es  den  Menschen  heiliget, 
vervollkommnet,  vollendet  —  res  sacra  sanctificans  homincm. 
Tertullian  und  seine  Nachfolger  urgiren  bei  diesem  Worte  mehr 
die  erste  Seite,  das  Symbolische;  Ambrosius  und  die  folgenden 
Väter  mehr  die  zweite,  das  Telelischc.  Letzteres  bildet  aber 
bei  diesem  Worte  das  wichtigste  und  vorzüglichste  Moment;  denn 
wie  vestimentum,  alimenlum,  nutrimeutum,  incitamentum  u.  s.  w. 
das  bezeichnet,  was  bekleidet,  ernährt,  anreizt:  so  e^acramentum 
das,  was  heiliget,  vollendet;  ja  auch  die  Typen,  Symbole  und 
religiösen  Geheimnisse  wurden  zum  Theil  nur  desshalb  sacramenta 


')  Epli.  5,  32;  Apocivl.  10,  7  (mvsteriumj  17.  5.7;  1,  20  sHcraintTitiim 
Septem  ötellarum    -     die  verborgene,  syinbolisehe  Be<lcntnnK   der  7  Sterne. 

2J  Die  verschiedenen  liedeutungen,  welche  die  hiteiui.sehen  Väter 
dem  Worte  sacrumentiini  gaben,  siehe  bei  Groene,  Begriff  und  Bedentung 
von  Sacrament.     S.  35  IT. 


Existenz  und  Begriffsbestimmung.  11 

genannt,  weil  durch  sie  die  menschliche  Erkenntniss  einiger  Massen 
erhöht  und  vollendet  wurde.  —  So  umfasst  das  Wort  sacramentum 
1)  das  Mysteriöse,  2)  das  Symbolische,  3)  das  Typische, 
4)  das  Teletische. 

Aufgabe  der  Scholastik  war  es,  in  diese  verschwommene 
Masse  eine  klare  Sichtung  zu  bringen,  die  Sacramente  im  eigent- 
lichen und  engeren  Sinne  von  den  übrigen  heiligen  Dingen  oder 
Zeichen,  die  nur  im  uneigentlichen,  analogen  Sinne  diesen  NaniQn 
trugen ,  auszuscheiden ,  und  in  einer  bestimmten ,  festen  Definition 
zu  fixiren,  die  nur  jene  heiligen  Zeichen  umfasste,  welchen  nach 
dem  dogmatischen  Bewusstsein  und  praktischen  Leben  der  Kirche 
primaer  und  im  engeren  Sinne  der  Name  Sacrament  zukam.  Sie 
forderte  nach  dem  Vorgänge  der  heiligen  Väter  zur  Bestimmung 
von  Sacrament  folgende  Merkmale:  1)  ein  äusseres  Zeichen, 
wodurch  etwas  Heiliges  bezeichnet  wurde;  2)  dieses  Zeichen  musste 
zugleich  ein  Symbol  des  unter  ihm  verhüllten  Heiligen,  Göttlichen 
sein;  3)  musste  dieses  Heilige  auf  den  Menschen  eine  heiligende, 
vervollkommnende  Kraft  äussern;  4)  das  Zeichen  und  das  unter 
ihm  verborgene  Heilige  musste  in  Folge  göttlicher  Einsetzung 
so  mit  einander  verbunden  sein,  dass  da,  wo  das  Zeichen  war, 
auch  das  bezeichnete  Heilige  nothwendig  und  unfehlbar  vorhanden 
war.  Der  heilige  Thomas  fasst  diese  4  Momente  in  die  Definition 
zusammen:  „Sacramentum  est  Signum  rei  sacrae,  in  quantum  est 
sanciificans  homines"; ')  oder  auch  „signa  sacra,  quae  practice  et  ef- 
ficaciter  significant".'^)  —  Somit  kommen  die  eigentlichen  Sacramente 


')  S.  tli.  III.  qu.  60.  art.  2.  Diese  Definition  liisst  einen  doppelten 
Sinn  zu,  je  nachdem  man  s'^nctifioans  auf  rei  sacrae  oder  auf  sacramentum 
bezieht",  ersten;  Beziehung'  scheint  der  lieil.  Lehrer  beabsiclitigt    zu  haben. 

2j  Dass  der  heil.  Lehrer  zum  venerischen  Begriffe  eines  Sacra mentes 
nicht  bloss  die  „significatio",  sondern  auch  das  „Bewirken"  ei*er  gewissen 
Heiligkeit  rechne,  ergibt  sich  aus  IV.  S.  dist.  1.  qu.l.art.  5.  qu.  2.  et  3.  und  de 
veritate  28.  art.  2.  sol.  12..  wo  er  sagt:  sacramenta  significando  causant; 
hoc  enim  causant,  quod  figurant;  ebenso  8.  theo!.  111.  qu.  ()2.  art.  1.  ad  1 : 
ex  quo  patet.  quod  habent  perlecte  ratiouem  Sacramenti,  in  quantum  or- 
dinantur  ad  aliquod  sacrura,  nou  solum  per  modnm  signi,  sed  ctiam  per 
modum  causae.  I.  IL  qu.  101.  art.  4.  und  qu.  102.  art.  5.  sagt  er,  dass 
gewisse  Fliten  des  A.  B.  desshalb  Sacramente  genannt  werden  müssen,  quia 
adhibebantur  Dei  cultoribus  ad  quamdam  consecrationem,  per  quam  scilicet 
deputabantur  quodam  modo  ad  cultum  Dei.  CL  Suarez,  tom.  20.  disp.  1.  sect.  2. 


12  Erstes  Ilauptstück. 

mit  den  übrijijcn  heiligen  Zeichen  (Typen  und  Symbolen),  die  keine 
Sacramente  wind,  darin  überein,  das»  sie /eichen  einer  heiligen 
Sache  sind;  unterscheiden  sich  aber  von  einander  durch  die 
bezeichnete  Saclie  selbst  und  den  modus  significandi;  denn 
die  eigentlichen  Sacramente  bezeichnen  die  Heiligung  dessen, 
der  sie  empfängt,  und  zwar  bezeichnen  sie  diese  in  wirksamer 
Weise,  indem  sie  sowohl  Zeichen,  als  auch  Ursachen  des  bezeich- 
neten sind,  oder  die  Heiligung  des  Empfängers  nicht  bloss  an- 
zeigen, sondern  zugleich  auch  bewirken,  was  bei  den  anderen 
Zeichen  nicht  der  Fall  ist  Desshalb  ist  die  spezifische  Differenz 
der  eigentlichen  Sacramente  nichts  anderes,  als  die  significatio 
efficax  sanctificationis.  Damit  hat  der  frühere  allgemeine  Gebrauch 
des  Wortes  Sacrament  durch  die  kirchliche  Wissenschaft  eine  solche 
Beschränkung  erfahren,  dass  es  bloss  auf  diese  besonderen  Zeichen 
im  eigentlichen  Sinne,  auf  andere  heilige  Dinge  und  Zeichen 
dagegen,  wie  Typen  und  Symbole,  nur  mehr  im  analogen  an- 
gewendet werden  kann. 

Demnach  kann  für  beide  Arten  von  Sacramenten  des  alten 
und  neuen  Bundes  folgende  generische  Begriffsbestimmung  auf- 
gestellt werden:  Sacrament  ist  ein  sichtbares  Zeichen,  das 
von  Gott  zu  dem  Zwecke  eingesetzt  ist  worden,  um  die 
Heiligung  der  Menschen  in  einer  der  jeweiligen  Heils- 
öconomie,  zu  der  das  Sacrament  selbst  gehört,  ent- 
sprechenden Weise  nicht  nur  zu  bezeichnen,  sondern 
auch  zu  bewirken.  —  Daraus  lassen  sich  die  Merkmale  fest- 
setzen, aus  denen  sich  der  Begriff  der  Sacramente  des  A.  B,  zu- 
sammensetzt. Diese  Sacramente  waren:  l)  Aeussere  Zeichen  und 
Ursachen  jener  gesetzlichen  Heiligkeit  iwid  Beinheit,  die  der  Oe- 
conomie  des  A.  B.  angemessen  war.  Zum  Sacramentsbegriffe 
genügt  es  nicht,  dass  sie  blosse  Zeichen  waren,  wie  einige  meinten; ') 
sie  mussten  auch  signa  practica,  «pfticacia  sanctificationis  sein,  d.  h. 

'J  Jene  Tlieolot^en,  welche  das  „sit^iiiücare  gratiaiii  siiperiiiituralem" 
in  die  gencrisrJie  I}egriiTsbestimmung  «ler  Sacramente  mit  aufnahmen,  konnten, 
da  die  altt.  Sacramente  die  heiligraachende  Gnade  wolil  typisch  bezeich- 
neten, aber  nicht  bewirkten,  als  allgemeine  Dermition  der  Sacramente  nur 
die  des  hl.  Augiistin  gelten  lassen:  est  signum  rei  sacrae  fscil.  gratiae 
sanctificantisj:  das  „efdcere  gratiam"  musste  dann  das  unterscheidende  Merk- 
mal beider  Arten  von  Sacramenten  bilden,  die  sich  nach  ihnen  in  der  Weise 


Existenz  und  Begriffsbestimmung.  13 

das  auch  bewirken,  was  sie  sacramental  bezeichneten,  —  und  das  war 
die  legale  Reinheit.  Würde  das  blosse  Bezeichnen  ohne  das  Be- 
wirken zu  ihrem  Begriffe  hinreichen,  dann  wären  alle  Typen  des 
A.  B.,  mochten  sie  nun  Opfer,  historische  Thatsachen,  oder  Per- 
sonen sein,  alttestamentliche  Sacramente  gewesen,  und  es  könnte 
kein    Grund    angegeben   werden,    warum    bloss    einige   und  nicht 


unterschieden,  dass  die  alttestamentlichen  die  Gnade  nur  bezeichnen,  aber 
nicht  bewirken,  die  neuLestamentlichen  dagegen  dieselbe  sowolil  bezeiciinen, 
als  auch  bewirken  lionnten.  Desshalb  meint  Suarcz  (tom.  20.  disp.  1.  sect. 
i.  2):  Da  bei  den  alttest.  ein  conferre,  causare  gratiam  nicht  möglich  ist, 
so  können  beiderlei  Sacramente  nur  im  Begriffe  „Signum  gratiae"  überein- 
kommen; ebenso  Greg,  de  Valent.  (Commentar.  theolog.  tom.  4.  disp.  3. 
qu.  1.  punct.  1.  de  Sacr.  ratione)  und  Andere:  sie  berufen  sich  dabei  auf 
die  Definition  des  lieiligen  Lehrers,  der  S.  theo!.  III.  qu.  60.  art.  1.  et  2. 
als  allgemeine  Definition  das  Signum  gratiae  habitualis  aufzustellen  scheint. 
Um  aber  andere  Typen  des  A.  B.,  wie  das  Manna  ^  den  Durchgang  durch 
das  rothe  Meer,  das  Wasser  aus  dem  Felsen  etc.,  die  anerkannter  Massen 
keine  Sacramente  des  A.  B.  waren,  von  den  eigentlichen  Sacramenten  aus- 
zuschliessen ,  mussten  sie  die  allgemeine  Definition  für  letztere  näher  be- 
stimmen und  enger  fassen.  Gregor,  de  Valent.  nimmt  an,  die  res  sacra, 
die  durch  die  alttest.  bezeichnet  wurde,  habe  den  Empfänger  wirklich  hei- 
ligen müssen,  aber  nicht  sanctitate  legali ,  sondern  sanctitate  s  u  per- 
natural i;  denn  bei  ersterer  könnte  der  Sacramentsbegrilf  nur  mehr  analog 
von  den  alttestamentliclien  gebraucht  werden",  die  heiligmachende  Gnade 
aber  wäre  auch  bei  den  alttestamentlichen  ertheilt  worden,  wenn  auch  nicht 
in  der  Weise,  wie  bei  den  neutestamentlichen ;  im  N.  B.  nemlich  werde  sie 
durch  die  Sacramente  selbst,  im  alten  aber  nicht  durch  die  Sacramente, 
sondern  nur  von  Gott  unmittelbar  gegeben,  aber  bei  Gelegenheit 
ihres  F^mpfanges  —  in  usu  et  praxi  sacramentorum  veteris  legis.  —  Da- 
gegen lässt  sich  sagen:  mit  dieser  Erklärung  wird  Etwas  in  die  Definition 
aufgenommen,  was  rein  zufällig  ist,  was  bei  dem  sacramentalen  Empfange 
oft  vorhanden  war,  oft  auch  nicht,  und  darum  ist  sie  falsch;  denn  oft 
wurden  die  alttest.  Sacramente  rituell  ganz  giltig  empfangen,  ohne  dass  in 
usu  et  praxi  eoruni  von  Gott  eine  Gnade  ertheilt  werden  konnte,  weil  sie 
ohne  lebendigen  Glauben  an  Christus  empfangen  wurden,  und  dieser  un- 
gläubige Empfang  konnte  bei  dem  so  selir  zur  Abgötterei  geneigten  Volke 
sehr  oft  vorkommen  ;  ausserdem  hatte  Gott  im  A.  B.  die  Verleihung  seiner 
Gnade  nicht  ausschliesslich  immer  nur  an  den  sacramentalen  Empfang  ge- 
knüpft. —  Suarez  suclit  die  zu  weite  Definition  dadurch  einzuengen,  dass 
er  den  allgemeinen  Begriff  „Zeichen"  für  Caeremonien  nimmt ^  die  den 
Juden  in  usu  et  praxi  eine  gewisse  legale  Heiligung  verliehen:  diese  hei- 
ligenden Caeremonien  bilden  nach  ihm  das  materielle,  die  Bezeichnung 
der  heiligmachenden  Gnade  dagegen  das  formelle  Object  des  alttest. 


14  Erstes  llauptstück. 

alle  iypisohen  Zeiebon  Sacramcntc  genannt  wurden.  fJerade  das 
lie wirken  der  legalen  l?einheit  in  dem  Ein])<anger  ist  es,  was 
die  blossen  Typen  und  Symbole  von  den  (»igentlicben  Sacramonten 
unterscheidet;  darum  wird  auch  bei  letzteren  in  der  heil.  Schrift 
das  8anctifi<'are,  muudare,  conseorare  hominem,  oder  efficcre  san- 
clitatem,  niemals  aber  das  IJezeichnen  derselben  hervorgehoben. 
Das  Hezeiclmen  der  Gnade,  die  erst  in  ferner  Zukunft  gegeben 
werden  soll,  gehört  nicht  zum  Wesen  des  Sacra  ment es  als  sedchen, 
sondern  zum  Wesen  des  Typus  künftiger  Dinge;  das  Sacra- 
ment  als  solches  drückt  immer  nur  eine  Beziehung  auf  den  gegenwär- 
tigen Em}>fangcr  aus,  der  durch  den  Akt  des  sacramentalen  Em- 
pfanges wirklich  geheiligt  werden  soll.  —  2)  Sie  mu.ssten  auch 
Zeichen  (Typen)*  der  durch  Christus  zu  ertheilenden 
Gnade  und  Unterpfänder  der  künftigen  Heiligung  im  N.  B. 
sein;  jedoch  bezeichneten  sie  dieselbe  nicht  desshalb,  weil  sie 
Sacra  mcnte  im  Allgemeinen,  sondern  weil  sie  altte  st  am  ent- 
liche  Sacramente  waren,    d.  h.  diese  typische    Bezeichnung   war 


Sacraineiitsbi'grilTes.  Soine  Definition  lautet:  Sacramentiim  est  sacra  ac 
sensibilis  caeremonia.  homines  aliqno  modo  sanctificans.  et  veram  aniiuae 
sanctilatem  ex  institutione  siguiflcans.  —  Allein  dagegen  spricht:  1)  Zum 
Wesen  eines  Sacramentes  gehört  es.  dass  es  das,  was  es  bezeichnet,  auch 
bewirkt:  das  „signum  effioax**  ist  bei  Suarez  nicht  gewahrt.  2J  Das 
„significare  gratiam"  kann  das  Formelle  der  alttestamentlichen  Sacra- 
mente nicht  sein ,  weil  es  den  Typen  ebenso  wie  den  Sacramenten  zu- 
kommt: es  macht  den  Typus  aus.  nicht  aber  das  Sacrament:  darum  be- 
weisen die  Gründe,  womit  Suarez  die  Nothwendigkeit,  dass  die  alttest.  Sa- 
cramente die  neutest.  Gnade  bezeichnen,  zu  erhärten  surlit,  nur  dieses,  dass 
jTcne  fcjacramente  zugleich  auch  Typen  sein  mussten.  3j  Nicht  als  Caere- 
mouieu  im  Allgemeinen,  sondern  als  sacra  mentale  Caeremonien  haben 
sie  ex  operc  operato  jene  legale  Heiligung  hervorgebracht.  —  Der  heilige 
Thoujas  will  die  Definition  „signum  rei  sacr^ie,  in  quantnm  est  sanctificans 
homines**  auch  von  den  alttestaraenl^ichen  Sacramenten  verstanden  wi.ssen, 
wie  Cajetan  zu  dieser  Stelle  anmerkt:  scito,  quod  to  „sanctificantis**  in- 
telligitur  in  actu  exercito,  h.  e.  quod  est  signum  rei  sacrae.  ut  actuoliter 
exercet  sanctificationem  hominis,  quia  ad  hoc  adhibetur  ut  signum.  ut  sancti- 
ficetur  homo  per  illius  significatum.  Weil  die  alttest.  Sacramente  zugleich 
auch  Typen  waren,  so  nimmt  sie  der  hl.  Lehrer  in  seinem  Tractate  de 
Sacramentis  bald  als  eigentliche  Sacramente  (und  so  sind  sie  ihm  signa 
sanctificantia  hominem):  bald  auch  als  Typen  der  heiligmachenden  Gnade 
III.  qu.  65.  art.  1.  ad  7.  (und  so  sind  ihm  diese  den  Menschen  heiligenden 
Sacramente  signa  rei  sacrae.  seil,  gratiae  sanctificantis  hominem). 


Existenz  und  Begriffsbestimmung.  15 

nicht  durch  ihr  Wesen  als  Sacramente,  sondern  durch  die  Eigen- 
thümlichkeit  der  alttestamentlichen  Heilsoeconomie  ge- 
fordert, der  zu  Folge  alle  Einrichtungen  des  A.  B.  zugleich  Typen 
sein  musstenj)  Als  Sacramcnte  hatten  sie  zunächst  Bedeutung 
für  die  alttest.  Theocratie  und  waren  Zeichen  der  levitischen  Rein- 
heit, die  sie  auch  bewirkten.  Aber  als  signa  practica  und  durch 
die  legale  Heiligung,  die  sie  sacramentaliicr  bewirkten,  sollten  sie 
nach  Gottes  Anordnung  zugleich  auch  V^orbilder,  Typen  der 
durch  Christus  zu  vermittehiden  Gnade  des  N.  B.  sein.  2)  Dieses 
Merkmal  haben  sie  mit  allen  Typen  und  Figuren  des  A.  B.  ge- 
meinsam. Wie  bei  den  mosaischen  Opfern  die  typische  Beziehung 
zum  Kreuzesopfer  nicht  dcsshalb  zu  ihrem  Wesen  gehörte,  weil 
sie  Opfer  waren,  sondern  weil  sie  alttestamentliche  Opfer 
waren:  so  ist  es  auch  bei  den  Sacramenten;  sie  waren  nicht  dess- 
halb  Sacramente,  weil  sie  die  neutesiamentliche  Gnade  vor- 
bildeten, —  das  macht  sie  zu  Typen  — :  sondern  desshalb,  weil 
sie  als  wirksame  Zeichen  eine  gewisse  Heiligung  zugleich  bezeich- 
neten und  bewirkten;  da  sie  aber  zur  alttestamenthchen  Heils- 
oeconomie gehörten,  musste  ihnen  auch  die  typische  Bezeichnung 
der  künftigen  Heiligung  im  N.  B.  zukommen.  —  3)  Die  Heilig- 
keit, welche  diese  Sacramente  bewirkten,  war  wohl  nur  eine 
legale,  äussere,  die  dem  Fleische  inhaerirte;  aber  sie  war  doch 
immerhin  eine  wahre  Aussonderung  vom  Profanen  und  Hei- 
ligung für  Gott,  und  darum  kam  auch  diesen  Sacramenten 
der  generisch«  Begriff  eines  Sacramentes  im  eigentlichen  Sinne  zu. 
Denn  ist  auch  die  Heiligkeit ,  welche  die  neutestamentlichen  be- 
wirken, weit  vollkomnicnor,  so  kann  doch  das  Unvollkommene 
solche  Momente  mit  dem  Vollkommenen  gemein  haben,  dass  beide 
unter  ein  und  dasselbe  Genus  subsumirt  werden  können,  wie  auch 

'j  Ijcirth.  Mediiia.  1.  II.  qn.  103.  arl.  2.  sagt:  hie  Status  legis  fiiit 
plemis  iinibris  et  caeremoiuis  Christum  dosignaiitibus ,  quae  caeremoiiiae 
adeo  sapiciiter  a  Deo  institutae  sunt  ad  coiitinendum  illum  populum  in 
vero  Dei  cultu,  atque  si  rion  essent  ad  Christum  designandiim,  et  ita  sunt 
institutae  ad  Christum  Dominum  praefigurandum ,  atque  si  alia  de  causa 
non  fuissent  institutae. 

")  Cardinal  de  Lugo,  de  Sacr.  disp.  1,  sect.  2.  nennt  sie  sogar  causae 
murales  gratiae  in  novo  testamento  conferendae.  cf.  S.  Th.  I.  II.  qu.  101. 
art.  4.  ad  2.  —  Expos,  in  Coloss.  cap.  2.  lect.  4. 


K)  Erstes  HauptstiUk. 

z.  IV  «lie  niosaiHcbon  Opfer  mit  dctn  ncutestamentlichen,  das  Tliier 
mit  dem  Mensclien,  die  alttestamentliche  Kirche  mit  der  chriHt- 
liclien  Vieles  pjemeinsam  haben.  So  kommen  auch  beide  Arten  von 
Sacramenten  darin  mit  einander  überein,  dass  sie  wirksame 
Zeichen  einer  heili<^en  Sache  überhaupt  sind,  und  gerade 
dieses  ist  der  generisclie  Begriff  eines  Sacramentes.  Dazu  kommt 
noch  4)  die  göttliche  Einsetzung  für  die  Zeit  des  mosaischen 
Cultus;  denn  da  sie  als  Typen  untrügliche  Yerhoissungen  der  neutest. 
Gnaden  waren,  konnten  sie  nicht  durch  Menschen  eingesetzt  werden. 

Demnach  können  sie  definirt  werden  als  sinnfällige 
Zeichen  oder  Symbole,  welche  von  Gott  für  die  Dauer 
des  A.  B.  eingesetzt  worden  waren,  um  die  äussere,  der  alt- 
testamentlichen  TIeilsoeconomie  entsprechende  Heiligung  der  Men- 
schen nicht  nur  zu  bezeichnen,  sondern  auch  zu  bewirken,  und 
um  die  künftige,  übernatürliche  Heiligung  durch  Christus 
typisch  zu  präfigurirenJ)  —  Die  specifisclicn  Merkmale, 
wodurch  sich  die  Sacramente  des  A.  B,  von  denen  des  neuen 
unterscheiden,  sind  somit  folgende:  1)  die  einen  waren  Symbole 
und  Ursachen  der  legalen  Heiligung,  d.  h,  sie  bewirkten 
nur  eine  äussere,  unvollkommene,  fleischliche  Weihe,  die  auch  leb- 
losen Wesen,  wie  der  Stiftshütte  mit  ihren  Geräthen,  mitgetheilt 
werden  konnte;  die  andern  bewirken  eine  weit  vollkommnere  Hei- 
ligung, die  heiligmachende  Gnade, 2)  welche  die  Seele  reiniget 
und  heiliget;  2)  die  einen  waren  als  sacra mentale  Caere- 
monien  und  durch  die  gesetzliche  Heiligung,  die  sie  be- 
wirkton, Vorbilder  und  Typen  der  Gnade,  die  erst  in  ferner 
Zukunft  durch  Christus  Anderen  ertheilt  werden  sollte;  die  neu- 
tef^tamentlichen  dagegen  sind  Symbole  der  Gnade,  die  Christus 
ihren  Empfängern  selbst  durch  sie,  wie  durch  Instrumente, 
ipso  actu  et  in  praesenti  wirklich  ertheilt. 

Aus  diesen  Bestimmungen  ergibt  sich:  1)  die  eherne  Schlange, 
das  Manna,  das  Wasser  aus  dem  Felsen,  der  Durchgang  durch 
das  rothe  Meer  und  viele  andere  typische  Thatsachen  des  A.  B. 
hatten  zwar  eine  typische  Beziehung  auf  die  neutest amentliche 
Gnade,  aber  sie  konnten  keine  Sacramente   im  eigentlichen  Sinne 


1)  Ihre  Definition  bei  den  Wircebur^.  cf.  tom.  5.  de  Sacr.  in  gen.  pag.  11. 

2)  S.  Th.  I.  II.  qu.  103.  art.  2.  et  III.  qu.  62.  art.  6. 


Existenz  und  Begriffsbestimmung.  17 

sein,  weil  sie  nicht  als  stabile  Riten  von  Gott  für  die  ganze  Zeit 
des  mosaischen  Cultea  eingesetzt  worden  waren  und  den  Israeliten 
keine  legale  Heiligung  für  die  Theokratie  verliehen.  —  2)  Die 
Zekweihe  und  Segnung  der  Cultgeräthe  und  anderer  Gegenstände, 
dann  die  Reinigungen  von  ILäusern,  Kleidern  und  anderen  leb- 
losen Sachen  können  nicht  zu  den  Sacramcntcn  gozäblr  werden, 
weil  letztere  von  Gott  nur  zur  Weihe  und  Ilüiligung  der  Menschen 
angeordnet  sind.  —  3)  Es  wird  auch  der  Unterschied  klar,  der 
zwischen  den  alttestamentlichen  SacranientcMi  mit  ihrer  le- 
galen Weihe  und  manchen  kirchlichen  Sacramentalien  des 
N.  B.  besteht.  Manche  Caeremonien  und  Benedictionen  der  Kirche, 
wie  z.  B.  die  Weihe  von  Personen,  die  religiöse  Profess,  die 
Tonsur,  die  Absolution  von  Censuren,  der  Gebrauch  des  Weih- 
wassers u.  s.  w.  verleihen  ebenfalls  eine  gewisse  Heiligung,  welche 
die  Seele  nicht  rechtfertiget,  und  mehr  äusserlich,  legal  ist;  aber 
sie  sind  wesentlich  von  den  alttestamentlichen  Sacramenten  ver- 
schieden, weil  sie  weder  von  Gott  eingesetzt,  noch  Typen  der 
neutestamentlichen  Gnaden  sind  und  auch  nicht  vor  dem  mosaischen 
Gesetze  und  seiner  Theokratie  rechtfertigen.  —  4)  Auch  die  mosa- 
ischen Opfer  dürfen  nicht  zu  den  Sacramenten  gerechnet  werden, 
weil  sie  nicht  direct  zur  Heiligung  der  Darbringer  eingesetzt 
waren,  wie  weiter  unten  näher  gezeigt  wird. 

Im  Folgenden  sollen  nunmehr  die  wesentlichen  Momente 
des  Begriffs  der  alttestamentlichen  Sacramente,  nemlich  ihr  äusseres 
Zeichen,  ihre  sacramentale  Wirkung  (die  legale  Heiligung)  und 
ihre  Einsetzung  durch  Gott,  im  Einzelnen  näher  betrachtet  werden ; 
daraus  ergibt  sich  dann  ihre  Anzahl,  die  (Kongruenz  ihrer  Ein- 
setzung und  ihr  Verhältniss  zu  den  neutestamentlichen  Sacramenten 
von  selbst,  i) 


1)  Die  Frage  nach  ihrer  Dauer  behandelt  der  heil.  Thomas  in  seiner 
theologischen  Summa  p.  1.  II.  qu.  103.  art.  3.  4,  wo  er  die  Nothwendig- 
keit  der  Abschaffung  des  ganzen  Caere  monialgesetzes  nachweist; 
mehrere  seiner  Commentatoren  jedoch,  wie  Capreolus,  Medina,  besprechen 
sie  speziell  bei  den  Sacramenten  in  ihren  Erklärungen  zu  1.  IV.  sent. 
dist.  2  qu.  2..  vielleicht  desshalb,  weil  in  den  neutestamentlichen 
Schriften  gerade  die  AbschatYung  der  alttestamentjlichen  Sacramente  (Act. 
15,   1.  5.  10  ff.)  am   meisten   in  Frage  kam. 


Zweites  Hauptstück. 

Die  physische  Constitution  der  alttestamentlichen 

Sacrameute. 

Da  jedes  Sacrament  Zeichen  einer  heiligen  Sache  ist,  bei 
jedem  Zeichen  aber  die  res  significans  und  res  significata  unter- 
schieden wird,  so  muss  auch  bei  den  alttestamentlichen  Sacramenteu 

a)  das  äussere,  sacramentalc  Zeichen,  das  etwas  Hei- 
liges bezeichnet, 

b)  die  heilige  Sache  selbst,  die  durch  dasselbe  bezeichnet 
wird,  —  ihre  significative  Bedeutung  — ,  in  Be- 
tracht gezogen  werden. 

a)   Das  äussere  sacramentale  Zeichen. 
Dieses  musste  bei  den  alttestamentlichen  Sacramenten 

1)  etwas  Sichtbares  —  res,  actio  sensibilia  —  sein; 
denn  sie  sollten  nach  Gottes  Absicht  Zeichen  unsichtbarer, 
übernatürlicher,  zukünftiger  Dinge  sein  und  die  Juden  zur 
Erkenntniss  derselben  führen.  Aber  alle  Erkenntniss  des  Ueber- 
sinnlichen  muss  beim  Menschen  vom  Sinnlichen  ausgehen  und 
durch  das  Sichtbare  vermittelt  sein;  darum  kann  er  die  unsicht- 
baren messianischen  Heilsgüter  nur  erkennen,  indem  sich  sein  In- 


')  Der  heilige  Thomas  behandelt  diese  Frage  S.  theol.  III.  qu.  60. 
art.  4 — 8  zunächst  nur  von  den  neutestaraentlichen  S.,  aber  so,  dass  er  die 
alttest.  nie  aus  den  Augen  verliert  und  viele  seiner  Ausführungen  auch 
von  den  letzteren  gelten. 


Physische  Constitution.  19 

tellect  vom  Sichtbaren  zum  Unsichtbaren  erhebt,  und  dazu  sollten 
im  A.  B.  die  alttest.  Sacramente  behilflich  sein,  da  sie  den  Zweck 
hatten,  den  Juden  eine  dunkle  Erkenntniss  der  neutest.  Gnaden 
zu  vermitteln.  Wie  desshalb  Gott  ihnen  in  der  heiligen  Schrift 
durch  die  mannigfaltigsten  sinnlichen  Dinge  und  Vorgänge  (sym- 
bolische Handlungen,  Visionen,  Träume,  Pnrabeln,  Typen,  Me- 
taphern) seine  übersinnlichen  Geheimnisse  einiger  Massen  erkennbar 
machte,  so  wollte  er  ihnen  auch  durch  die  sichtbaren  Zeichen  der 
Sacramente  seine  zukünftige  Gnade  anschaulich  machen.^)  Zudem 
sollten  diese  Sacramente  zugleich  Mittel  sein,  wodurch  die  Gläu- 
bigen ihren  inneren  Glauben  bekennen,  sich  für  den  Cult 
Gottes  heiligen  und  zu  Einer  sichtbaren  Kirche  vereinigen 
sollten,  und  dazu  waren  sichtbare  Zeichen  unbedingt  nothwendig. 
Diese  Zeichen  mussten 

2)  frei  gewählte  sein,  die  ihr  bezeichnetes  Object  nicht  aus 
innerer  Natur  und  mit  Nothwendigkeit,  sondern  aus  freier  Wahl 
Gottes  bezeichneten:  denn  sie  sollten  die  künftige  Gnade  be- 
zeichnen, und  das  vermag  kein  natürliches  Ding  aus  eigener  Kraft 
und  mit  Xothwendigkeit ;  nur  durch  freie  göttliche  Anordnung 
konnten  sie  diese  bezeichnende  Kraft  erhalten. 2)  Gleichwohl  aber 
durften  sie  nicht  ganz  arbitraere  Zeichen  sein;  denn  sie  sollten 
mittels  ihrer  Aehnlichkeit  und  Proportion,  die  sie  mit  der 
bezeichneten  Gnade  hatten,  die  neutestamentliche  Ileilsordnung 
voraus  abschatten  und  abbilden.  Die  Bescbneidung  sollte  durch 
ihre  Hinwegnahme  der  Vorhaut  ein  Bild  der  Taufe 3)  sein,  die  den 
„alten  Menschen"  hinwegnimmt;  die  levitischen  Reinigungen,  welche 
die  Unreinheit  des  Fleisches  hinwegnahmen,  sollten  die  Tilgung 
der  Sünden  im  Busssacramente,  das  Essen  des  Paschalammes  und 


»)  S.  Th.  III.  qu.  60.  art.  4.  —  IV.  S.  dist.  1.  qii.  1.  art.  1.  quaest.  1. 
et  art.  2.  quaest.  1;  et  art.  3.  —  Coiit.  Gent.  1.  4.  cap.  56.  Cf.  Augustin  cont. 
Faustuai  1.  19.  c.  11.  M.  tom.  42  p,  355.  —  de  doct.  christ.  1.  2  c.  1.  M.  tom.  34. 
pag.  35.  —  Dionysius  de  coel.  liierarcli.  c.  1.  §.  3.  M.  ser.  gr.  tom.  3.  pag. 
121.  —  de  eccl.  hierarch.  c.  1.  M.  ser.  gr.  tom.  3.  pag.  373.  —  Gregor,  de 
Val,  tom.  4.  disp.  3.  qu.  1.  punct.  2. 

2)  Augustiu.  de  doct.  christ.  1.  2.  c.  3.  M.  tom.  34.  p.  37;  1.  3.  c.  9. 
pag.  70.  f.  —  S.  Thom.  III.  qu.  60.  art.  5.  ad.  2.  Opusc.  22.  c.  24. 

3)  S.  Th.  III.  qu.  70.  art.  1.  ad.  1.  sicut  per  circumcisionem  aufere- 
batur  quaedam  carnalis  pellicula.  ita  per  baptismum  homo  expoliatur  a 
carnali  conversatione. 

2* 


20  Zweitos    llauptstück. 

der  Schaubrodo  die  neutest.  Kommunion  abbilden ;  darum  war  es 
der  göttbclien  Weisbeit  und  der  menseblicbcn  Erkonntniss  ange- 
messen, solcbe  saciamentaic  Zeichen  zu  wäblcn,  welche  mit  der 
neutest.  Gnadenordnung  eine  gewisse  Aehnbcbkeit  hatten. 

3)  Es  mussten  heilige  Zeichen  sein,  mag  man  nun  ihre 
nächste  oder  ihre  typische  Bedeutung  betrachten;  denn  ihre  nächste 
Bestimmung  war,  dem  Empfänger  eine  gewisse  Heiligkeit 
zu  verschaffen,  ihn  Gott  in  besonderer  Weise  zu  weihen  und  der 
sichtbaren  Kirche  durch  das  Bekenntniss  des  wahren  Glaubens  ein- 
zugliedern, dessen  äusserer  Ausdruck  sie  waren;  als  Typen  sollten 
sie  aber  nicht  profane  Dinge,  sondern  heilige  Geheimnisse,  die 
Heilsgüter  der  messianischen  Zukunft  abbilden '),  wesshalb  Paulus 
die  Beschneidung  acppa',".;  tt^c  cixa'.oaüvy^;  tt^;  tJ.z-zV)^  t?^;  £v  ty) 
axpoßuoTia  heisst,^)  während  sie  Gott  selbst •'^)  ein  Zeichen  des 
Bundes  nennt,  den  er  mit  den   Menschen  geschlossen  habe. 

4)  Diese  sacramentalen  Zeichen  mussten  für  den  religiösen 
Gebrauch  und  zwar  für  die  ganze  Dauer  der  alttestamentlichen 
Religion  angeordnet,  d.  h.  sie  mussten  öffentliche,  stabile  Riten, 
Caeremonien  des  mosaischen  Cultes  sein,  und  so  lange  dauern, 
als  dieser  Cult  selbst  zu  Recht  bestand. •*>  Denn  sie  sollten  die 
Unterscheidungszeichen  zwischen  Gläubigen  und  Ungläubigen 
sein  und  den  Gliedern  der  kirchlichen  Gemeinde  eine  gewisse 
Weihe  und  Heiligung  verleihen,  wodurch  sie  für  den  alttestament- 
lichen Cult  befähigt  würden;  darum  mussten  sie  für  so  lange  Zeit 
angeordnet  sein,  als  der  alttestament.  Cult  selbst  dauerte,  und  die 
jüdische  Religion  zu  Recht  bestand,  deren  Bekenner  durch  diese 
Zeichen  ihren  Glauben  bezeugen  und  zu  einer  kirchlichen  äusseren 
Gemeinde  vereinigt  werden  sollten.  Nur  durch  diesen  bestän- 
digen liturgischen  Gebrauch  können  die  Sacramente  von 
vielen  anderen  heiligen  Handlungen  des  A.  B,  unterschieden  werden, 
die  nicht  Sacramente  waren  ;  dinn  das  Manna,  die  eherne  Schlange, 
der  Durchzug  durch  das  rothe  Meer  waren  ebenfalls  Zeichen  künf- 


1)  S.  Th.  I,  II.  qn.  101.  art.  4.  et  102.  art.  5.  Cajetan.  Com.  in  III. 
qu.  CO.  art.  2.  —  Bonaventura  in  IV.  S.  dist.  1.  Cf.  Suarez,  tom.  20.  disp.  1. 
sect.  1.  n.  2.  3.  4,  wo  die  Zeugnisse  der  Väter  angetulirt  sind. 

8)  Rom.  4,  11. 

3)  Gen.  17,  11. 

^)  Wirceburg.  tom.  5.  8.  9.  Suarez,  tom.  20.  disp.  1.  sect.  3.  n.  7. 


Physische  Constitution.  21 

tiger  Gnaden,  und  verliehen  sogar  einen  gewissen  Segen;  aber 
sacramentale  Zeichen  waren  sie  nicht,  weil  sie  nicht  als  beständige 
Caeremonien  des  religiösen  Cultes  beibehalten  werden  sollten. 
Dagegen  ist  von  der  Beschneidung  und  dem  Paschalamme  anbe- 
fohlen, i)  dass  sie  als  beständige  Riten  gefeiert  werden  sollten. 
Wie  desshalb  die  neutest.  Sacramente  dauern  sollen,  so  lange  das 
Evangelium  verkündet  wird,  bis  zur  Ankunft  Christi  zum  Ge- 
richte,^) so  mussten  auch  die  alttestamentlichen  bis  zum  Ende  der 
Synagoge  gefeiert  werden. 

5)  Als  heilige  Caeremonien  musste  ihr  Ritual  genau  von 
Gott  vorgeschrieben  und  bestimmt  sein  (signa  determinata) ^) 
und  so  wie  sie  festgesetzt  waren,  mussten  sie  auch  jeder  Zeit 
gebraucht  werden.  Denn  sie  sollten  mittels  ihrer  Aehnlichkeit 
etwas  Geistiges,  Uebernatürliches,  den  Glauben  und  die  messia- 
nischc  Zukunft  abschatten.  Ein  Geistiges  kann  aber  um  so  klarer 
und  anschaulicher  bezeichnet  werden,  je  weniger  Zweideutigkeit 
beim  Zeichen  möglich  ist,  d.  h.  je  bestimmter  und  genauer  das 
Zeichen  ist,  das  zum  Ausdrucke  desselben  gewählt  wird.  Da  es 
nur  Gott  zusteht,  die  Heiligung  der  Menschen  festzusetzen  und 
vorherzukünden,  so  konnte  auch  nur  er  allein  dieselbe  durch  sinn- 
liche Zeichen  im  A.  ß.  vorbilden ;  und  da  der  Glaube  an  Christus 
um  so  klarer  und  deutlicher  abgebildet  werden  sollte,  je  näher 
die  Zeit  der  Incarnation  herankam,  so  musste  Gott  diesen  Glauben 
durch  ganz  bestimmte  Zeichen  im  mosaischen  Cultc  voraus 
abbilden.  Vor  Abraham  in  der  Zeit  des  Naturgesetzes  waren  keine 
bestimmten  Riten  von  Gott  angeordnet,  um  diesen  Glauben  zu 
bekennen;-*)  die  Wahl  der  Zeichen  und  Riten  war  ganz  dem  Be- 
lieben der  Einzelnen  überlassen,  weil  in  dieser  Zeit  die  messianische 
Zukunft  nur  ganz  dunkel  und  unbestimmt  enthüllt  war.  Als  zur 
Zeit  des  Abraham  durch  die  Sünde  der  Menschen  der  wahre 
Glaube  verdunkelt  und  polytheistisch  entstellt  wurde,  wollte  Gott 
bei  seinen  Nachkommen  durch  die  sacramentalen  Zeichen  nicht 
bloss   den  Glauben    an    den    Einen,    wahren   Gott    genau 


1)  (ren.  17,  7.  13:  Exod.  12,  14. 

k)  I.  Cor.  12.  2(>. 

3j  S.  Th.  III.  fju.  GO.  art.  5. 

^j  S.  Th.  III.  qu.  60.  art.  5.  ad  3.  qu.  70.  art.  4.  ad  2. 


22  Zweites  Ilauptstück. 

fixircn,  sondern  zugleich  auch  die  messianische  Zukunft  klarer 
und  bestimmter  voraus  abbilden ;  beides  war  nur  durch  bestimmte, 
genau  fixirte  Zeichen  und  Riten  möglich,  die  Gott  selbst  anord- 
nete. Darum  musste  Moses  den  ganzen  Cult  in  der  von  Gott  be- 
stimmten ^Veise  und  nach  dem  auf  dem  Berge  geschauten  Bilde 
genau  einrichten.  —  Noch  ein  anderer  Grund  erheischte  ganz  be- 
stimmte sacramentale  Formen,  nemlich  die  Sacramente  sollten 
zu  allen  Zeiten  des  A.  B.  allen  Empfängern  die  gleiche  theo- 
kratische  Heiligkeit  verleihen;  als  Ursachen  dieser  Heiligkeit 
mussten  sie  aber  eine  bestimmte,  sich  stets  gleich  bleibende  Form 
haben  und  so  wie  sie  von  Gott  eingesetzt  wurden,  zu  allen  Zeiten 
beibehalten  werden. 

6)  Jedoch  sollten  die  alttest.  Sacramente  nicht  so  genau 
bestimmte  Zeichen  sein,  wie  die  neutest.  Bei  letzteren 
kommt  nemlich  zum  äusseren  Ritus  (res)  auch  noch  das  sacra- 
mentale Wort  hinzu,  das  den  Ritus  näher  bestimmt  und  zu  einem 
klaren,  unzweideutigen  Zeichen  der  Gnade  macht;  die  alttest. 
dagegen  hatten  diese  bestimmte  Form  nicht;  denn  sie  bestanden 
nicht  aus  Wort  und  Handlung  zugleich,  sondern  nur  aus  Hand- 
lungen allein,  ohne  Worte,  iind  desshalb  waren  sie  auch  nur 
dunkle,  unklare  Andeutungen  der  Gnade  der  neutest.  Sacramente. ') 
Dass  bei  den  alttest.  Sacramenten  die  rituelle  Handlung  von  keinen 
bestimmmten  Worten  begleitet  war,  bestätigt  auch  die  heilige 
Schrift.  Denn  bei  der  Erzählung  ihrer  Einsetzung  beschreibt 
sie  die  sacramentalen  Handlungen  sehr  genau  und  detaillirt,  aber 
von  den  Worten,  welche  dieselbe  etwa  hätten  begleiten  sollen, 
schweigt  sie  vollständig;  weder  bei  der  Beschneidung 2).  noch  beim 
Paschamahle  :5),  noch  bei  der  Priesterweihe  und  den  verschiedenen 
Reinigungen  wird  eine  liturgische  Formel  erwähnt.    Daraus  dürfen 

0  S.  Th.  s.  th.  in.  qu.  60  attt.  6.  ad  3.  —  IV.  8.  dist.  1.  qii.  1.  art. 

2.  —  dist.  13.  qu.  1.  art.  2.  quaest.  T).  ad  2.  —  De  veritate  qu.  27.  art.  4. 
ad  10.  —  Wircebiirg.  1.  c.  S.  85.  —  Bellarrain  de  controv.  fid.  clirist.  tom. 

3.  lib.  1.  cap.  18. 

i)  Gen.  17,  10.  ff. 

3)  Exod.  12.  3  ff.  Allerdings  kamen  bei  der  Paschamahlzeit  nach 
spaterem  Rituale  mehrere  Benedictionen  über  den  Wein,  dann  die  Au8- 
einandersetzung  des  Zweckes  und  der  Bedeutung  des  Mahles,  die  der  Vater 
dem  Sohne  (Ex.  12,  26.)  machte,  sowie  die  Absingung  des  grossen  Ilallel 
vor:  allein  das  waren  Zusätze,  die  erst  in  späterer  Zeit  gemacht   wurden; 


Physische   Constitution.  23 

wir  schliessen,  dass  zur  Constituirung  derselben  keine  Worte  vor- 
geschrieben und  darum  auch  keine  nothwendig  waren.  Denn 
wären  sie  nothwendig  gewesen,  dann  Avären  sie  die  Form,  das 
Wesentliche  und  Wichtigste  der  Sacramente  gewesen,  und 
dieses  hätte  bei  der  Erzählung  ihrer  Einsetzung  nicht  mit  Still- 
schweigen übergangen  werden  dürfen;  oder  es  hätte  sich  wenig- 
stens in  der  Tradition  forterben  müssen;  aber  weder  die  heil. 
Schrift,  noch  die  Tradition  kennen  solche  Worte.  Daher  müssen  sie 
zur  Constituirung  dieser  Sacramente  auch  nicht  nothwendig  gewesen 
sein.  —  Das  Gleiche  war  auch  bei  den  meisten  Opfern  der 
Fall.  Nur  bei  dem  Bundesopfer  ^)  führt  die  heil.  Schrift  bestimmte 
Worte  an ;  beim  Opfer  des  grossen  Yersöhnungstages  schreibt  sie 
nur  ganz  allgemein  vor2j,  daes  der  Hohepriester  seine  Sünden  be- 
kennen solle;  aber  eine  bestimmte,  liturgische  W^ortformel  ist 
nirgends  erwähnt.  Bei  allen  übrigen  Opfern  beschreibt  sie  den 
Ritus  der  Opferhandlung  sehr  genau,  ohne  auch  nur  im  Geringsten 
rnzudeuten^  dass  Worte  dazu  nothwendig  seien.  Wie  aber  im 
letzteren  Falle  aus  dem  Umstände,  dass  bei  der  Beschreibung  des 
Opferritus  die  Worte  nicht  erwähnt  sind,  sicher  geschlossen 
werden  darf,  dieselben  haben  auch  nicht  dazu  gehört:  so  muss 
ein  gleicher  SchUiss  auch  bei  dea  Sacramenten  gestattet  sein.^) 

sie  gehörten  nicht  zum  Wesen  des  Sacraments;  denn  die  Benedictionen 
bezogen  sich  bloss  auf  den  Wein,  der  Exod.  12.  gar  nicht  erwähnt  ist;  die 
Erklärung  bezweckte  nur  den  religiösen  Unterricht  und  die  Fortpflanzung 
der  Tradition,  und  das  Hallel  konnte  auch,  wie  beim  kleinen  Pascha  am 
14.  JJjar,  weggelassen  werden,  cf.  ügolini  thesaur.  ant.  XVII. 

0  Exod.  24,  8.',  Hebr.  9,  20.  cf.  Kurtz,  der  alttest.  Opfercultus.  S.  61. 
Baehr,  Symbolik.  S.  14. 

2)  Lev.  16,  21.  Nuni.  5,  7.  cf.  Winer  R.  W.  I.  p.  397. 

3)  Bei  einigen  Opfern  Lev.  4,  20.  16.  35;  12,  7.  8;  15,  15.  30;  16, 
6.  10.  hat  die  Vulgata:  et  rogabit  pro  eo  sacerdos,  et  propitius  erit  ei 
Dominus.  Der  hebräische  Text  hat  für  rogabit  ^PJ"^  ^  isiXäasxai  Tispl 
a'jxou  =:  sühnen,  versöhnen.  Weder  die  Schrift  noch  die  Tradition  kennt 
dieses  priesterliche  Siihnegebet;  nirgends  findet  sich  eine  bestimmte  Formel 
der  Worte;  die  Worte  waren  also  sicher  dem  Belieben  des  opfernden 
Priesters  überlassen,  wenn  er  die  Sühne  durch  sein  Gebet  unterstützen 
wollte;  zum  Wesen  des  Ritus  gehörten  sie  sicherlich  nicht.  Cf.  Thalhofer, 
Das  Opfer  des  alten  und  neuen  B.  S.113.  —  Thomas  citirt  s.  th.  I.  II.  qu.  103. 
art.  2.  diese  Worte  nach  der  Vulgata,  um  zu  beweisen,  dass  im  A.  B.  die 
moralischen  Sünden  nicht  durch  die  Opfer,  sondern  durch  den  Glauben 
der  Opfernden  nachgelassen  worden  seien. 


24  Zweites    llauptstück. 

Fragen  wir  nach  den  inneren  Gründen  für  die  That- 
sachc,  d;isH  die  alttest.  Sakramente  nur  aus  Handlungen  ohne 
begleitende  Worte  bestehen  sollten,  so  können  nach  dem  hl. 
Thomas')  folgende  angegeben  werden:  1)  die  neutestamentlichen 
berühren  den  Leib  und  waschen  die  Seele  ab;  daher  bestehen 
sie  aus  Elementen,  die  den  Körper  berühren,  und  aus  Worten, 
die  von  der  Seele  im  Glauben  erfasst  werden ;  die  alttest.  dagegen 
hatten  in  sich  nur  die  Kraft,  das  Fleisch  levitisch  zu  heiligen, 
nicht  aber  auch  auf  die  Seele  zu  wirken:  denn  wenn  sie  auch 
als  typische  Zeichen  der  Seele  den  Glauben  an  Christus  vermittelten, 
so  thaten  sie  das  nicht  aus  eigener  Kraft,  sondern  aus  göttlicher 
Anordnung;  daher  kam  bei  diesen  sacramentalen  Zeichen  auch 
nichts  vor,  das  der  Seele  entsprach.  —  2)  Die  ncutest.  sollten 
dem  menschgewordenen  Worte  ähnlich  werden,  von  dem  sie  ihre 
heiligende  Kraft  haben;  denn,  sagt  Capreolus^),  der  unmittelbare 
Effect  ist  seiner  Ursache  möglichst  ähnlich  :  wie  aber  bei  Christus 
das  unsichtbare  Wort  der  menschlichen  Xatur  geeint  ist,  so  sollte 
auch  bei  seinen  Sacramenten  das  geistige  Wort  mit  der  sicht- 
baren Handlung  sich  verbinden.  Im  A.  B.  dagegen  war  das 
menschgewordene  Wort  noch  nicht  sichtbar  erschienen  und  hatte 
auch  seine  unio  hypost.  noch  nicht  klar  geoffenbart:  daher  konnten 
die  alten  Sacr.  nicht  so  bestimmt,  wie  die  neutest.  auf  die  In- 
carnation  hinweisen,  darum  auch  mit  dem  mensch  gewordenen 
Worte  keine  besondere  Aehnlichkeit  haben,  und  noch  weniger  als 
Werkzeuge  desselben  wirksam  sein.  — •  3)  Diese  Sacramente  waren 
Zeichen  der  künftigen  Heilsgüter.  Aber  das  Zukünftige 
kann  nicht  so  sicher  erkannt  und  durch  Zeichen  nicht  so  bestimmt 
bezeichnet  werden,  als  das  Vergangene.  Da  nun  die  Worte  die 
sicherste  und  genaueste  Bezeichnung  geben,  so  mussten  sie 
bei  den  alttest.  Sacramenten  wegfallen.  3)  —  4)  Die  neutest.  sind 
Zeichen  der  vollkommensten  Religion,  welche  die  Gnade 
nicht   bloss   enthalten,   sondern   auch  auf  das  Bestimmteste  be- 


' )  S.  th.  III.  qu.  60.  art.  fi.  werden  nur  die  Gründe  angegeben,  warum 
die  neutest.  Sacnuueute  aus  Wort  und  Sache  constituirt  sein  müssen:  allein 
dieselben  Gründe  können  auch  nach  der  Erklärung  des  Capreohis  auf  die 
alttest.  angewendet  werden. 

2)  Capreolus  in  IV.  Sent.  dist.  1   qu.  1. 

3)  Capreol.  1.  c. 


Physische   Constitution.  25 

zeichnen;  die  vollkommenste  und  bestimmteste  Bezeichnung  ge- 
schieht aber,  wie  schon  Augustin  sagt, i)  durch  die  Worte;  daher 
werden  im  N.  B.,  um  die  vollkommenste  sacramentale  Bezeichnung 
zu  erzielen,  die  sichtbaren  Handlungen  durch  die  Worte  voll- 
kommen bestimmt,  wie  z.  B.  bei  der  Taufe  die  Abwaschung  durch 
die  Worte  zur  geistigen  Reinigung  von  Sünden  bestimmt  wird. 
Im  A.  B.  dagegen  war  der  religiöse  Cult  noch  unvollkommen,  der 
Glaube  an  Christus  noch  dunkel.  Die  Sacramente  jener  Zeit  sollten 
aus  sich  legale  Heiligung  bewirken  und  die  Gnade  nur  in  einer 
dem  unvollkommenen  Zustande  der  damaligen  Heilsordnung 
entsprechenden  Weise  abschatten.  Darum  konnte  ihre  Bezeichnung 
religiöser  Dinge  nur  unvollkommen  und  dunkel  sein;  da  aber 
Worte  eine  bestimmte,  vollkommene  Bezeichnung  geben,  so 
durften  sie  die  sacramentalen  Handlungen  nicht  begleiten.  Aller- 
dings ist  eine  äussere  Handlung  für  sich  allein  und  ohne  nähere 
Bestimmung  durch  das  Wort  ein  unbestimmtes,  vieldeutiges  Zeichen ;2) 
aber  diese  Art  von  Zeichen  passt  ganz  zum  unvollkommenen  Zu- 
stande des  alttest.  Glaubens.  Die  vollkommenen  Zeichen,  die  aus 
Handlung  und  Wort  bestehen,  sollten  dem  N.  B.  vorbehalten  sein; 
indem  sie  sieh  durch  diese  beiden  Bestandtheile  an  zwei  Sinne, 
an  das  Gehör  und  das  Gesicht  wenden,  geben  sie  eine  klare 
Vorstellung  von  der  gegenwärtigen  übernatürlichen  Gnade  Die 
alttest.  Zeichen  wandten  sich  als  blosse  Handlungen  nur  an  das 
Gesicht;  darum  konnten  sie  auch  nur  eine  dunkle,  unbestimmte 
Vorstellung    von    der   bezeichneten   zukünftigen  Gnade  geben. 


')  August,  de  doct.  christ.  1.  2.  c.  3.  M.  tora.  34.  pag.  37.  f.  —  S. 
Th.  8.  th.  III.  qu.  60.  art.  6:  Verba  inter  liomines  obtinuerunt  principatum 
signiticandi.  quia  verba  diversimode  formari  possunt  ad  significandos  di- 
verses conceptus  mentis:  et  propter  hoc  per  verba  magis  distincte  possumus 
exprimere,  quod  mente  concepimus.  —  Baehr,  Symbolik  des  mosaischen 
Cultus.  I.  zweite  Auflage  S.  33.  „Diesem  Volke  einen  möglichst  inner- 
liehen, geistigen,  etwa  nur  im  Worte  sich  bewegenden  Cultus  vorzuschreiben, 
wäre  ebenso  unnatürlich  und  zweckwidrig  gewesen,  als  ein  Cultus,  der 
bloss  in  rein  äusserlichen  Formen  und  Caeremonien  bestanden  hütte." 
Ibid.  pag.  14.  und  40. 

"J  Das  ist  auch  der  Grund,  warum  die  symbolische  und  typische 
Erklärung  dieser  Riten  so  schwierig  ist. 


26  Zweites   TTauptstück. 

b)  Die  significative  Bedeutung. 
Da  jedes  Zeichen  auf  etwas  Anderes  hinweist,  das  es  nicht 
selbst  ist,  so  entsteht  die  Frage:  auf  was  wiesen  die  alttest.  Sacra- 
mente  als  Zeichen  hin,  was  ist  das  Bezeichnete,  das  sie  mittels 
ihrer  Aehnlichkeit  und  Analogie  den  Juden  im  A.  B.  zur  Erkennt- 
niss  bringen  sollten?  Um  diese  Frage  zu  beantworten,  geht  der 
der  heilige  Thomas  1)  von  dem  nächsten  Zwecke  des  mosaischen 
Catremonialgesetzes  aus.  Dieser  Zweck  war.  die  Menschen  durch 
den  rechten  Cult  in  das  richtige  Yerhältniss  zu  Gott  zu  bringen. 
Entsprechend  der  synthetischen  Xatur  des  Menschen  musste  dieser 
Cult  sowohl  den  Leib  als  auch  die  Seele  zu  Gott  hinordnen,  darum 
nicht  bloss  innere  Acte  der  Seele  (Glaube,  Hoffnung,  Liebe), 
sondern  auch  äussere,  körperliche  Werke  vorschreiben,  damit  Seele 
und  Leib  Gott  ehrten.  Wie  aber  der  Leib  durch  die  Seele  auf 
Gott  hingeordnet  wird,  so  muss  sich  auch  der  äussere  Cult  nach 
dem  inneren  richten  und  ihn  äusserlich  abbilden 2).  Der  innere 
Cult  besteht  in  der  Verbindung  des  Intellects  und  der  Affecte  mit 
Gott  in  Glaube  und  Liebe,  und  ist  je  nach  der  Weise  verschieden, 
in  welcher  diese  Potenzen  der  Seele  mit  Gott  verbunden  sind. 
Nach  den  verschiedenen  Formen  des  inneren  Cultes  muss 
aber  auch  der  äussere  verschieden  sein.  Der  innere  Cult 
hat  eine  dreifach  verschiedene  Form:  a)  im  ewigen  Leben  schaut 
der  Geist  die  ewige  Waluheit  in  sich  selbst  und  ist  in  ewiger 
Liebe  selig;  er  braucht  kein  Bild  der  Wahrheit,  keine  äusseren 
Zeichen  als  Hülle  derselben  mehr;  der  äussere  Cult  besteht  nur 
im  Lobe  Gottes.  Isaj.  51,  3;  der  Glaube  und  die  äusseren 
Cultzeichen,  wie  Opfer  und  Sacramente  hören  auf.^)  Im  gegen- 
wärtigen Leben   dagegen   kann   er   die  göttliche  Wahrheit  nicht 


J)  S.  th.  I.  JI.  qu.  99.  art.  3^  —  qu-  lOi.  art.  1.  et  2.  et  4.  —  qu. 
104.  art.  i.:  qii.  108.  art.  2.  —  II.  II.  qii.  122.  art.  1.  ad  2.  —  Qiiodlib.  II. 
art.  8.  et  IV.  art.  13.  —  cf.  Baehr,  Syrab.  des  mosaischen  Ciiltus,  I.  (2.  Auf- 
lage) S.  3.  16.  21.  76.  18.,  der  zu  denselben  Resultaten  kommt,  die  der  hl. 
Thomas  schon  langst  systematisch  dargelegt  hat. 

'^)  Baehr,  1.  c.  S.  3.:  „aller  Cultus  ist  die  äusserliclie,  in  die  Sinne 
fallende  Darstellung  des  Verhältnisses  zwischen  Gott  und  Mensch,  sowie 
der  gegenseitigen  Vermittlung  beider.  Der  Cultus  ist  der  unmittelbare, 
treue  Ausdruck  des  Wesens  der  religiösen  Anschauung." 

••^j  Apocal.  21,  22. 


Physische   Constitution.  27 

unmittelbar  schauen,  sondern  nur  in  sinnfälligen  Bildern. ^) 
Daher  braucht  er  äussere  Zeichen  (Opfer  und  Sacramente),  welche 
die  künftige  AVahrheit  vorbilden  oder  verheissen;  aber  diese  Zeichen 
mussten  im  N.  B.  andere  sein,  als  im  A.  —  b)  Im  N.  B.  ist 
Christus,  der  Weg  zum  ewigen  Leben,  bereits  erschienen, 
der  Eingang  in  das  AUerheiligste  eröffnet;  nur  das  ewige  Leben 
ist  uns,  so  lange  wir  auf  Erden  sind,  noch  zukünftig;  daher 
enthalten  die  Sacramente  und  das  Opfer  des  ^.  B.  Christus 
gegenwärtig,  oder  weisen  auf  ihn,  den  Erschienenen,  hin,  und 
nur  das  ewige  Leben  wird  in  ihnen  als  zukünftig  praefigurirt.2)  — 
c)  Im  A.  B.  dagegen  war  weder  das  ewige  Leben,  noch  auch 
Christus,  der  Weg  dazu,  gegenwärtig;  daher  mussten  beide 
als  zukünftig  geglaubt  werden,  und  diess  sprach  sich  im  äusseren 
Culte  des  A.  B.  dadurch  aus,  dass  derselbe  in  seinen  Opfern,  Sacra- 
menten  und  übrigen  Einrichtungen  typisch  auf  Christus  und 
das  ewige  Leben  hinwies.  Desshalb  mussten  auch  seine  Sacra- 
mente nothwendig  eine  typische  Bedeutung  haben.  3) 

Der  äussere  alttest.  Cult,  als  Ausdruck  des  inneren,  sollte 
demnach  einen  doppelten  Zweck  haben  ^):  er  sollte  den  inneren 
Cult,  den  die  Juden  in  jener  Zeit  Gott  erweisen  mussten,  zum 
äusseren  Ausdruck  bringen  und  zugleich  auf  Christus  typisch  hin- 
weisen;  denn  der  innere  Cult  jener  Zeit  umfasste  nicht  bloss  jene 
Acte  der  Gottesverehrung,  die  sich  auf  Gott,  so  wie  er 
sich  im  A.  B.  klar  als  den  Einen,  Wahren  geoffenbart,  bezogen, 
sondern  auch  den  Glauben  an  Christus,  den  künftigen  Er- 
löser, und  beides  musste  der  äussere  Cult  ausdrücken.  Sonach 
hatten  die  alttest.  Sacramente,  wie  alle  übrigen  Culteinrichtungen 
eine  doppelte  Bedeutung:  1)  für  den  Cult,  der  in  jener 
Zeit  Pflicht  war,  und  2)  für  die  messianische   Zukunft,   die 


^)  Dionys.  de  hierarcli.  coel.  c.  1.  §  3.  M.  ser.  gr.  tom.  3  pag.  121. 
cf.  S.  Th.  8.  th.  I.  II.  qu.  101.  art.  2. 

'0  Alex.  Halens.  IV.  qu.  8.  mbr.  2.  art.  2.  §  1. 

3)  Cf.  ßaeJir,  1.  c.  S.  76  ff. 

^)  S.  Th.  s.  th.  I.  IL  qu.  102.  art.  2.  finis  praeceptonim  caercmonialium 
est  duplex:  ordinabautur  ad  cultum  Dei  pro  illo  tempore,  et  ad  figurandnm 
Christum. 


28  Zweites  Hauptstück. 

sie  typisch  vorausverkünden  sollten,  i)  —  Für  den  alttest.  Cult  aber 
hatten  die  Sacramente  selbst  wieder  einen  doppelten  Zweck:  1)  die 
Menschen  f  u  r  den  äusseren  Cult  selbst  einzuweihen 
und  tauglich  zu  machen2)  —  sacramentale  Bedeutung; 
2)  sollten  sie  den  Glauben  an  all  die  Wahrheiten,  die  Gott  im 
A.  B.  bereits  ausführlich  geoffenbart  hatte,  und  die  Acte  des 
inneren  Cultus,  mit  denen  Gott  auf  Grund  dieses  Glaubens  in 
jener  Zeit  verehrt  werden  wollte,  symbolisch  ausdrücken  —  sym- 
bolische Bedeutung.-^)  -  So  ist  bei  den  alttest.  Sacramenten 
eine  dreifache  Bedeutung  zu  unterscheiden:  1)  eine  sacra- 
mentale, womit  sie  die  levhische  Reinheit  bezx'ichneten,  die  sie 
auch  bew^irkten;  2)  eine  symbolische,  womit  sie  den  Glauben  an 
den  Einen  Gott  und  die  inneren  Cultacte  (Glauben,  Busse,  Liebe) 
ausdrückte.!  j  3)  eine  typische,  womit  sie  auf  Christus  und  seine 
künftigen  Gnadenmittel  hinweisen  sollten.^) 

])  }^ach  ihrer  sacr amentalen  Bedeutung  bezeichneten 
sie  das,  was  sie  auch  bewirkten,  nemlich  die  legale  Reinheit  und 
Gerechtigkeit,  die  ein  Bürger  der  alten  Theokratie  haben  musste. 
Weil  sie  nemlich  Sacramente  waren,  hatte  ihr  Ritus  eine  bestimmte 


1)  Auch  alle  Prophetien  und  Verbalt5'pen  der  heiligen  Schrift  berück- 
sichtigten immer  ihre  Zeit  und  die  measianiche  Ztikunft,  um  das  Volk  in 
Verbindung  mit  Christus  zu  setzen. 

2}  S.  Th.  8.  th.  III.  qu.  63.  art.  6.:  Sacramenta  ad  duo  ordinantur, 
seil,  in  remedium  peccati  et  ad  cultum  divinum,  1.  c.  (qu.  62,  art.  5.):  ad 
perüciendam  animam  in  his,  quae  pertinent  ad  cultum  Dei  secundum  reli- 
gionera  vitae  christianae.  A'on  den  neutest.  Sacramenten  haben  jene, 
welche  einen  Character  eindrücken,  ebenfalls  den  Zweck,  den  Empfänger 
für  den  neutest.  Cult  und  das  christl.  Leben  tauglich  zu  machen. 

•'')  S.  Th.  s.  th.  I.  II.  qu.  102.  art.  3.  per  sacrificia  V.  L.  repraesen- 
tabatur  ordinatio  menti.s  in  Deum,  ad  quam  excitabatur  sacrilicium  offerens. 

*)  Der  iil.  Thomas  unter.^^cheickl  die  beiden  orsten  Bedeutungen  1.  c. 
art.  2.  nicht  näher:  literalet^  rationes  pertinent  yive  ad  vitandum  Idololatriae 
cultum,  sive  ad  rememoranda  alic^ua  Dei  benelicia  fsa  c  ramen  t  al  e  Be- 
deutung), sive  ad  insinuandam  excellentiam  divinam,  vel  etiam  ad  desig- 
nandam  dispositionera  mentit«,  quae  tunc  requirebatur  in  colentibus  Deum 
(symbolische):  bestimmter  trennt  er  beide  Bedeutungen  im  Coiumentare 
zu  Rom.  4.  lei't.  2.,  wo  er  als  symbolischen  Zweck  der  Beschneidung  angibt: 
in  signo  corporali  id  exprimere,  quod  spiritualiter  erat  faciendum;  und  als 
sacramentalen:  ut  populus  ille  Deum  colens  per  illud  Signum  ab  Omnibus  aliis 
populis  distingueretur;  ebenso  im  Commentare  zum  -loh.  Evang.  cap.  7,35. 


Physische   Constitution.  29 

Aehnlichkeit  mit  ihren  Wirkungen  und  symbolisirte  sie  auch.  So 
bezeichneten  die  Reinigungen,  die  meist  in  Waschungen  bestanden, 
die  Hinwognahme  der  levitischen  Mackel  und  Schuld;  die  Priester- 
weihe, die  "1^  K^?2  —  Füllung  der  Hände  genannt  wird,  ^)  die  Be- 
fähigung zur  Vornahme  von  priesterlichen  Functionen  und  die 
dazu  noth wendige  Heiligung;  das  Essen  des  Paschalammes  sollte^) 
ein  Zeichen  sein,  dass  das  Volk,  welches  durch  dessen  Blut  ver- 
schont und  Gott  geheiligt  ward,  durch  dieses  Mahl  in  die  innigste 
theokratischc  Gemeinschaft  mit  Gott  treten  und  zur  Erfüllung  seiner 
theokratischen  Pflichten,  sowie  zur  Bewahrung  der  legalen  Heilig- 
keit gestärkt  werden  sollte;  die  Beschneidung  sollte  die  Einver- 
leibung in  den  theokratischen  Bund,  den  Gott  mit  Abraham  ge- 
schlossen 3),  in  das  Fleisch  einschreiben;  denn  sie  war  Zeichen 
dieses  Bundes  und  der  Bewahrung  der  Concupiscenz  vor  heid- 
nischem Missbrauche  4) ;  darum  war  derjenige,  dem  dieses  Zeichen 
applicirt  wurde,  als  Glied  der  Theokratie  gekennzeichnet.  —  Diese 
sinnfällige  Bezeichnung  der  sacramentalen  Wirkungen 
war  sowohl  für  den  Empfänger  selbst,  als  auch  für  die  sicht- 
bare Gemeinde  noth  wendig^);  denn  ersterer  musste  von  den 
empfangenen  sacramentalen  Wirkungen  eine  klare  Vorstellung  und 
zugleich  die  Gewissheit  erhalten,  dass  er  dieselben  wirklich  in 
einem  bestimmten  Zeitmomente  empfangen  werde,  oder 
schon  empfangen  habe ;  letztere  brauchte  ein  sichtbares  Zeichen, 
um  sicher  wissen  zu  können,  dass  ihren  einzelnen  Mitgliedern  die 
sacramentalen  Wirkungen  und  die  dadurch  bedingte  theokratische 


1)  Exod.  29,   1.  29.  35:  40,  13. 

2}  ibid.  12.  13.  23.  27.  Cf.  s.  Th.  expo8.  in  I.  Cor.  c.  5.  lect.  2. 

3)  Gen.  17,  11. 

■*)  Thomas  gibt  s.  th.  I.  II.  qu.  102.  art.  2.  als  literalen  Grund  dieser 
Sacramente  auch  die  Vermeidung  des  Götzendienstes  an;  die  heidnischen 
Culte  waren  meistens  mit  vielen  Reinigungen,  Opferraahlzeiten  und  körper- 
lichen Verstümmelungen  (Baehr  1.  c.  II.  165.  ff.  474.  f.  492.  217.  ff.  Keil, 
Archaeol.  S.  332  f.)  verbunden;  darum  wollte  Gott  bei  den  Israeliten,  um 
die  Idolotatrie  zu  verhindern,  diesen  fleischlichen  Cult  mit  seinen  vielen 
Waschungen  und  Opfern  einführen. 

'•)  Ci\  Oswald,  dogm.  Lehre  von  den  hl.  Sacr.  I.  pag.  68.  Wie  man 
bei  den  levitischen  Opfern  eine  sacramentale  Bezeichnung  annehmen  mu88, 
so  auch  bei  den  Sacramenten.  Schaefer,  relig.  Alterthümer  der  Bibel. 
S.  104.  108.  f. 


30  Zwoi  tos  Haupt  stück. 

Gemeinschaft  wirklich  crtheilt  worden  seien.  Dieses  konnten  die 
sacramentalen  Riten  nur  dann  leisten,  wenn  ihnen  die  sacramentale 
Bedeutung  annex  war;  denn  nur  durch  diese  konnte  die  unsicht- 
bare Wirkung  der  Sacramente  den  Menschen  kenntlich  gemacht '), 
und  der  Augenblick  des  Empfanges  zum  Voraus  angezeigt  werden, 
so  dass  sie  sich  zum  Empfange  vorbereiten  und  später  Gewissheit 
darüber  haben  konnten,  dass  sie  die  legalen  Qualitäten  eines  theo- 
kratischen  Bürgers  wirklich  an  sich  hatten.  —  Wie  aber  die  sacra- 
mentale Bedeutung  der  christlichen  Sacramente  sich  nicht  bloss 
auf  die  in  der  Gegenwart  ertheilte  Wirkung,  sondern  auch  auf 
die  Vergangenheit  (Erlö.sungstod  Christi)  bezieht  —  signa 
rememorativa  — :  so  wiesen  auch  die  alttostamentlichen  nicht 
bloss  auf  die  ipso  actu  ertheilte  theokratische  Reinheit  hin, 
sondern  auch  noch  auf  gewisse  grosse  Thaten  Gottes  der 
frühesten  Vergangenheit,  bei  deren  Gelegenheit  sie  eingesetzt 
worden  w^aren ,  oder  deren  Andenken  sie  bis  zu  den  spätesten 
Generationen  fortpflanzen  sollten.  So  wies  z.  B.  die  Beschneidung 
zurück  auf  die  grosse  Thatsache  der  Bundesschliessung  Gottes  mit 
Abraham  und  auf  die  ihm  gemachten  Verheissungen;  das  Pascha- 
lamm auf  den  Auszug  aus  Egypten,  womit  die  Entw^icklung  der 
Bundesverheissung  ihren  Anfang  nahm-);  die  Schaubrode  erinnerten 
an  die  Mannaspeisung  in  der  Wüste.  —  Aber  diese  levitische 
Reinheit,  welche  die  alttest.  Sacramente  bezeichneten  und  be- 
wirkten, sollte  nach  Gottes  Absicht  nur  ein  Bild,  Symbol  jener 
inneren  Heizensgesinnungen  und  religiösen  Tugenden  sein,  die  Gott 
von  den  Empfängern  derselben  im  A.  B.  forderte.  Daher  mussten 
sie  auch 

2)  eine  symbolische  Bedeutung  haben.  Denn  hätten 
sie  keinen  symbolischen  religiösen  Gehalt  gehabt,  dann  hätte  die 
äusserliche,   sinnliche   Form,   das  Fleischliche,   ihr   ganzes  Wesen 


*)  Suarez,  tom.  20.  disp.  I.  ?ect.  2.  n.  4.  De  ratione  Sacramenti  est, 
ut  significet  eam  sanctitatem,  quam  conferre  potest. 

2}  Desshalb  wird  auch  Deut.  1(>,  1—8,  wo  die  durch  den  Aulenthalt 
in  Kanaan  nothwendig  gewordenen  Moditicationen  der  Feier  angegeben  .sind, 
ausdrücklich  geboten,  die  Israeliten  sollten  sich  bei  dieser  Feier  jenes  Aus- 
zuges aus  Egypten  erinnern,  und  nach  Exod.  12,26  sollte  bei  der  Feier  im 
Lande  Kanaan  den  Kindern  die  Erinnerung  an  jenen  wunderbaren  Auszug 
in  das  Gedächtniss  zurückgerufen   werden. 


Physische   Constitution.  31 

ausgemacht,  und  sie  hätten,   statt   das  Yolk   zu  heiligen  und  auf 
Christus   vorzubereiten,   dasselbe  nur   noch    tiefer  in  die  Aeusser- 
lichkeit  und  Sinnlichkeit   hineingeführt.     Darum  muss  man  ihnen 
ebenso,  wie  den  heidnisoheji  Riten i),  eine  höhere  symbolische 
Bedeutung  beilegen;  denn  sie  sollten  ja  Ausdruck  des  inneren 
Cultes  sein,  womit  die  Israeliten  im  A.  B.  Gott  verehren  mussten. 
Vermöge   seiner   synthetischen  Xatur  ist  es  dem  Menschen  eigen, 
seine  inneren  Gefühle   und  übersinnlichen  Gedanken  in  sinnlicher 
Hülle  darzustellen,  und  durch  das  Sinnliche  zum  Geistigen,  Idealen 
vorzudringen.     Ein   Cult,    der  nur  aus    äusserlichen,    bedeu- 
tungslosen   Formen    bestünde,    würde    seinem  Wesen    ebenso- 
wenig zusagen,  als  eine  möglichst  innerliche,   geistige  Re- 
ligion,  die   alle  sinnlichen  Zeichen  ausschliessen  würde;    er  will 
das  Geistige  in  sinnlicher  Hülle,   in   symbolischen   For- 
men,   die    seine    religiösen    Anschauungen    und    Gefühle    wieder- 
spiegeln 2).    Dazu  kam  bei  den  Israeliten  noch  ein  anderer  Grund. 
Der  Glaube    an   den   Einen    wahren   Gott   sollte    bei    ihnen 
alle  Zeit  rein  erhalten  bleiben;  aber  wenn  die  Gotteserkenntniss 
nicht   äusserlich   dargestellt,    im    äusseren   Culte   nicht   ausgeprägt 
und  in   religiösen  Handlungen   in  das  Leben   umgesetzt  wird,    so 
wird  sie  allmählig  entstellt,  verflüchtigt  und  aus  dem  Bewusstsein 
der  Menschen  verdrängt.     Darum   musste    sie   Gott,   entsprechend 
der  menschlichen  Erkenntnissweise,   in  unveränderlichen,  der  Ent- 
stellung  des  Menschen    unzugänglichen,  äusserlichen    Formen 
ausdrücken,  und  das  waren  die  symbolischen  Culthandlungen^). 
So    hat    er    auch   in   den    alttest.   Sacramenten    die   religiösen 
Wahrheiten  seiner  unendlichen  Heiligkeit  und  Gerechtigkeit, 
sowie  das  Gefühl  der  Erlösungsbedürftigkeit   und  der  allgemeinen 
Sündhaftigkeit  des  Geschlechts  symbolisch  darstellen  und  zugleich 
die  sittliche  Verfassung  und  Disposition  derjenigen  versinnbilden^) 
wollen,  welche  sich  in   übernatürliche  Verbindung  mit  ihm  setzen 
wollten.     Für    die   gläubigen   Juden   sollte  ihr  Empfang   ein   Be- 


1)  Cf.  Baehr  1.  c.  I.  S.  20.  25.  f. 

2)  Cf.  S.  Th.  s.  th.  III.  qu.  60.  art.  4.  5. 

3)  Cf.  S.  Th.  s.  th.  III.  qu.  61.  art.  3.  —  qu.  70.  art.  2.  ad.  1.  et  art. 
3.  —  I.  II.  qu.  102.  art.  4. 

4)  S.  Th.   s.   th.   1.  II.  qu.  102.  art.  2.  et  3.     Speziell   von   der   sj^m- 
bolischen  Bedeutung  der  Sacramente  handelt  er  art.  5.  ad.  4.  6.  10. 


32  Zweites    Hau pt stück. 

kcnntniss  des  wahren  Glaubens^)  sein  und  dazu  dienen,  jene 
religiösen  Gesinnungen  und  Tugenden  in  ihnen  anzuregen  und 
hervorzubringen ,  womit  sie  Gott  dienen  und  sieh  auf  die  über- 
natürliche Heiligung  vorbereiten  sollten,  wie  den  Glauben,  die 
Hoffnung  mit  Keue  und  Busse,  die  Liebe  mit  Entsagung  und  Hasa 
gegen  die  Sünde,  und  den  festen  Willen,  in  Reinheit  und  Heilig- 
keit Gottes  Gesetz  zu  erfüllen.  Daher  wird  Korn.  4,  11  die  Be- 
schneidung ein  Zeichen  und  Siegel  der  Rechtfertigung 
genannt,  die  Abraham  durch  seinen  Glauben  erhalten  hat.  Nach 
dem  hl.  Thomas  2)  hatte  sie  nämlich  mit  seinem  rechtfertigenden 
Glauben  mehrfache  Aehnlichkcit;  denn  derselbe  bezog  sich  auf  die 
Vermehrung  seiner  Nachkommenschaft  und  bewirkte  Hinwegnahme 
seiner  Sündenschuld,  und  dieses  symbolisirte  die  Beschueidung  da- 
durch, dass  sie  die  Vorhaut  wegnahm.  Für  seine  Nachkommen 
sinnbildete  ihr  Empfang  den  rechtfertigenden  Glauben  ihres 
Stammvaters  und  alles,  was  sie  in  geistiger  Beziehung  thun 
sollten,  um  dessen  übernatürliche  Rechtfertigung  zu  erlangen,  be- 
sonders die  sorgfältige  Beherrschung  der  überwuchernden  Con- 
cupiscenz •^).  So  symbolisirte  sie  die  geistige  Herzensbeschnei- 
dung,  von  der  Paulus  sagt^),  dass  sie  nicht  äuaserlich  am  Fleische 
nach  dem  Gesetzesbuchstaben  geschehe,  sondern  im  Verborgenen, 
im  Herzen  nach  dem  Geiste  des  Gesetzes;  dass  sie  den  gläubigen 


1)  S.  Th.  s.  th.  III.  qu.  70.  art.   1.  —  IL  IL  qii.  85.  art.  2. 

2)  Expos.  \u  Rom.  4.  lect.  2.  Credidit  m  ul  tip  li  c  ationem  aui 
seminis,  et  ideo  congruenier  accepit  Signum  in  membro  gene- 
rationis;  et  quantum  ad  effectum  hujus  fidei,  qui  est  remotio  culpae, 
quae  Signatur  per  remotionem  supertluae  pelliculae.  Auch  die  durch 
die  Zeugung  überkommene  Erbsünde  symbolisirte  sie. 

*)  Exposit.  I.  c.  Circumcisio  instituta  est  ad  exprlmendum  i-n  signo 
corporali  id,  quod  sp  i  r  i  t  ual  i  ter  erat  faciendum,  ut  seil,  sicut  a  membro 
generationis,  quod  principaliter  concupiscentiae  deservit,  abscindebatur 
supertlua  pellicula,  ita  etiam  a  cofde  hominis  omui^  guperflua  concupis- 
centia  tolleretur. 

4)  Rom.  2.  28.  29:  von  derselben  symbolischen  Beschneidujig  i^t 
auch  die  Rede  Lev.  2Ü,  41  ;  Deut.  10.  16  und  30,  6,  wo  die  Liebe  Gottes 
eine  geistige  Beschueidung  heisst:  Jerem.  4,  4.  Ezech.  44,  9.  Sie  ist 
auch  in  den  Worten  enthalten,  die  Gott  zu  Abraham  sprach.  Gen.  17,  1. 
ambula  coram  rae.  et  esto  perfectus.  Stephanus  wirft  es  den  Juden  seiner 
Zeit  vor,  dass  sie  diese  symbolische  Beschneidung  nicht  au  sich  hatten: 
ömsy.iiiv^xo'.  xapiia'.;  y.al  toT;  wa-v.  Ci\  Aug.  in  ps.  75.  M.  tom.  36.  pag.  956. 


Physische   Constitution.  33 

Heiden  auf  gleiche  Stufe  mit  dem  g-läubigen  Juden  stelle  und  ihn 
zum  llichtei"  über  die  ungläubigen  Juden  mache,  die  bloss  das 
äussere  Zeichen  ohne  die  bezeichnete  IFeiligkeit  an  sich  hätten. 
Die  levitischen  lleinigungen  sollten  ein  Sinnbild  der  Rei- 
nigung von  Bünden  sein,  die  sich  durch  Reue  und  Busse  im 
A.  1^.  vollzog;  auch  diese  wird  oft  in  der  heil.  Schrift  erwähnt'), 
da  sie  ja  der  llauptzweck  des  gniizen  alten  (Jultus  wai-.  Die 
Priesterweihe  wies  ihre  l*]mpfänger  auf  jene  geistig!^  Heiligkeit 
hin,  die  Gott  von  den  Mittlern  zwischen  sich  und  den  Menschen 
verlangte'-),  und  deren  Vorbild  die  Heiligkeit  Gottes  selbst  war  — 
eritis  sancli,  sicut  et  ego  sanctus  sum ;  die  vielen  Waschungen 
dagegen,  die  sie  vor  Ausübung  ihres  heiligen  Amtes  vornehmen 
mussten,  sollten  sie  an  ihre  Unvollkommenheit  und  Sündhaftigkeit 
und  an  die  Heiligkeit  ihres  Amtes  erinnern.  Die  Symbolik  des 
Osterlammes  forderte  alle  Israeliten  auf,  den  geistigen  Sauer- 
teig der  Sünde  wegzuschaffen^)  und  sich  von  Neuem  dem  Herrn 
in  heiliger  Liebe  Gottes  und  des  Nächsten  hinzugeben. 

Sollten  aber  die  Sacramente  ihren  primären  Zw^eck ,  die 
übernatürliche  Heiligung  der  Menschen,  erreichen,  dann 
musste  sich  mit  der  symbolischen  Bedeutung  auch  die  typische 
verbinden;  denn  die  sittlichen  Acte  der  Menschen,  welche  in  den 
sacramentalen  Riten  symbolisirt  wurden,  konnten  nach  dem  Sünden- 
falle keine  übernatürliche,  heiligende  Kraft  haben,  wenn  sie  nicht 
durch  den  Glauben  mit  Christus,  den  kommenden  Erlöser,  in 
Verbindung  gesetzt  wurden,  dessen  Opfersühne  und  Gnade  auch 
auf  das  alte  Testament  heiligend  zurückwirkten.^)  Dieser  Contact 
mit  Christus  wurde  subjectiv  durch  den  Glauben^  objectiv 
aber   durch    die    typische    Bedeutung    der    alttest.    Opfer    und 


')  Die  liturgischen  Ausdrücke  für  die  levitischen  Reinigungen  ■^nrO 
["jp*!    werden  von    der    symbolischen  Reinigung  gebrauchl :  ps.  18,  13;  50, 

1.  9. —  , lerem.  13,  27;  44,  10.—  Ezech.  24,  13.  —  Hebr.  10,  22:  pspavTia- 
|isvoL  xac;  xapdda^  duo  auvstÖTf^asw?  Trovvjpag  bezieht  sich  klar  auf  den  Ritus  der 
Reinigung  mit  dem  Sprengwasser  der  rothen  Kuh,  Num.  19,  12.  —  Cf.  S. 
Th.  Expos,  ad  Hebr.  10.  lect.  2. 

2)  Exod.  19,  6;  22,  31-    29,  33;    30,  30;  Lev.  11.   44.  45;    19,  2;  20, 
7.  26;  21,  6.  8;  22,  32.  —  Num.  16,  5.  7.  9.  —  Cf.  Knrtz,  1.  c.  Seite  17. 

3)  I.  Cor.  5,  7. 

4)  Rom.  3,  25.  26.    -  Hebr.  9,  15. 

3 


34  /iWoih^H   ITauptHtück. 

Sanamonto  liorj^^ostcOU.  Denn  (üott  solbst  liat-  sio  als  Typon  doa 
wahren  V('rHr)liniinj»"s<»|)i'('rs  CliriKti  (Mii«<<'H(»t/t,  um  dieses  Hclion  im 
A.  H.  schattcMihaf't  und  unvollkommen  /n  veru^egenwärtij^en.  Darum 
mussten  di(^  alttcst.   Sacrament<^ 

li)  auch  eine  tv})isclio  Hedoutunp;  haben.')  Diess  ist  über 
allen  Zweifel  erhaben;  denn  1)  d.is  ganze  Oullgesetz  wird  als 
6n6'5£q|Aa  ym  axia  tü)v  ji£AX6vT0)v  bezeichnet;  2)  man  kann  nicht 
sagen,  dass  diese  Ausdrücke  nur  einen  materiellen  Typus,  eine 
gewisse  zni'älligti  Aehnlichkeit  mit  der  künftigcui  Ifeilsöconomie 
bezeichnen;  denn  sie  musste  eine  von  Gott  gewollte  und  beab- 
sichtigte gewesen  sein,  weil  er«*)  dem  Mosen  den  ausdrücklichen 
Refehl  gab,  den  alten  (^nlt  genau  nach  dem  auf  dem  Berge  ge- 
zeigten Muster,  den  nentest.  Einrichtungen,  nnznordnen;  beide 
sollten  also  nach  Gottes  Absicht  einen  organischen  Zusammen- 
liang,  eine  gewollte  Aehnlichkeit  haben,  und  das  ist  eben  das 
Verhältniss,  in  welchem  der  formelle  Typus  zum  Antitypus  steht. 
Wenn  aber  das  ganze  Gesetz  typisch  w^ar,  dann  musste  es  aucli 
der  Mittelpunkt  desselben,  die  Opfer  und  Sacramente,  sein;  und 
wenn  Paulus  an  anderen  Stellen^)  sogar  minder  wichtigen  Dingen 
typische  Bedeutung  beilegt,  dann  muss  diess  um  so  mehr  von  den 
Sacramenten  angenommen  werden.  Daher  bezeichnet  2)  Paulus 
mehrere  Sacramente  des  A  B.  als  Typen  der  nentest.  Jleils- 
öconomie;  er  vergleicht  die  ]5esclineidung  mit  der  christlichen 
Taufe  und  sigt,  letztere  habe  in  viel  höherer  Weise  all  das  ge- 
leistet und  erfüllt,  was  die  Beschneidung  vorgebildet;^)  er  trägt 
den  Namen  der  Beschneidung  geradezu  auf  die  Taufe  über;  darum 
musste  er  sie  iür  einen  Typus  derselben  halten;  denn  nur  unter 
dieser  Voraussetzung  können  beide  Namen  mit  einander  vertauscht 


»)  August,  cont.  Faust.  1.  18.  r.  G.  M.  tora.  42.  p.  347.  Cf.  Baehr. 
I.  f.  I.  S.  73  ir. 

*-)  Hebr.  8,  5;  10,  1;  -  Col.  2.   17. 

3)  Hebr.  8,  5.  —  Exod.  25,  40. 

4)  Epli.  5,  2.  —  Hebr.  7,  1  ff.;  9,  9.  10.  23.  24-,  —  Rom.  5,  12;  — 
I.  IVt.   1,  19;  2,  5;  3,  20  f.  -    (ial.  4,  24.  —   I.  Cor.   1  >,  1   ff. 

'•)  Col.  2,  11.  12.  —  Pili!.  3,  \\.  —  Cf.  S.  Th.  s.  th.  I.  II.  qu.  101. 
art.  4  ad  1.  et  2:  per  »Sacrauieiita  illoniui  lii^Mirabantur  Sacrameiita  et  sacra 
legis  novae,  quae  ouinia  ad  Cluisliun  peitineiiL:  eraut  ligurae  l'uturae  coii- 
veisationis. 


Physisclic   Constitution.  35 

werden.  Ebenso  erklärt  er  auch  das  Pascha  für  einen  Typus 
der  Eucharistie;  denn  i.  Cor.  5,  7  nennt  er  Christus  das  noutest. 
Pascha,')  wohl  aus  keinem  anderen  Grunde,  als  weil  er  durch 
das  alttest.  Pascha  vorgebildet  wnrde;  der  Apostel  nennt  aber 
Christus  unser  Osterlanini  insoferne,  als  dieser  von  uns  in  der 
Comniunion  j>enossen  wird;  denn  er  fordert  die  Glänbijj^oii  auf, 
allen  Sauerteij]^  der  Sünde  wegzuthun,  um  das  nentest.  Pnsclinmahl 
halten  zu  können;  somit  war  ihm  das  alte  Paschamahl  ein  Vor- 
bild der  christlichen  Communion.  Au(*Ji  di^ii  levitischen  Reinij^- 
ungen  legt  er  typische  Bedeutung  bei;  denn  Tlebr.  9,  13.  14. 
argumentirt  er  a  minori  ad  majus  und  zugleich  vom  Typus  auf 
den  Antitypus,  nemlich:  die  typischen  Reinigungen  hatten  eine 
Wirkung,  darum  muss  um  so  mehr  der  Antitypus  eine  haben; 
erstere  wirkten  ttjV  tyjc;  aapxo^  xaolopoxyjxa ;  daher  muss  der  Anti- 
typus eine  weit  höhere  bewirken:  xaiSapt^stv  tyjV  Guvdorpiv.  Auch 
den  Schaubrode tisch  hielt  er  für  typisch,  wenn  er  im  N.  B. 
von  einem  Tische  spricht,  dessen  Opferhrod  diejenigen  nicht  essen 
dürfen, 2)  die  noch  im  Heidenthume  oder  im  Judenthume  sind.  — 
3)  Noch  an  anderen  Stellen  legt  Paulus  den  typischen  Charakter 
der  alttestament.  Sacramente  seiner  Ai'gumentation  zu  Grunde; 
Hebr.  9,  23  sagt  er,  durch  die  alttest.  Riten  kam  eine  bestimmte 
Reinigung  zu  Stande;  nun  aber  war  der  ganze  alte  Cultus  mit 
seinen  Opfern  und  Reinigungen  ein  Vorbild  der  neutest.  Ileils- 
öconomie  —  xa  \)Kobdy[ioczo(.  xöv  ev  toi:;  oupavot?,  xwv  [jisXXovxtov 
ayai^wv.3)  Daher  mussten  letztere  eine  noch  weit  höhere  Wirk- 
samkeit haben  (xpsixxoat  ^-ugiocic,  Tiapa  xauxac;).  Diese  Argumen- 
tation setzt  nothwendig  ein  typisches  Verhältniss  der  alttestament. 

')  Cf.  I.  Pet.  1,  18.  19.  —  S.  Th.  expos.  in  I.  Cor.  cap.  5.  lect.  2. 
in  h.  1.  —  s.  th.  lir.  qu.  60.  art.  2.  ad  2.  et  qii.  61.  urt.  3.  —  Just.  Mart. 
dialog.  cum  Tryph.  n.  40.  M.  ser.  gr.  tom.  6.  pag.  562.  —  Baehr,  1.  c.  S.  74.  f. 

-'j  Hebr.  18,^10  f.;  —  1.  Cor.  10,  21.  Audi  das  levitische  Priester- 
thum  mit  seiner  Weihe  hielt  Paulus  für  typisch^  denn  Hebr.  5,  1 — 11 
wendet  er  alle  Requisite  des  aaronitischen  Priesterlhums  mit  Einschluss 
der  göttlichen  Berufung  und  Bestellung  auf  Christus  an,  und  zeigt,  dass 
sie  in  ihm  in  unendlich  vollkommener  Weise  erfüllt  seien.  S.  Th.  s.  th. 
I.  II.  qu.  102.  art.  5.  ad  3. 

3)  Hebr.  10,  1.  cf.  9,  9,  wo  dieselbe  Argumentation  eingehalten  wird. 
Cf.  S.  Th.  expos.  in  Hebr.  ad  cap.  10,  1 ;  8,  1.  5.:  11.  7.:  Sacramentis  V. 
L.  quasi  per  figuras  repraesentabatur  Christus. 

3* 


'M\  Zweites   llauptstüok. 

|{«'ini^imgsril(;n  /ii  (l(»n  !ieut(^at  Klini('litiiii<;en  voraus;  (h;nn  nur 
(lessliall),  weil  (Um*  Autitypus  iiuniei'  li(iher,  vollUoninieutM'  sein 
nuisH ,  als  der  Typus,  konnte  Paulus  auf  vor/ii<;li{'hei'(i  Opfer 
sehliesscn. ')  —  Der  lieili«^(^  'Tlionias-)  <^il)t  für  diese  typische 
Uedeutnn<;'  der  alttc^st.  Saerainent(i  einen  doppeltcMi  (irund  an  : 
einmal  weil  sie  als  äussere  ( 'ultzeichen  den  inneren  (ilanhen 
an  Christus,  den  künftigen  Erlöser,  in  sinnr{illig(ni  Formen  aus- 
drücken sollten;  und  dann,  W(nl  nur  unter  der  Voraussetzung  ihrer 
ty[)isoh(»n  r»edeutung  die  Noth  wendigkeit  iln-er  giittlichen 
Einsetzung  gewahrt  werden  kann.*^)  Denn  Symhole  können  auch 
die  Menschen  einsetzen,  nicht  aber  Typen,  weil  sie  prophetische 
Symbole  zukünftiger  Dinge  sind,  deren  Enitreffcm  sie  unfehlbar 
verheissen.  Desshalb  sagt  Eugen  IV.  in  seinem  Decrete  pro  Jaco- 
bitis:^)  „quem  (Christum)  aüquando  venturum  omnia  V.T.  sacra, 
sacriticia,  sacramenta  praesignarunt  .  .  .  signiticandi  alicujus  futuri 
gratia  fuerant  instituta." 

Die  alten  Sacramente  waren  also  Typen,  d.  h.  piophetische 
Symbole  oder  symbolische'  l'rophetien  künftiger  Dinge;  in  ihnen 
hat  Gott  seine  Versprechungen  niedergelegt,  durch  die  er  sich  d<;n 
Menschen  gegenüber  verpflichtete,  die  zukünftigen  messianischen 
Ileilsgüter  unfehlbar  in  der  vorausverkündeten  Weise  eintreffen  zu 
lassen.  Das,  was  sie  vorbildeten,'')  bezog  sich  theils  auf  Christus 

'J  S.  Th.  s.  th.  III.  qu.  61.  art.  3.  —  I.  II.  qii.  l(>:i.  art.  2.  nd  1.  — 
Alex.  Hai.  III.  qu.  28.  mbr.  5.  art.  2.  —  et  IV.  «ju.  (].  mbr.  2.  art.  3.  §  1. 
ad  fiiiein. 

2)  S.  Th.   I.  II.  qu.   101.  art.  2.  et  qu.   102.  art.  2. 

^)  S.  tli.  III.  qu.  60.  art.  5.  Ol".  Suarez,  tom.  20.  (lis|).  1.  sect.  2.  u.  0.  IT. 

*)  Deu/.  Kuchir.  No.  602  et  603.  —  Von  den  Vätern  sprechen  sich 
die  meisten  für  die  typische  Bedeutung  dieser  Sacramente  aus.  Unter 
vielen  seien  nur  erwähnt:  Dionys.  Areop.,  de  eccl.  hierar.  c.  1.  §.  2  und 
c.  2.  §.  3.  M.  ser.  gr.  tom.  4.  pag.  374.  398;  —  Ambrosius,  de  Sacr.  1.  1. 
c.  \.  et  6.  M.  tom.  16.  pag.  420  f.;  Hb.  <le  niyst.  c.  8.  et  0.  M.  tom.  IC». 
l)ag.  404  r. —  August,  cont.  Faust.  I.  19.  c.  16.  M.  toi^i.  42.  j»ag.  356; 
enarr.  in  ]>s.  73.  M.  tom.  36.  pag.  931.  —  IJrnno  Astens.  honi.  34.  de  translig, 
in  Sab.  post  Dom.  I.  Quadrag.  M.  tom.  165.  pag.  791. 

^)  S.  Th.  s.  th.  I.  II.  qu.  102  art.  2:  Et  sie  habent  rationes  fignrales 
et  mysticas,  sive  accipiantur  ex  ipso  Christo  et  I'^cclesia,  quod  pertinet  ad 
allegoriam ;  sive  ad  mores  populi  chvistiani,  quod  pertinet  ad  moralitatem; 
sive  ad  statum  futurae  gloriae,  pront  in  eam  introducimur  per  Christum, 
quod  i)ertinet  ad  anagogium.  CT.  Wirceburg.  1.  e.  S.  52.  —  Greg,  de  Valent. 
tom.   III.  disp.  7.  ([U.   7.   punct.   5. 


Physische   Constitution.  37 

und  seine  ncutestamentliche  Heilsoeconomie,  theils  auf 
das  christliche  Leben  der  Gläuhigeii  irn  N.  B.,  theils  auf 
das  jenseitige  Leben  der  ewigen  Herrlichkeit. 

In  erster  Hinsicht  waieu  sie  Vorbilder  der  neutest. 
Sacramente;  aber  nicht  alle  wurden  durch  sie  vorgebildet,  son- 
dern nur  folgende :  a)  die  Taufe  durch  die  Beschneidung'); 
denn  wie  die  Beschneidung  im  A  B.  ein  Bekenntniss  des  Glaubens, 
ein  Zeichen  der  Aufnahme  in  das  \olk  Gottes  und  der  Zugehörig- 
keit zu  demselben  war,  so  ist  auch  die  Taufe  das  Sakrament  des 
Glaubens,  ein  Bekenntniss  desselben,  und  nimmt  ihre  Empfängei'  in 
die  Gemeinschaft  der  Gläubigen  auf;  wie  bei  ersterer  ein  Theil  jenes 
Fleisches  entfernt  wurde,  in  welchem  die  Concupiscenz  am  meisten 
ihren  Sitz  hatte:  so  wird  bei  der  Taufe  die  Wurzel  der  Concupis- 
cenz, die  Erbsünde,  der  alte  Mensch,  entfeint,  indem  er  mit  Christus 
mystisch  gekreuziget  wird ;  wie  erstere  das  Zeichen  des  Bundes 
mit  Gott  in  das  Fleisch  einprägte,  so  letztere  das  Zeichen  der  Zu- 
gehörigkeit zu  Christus  in  die  Seele. 2j  —  ß)  Das  Sacrament  des 
Altares  durch  das  Paschalamm  und  durch  die  Schaubrode.-^) 
Für  die  sacramentalen  Gestalten  waren  im  A.  B.  ausserdem 
Opfer  des  jMelchisedech  noch  Vorbikler:  die  Schaubrode,  die 
mit  Wein  und  Weihrauch  auf  den  Tisch  vor  Gott  gesetzt  wurden 


')  S.  Th.  s.  th.  TU.  qii.  70.  art.  1.  ad  1:  Ciicnaicisio  habebat  simili- 
tiidiuem  cum  baptisino,  (jjiiaatiini  ad  sj>iriliioleni  eirectum  baptisnii;  naiii 
sicut  per  eircuiucisionem  aul'erebatiir  (jimedani  eanuüis  pellicula,  ita  per 
baptisaiiim  hoiiio  ex[>oliatur  a  caniali  coiiversatioiie.  Die  Principieii  der 
geislijLjeii  Wiedergeburt,  der  lieilige  Geist  und  d;is  Wasser,  wurden  wohl 
besser  durch  die  Fenersäule  mul  den  Durchgang-  durch  das  rothe  Meer  vor- 
gebiblet  (l.  Cor.  10,  1  ftV);  ober  diese  beiden  Typen  waren  keine  Mittel, 
den  Glauben  ausserlicb  zu  bekennen,  und  darum  keine  Sacramente.  Cl". 
Exposit.  in  Rom.  4.  h^ct.  2.:  per  ciieumcisionem  corporalem  signiiicatur 
circumcisio  spiritualis  lienda  per  Christum. 

2)  August,  cont.  Crescon.  I.  1.  c.  M.  M.  tom.  43.  png.  464  f.  —  Cont. 
Faust.  1.  11).  cc.  ().  8.  9.  10.  l'J.  M.  tom.  42.  pag.  353  tV.  —  1.  (>.  c.  3.  pag. 
229.  -  ].  1().  c.  21).  pag.  ,335.  —  Cont.  Juliini.  1.  (i.  c.  7.  lern.  44.  pag.  833.  — 
Epist.  23.  (al.  203.)  tom.  33.  pag.  0(>.  -  De  civ.  Del,  1.  16.  c.  2(5.  M.  tom. 
41.  pag.  505.  —  De  anima  et  ejus  orig.  l.  2.  c.  11.  j\I.  tom.  44.  pag.  504.- 
Weitere  Vater  cf.  Suarez,  tom.   20.  Commentar.   in  (]u.  70.  art.   1. 

•^j  S.  Tii.  s.  th.  111.  qu.  73.  art.  6.  ~  (}u.  80.  art.  10.  ad  2.  —  1.  II. 
qu.  102.  art.  5.  ad  3.  —  in  IV.  S.  dist.  8.  (\\\.  1.  art.  2.  —  dist.  12.  qn.  2. 
ad  1-,  qu.  3.  art.  1.  ct.  Concil.  Trid.  sess.  22.  c.  1. 


.^S  Zwei  tos    lliiuptstück. 

1111(1  mir  vnii  lu'iiicn  i^rj^csscii  wiTilni  durt'tcii  ;  (i.uiri  das  l*;iHclia- 
l.imm,  weil  ('S  mit  iirii^csiiiUMttüi  l'»n)(Ieii  iiml  \V(Mn  ^oiiohhcii  wurde.') 
l'iir  di(3  W  i  r  k  ii  ii  i^  d  (^  s  S  jic  r  aniontes  war  Vorbild:  das 
l'aschalaiii  in,  dessen  Hlut  die  Israeliten  vom  Würgengel  Ixit'reite 
und  aus  Aegy[)ten  erlöste.-)  Aueh  den  Leib  Christi  im  alier- 
heiligsten  Sacramenle  (res  et  sacranientum)  bezeiclmete  (ausser  den 
alttest.  Opfern)  das  Vaschalamm,  das  Opfer  und  8acrament  zu- 
gleicii  war,  wie  auch  (Muistns  in  der  Eucharistie;  und  wie  der 
Uenuss  des  ersteren  alle  .luden  zu  einem  einheitlichen  Volke  ver- 
band, so  micht  letztere  aus  allen  (llilubigen  Hinen  Leib  Christi.-^)  — 
Y)  Das  Sacrament  der  Husse  ist  vorgcdiildet  durch  die  vielen 
ileinigungen,  die  für  Aussät/ige  und  andere  levitisch  Unreine 
vorgeschrieben  wnren.  Wie  der  alttest.  Priester  den  Aussatz  unter- 
suchen musste  ♦),  und  es  von  seinem  ürtheile  abhing,  ob  der  Aus- 
sätzige in  di(^  heilige  (femeinde  aufgenommen  werden  sollte,  so 
nuiss  im  N.  H.  der  rricster  den  Aussatz  der  Hiinde  untersuchen, 
und  von  s(;inem  Hichterspruche  hängt  die  Nachlassung  derselben 
ab.'^)  — 0)  l);is  neutest.  Sacrament  der  Priesterweihe  hat 
seinen  Typus  in  d(M'  alttest.  Priesterweihe'"'),  die  Lev.  8,  1  ff*. 
beschrieb(Mi    wird;    denn,   sagt    Thomas^),    die    Weihe-Oandidaten 


•)  CmiII.  llieros.,  Caterh.  4.  MystJi^r.  M.  ser.  ^r.  toni.  33.  pji^r.  lOOO. 
Hieronyiu.  a«l  Tit.  1.  M.  toiii.  26.  |^;l^^  r>JM).  —  Daiiiasrcn.  de  ThI.  ortli.  I.  4. 
c.  14.  —  Weitfif  Viitrrstcllcii  ct.  Ikihiriiiiii,  «lisp.  de  contiov.  fid.  chriyt. 
toni.  3.  coiit.  3.   I.    I.  c.  3.   (»nix.  391). 

*"*  I   Auch  d.is  Manna  war  VorliiM    liii'  die  eucliaristisolieii  Wirkungen 
weil  es  den  Mensclieii  als  .S|Mise   iTir  dii;  Reise  iiarli  dem   verlieisseneii  Ijaiide 
^c*^c\)^'\\   wiird«'   und  allen    VVohlLji'.sclniia<'k   in  sieh  vereinif^te. 

•'j  \>\r  en<-liaiistisclu'  ('(»nnnnnion  sinnbilden  anrh  die  vielen  Ujirrr- 
mahl/,eiten,  wchhe  die  Priester  oder  die  opfernden  Israeliten  an  heiliger 
ytätte  y-ii  geniessen  hatten.  Ct.  Innuren/,  III.  de  saer.  altar.  myst.  1.  4. 
c.  2.   M.  h»in.  217.   |»a{r.  S.^:{. 

*)  Lev.  CO.  13.  et  14.  —  Alalh.  >^,  4.  et.  S.  Th.  Coninient.  in  lt.  I.  — 
Alex.   Ilal.   IV.  fjn.  (1.   mhr.  2.  art.  3.  §   1. 

' )  Chrysost.  I.  3.  de  saeerd.  fMinirin.  toin.  1.  p.  382  f.)  —  Hieronym. 
in   e.   k;.  Math.  M.   loin.  2(5.  pag:.   118. 

'•J  Dainasns,  epist.  3,  (apoery  ph.)  M.  toni.  13.  [>ai;.  433.  —  Hieronyni. 
epist.  ad  Evanir.  14(5.  (al.  8.5.)  M.  toin.  22.  pag.  1195.  470.  —  Leo,  epist. 
S^.  ad  epise.  ( Jall.  et  ( Jenn.  (supposil.)  M.  tom.  .'')4.  pjig.  1238.  et  toin.  55. 
pag.  757.  cl*.  tJrej^.  de  Valeut.  toiii.  4.  disp.  9.  qn.    1.  p.  2. 

'^)  8.  Th.  y.  th.  L  IL  qn.  102  art.  5.  ad  3.  et  8. 


Physische    Constitution.  39 

müssen  sich  zuerst  reinigen  durch  die  Taufe,  dann  sich  schmücken 
durcli  das  Kleid  der  Tugenden,  sich  salben  durch  das  Gnadenöl 
des  hl.  Geistes  und  durch  die  sacramentale  Gnade  sich  zur  Aus- 
übung ihres  geistigen  Amtes  tüchlig  machen.  —  Drei  Sacramente 
des  N.  B.,  nemlich  die  Firmung,  letzte  Oelung  und  Ehe 
konnten  im  A.  B.  noch  nicht  vorgebildet  werden.')  Denn 
die  Firmung  verleiht  die  Fülle  des  heiligen  Geistes  zum  Streite 
und  zur  Bewahrung  der  heiligmachenden  Gnade;  aber  im  A.  B. 
war  ein  besonderes  8acr.  weder  für  das  Bekenntniss  des  Glau- 
bens noth wendig,  weil  dasselbe  keine  Schande  war,  noch  auch  für 
die  Bewahrung  der  Wirkung  der  Besclmeidung ;  ausserdem 
sollte  dadurch,  daes  das  Sacrament  der  Gnadenfülle  im  A.  B.  nicht 
vorgebildet  wurde,  angedeutet  werden,  dass  das  Gesetz  ohne  Gnade 
sei  und  Niemanden  zur  Vollendung  führen  könne.  Die  letzte 
Oelung  salbt  uns  zu  Königen  des  anderen  Lebens  und  be- 
reitet uns  für  den  Eintritt  in  den  Himmel  vor;  aber  im  A.  B. 
konnte  eine  solche  Salbung  weder  crtheilt,  noch  auch  vorgebildet 
werden,  weil  der  Eintritt  in  den  Himmel  nach  dem  Tode  unmög- 
lich wnr.-)  Denn  gemäss  der  Heilsordnung  dos  A.  B.  niussten  die 
Menschen  nach  dem  Tode  in  den  Scheol  hinabsteigen;  daher 
konnte  im  alt  lest  Culte  die  stola  gloriae  nicht  symbolisirl,  und 
die  Einweihung  dazu,  die  in  der  Oelung  geschieht,  auch  nicht  typisch 
vorgebildet  werden.  Die  Ehe  konnte  im  A.  B.  kein  gnaden- 
spendendes Sacr.  .'  ein,  weil  die  Jncarnation  noch  nicht  vollzogen 
war,'^)  und  durch  den  alttest.  Cult  keine  Gnade  zur  Ueberwindung 
der  Concupiscenz  gegeben  werdiju  konnte;  sie  konnte  aber  auch 
das  neutest.  Sacr.  der  Ehe  nicht  abbilden,  weil  im  A.  B.  die 
Einheit  und  Unauflöslichkeit  der  Ehe  durch  die  Polygamie  und 
den  Scheidebrief  (Deut.  24,1)  getrübt  wurde,  so  dass  sie  weder  für 


')  S.  Th.  s.  tli.  III.  r|ii.  65.  art.  1.  ad  4.  —  1.  U.  qu.  102.  art.  5. 
ad  3.  —  Alex.  Hai.  IV.  qu.  (1  nibr.  2.  art.  3.  §  1.  -  ßeeaiiiis,  Analog. 
Vct.  ei  Novi  Test.  pag.  328.  Scliäl'er,  die  religiösen  Altcrlhümer  der  Bibel. 
S.  109. 

2)  8.  Th.  9.  tli.  III.  qu,  70.  art.  4.  ad  4:  rcmanebat  inipedimentiini 
intrandi  in  rcgnum  coeloruni  ex  parte  totiiis  iiatiirae,  quod  luit  sub- 
latum  per  passioncin  Christi.  I.  II.  qu.  29.  art.  J.  ad  2. 

3)  S.  th.  11.  II.  qu.  2.  art.  7.  -  III.  qn.  Ol.  art.  2.  ad  3.  —  IV.  S. 
dist.  1.  qu.  1.  art.  II. 


40  ZwiMtüs    11  an  ptstück. 

ilit;  liicariüition,  noc.li  liii"  (li(;  sacraiMcntalc  Klu;  dos  N.  I».  oiii 
^ooiji;net(M'  'i^ypii«  «^'i'i  konnte.  U(!lni<j;eiiH  ist  die  VMa  doB  N.  15. 
niclit  das  YollkoimiKüisic  und  audi  niclil  liir  alle  F^]in/elnen  neth- 
wendi«:;; ;  def^sliall)  war  es  aueli  nielit  angezeigt,  sie  liesoiiders  vor- 
zubilden.') Dagegen  ist  die  Taufe  das  nothwondigste  Sacr., 
und  die  Kucharistie  der  höchste  Erweis  der  göttlichen 
Jjiebe;  als  solche  sollten  sie  für  die  Zukunft  als  ganz  gewiss  in 
Aussicht  gestellt  werden,  und  desshalb  wurden  sie  durch  mehrere 
Typen  verheissen. -) 

Die  alttest.  Sacramente  }>räfigurirten  die  neutest.  aber  so, 
dass  sie  zugleich  auch  auf  die  causa  meritoria  der  letzteren, 
auf  das  Jjeiden  Ohristi  hinwiesen-');  denn  dieses  Leiden  sollte 
um  so  klarer  und  bestimmter  geott'enbart  werden,  je  näher  es 
heranrückte;  das  mosaische  Gesetz  mit  seinen  Opf(;rn  aber  war 
die  letzte  Stufe  der  vorbereitenden  Ott'enbarung.  Zudem  war 
der  künftige  Erlö.sungstod  Ohristi  ein  llauptartikel  des  alttest.,  zur 
Rechtfertigung  notliwendigen  (llaubens,  und  darum  musste  er  sich 
auch  typisch  im  C'Ulte  des  A.  !>.  aussprechen.  Auf  ihn  bezi(dit 
sich  ZacJiarias '),  wenn  er  von  (;iner  geöffneten  (^iclle  redet,  die 
alle   Gläubigen    des   N.    b.    reinigen    soll.      Um    das   Opfer  Christi 


^)  Siuirez,  tom.  20.  disp.  5.  sect.  2.  n.  4. 

'^)  Alex.  llul.  IV.  r|u.  ß.  inbr.  2.  art.  3.  §  l.  nennt  als  Typen  rl  e  r 
Taute:  <lie  Iie.srlinei<hin5j^,  den  l)iirel»j.(ang  durch  das  rotlie  Meer,  die  Wolken- 
sJinle,  das  Rr'inigiingswas.'-'er,  den  IJebergan^^  über  den  Jordan;  als  Typen 
der  E  n  <•  li  a  r  i  8  t  i  e  :  das  Manna.  <las  (>[»r(r  des  Meb'jiisedecli,  die  .S«diaii- 
brode,  das  Aselieiibrod  (\t^^  Elias.^  das  l'aschalanini,  alle  Opierinalilzeiten, 
alle   nn blutigen   Opfer. 

^)  S.  Th.  expos.  jn  Ilebr.  c.  11.  lect.  2.  —  Greg,  de  Val.  t.  3.  disp. 
7.   qii.   7.   ]>.   5. 

4)  '/acli.  13,  1.    Mit  dem  Ausdrucke  „Sünde  und  thireinigkeit"  bezieht 
er  sich  anT  die   h;vilisclu'ii  lTiireinigl«Jten ;  denn     H*!^     (von   HH^      *1"1^ 
arab.   nadda  lliclieii.  sich  (üdt'ernon )    bezeichnet  Absond<'rung,   Ihireiiiig- 

keit,  und  wird  besonders  von  den  I^ev.  12,  2;  15,  19  1".  genannten  weib- 
lichen ünreinigkeilen  gebraucht,  cl".  Ilebr.  13,  11;  Isaj.  41,  18;  35,  6.  In 
dem  aus  der  Opt'enische  der  rothen  Kuh  bereiteten  Sprengwasser,  das  die 
IJnreinigkeiten  tilgte  T^Wasser  der  Unreifjigkcif*  Nnrn.  19,  9),  sieht  er  ein 
Vorbild  der  neutest.  (Jnaden([uelle,  die  ans  dein  Kreuzesopfer  hervorbricht ; 
denn  das  Sacr.  des  Sprengwassers  hing  mit  dem  Opfer  der  rothen  Knli  zu- 
sammen, wie  auch  die  neutest.  Gnadcnraittcl  mit  dem  Opfer  Christi. 


Physische   Constitution.  41 

7A\  präHgiirireri,  waren  die  meisten  Sacr.  des  A.  B.  mit  Opfern  in 
Verbindung  gebracht,  oder  bildeten  die  Frucht  von  sokdien.  Denn 
das  Paschamahl'j  wurde  aus  dem  geopferten  Lamme  bereitet; 
die  Priesterweihe  mit  einem  Weiheopfer  verbunden ;  die  Mehr- 
zahl der  Reinigungen  mit  dem  Wasser  vollzogen,  das  mit  der 
Opferasche  der  als  Vorbild  von  Christus  ausserhalb  der  Stadt  ge- 
opferten (Heb.  13,  12)  lothen  Kuh  vermisclit  war;  die  Schaubrode 
mit  dem  über  ihnen  liegenden  Weihrauche  waren  selbst  ein  Opfer 
und  mussten  von  den  Priestern  als  Opferspeise  verzehrt  werden  2); 
auch  das  Blutvergiessen  bei  der  Beschneidung  erinnerte  nach 
Ambrosius^)  an  den  blutigen  Kreuztod  Christi.  —  Wiesen  aber 
diese  8acr.  typisch  auf  Christus  hin,  dann  mussten  sie,  weil 
Christus  das  Ideal  ist,  nach  dem  jeder  Christ  sich  gestalten  muss,*) 
und  durch  seinen  Kreuzlod  den  Eingang  in  das  ewige  Leben  er- 
öffnet hat,  auch  das  christliche  Leben  im  N.  B.  vmd  die 
ewige  Glorie  in  irgend  einer  Weise,  wenn  auch  nicht  so  klar 
und  bestimmt,  wie  die  neutest.,  mitbezeichnen.  Daher  denn  auch 
Paulus  in  der  Besprengung  mit  Wasser  und  in  dem  Ritus  des 
Paschalammes 5)  das  Leben  der  Gläubigen  im  N.  B.  vorgebildet 
findet,  während  die  Beschneidung  und  das  Essen  der  Schaubrode 
nebst  dem  Osterlamme  typisch  auf  das  ewige  Leben  hinwiesen; 
denn  auch  dieses  musste,  wie  der  Apostel  (ITebr.  11,  8)  an  Abraham 
und  allen  alten  Patriarchen  nachweist,  im  A.  B.  gläubig  erfasst 
werden,  aber  als  ein  solches,  das  erst  in  ferner  Zukunft  durch 
d(^n  Messias  in  Besitz  genommen  weiden  konnte,  luid  dieser  Glaube 
musste  sicli  auch  im  äusseren  Culte  ausspreclien ;  wia  der  Glaube 
an  die  messianisclie  Zeit  sich  im  Typus  ausdrückte,  so  auch  der 
(illaube  an  das  künftige  Leben.     Desshalb  findet  Thomas^'-)  in  der 


J)  S.  Th.  .s.  th.  III.  (|ii.  (>0.  art.  2.  —  qii.  62.  art.  6. 

-)  TlialliolVr,  die  mjl»lnMgeii   Oplor  de.s   mos.  CiiU.  S.   159  f. 

:-)  Ainbjos.  de  Abrah.  I.    [.  c.  4.  M.  loui.   U.  p.   4:'.:3. 

^J   Koin.  S,  20.  vi'.   Alex.   Ilal.    IV.  qii.  7.  inbr.  7.  ;ir(.  2. 

^J  Ilebr.  H),  22^  I.  Cor.  5,  8  1".  In  cap.  10,  1  1".  wendet  er  noch  andere 
Typen  anf  das  cliristliehe  lieben  an.  Cf.  S.  Th.  I.  II.  qn.  102,  Jtrt.  5.  ad  2. 
«iregor.  de   \'al.  tom.  4.  disp.  3.  (jn.  1.  pnnct.  3.     • 

*»)  8.  th.  lll.  qu.  70.  art.  3.  ad  3.  —  Expos,  in  Koni.  cap.  4.  lect.  2.  — 
I.  II.  qn.  102.  art.  5.  ad  1. 


42  Zweites  Hauptstück. 

Hesclineidunj^  ;nn  arlHoii  'Viv^v.  die  küiil'tii^n;  AiiiVTstcliun»;  und  Ver- 
klärung vori;('l>ililrt ;  <l(Min  wie  am  achten  Tai^e  das  leibüclu;  /eieheii 
der  aus  der  Kibwünde  stainuKMiden  Concupiscenz  wej;«;eni)ininen 
wurde,  so  sollten  im  achten  Zeitalter  bei  der  Auferstehung  die 
letzten  Folgen  der  Erbsünde,  die  Corruptibilitaet  und  Sterbliehkeit, 
vom  Leibe  hinweggenommen  werden.  Das  ewige  Leben  selbst 
wird  in  der  g(dieimen  OffiMibarung  unter  dtmi  IVilde  der  Tfoehzcit, 
oder  des  Moeh/eitymahles  drs  Lammes'),  das  mIs  Paschaliimm  ge- 
schlachtet ist  worden,  oder  des  Essens  von  den  iuif  dem  Tische 
Jesu  bctindliohen  Speisen,  die  aus  T^rod  und  Wein  bestehen, '-i) 
dargestellt. 

So  gilt  also  auch  von  den  alttest.  Sacr.  der  Satz,  dass  sie 
sowohl  Erinnerungszeichen  —  signa  rememorativa  — ,  als  auch 
Darstellungszeichen  --  demonstraliva  — ,  und  Gewährs- 
zeichen    prognostica  —   wnren.     Als   Erinnerungszeichen 

wiesen  sie  auf  die  früheren  Wohlthaten  Uottes  hin;  als  Darstcl- 
lungszcichen  bezeichneten  sie  die  ipso  aetu  verliehene  levitische 
Heiligkeit  und  symbolisirten  die  alttest.  Gotteserkennlniss  und  die 
innere  Gottesverehrung;  als  Gewährszeichen  waren  sie  typische 
Unterpfänder  der  in  Zukunft  gehöhten  messi mischen  Erlösung  und 
der  dadurch  einiöglichten  einstigen  Heseligung.  Weil  aber  diese 
bezeichneten  Objecte,  die  nach  VergangeiduMt,  Gegenwart  und 
Zukunft  geschieden  waren,  nachdem  göttlichen  Heilsplane  in  einer 
gewissen  logischen  und  organischen  Ordnung  zu  einander  standcm, 
darum  bezeichneten  die  sacramentnlen  Zeichen  unter  derselben  Be- 
ziehung nichts  Disparates;  sie  waren  keine  signa  ambigua.'') 


«J  A|)OC.   10,  7.  9-,  5,   12.     All  30  Stellen   wird  daselbst  Christus    das 
Lamm  genannt. 

V)   Luc.  22,   30;    Proverb.  9,  5.  17.    —   S.  Tli.  expos.  in   Luc.  22,  30. 
3)  8.  Th.  s.  tli.  HI.  ({n.  ()0.  art.  3.  ad  1. 


Drittes  Hauptstück. 

Wirksamkeit  der  alttestaiueiitlicheii  Sacrameiitc. 

Die  Sacranientc  sind  Zoiclieii,  aber  niolit  todto,  unkräftige, 
scmilcni  wirksame  Zeidien,  Avelche  das  15ezeichrictc  nicht  bloss 
andeuten,  sondern  sofort  auch  setzen  und  hervorbringen ;  sie  sind 
bewirkende  Ursachen  de  sen ,  was  sie  sacramental  bezeichnen. 
Daher  entstehen  auch  bei  den  alttest.  Sacr.  die  Fragen,  was  sie 
hervorgebracht,  und  wie  sie  ihr  eigenthüinliches  Object  bewirkt 
haben,  wenn  sie  gültig  gespendet  wuiden,  —  oder  die  Fragen  nach 
dem  Objecto  und  der  Art  und  Weise  ihrer  Wirksamkeit, 
a.    Object   ihrer  Wirksamkeit. 

Die  Sacr.  des  A.  B.  sind  gleichnicässig,  wie  die  christlichen, 
als  Symbole  der  Heiligung  von  Gott  eingesetzt;  ihr  letzter  Zweck, 
den  er  dabei  .im  Auge  hatte,  war  die  übernatürliche  Beseligung') 
des  Volkes,  dem  er  sie  vorschrieb.  Die  neutest.  bewirken,  um 
denselben  Zweck  zu  erreichen,  innere  Gnade,  und  viele  drücken 
auch  einen  geistigen  Charakter  ein.  Daher  ist  auch  bei  den  alttest. 
zu  untei suchen:  1.  ob  sie  überhaupt  etwas  bewirkten  —  11.  ob 
diese  ihre  Wirkung  die  heihgniachcnde  Gnade,  oder  —  III.  ein 
geistiger  Charakter  war;  —  IV.  welches  ihre  sacramentale  Wir- 
kung war ;  —  V.  in  welcher  Weise  sie  zur  Rechtfertigung  mit- 
wirkten ? 

r.  Die  heilige  Schrift  legt  den  alttest.  Sacr.  mit  klaren 
Worten  eine  wahre  Wirksamkeit  bei  und  bezeichnet  sie  als 
wirkende  Ursachen  einer  gewissen  Weihe  und  Heiligung. 
Denn  1)  von  der  Beschneidung  sagt  sie,  dass  sie  vom  Em- 
pfänger die  Schmach  A^egyptens  hinwegnehme,  den  Bund  zwischen 


1)  Ps.  18,  8.  t-,  ps.  118,  1  IV.  Rom.  7,  12.  —  S.  Th.  s.  th.  I.  II.  qu.  98. 
art.  1;  qii.  99.  art.  2. 


44  Drittes    II  ;iuptstü<'k. 

(iott  und  «lein  Volke  bezoieliiu!  und  licwiikc '),  den  Em|>faii<:;er 
zum  r>iir«;\'r  dos  uusi  rwüliltoii  Volkes  iiijudu«  und  von  der  Ausrot- 
tung aus  den»  N'olke  (lottes  befreie.-)  I)ur<*'n  si(;  wunlen  die 
Menschen  in  g.mz  liesondeier  Weise  (lott  j^evveiht,  so  (Ijish  er  ihr 
Uott  und  sie  sein  Volk  wurden.  Das  Paschalanun,  dessen  Blut 
in  Aegypten  an  die  Thüren  der  Häuser  ii^estrichen  wurde,  bewirkte 
die  Verschonung  vor  dnn  \Vüigeng(d  und  die  Het'reiuiig  aus 
Aegypteu  saninit  Allem,  was  mit  der  Entwicklung  dieses  Volkes 
und  seiner  grossen  Zukunft  zusammen  hing.  »)  Durch  die  Priester- 
weihe wurden  Aaron  und  seine  Söhne  geheiligt  und  zum  Dienste 
des  Herrn  eingeweiht.')  Die  verschiedenen  Waschungen  und 
15 es pr engungen  mit  dem  Jfeinigurjgswasser,  die  bei  Jierührungen 
von  Leichen,'»)  bei  geschlechtlichen  AusHüssen  und  bei  dem  Aussätze^) 
angewendet  werden  niusstcn,  sollten  nach  dem  Wortlaute  des  Ge- 
setzes desshalb  vorgenommen  werden,  um  den  Unreinen  zu  rei- 
nigen und  zu  heiligen."^)  Von  den  Waschungen  der  Priester 
ist  gesagt:^)   Wenn   sie  ihren   Leib    waschen,    so  sollen  sie  wieder 


1)  Jos.  5,  i).  —  Gen.  17,  11.  13.  CT.  S..:.../  i,.,n.  20.  .lisj..  .^..  s.rt. 
1.  II.    18. 

-J  rUn.  17.  14:  niiisculiis  enius  prueputii  caio  rircmiicisa  non  tiivrit, 
dt^lebitnr  anirua  illa  de  populo  suo,  ähnlich,  wie  es  Joli.  3,  3.  lieisst:  iiit^i 
quis  r«Miatns  l'ncrit  deiiuo,  non   j)ot«'st  videre  rrt^nnm  Dei.  llom.  4,  II. 

3|  Kxod.  12,    23.  —  «f.  (Irinnn:    die   lOiidieil    dir    virr  Kvaiijr.  S.  68. 

*)  Exod,  28,  41  (IkIm-.  iingeseos,  t-l  inipkUis  ni;ii'iit*  e«M'iiin);  29,  1. 
7.  \i{.  l'l>.  3.5;    Ia'v.  8,    12:    ')^^'^p^    ip^    nCt^*!«    "''*"    "^■"'^^*"'"*    1^1« »''••'*<-• 

wird  V.  11  auch  v»»n  dir  Wt-iln-  »h-s  Allars  i,nd)raMrht ;  wi»'  al>«'r  der  Altar 
dnrcli  diese  Salt»un;4  eintj  wirkliche  Weiht'  erhielt,  so  iiinss  «lan  Gleiehe 
auch  von  den  Priestern  anjitiionimen  werdtii^  die  mit  demselben  Uele  ge- 
salbt wurden.  —    Lev.  21,  7.  8.  —  S.  Th.  s.  Ih.   Hl.  qu.  <52.  art.  (J.  ad.  2. 

')  Lev.  11,  24—10,  17,  15;  Num.  1V»,  14  f.  —  Lev.  13,  45;  14,  35; 
Vk  5—27;  Num.  5,  2;    11».  22. 

♦')   Lev.   12,  2—8;  13,  2— Hk    15,  2-30;  Num.   11>,   13.    18. 

~')   Lev.   11,    32;  tingentiir  aqua,    et  sie   inundabuntur —  "IH^V   ^'^" 

der  Wöchnerin:  Lev.  12,  7.  8:  der  liebr.  Text  hat  :  niniOl  iTSj^  "12D1 
(exjdabit):  die  Vulj^ata  mochte  vielleicht  glauben,  dass  eine  wirkliche  Sidme 
mit  dem  LehrbegrilTe  des  hl.  Taulus  niclit  leicht  vereinbart  werden  könne; 
darum   üljersetzte  sie  ■^^^'T^    mit  orabit  pro  ea.  —  \'<)m  Aussätze:   Lev.    13, 

6.  34;  14,  8.  20— 2l>;  15,  5— 2<»;  1!>,  22. 
«J  Lev.  22,  6.  7. 


Wirksamkeit   der   alttest.    Saeramente.  45 

rein  sein  und  essen  dürfen  von  der  geheiligten  Opferspeise.  Das 
lieilige  Opferniahl,  das  von  der  gelieiligtc^u  Opferspeise  für  die 
Priester  veranstaltet  wurde,  bewirkte  Vermehrung  der  Heiligkeit; 
dasselbe  muss  aus  dem  glei(dien  Grunde  auch  für  das  Essen  der 
heiligen  Schaubrode')  angenommen  werden.  An  allen  diesen 
Stellen  wird  also  den  sacramentalen  iliten  eine  gewisse  lleinigung 
oder  Heiligung  als  unmittelbare  Wirkung  /ngeschrieben,  und  es 
ist  kein  Grund  vorhanden,  den  natüilichen  Sinn  dieser  constanten 
AusdruoUsweise  der  heiligen  Schrift  zn  verlassen;  darum  muss 
ihnen  auch  eine  wahre  Ciuisalität,  hinsichtlich  derselben  zugekommen 
sein.  —  2)  Dieselben  Ausdrücke,  die  von  den  Sacramenten  ge- 
braucht werden,  legt  die  hl.  Schrift  auch  den  mosaischen  Opfern 
bei,  wie  z.  B.  den  Schuld-  und  Sündopfein,-)  dem  Weiheopfer 
der  Leviten  und  Priester,^')  dem  Opfer  des  grossen  Yersöhnungs- 
tvges;^)  die  Opfer  werden  aber  damit  als  wahre  Wirkungsursachen 
der  erzielten  Weihe  und  Heiligung-'»)  bezeichnet,  und  desshalb  muss 
man  das  Gleiche  auch  von  den  sacramentalen  Riten  annehmen. 
Darum  8)  sagt  der  Apostel  Paulus, ♦>)  dass  die  Asche  der  rothen 
Kuh  auf  die  Verunreinigten  gesprengt  wurde  und  sie  zur  Reinheit 
des  Fleisches  ebenso  heiligte,  wie  das  l^lut  der  Opferthiere  am 
Versöhnungstage;  nach  seiner  Argumentation  muss  man  dem  Ritus 
des  Sprengwassers  wahre,  heiligende  Kraft  beilegen ;  denn  er  ar- 
gumentirt  a  minori  ad  majus :  Wenn  schon  dieses  Wasser  und 
diese  Opfer,  die  doch  nur  aus  creatürliclien  Dingen  bestanden, 
eine  Art  FTeiligung  bewirkten,  dann  nniss  um  so  mehr  und  um 
so  höhere  Heiligung  das  gottmenschliche  Blut  bewirken  können; 
denn  die  heiligende  Kraft  des  Opfers  Christi  wurde  in  den  alttest. 
Opfern  und  Sacramenten  vorgebildet;  wie  durch  sie  das  Bundes- 
zelt mit  seinen  Cultgeräthen  gereinigt  werden  musstc,  so  muss 
auch  die  durch  diese  Dinge  vorgebildete  Kirche  durch  das  vor- 
züglichere   Opfer   Christi    gereinigt    werden.      Will    man   niclit   an- 

»)  Lev.  (Vulg.  6,  2G  i'.)  liebr.:  6,  20-  24,  8.  9. 
2)  Lev.  4,  26.  31.  35;  5,  10.  13-  6,  7;  12,  7  f. 
•0  Exod.  29,  1— 37-,  Lev.  8,  1-30;  Nnm.  S,  7—22. 
4)  Lev.  16.  30.  ff;  13,  5.^  8,  12.  31;  21,  7—10. 

^J  Cf.  Thalhot'er,  das  Opfer  des  alten  und  neuen  Bundes,  8.  110  1'.  — 
S.  Th.  3.  th.  I.  IL  qu.  103.  art.  2.  —  Becanus,  Analog,  vet.  ac  novi  test.  p.  332. 
6)  Hebr.  9,  13;  Num.  19,  13.  18.  —  S.  Th.  s.  th.  L   IL  1.  c. 


46  r>ritt<^8    Ilaiiptstück. 

nohrnoii,  der  Apostd  liiilxi  ein  rcMncjH  Niclit.s  zur  Ar«;nmontntion 
verNV(ui(l(!t ,  so  niuss  v.o(.\\a(AZ,e^i)'ai^)  l)(;i  dvw  ulttc^st.  Opl'orii  und 
conscipiont  ,\\\v]\  hv.\  don  Sjk  raniontr'n  oiuo  wirkliche  Roinigmip; 
iKi/oicIinoii ,  di(^  durcli  sie  bewirkt  wurde.  Daher  drückt  ayta^stv 
llehr.  0,  ]'.\  und  xailaptL^sail-ac  v.  2.5.  aus,  (hiss  d(^m  aacramentah^n 
Ritus  des  Spronf^waasers  eine  walire  (^lusalität  hinsichtlich  einer 
beatininiten  li(Mnijj;nn<;  zuj^ekonimen  sei.  Wie  aber  an  diesen 
Stellen  das  Opfer  des  Vera<ihnun<^staf^es  alle  ribri«j;en  Opfer  reprä- 
sentirt,  so  darf  man  auch  annehmen,  dass  das  von  dem  Sprenj]^- 
wasser  Gesagle  auch  von  allen  übrigen  Waschungen  und  Sacra- 
menten  gelten  müsse;  sie  waren  Ursachen  einer  gewissen  Jfeilig- 
keit,  und  gerade  dadurch  Vorbilder  der  neutest.  Sacramonte. 

Die  nächste  Frage  ist,  welche  Wirkung  dies(»  Hacramente 
hervorgebracht  haben,  oder  welcher  Art  die  Weihe  und  IFeiligung 
war,  die  sie  bewirkten.  Es  gibt  eine  zweifaclie  Heiligung  der 
Menschen,  sagt  Thomas^),  eine  übernatürliche,  geistige;  und 
eine  körperliche,  legale;  erstere  besteht  theils  in  der  heilig- 
machenden (ilnade,  die  den  Menschen  in  die  übernatürliche 
Ordnung  erhebt,  theils  im  geistigen  Charakter,  der  durch 
einige  neutest.  Sacr.  der  Seele  eingedrückt  wird,  damit  ihr  das 
Bild  Christi  eingesenkt  und  die  Befähigung  für  übernatürliche 
Acte   mitgetheilt  werde.     Daher  die  Frage,  ob 

II.  die  alttest.  Sacr.  die  heiligmachende  Gnade  bewirkton  ?  — 
Dieselben  konnten  in  zweifacher  Weise  empfiingen  werden:  einmal 
bloss  als  gesetzliche  Riten  und  mit  Vertrauen  auf  ihre  eigene, 
innere  Kraft,  ohne  gläubigen  Hinblick  auf  Christus,  den  sie  vor- 
bildeten; dann  zugleich  auch  als  Typen,  in  denen  der  gläu- 
bige Israelite  die  durch  Christus  zu  ertheilende  Heiligung  hoffnungs- 
voll, wenn  auch  nur  implicite,  schaute.-^)  Im  ersteren  Falle  ist  es 
gewiss,  dass  sie  aus  sich  selbst  und  in  eigener  Kraft,    d.  h.  unab- 


*)  Hebr.  0,  211  'Aväyxrj  o-iv,  xd  jisv  fj7io5£tY|i.axa  xrov  äv  xolg  oOpavoig 
zohTOLQ  xaO-api^eoD-ai,  atjxd  Si  xä  ^TCO'jpdvia  xpsixxoat  O-uofaic;  Ttapd  xa'jxa?;. 

2j  S.  Tli.  fXjx.s.  in  Hcbr.  cap.  9.  lect.  1:  et  s.  th.  I.  II.  qii.  103  art.  2. 

f*)  Uobcr  die  Wirksamkeit  der  alttest.  Sarr.  sind  die  verschiedensten 
Ansicliten  aufgestellt  worden:  1)  die  Pharisäer  und  Judaisirenden  (Act. 
15,  1.  5;  (Jal.  2,  3.)  hielten  sie  für  nothwendige  Mittel  zur  Erlangung  des 
ewigen  Heiles.  —  2)  Hugo  von  St.  Victor  (de  sacr.  leg.  nat.  et  script.  M. 
tom.  176.  pag.  295.  —  de  Sacr.  1.  1.  par.  9.  c.  1.)  vertheidigt   die  Ansicht, 


Wirksamkeit  der   alttest.   Sacramente.  47 

hängig  von  der  heiligenden  Kraft  des  künftigen  Opfers  Christi, 
die  übernatürliche  Rechtfertigung  weder  ex  opere  operato,  noch 
ex  opere  operantis  bewirken  konnten.  Aber  auch  im  anderen  Falle 
konnten  sie  nie  h  t  aus  sie  h  u  n  d  u  n  abhängig  von  der  sub- 
jectiven  Disposition  des  Empfängers,  elwa  durch  eine  ihnen  aus 
dem  Leiden  Christi  zukommende  Kraft  (ex  opere  operato)  recht- 
fertigen, weil  sie  als  Typen  die  Kraft  des  künftigen  Leidens  noch 
nicht  in  sich  aufnehmen,  folglich  auch  nicht  in  der  Kraft  desselben 


dass  sie  die  Heiligung  der  Seele  bewirkten,  weil  sie  Vorbilder  der  Sacr. 
des  N.  B.  waren,    während   letztere    kraft  der  ihnen  eigenen  und  von  Gott 
in  sie  gelegten   Weihe  die  Gnade  verleihen.    Durandus  (IV.  S.  dist.  1. 
qu.  5)  legt  wenigstens  der  Weihe  Aarons;  Paludanus  der  Busse  und  Ehe 
im  A.  B.    eine    übernatürliche    Gnadenwirkung   bei.  —  3)    Nach  Alexander 
von   Haies   waren   sie   eingesetzt   in    remedium    poenae    et   culpae    moralis 
(IV.  qu.  6.  mbr.  2.  art.  3.  §  l.);  durch  den  Glauben  an  Christus  disponirten 
sie  zur  Gn.adc  und  waren  eine  nothwendige  Bedingung  ihrer  Mittheilung.  — 
4)  Nach  Bonaventura  (IV,  S.  dist.  1.  art.  1.  qu.  5)  wirkten    sie   die  Gnade 
ex  0|)ere  operato,  wenn  auch  nur  accidentell  durch  den  Glauben;  denn  sie 
bezeichneten   primär    den    Glauben    an    Christus    und   waren    ein  Glaubens- 
bekenntniss.  —  5)  Gleiche  Wirksamkeit  mit  den  christlichen  Sacr.  legten 
ihnen  die  Socinianer  (Katech.  Racov.  c.  4;  Socin.  disput.  de  bapt.)  und  die 
Reformatoren   bei*,    denn    beiderlei   Sacr.    waren    nach    ihnen    nur    zu    dem 
Zwecke  eingesetzt,    die  Gläubigen    von    den  Ungläubigen    zu  unterscheiden 
(Socin.),  oder  als  Unterpfänder    der    göttlichen   Verheissungen  den  Glauben 
im    Empfänger    zu    vermehren    (Calv.    Zwing.).      Auch  Gerhard   (loc.    theol. 
fol.  117.),  Quenstedt  (theol.  didact.  polera.  p.  943.),  Wangemann  (das  Opfer 
nach  Lehre  der  hl.  Schrift.  I.,  127-,  II.  341)  u.  A.  schreiben  ihnen  dieselbe 
Wirksamkeit,  wie  den  neutest.  zu.  —  6)  Im  Gegensatze  dazu  spricht  der  Lom- 
barde IV.  dist.  1.  ihnen  jede  Bedeutung  für  das  ewige  Heil  ab*,  er  meint,  sie 
seien  nur  eingesetzt  als  eine  Last  für  das  Volk  Israel,  um  es  dem  Fleische 
nach    zu    heiligen*,    aber  Gnade    hätten    sie    weder  durch    ihren  Ritus,    noch 
durch  die  guten  Acte  des  Empfängers  bewirkt.    Auch  Hanneberg  (die  relig. 
Alterthümer,  S.  455.),  Delitzsch  (Commen.  zum  Hebr.-B,  S.  736  flf.),  Philij)pi 
(kirchl.  Glaubenslehre,   4.  Bd.  2.  Hlfte.  S.  279),  Thomasius  (Christi  Person 
und    Werk.    3.  Th.    1.  Abth.  S.  39),    Baehr   (1.  c.    II.    464)    beschränken    die 
Wirksamkeit  und  Bedeutung  der  mosaischen  Culteinrichtungen  nur  auf  die 
levitische  Heiligung  und  die  Zugehörigkeit  zum  Volke  Gottes.  —  7)  Nach 
dem  hl.  Thomas  bewirkten  sie  die  heiligmachende  Gnade  nicht  in  eigener 
Kraft,  nuch  nicht  als  Werkzeuge  Christi,  oder  als  moralische  Ursachen*,  sie 
waren  nur  quaedam  protestationes  lidei,    passionem  Christi    significantes  et 
effectus    ejus*,   non    habebant    in   se    aliquam  virtuteni,    qua  operarentur  ad 
gratiam  justificantem  conferendam,  sed  solum  significabant  fidem,  per  quam 
justificabantur  (suscipientes),  s.  th.  III.  qu.  62.  art.  6. 


4S  Drittes    IT a  11  pt stück. 

als  W«M*kzoiii^(i  oder  UrsafluMi  dor  (Jnade  wirkon  konnton. 
Das  l'^lorcMitiinT  Dccrtit  (pi-o  Ann.)  sa«;!  in  (li('S(?r  lUv/iolmn«^:  Sar,ra- 
nienta  V.  L.  non  causahant  ^ratiarii,  s(m1  (sam  soliini  por  pas- 
sioncni  Christi  dandani  osso  tii^airal»ant ;  damit  ist  ans<i;(»fiproch(Mi, 
daas  sie  in  keinerlei  Weise,  wodei-  dnrcli  ilii-e  oipjcno  Kraft, 
noeli  in  Kraft  des  Leidens  (Mirisli,  das  sie  mir  vorhildett'n, 
Ursaclien  d(»r  (Jnade    <]j(^nannt    werden    können.  Dass    sie    ans 

e  i  j]j  e  n  e  r  K  i'  a  f  t  n  n  d  n  n  a  I >  li  ä  n  ü;  i  «>•  v  o  m  O  p  f  o  r  (.-  li  r  i  s  t  i  in 
keiner  lioziehnnp^  reohi fertigen  konnten,  ist  beständigem  riohre  des 
hl.  Panlns  die  er  in  .'>  r>ri(?fen  (a<l  Rom.,  dal.,  ir(d)r.)  ausführlich 
behandelt.  Seine  ]Tau])tbe\veise  dafür  sind  diese:  1)  TTätten  sie 
aus  eigener  Kraft  übernatürliche  Ilechtfertigung  geben  können, 
dann  hätten  sie  auch  wahre  Versr)hnung  mit  (fett  schon  voraus- 
gesetzt, und  der  künftige  Erlösungstod  Christi  wäre  ganz  ohne 
Nutzen  und  durchaus  überflüssig  gewesen  ;  es  ist  aber  undenkbar, 
dass  Gott  seinen  geliebte^ten  Sohn  ohne  allen  Nutzen  in  einen  so 
schmerzlichen  Tod  hingegeben  habe.')  —  2)  Sehr  oft  unterscheidet 
Paulus  die  Werke  des  Gesetzes,  zu  denen  er  auch  die  Sacr.  des 
A.  B.  rechnet,  von  dem  Glauben,  und  stellt  beide  einander  gegen- 
über ;  erstere,  sagt  er,  rechtfertigen  nicht,  sondcun  nur  der  Glaube 
an  Christus ;  indem  er  aber  die  Gesetzeswerke  vom  Glauben  trennt, 
betrachtet  er  sie  ohne  Beziehung  zu  Christus,  also  für  sich  nach 
ihrer  eigenen  immanenten  Kraft;  demnach  spricht  er  ihnen  nach 
dieser  Beziehung  jedes  Vermögen,  übernatürlich  zu  rechtfertigen, 
ab.  Als  Grund  aber,  warum  sie  diess  nicht  vermochten,  gibt  er 
3)  ihren  zeitlichen,  irdischen,  fleischlichen  Charakter  an, 
wesshalb  er  sie  gzoix''^^  "c^ü  xoajio'j,  oder  auch  Gcxauojxaia  aapxo; 
nennt;  aber  quod  est  pure  corporate,  non  mundat  animam,  quia 
non  agit  in  animam ;2)  wie  daher  die  Opfer,  die  im  Blute  von 
Thieren  und  Böcken  bestanden,  nicht  heiligen  konnten,  weil  sie 
irdisch,  körperlich  waren,  so  konnten  es  die  Sacr.,  die  aus  rein 
natürlichen  Handlungen  bestanden,  ebenso  wenig.  Daher  nennt 
er  sie,  wie  die  librigen  Culteinrichtungen,  4)  geradezu  daö-evfj  xat 
Tci(ir/a  ator/£ta;  schwach    waren   sie,    weil  sie  nicht  von  Sünden 


J)  Gal.  2,  20.  f.  et".  M.  Victorin.  ad  h.  1.  M.  tom.  8.  pajr.  l  u>6. 
Chrysostom.  ad  li.  1.  —  S.  Th.  III.  qu.  62.  art.  6. 

2)  Rom.  3,  20.  28-  4,  2.  3.  13.  ff.  —  Gal.  2,  16:  3,  2.  .5.  6.  8.  10.  11.  ff. 
Gal.  4,  3.  9.  —  Hebr.  9,   10.  —  S.  Tiiom.  expos.  in  Hebr.  c.  9.  lect.  2. 


Wirksamkeit  der  alttest.  Sacramente.  49 

reinigen  konnton:  und  diese  Schwäche  hatte  ihren  Grund  in  der 
Armuth  derselben,  weil  sie  in  sich  keine  Gnade  enthielten;  darum 
erklärt  er  sie  gegenüber  den  noutest.  Gnadeneinrichtungen  für  un- 
nütz, ja  sogar  für  yerächtlichen  Auswurf  —  gvJj^olXo(.\  da  er  bei 
dieser  Vergleichung  die  ctxacoauvr;  Ix  6£oö  oia  Tuiaxsw^  Xpiaiou 
der  gesetzlichen  gegenüberstellt,  so  konnte  er  von  den  alttest. 
Sacr.  nur  dcsshalb  so  verächtlich  reden,  weil  sie  ohne  Glauben 
für  die  übernatürliche  Heiligung  keinen  Werth  hatten. ')  Er  drückt 
sie  auf  alle  möghche  Weise  herab,  indem  er  sagt,  sie  hätten  nur 
Zorn  und  Kenntniss  der  Sünde,  Uebertretungen  des  Gesetzes  und 
Vermehrung  der  Sünden  gewirkt  und  wegen  ihrer  Ohnmacht  zu 
rechtfertigen  abgeschafft  werden  müssen;  er  nennt  sie  $'.ay.ov:a 
ToD  ^avaiOD,  ty]^  xaiaxpLasw^,  die  desshalb  keine  innere  Heiligung, 
sondern  nur  äussere ,  fleischliche  bewirken  konnten ,  und  so  oft 
wiederholt  werden  mussten.2)  —  5)  Er  weist  darauf  hin,  dass  im 
A.  B.  nicht  bloss  die  gläubigen  Juden,  sondern  sogar  die  Heiden, 
die  von  dem  mosaischen  Gesetze  mit  seinen  Sacr.  nichts  wussten, 
gerechtfertigt  wurden,  wenn  sie  gläubig  das  Naturgesetz  beobach- 


1)  Gal.  4,  9.  et'.  S.  Th.  s.  th.  III.  qu.  62.  art.  6.  —  I.  U.  art.  103. 
art.  2.  — •  Phil.  3,  7.  8.:  nach  v.  5.  hat  er  besonders  die  Beschneidiing  im 
Ange.  —  Hebr.  7,  18.  f.  —  Die  Beweiskraft  dieser  Stellen  kann  nicht  durch 
den  Einwand  entkräftiget  werden,  der  Apostel  habe  im  Gal.-Briefe  die  Le- 
galien nicht  an  sich,  sondern  in  sofern  sie  zur  christlichen  Zeit  noch 
beobachtet  wurden,  gemeint,  so  dass  der  Sinn  wäre,  sie  seien  desshalb  so 
schwach,  weil  sie  in  der  christlichen  Zeit  todt  geworden  seien;  denn  zu 
der  Zeit,  als  der  Apostel  diesen  Brief  schrieb,  waren  sie  noch  nicht  morti- 
fera:  sie  waren  nur  nicht  mehr  verpflichtend;  hinsichtlich  der  Recht- 
lertigung  hatten  sie  damals  noch  dieselbe  Kraft  oder  Schwäche,  wie  in  der 
Zeit  vor  Christus*,  waren  sie  nach  Christus  egena,  inlirma,  stercora,  so 
mussten  sie  es  auch  vorher  sein.  Ferner  will  er  den  Irrthum  der  Juden,  dass 
das  Gesetz  allein,  ohne  Christus  und  ohne  den  Glauben  an  ihn  rechtfertigen 
könne,  widerlegen;  darum  musste  er  zeigen,  dass  die  Legalien  niemals, 
weder  vor  Christus,  noch  nach  ihm,  aus  eigener  Kraft  und  ohne  Glauben 
rechtfertigen  konnten;  darum  sagt  er  Hebr.  7,  18.  19.  nicht,  desshalb  sei 
das  Gesetz  schwach  und  unnütze  geworden,  weil  es  mit  Christus  abgeschatft 
wurde,  sondern  gerade  umgekehrt,  desshalb  sei  es  mit  seinen  liturgischen 
Institutionen  nach  Christus  abgeschafft  worden,  weil  es  in  sich  schwach 
war  und  keine  imnianente  Kraft  zu  rechtfertigen  hatte. 

2)  Rom.  3,  20;  4,  15;  7,  G.  7.  ff.;  5,  20;  Gal.  3,  19.  —  Ht;br.  7,  18.  f.  — 
II.  Cor.  3,  7.  —  Hebr.  7,  19;  9,  9;  10,  1. 

4 


50  Drittes  Ilauptstück. 

tetcn,^)und  dass  nicht  einmal  Abraham  durch  das  Gesetz  und  die 
Besclineidung  i?erochtfcrti|>t  wurde.  Aus  diesen  Thatsachen  folgert 
er  dann,  dass  die  Keclitferiigunj?  weder  aus  der  Beschneidung, 
noch  aus  anderen  Regalien  kommen  konnte.  —  So  entliieltcn  also 
die  alttest.  Sacr.  als  Fleischessat'/ungen  keine  höhere,  übernatür- 
liche Kraft;  daher  konnten  sie  auch  aus  sich  allein  keine  Gnade 
mittheilen,  und  keine  Rechtfertigung  ex  opere  operato  geben.  Ja 
nicht  einmal  ex  opere  operantis  konnten  sie  dieses,  wenn  sie 
ohne  den  Glauben  an  Christus  empfangen  wurden;  denn  nur  über- 
natürliche Werke,  welche  durch  den  Glauben  mit  Christus  in 
Verbindung  gesetzt  werden,  können  zur  Rechtfertigung  in  irgend 
einer  Weise  mitwirken;  wurden  aber  diese  Sacr.  ohne  Glauben 
empfangen,  so  standen  sie  zum  Glauben  im  Gegensatze  und  er- 
mangelten jedes  übernatürlichen  Momentes;  daher  galt  auch  von 
diesem  Enipfange  das  Wort  des  xVpostels:  iE,  ipYcov  v6|iou  ou 
SixatwO-r^asTa'.  Tiaaa  aapc  £vti)7:'.ov  aOioO.  Rom.  3,  20. 

Aber  es  konnten  diese  Sacr.  auch  mit  gläubiger  Gesin- 
nung empfangen  werden;  da  sie  Typen  der  künftigen  Erlösung 
waren,  so  konnte  der  Israelite  bei  ihrem  Empfange  mit  dem  Auge 
übernatürlichen  Glaubens  auf  den  künftigen  Erlöser  hinblicken 
und  wenigstens  implicitc  die  christliche  Erlösung  gläubig  umfassen. 
So  waren  sie  nicht  blos  objectiv  durch  ihre  typische  Bedeutung, 
sondern  auch  subjectiv  durch  den  Glauben  mit  Christus  und  seinem 
künftigen  Erlösungswerke  in  Verbindung  gesetzt.  Daher  entsteht 
die  Frage,  ob  sich  nicht  mit  diesen  Sacramenten  die  rückwärts- 
wirkende Kraft  des  Leidens  Christi  verband,  so  dass  sie  durch 
dieselbe  Trsachen  oder  Kanäle  der  heiligmachenden  Gnade 
wurden  und  ex  opere  operato  den  Empfänger  heiligen  konnten. 
Nach  dem  hl.  Paulus  muss  auch  dieses  in  Abrede  gestellt  werden. 
Denn  1)  Rom.  2,  26.  f.  vergleicht  er  die  Juden,  welche  die  Be- 
schneidung und  die  übrigen  Sacr.  hatten,  mit  den  Heiden,  welche 
von  all  diesem  nichts  hatten,  und  sagt,  wenn  beide  in  gläubiger 
Gesinnung  mit  der  göttlichen  Gnade  das  Gesetz  beachten,  das 
sie  verptlichtet,  dann  erlangt  der  Heide  ohne  Beschneidung  und 
Sacr.  das  Gleiche,  was  bei  den  Juden  durch  die  Beschneidung 
symbolisirt    ist,    nemlich     übernatürliche    Rechtfertigung;    daraus 


1)  Rom.  2,  26;  4,  2.  3.  10.  f.:  Gal.  3,  G.  ff. 


Wirksamkeit   der   alttest.    Sacramente.  51 

schliesst  er  3,  1.  9,  dass  die  Juden  wegen  ihrer  Sacr.  in  Bezug 
auf  die  Rechtfertigung  keinen  Vorzug  vor  den  Heiden  haben, 
nicht  bloss  desshalb,  weil  beide  in  gleicher  Weise  Sünder  und  der 
Gnade  bedürftig  sind,  sondern  weil  sie  beide  auch  in  gleicher 
Weise,  durch  den  Glauben  nemlich,  gerechtfertigt  werden. ') 
Standen  aber  beide  hierin  einander  vollkommen  gleich,  und  hatten 
die  Heiden  in  ihren  Culten  kein  Sacr.,  das  ex  opere  operato  die 
Gnade  bewirken  konnte,  so  muss  das  Gleiche  auch  bei  den  Juden 
der  Fall  gewesen  sein  ;  denn  hätten  die  jüdischen  Sacr.,  mochten 
sie  nun  mit  oder  ohne  Glauben  empfangen  werden,  die  Gnade  so 
sicher  bewirkt,  so  hätten  die  Juden  einen  sehr  grossen  Vorzug 
vor  den  Heiden  gehabt  und  sich  desselben  auch  rühmen  können; 
sie  hätten  mit  ihren  Sacr.  das  Heil  ebenso  sicher  und  leicht  er- 
langen können,  wie  im  iS.  B.  mittels  der  christlichen,  und  Paulus 
hätte  im  llöm.-Br.  nicht  mehr  den  Satz  vertheidigen  können,  es 
sei  zur  Erlangung  des  ewigen  Heils  für  Juden  und  Heiden  gleich 
nothwendig ,  den  christlichen  Glauben  anzunehmen  und  in  die 
Kirche  einzutreten.  —  2)  Die  neutest.  wirken  die  Gnade  ex  opere 
operato,  und  diess  deutet  Paulus  an,  indem  er  ihnen  die  Prädikate: 
sanctificant,  regenerant,  mundant  in  conscientia,  justificant,  renovant, 

^)  Gerade  diese  Gleiclistelking  beider  hinsichtlich  der  Rechtfertigung 
behandelt  Paulus  Rom.  cc.  2.  3.  4.  sehr  ausführlich-  er  sagt:  Die  Juden 
bedürfen  die  Gnade,  die  im  Evangelium  mitgetheilt  wird,  ebenso  sehr,  wie 
die  Heiden,  weil  beide  in  gleicher  Weise  strafbare  Sünder  sind  und  den 
Zorn  des  gerechten  Richters  zu  fürchten  haben,  der  beide  nach  derselben 
Norm  der  Gerechtigkeit,  ohne  Ansehen  der  Personen  und  ohne  Rücksicht 
anf  nationale  Vorrechte,  richten  wird-,  die  Juden  haben  ebenso  wenig, 
wie  die  Heiden,  in  ihrem  Culte  ein  Mittel,  wodurch  sie  sich  von  Sünden 
reinigen  können,  weil  das  Gesetz  die  Aufgabe  hatte,  die  Erkenntniss  der 
Sünde  zu  vermitteln,  und  es  unmöglich  ist,  dass  jene  schwachen  Elemente 
eine  wahre  Versöhnung  bewirken;  darum  haben  beide  in  gleicher  Weise 
die  göttliche  Gnade  und  die  Annahme  des  christlichen  Glaubens  nothwendig, 
um  sich  zu  retten;  und  Niemand  kann  sich  brüsten,  dass  er  durch  seine 
Werke,  oder  durch  die  Werke  des  Gesetzes  die  Gnade  erlangen  könne,  da 
nicht  einmal  der  gläubige  Patriarch  Abraham  durch  die  Beschneidung 
oder  ein  anderes  Sacr.  gerechtfertigt  worden  ist,  sondern,  wie  die  Heiden 
und  übrigen  Patriarchen  vor  ihm.  allein  durch  den  Glauben,  ohne  die 
Werke  des  Gesetzes.  Auf  Seite  Gottes  hebt  er  hervor,  dass  nur  jene 
Rechtfertigung  mit  dem  Grunddogma  des  A.  B.,  dem  Monotheismus,  überein- 
stimme, welche  für  Juden  und  Heiden  in  ganz  gleicher  Weise  durch  den 
Glauben  mit  Ausschluss  aller  Gesetzes  werke  erfolge. 

4* 


52  Drittes  Ilauptstüok. 

nova  creatura  etc.  beilegt;  bei  den  alttest.  gebraucht  er  niemals 
diese  Ausdrücke,  wohl  aber  andere,  die  das  Gegentheil  bezeichnen: 
mundant  carnem ,  dainnatio,  non  juatificant  apud  Deum,  abundare 
faciunt  delictuni;')  darum  legt  er  diesen  eine  ganz  andere  Wirk- 
samkeit bei,  als  den  ersteren.  Die  objective  Wirksamkeit  ex 
opcre  operato  ist  ein  so  grosser  Beweis  der  göttlichen  Liebe  und 
Allmacht,  und  ein  so  hoher  Vorzug,  dass  er  nur  der  messianischen 
Zeit  aufbewahrt  sein  konnte.  —  i\)  Diese  Sacramente  konnten, 
wie  der  hl.  Thomas  lehit,2)  weder  physische,  noch  moralische 
Ursachen  der  Gnade  sein,  weil  das  Verdienst  des  Leidens  Christi 
ihnen  in  keiner  Weise  inhäriren  konnte;  a)  nicht  physische 
Ursachen;  denn  sie  konnten  in  der  Kraft  des  Leidens  Christi 
noch  nicht  thcätig  sein.  Die  thatsächliche  Zuwendung  des  Ver- 
dienstes Christi  zur  Rechtfertigung  kann  nemlich  entweder  durch 
eine  selbstthätige,  geistige  Annäherung  der  Menschen  an  Christus 
im  Glauben,  oder  durch  eine  im  Namen  und  in  der  Kraft  Christi 
an  ihnen  vollzogene  äussere  Handlung  —  durch  die  Sacr.  — 
geschehen.  Im  ersteren  Falle  verbindet  sich  die  Kraft  des  Lei- 
dens Jesu  den  Menschen  durch  einen  Act  der  Seele,  und  so 
kann  dieses  Leiden  schon  wirken,  noch  ehe  es  thatsächlich  exi- 
stirt,  wie  ja  auch  die  causa  finalis  noch  nicht  thatsächlich  existiren 
muss,  um  wirksam  und  bestimmend  auf  die  menschliche  Seele  ein- 
wirken zu  können.  Bei  den  Sacr.  aber  geschieht  die  Zuwendung 
der  Verdienste  Christi  durch  eine  äussere  Handlung,  d.  h.  durch 
den  thatsächlichen  Gebrauch  einer  dem  Menschen  äusseren 
Sache;  diese  kann  niemals  ihren  eigenthümlichen  Erfolg  beur- 
sachen,  so  lange  sie  nicht  nach  all  ihren  Theilen  wirklich  existirt, 
weil  die  causa  efficiens  ihrem  completen  Sein  nach  immer  früher 
sein  muss,  als  ihr  Effect.  Soll  daher  das  Leiden  Christi  durch 
den  äusseren  Gebrauch  der  Sacramente  heiligend  auf  die  Menschen 
wirken,  so  muss  es  nothwendig  zuerst  thatsächlich  vollbracht  sein ; 
daher  kann  es  sich,  weil  es  den  neutestamentlichen  Sacramenten 
vorausgeht,    als  „causa   activa    operans    per  illa"    mit   diesen   ver- 


J)  Eph.  5,  26:  Tit.  3,  5.  —  I.  Pet.  1,  3;  Ilebr.  9,  14;  10,  22-  6,  6-, 
9,  13.  -  II.  Cor.  5,  17;  3,  9.  —  I.  Cor.  6,  11;  Rom.  4,  2;  5,  20;  7,  8.  11. 

2j  S.  th.  III.  qu.  62.  art.  6.  Cf.  I.  II.  qu.  103.  art.  2.  Cf.  Comm. 
Cajet.  in  III.  qu.  62.  art.  6.  —  Scheebeii,  Dogm.  3.  Bd.  S.  352.  355  ff. 


Wirksamkeit  der  alttest.    Sacraraente.  53 

binden,  und  seine  Verdienste  durch  dieselben,  wie  durch  Kanäle, 
auf  die  Menschen  überleiten;  mit  den  altfestamentlichen  Sacr. 
dagegen  konnte  es  sich  nicht  so  verbinden,  weil  es  ihnen  nicht 
praeexistirte ;  desshalb  konnte  in  ihnen  die  Kraft  des  Leidens 
Christi  nicht  enthalten  sein,  und  sie  konnten  in  dieser  Kraft  auch 
keine  Gnade  bewirken.  —  ß)  Auch  keine  moralischen  Ur- 
sachen; denn  in  diesem  Falle  hätten  die  sacramentalen  H  nd- 
lungen  im  A.  B.  der  Art  sein  und  einen  solchen  Werth  haben 
müssen,  dass  sie  Gott  veranlasst  und  bestimmt  hätten,  dem  Em- 
pfänger ,  direcfce  und  getrennt  vom  sacramentalen  Zeichen ,  die 
Gnade  jedesmal  auf  den  Empfang  hin  unfehlbar  zu  ertheilen. 
Dazu  hätte  aber  Gott  durch  die  alttest.  Sacr.  nur  bestimmt  werden 
können,  entweder  weil  sie,  wie  die  neutest.,  den  Werth  der  Er- 
lösung schon  in  sich  enthielten,  oder  weil  sie  Typen  künftiger  Ge- 
lieimnisse  und  Sacr.  waren.  Ersteres  war  nicht  der  Fall,  weil  die 
Erlösung  noch  nicht  gesetzt  war;  aber  auch  letzteres  nicht;  denn 
die  Kraft,  typisch  auf  Christi  Leiden  hinzuweisen  und  es  einiger 
Massen  zu  vergegenwärtigen,  hatten  diese  Zeichen  nicht  aus  sich 
selbst,  sondern  aus  freier  Anordnung  Gottes ;  darum  waren  sie  nur 
Zeichen  der  göttlichen  Anordnung,  aber  keine  Ursachen  der 
Gnade,  wie  denn  auch  Paulus  an  ihnen  immer  nur  das  Bezeichnen 
der   Gnade   —   figurae  i)   — ,   und  nie   das   Beursachen   derselben 

1)  Col.  2,  17;  I.  Cor.  10,  6;  Hebr.  iO,  1.  —  S.  Th.  s.  th.  HI.  qii.  62. 
jirt.  1.  —  IV.  S.  dist.  1.  qu.  1.  art.  5.  in  sol.  1.  Secundiim  hoc  nnlla  esset 
vcl  modica  praeerainentia  sacramentoruni  N.  L.  ad  sacramenta  V.  L.,  quia 
etiam  Sacramenta  N.  L.  a  üde  et  signilicatione  caiisandi  efficaciam  liabeiit. 
Et  ideo  aliqiii  dicunt,  et  melius,  quod  nullo  modo  ipsa  sacr.  V.  L.,  i.  e. 
opus  operatum  in  eis  gratiam  conferebat.  —  Capreol.  IV.  S.  dist.  2.  qu.  2. 
art.  J.  et  li.  ad  concl.  —  Auch  in  ihrem  Rituale  ist  es  angedeutet,  dass  sie 
keine  Gnade  verleihen  konnten;  denn  als  sacramcntaler  Effect  der  einzelnen 
Sacr.  wird  immer  nur  Nachlass  oder  Tilgung  der  Einen  Sünde  angegeben,  für 
die  speciell  der  Ritus  augewendet  wurde;  kein  Sacr.  wirkte  Tilgung  aller  ver- 
schiedenen Arten  von  [Jnreinheiten,  die  der  Empfanger  an  sicJi  hatte. 
So  tilgten  die  Reinigungen  der  Aussätzigen  keine  andere  Unreinheit,  als  die 
des  Aussatzes;  war  neben  dieser  noch  eine  andei'e  Art  der  Unreinheit  vor- 
handen, so  musste  sie  durch  neue  Reinigungsmittel  gehoben  werden,  die 
für  dieselbe  im  Gesetze  genau  vorgeschrieben  waren.  Wenn  auch  am  Ver- 
.söhnungstage  allgemeine  Versöhnung  dem  Volke  zu  Theil  wurde,  so  musste 
docli  jeder  Einzelne  seine  besonderen  ünreinigkeiten  (bei  Aussatz,  Berühren 
von    Leichen    etc.)    durch    die    vorgeschriebenen   Reinigungen    noch    eigens 


54  Drittes   llauptstück. 

hervorhebt.  Ferner  waren  diese  saoramentalen  TTandlungen  mora- 
lisch weder  IFandlungen  Christi,  die  in  seiner  Gewalt  und  in  seinem 
Auftrajj^e  vollzoj^on  wurden,  noch  Acte  Gottes;  daher  war  in  ihnen 
nichts  vorhanden,  was  Gott  zur  Ertheilung  seiner  Gnade  hätte 
bestimmen  können,  abgesehen  davon,  dass  die  Annahme  einer 
moralischen  Kausalität  für  die  alttest.  Sacr.  jeden  Vorzug  der  christ- 
lichen vor  den  ersteren  beseitigen  würde.  Hätte  sich  aber  Gott 
ganz  frei  bestimmen  lassen,  auf  das  typische  Zeichen  hin  jedes 
Mal  seine  Gnade  ganz  sicher  zu  ertheilen,  so  würden  sie  nicht 
mehr  causae  morales  genannt  werden  können.  Weil  also  diese 
Sacr.  in  keiner  Weise  die  Kraft  des  Leidens  Christi  mitgetheilt 
haben  konnten,  darum  vermochten  sie  weder  physisch  noch  mora- 
lisch die  Gnade  aus  sich  und  durch  ihre  sacramentale  Handlung 
zu  bewirken.  —  So  konnte  die  Gnade  ihr  sacramentaler  Effect 
nicht  sein ;  sie  gehört  eben  nicht  zum  Wesen  des  A.  13.,  weil  sie 
durch  Christus  geworden;  darum  konnten  jene  Sacr.  sie  auch 
nicht  enthalten  und  noch  weniger  bcursachen,  so  dass  der  heilige 
Johannes  1.  17  sie  dem  Gesetze,  das  tödtet.  gegenüberstellen 
konnte.  Im  A.  B.  strömte  die  Gnade  von  Christus  aus  und  wirkte 
auf  die  vorchristliche  Menschheit  zurück,  aber  so,  dass  sie  nicht 
durch  das  Gesetz,  auch  nicht  durch  Sacr.,  sondern  nur  durch  sub- 
jective  Annäherung  der  Menschen  an  Christus  im  Glauben  ver- 
mittelt werden  konnte. 

Gegen  die  Wahrheit,  dass  die  Sacr.  des  A.  13.  keine  Ur- 
sachen der  Gnade  waren,  erhebt  sich  eine  Schwierigkeit,  die  von 
der  Beschneidung  hergonoiunien  wird.  Viele  Väter  und  Theologen 
hielten  nemlich  die  Beschneidung  für  das  ordentliche  Mittel  zur 
til^'en.  Diess  war  ein  sicheres  Zeichen,  dass  die  alttest.  Sacr.  die  über- 
uatürliclie  Gnade  nicld  ex  opere  operato  bewirken  konnten;  denn  sonst 
hätte  der  einiijulij,^e  gültige  Empfang  eines  einzigen  Sacr.  zn  gleicher  Zeit 
alle  Sünden  getilgt,  weil  die  Gnade  alle  zumal  hinwegnimmt.  —  VVirc. 
t.  5.  j).  50.  —  Bellar.  1.  c.  p.  173,  175,  wo  auch  die  Väter  für  diese  Lehre 
angegeben  sind,  denen  noch  folgende  beigefügt  werden  können:  Jren.  adv. 
haer.  1.  4.  cc.  14.  16.  17.  18.  (al.  28.  31.  32.  :;4.)  M.  ser.  gr.  tora.  7.  p.  1011, 
1016,  1019  f.  —  Chrvsost.  de  bapt.  Christ,  n.  3.  (Manr.  tora.  2.  p.  370) — 
hom.  14.  in  Joh.  (toin.  8.  pag.  79)  —  August,  de  spir.  et  lit.  M.  tom.  44. 
p.  199.  —  de  pec.  mer.  et  remiss.  1.  1 .  r.  11.  M.  tora.  44.  p.  116.  —  de  grat. 
Chr.  et  pecc.  orig.  1.  2.  c.  25.  tom.  44.  p.  399.  —  ront.  2  epist.  Pelag.  1.  1. 
c.  8.:  1.  H.  c.  4.  M.  tom.  44.  p.  556.  592.  t.  —  tract.  41.  in  Joh.  n.  6.  tom.  35. 
p.  1695.  f.  —  epist.  82.  Tal.  19}  ad  Hieron.  c.  2.  n.  14.  M.  tom.  33.  p.  281. 


Wirksamkeit   der   alttest.   Sacramente.  55 

Tilgung  der  Erbsünde  im  A.  B.  Darum  muss  hier  zur  Erledigung 
dieser  Schwierigkeit  untersucht  werden,  1)  ob  es  vor  Christus  ein 
ordentliches  Mittel  zur  Tilgung  der  Erbsünde  gab ;  2)  ob  die  jü- 
dische Beschneidung  dieselbe  ex  opere  operato  tilgte  ? 

1)  Ein  solches  Heilmittel  für  die  unmündigen  Kinder  wird 
weder  in  der  hl.  Schrift,  noch  bei  den  Yätern  vor  Augustin 
erwähnt;  er  war  der  erste,  der  ein  solches  gegen  die  Pelagianer 
vertheidigte.  ^)  Ihm  folgten  Prosper  von  Aquitanien,  Isidor,  Beda, 
und  Andere.  2)  Alle  Theologen  der  Scholastik  haben  in  ihren 
Commentaren  zum  IV.  Buche  der  Sentenzen  Dist.  1.  2.  diese 
Lehre  mit  seltener  Einstimmigkeit  vorgetragen,  so  dass  sie  wohl 
als  sentcntia  communis^)  gelten  muss.  Sic  führen  als  Grund 
an,  dass  Gott  das  Heil  aller  Menschen  will;  darum  muss  er 
auch  allen  ohne  Ausnahme  die  zur  Erlangung  des  Heiles  noth- 
wcndigen  Gnaden,  und  desshalb  auch  den  unmündigen  Kindern 
ein  Heilmittel  zur  Tilgung  der  Erbsünde  geben ;  denn  diese  Til- 
gung war  jeder  Zeit  nach  dem  Sündenfalle  zum  Heile  nothwcndig ; 
die  Erwachsenen  konnten  wohl  durch  persönliche  Acte  des  leben- 
digen Glaubens  die  Erbsünde  und  alle  actuellen  Sünden  tilgen; 
aber  bei  den  unmündigen  Kindern  war  diess  unmöglich,  weil  sie 
übernatürliche  Acte  nicht  setzen  konnten;  darum  musste  Gott,  der 
seine  Gläubigen  niemals  ohne  die  zum  Heile  noth wendigen  Gnaden 
lässt,  auch  diesen  Kindein  ein  wirksames  Mittel  zur  Tilgung  der 
Erbsünde  geben.  4)    Dasselbe  bestand  nach  dieser  Ansicht  in  einem 


1}  Aiijjiistiij.  cont.  Jiil.  1.  5.  c.  11.  M.  tom.  44.  p.  809  f.  ~  de  iiupt. 
et  concup.  1.  2.  c.  11.  tom.  44.  p.  450.  —  de  pecc.  mcr.  et  rem.  1.  2.  c.  9. 
tom.  44.  p.  179  f. 

*=)  Prosper,  IIb.  de  prom.  Dei,  1.  1.  c.  4.  et  14.  tom.  51.  pag.  737, 
745.  —  Isidor,  1.  in  Gen.  c.  13.  t.  83.  p.  242.  —  Gregor.  Mag.  Moral.  1.  4. 
c.  2.  3.  t.  75.  p.  G35.  —  lieda  Ven.  1.  1.  ia  Luc.  c.  2.  t.  92,  p.  336  f.  — 
Inno  Cent.  III.  cap.  Major,  de  bapt.  —  Hugo  de  St.  Vict.  1.  2.  de  Sacr. 
I)ar.  0.  c.  3.  t.  176.  p.  448.  f.  Andere  Vater  et".  Prassen,  Scot.  Academ. 
tom.  4.  p,  25. 

^)  Snarez,  t.  20.  dj.sp.  4.  sect.  1.  n.  5.  nennt  diese  Ansicht  dogma 
oertum  ac  indubitatum.  Cf.  Kathschthaler,  tlieol.  dogm.  p.  II.  de  sacr. 
sect.  1.  c.  2.  art,  2. 

4)  Cf.  Dnns  Scot.  in  4.  S.  dist.  1.  qn.  7.—  S.  Th.  s.  th.  111.  qu.  61. 
art.  3.  —  IV.  S.  dist.  1.  (jn.  2.  art.  6.  quaest.  1,  et  2.  —  dist.  1.  qu.  2. 
art.  4.  in  sol.  2.  -  Drouven,  de  re  sacram.  pag.  18.  —  Suarez,  1.  c.  n.  5. 
lunocent.  III.  1.  c. 


56  Drittes   Jlauptstück. 

religiösen   Cultacte,    wodurch    die   Eltern   ihr   Kind   Gott  und 
der   waliren  Ueligion   weihten.     Denn   es   go/.icnite   sich,   dass  die 
Kinder  durch  diejenigen  sich  Gott  weihten,  welchen  die  Sorge  um 
8ie  oblag,  und  von  denen  sie  die  Erbsünde  hatten;  weil  aber  das 
Fundament  jeder  Kechtfertigung  der  Glaube  ist,  darum  sollte  diese 
AVeihe   durch    eine  religiöse,   sichtbare  Caeremonie  geschehen,  in 
der  sich  der  Glaube  an  Cliristus,  und  die  Zugehörigkeit  zur  sicht- 
baren Gemeinde   der   Gläubigen    äusserlich   au8s^)rach.     Denn   die 
Sichtbarkeit    der  Kirche   Gottes,    die    sinnlich-geistige   Natur    des 
Menschen   und   die  Ptliclit,   den   Glauben   auch   äusserlich   zu   be- 
kennen,   machten    es    nothwendig,    den    rechtfertigenden    Glauben 
auch    äusserlich    durch    einen    religiösen    Act    auszudrücken ,    und 
da  die  unmündigen  Kinder  für  sich  selbst  einen  solchen  Act  nicht 
setzen  konnten,  so  rausste  er  durch  ihre  juridischen  Stellvertreter, 
die  Eltern,  gesetzt  werden,  so  dass  die  Kinder  dtirch  diese  ihren 
Glauben  äusserlich  bekannten.  ^)    Im  XaturgeseUe  war  dieser  reli- 
giöse Act  weder  inhaltlich  noch    rituell  von  Gott  näher  bestimmt, 
sondern  ganz  der  freien  Wahl  der  Gläubigen  überlassen,  die  ihren 
Glauben   durch   Gebet,   Opfer   oder   andere    lieiligc   Handlungen'^) 
ausdrücken  konnten.     Auf  die  Setzung  dieser  Acte  hin,   die  viele 
Theologen   sacramentale   nennen,   wollte  Gott  den  Kindern  in  un- 
fehlbarer Weise  seine  Gnade  verleihen.    —  Der  religiöse  Cult,  der 
im  Naturgesetze   ganz   unbestimmt   und   dem   freien  Ermessen  der 
Gläubigen    überlassen    war,    wurde   aber   im    mosaischen    Gesetze 
nach    Inhalt    und   Ritual    genau    von    Gott    bestimmt   und    vorge- 
schrieben.     Unter  Abraham  v.urde  zuerst  auf  götthchen  Befehl  die 
Beschneidring  eingeführt,  die  an  den  Knaben  nach  der  Bestimmung 
des  späteren  Gesetzes  (Lev.    12,  3;  Luc.  2,  21)   am   achten  Tage 

n  S.  Tliom.  IV.  S.  (iist.  1.  qn.  2.  arr.  6.  -  Bonav,  flV.  S.  di.st.  1. 
urt.  2.  (jn.  1.  2.)  meint,  es  sei  sciiou  der  innere  Oianbe  der  Eltern,  womit 
bie  da.s  Kind  Gott  weihten,  hinreicliend  gewesen;  andere  Theologen,  wie 
Alex,  von  Hai  ,  Scotus  et<'.  fordern,  g-esliitzt  auf  Aiignstin  |  cont.  Julian. 
1.  5.  c.  11.  M.  tom.  44.  p.  809.)  und  auf  das  Werk  des  Abtes  Arnald:  de 
Card.  Christi  oper.  c.  2.  de  circiini.  •  lalachlioii  dem  Cyprian  zugeschrieben, 
M.  tom.  189.  pag.  1G23.J  einen  äusseren  Act-,  dem  stimmt  auch  der  heilige 
Thomas  s.  th.  III.  f|u.  70.  art.  4.  ad   2.  bei. 

2)  8.  Thom.  III.  qu.  60.  art.  5.  ad  3.  -  qu.  Gl.  art.  3.  ad  2:  Saora- 
menta  vet.  L.  comparantur  ad  Sacraraenta,  quae  fuernnt  ante  legem,  sicut 
determinatum  ad  indeterminatum     -     Ol'.   Kathsch.  1.  c.  j).  22, 


Wirksamkeit   der   alttest.    Sacramente.  57 

nach  der  G-ebiirt  vollzogen  werden  sollte.  Yon  dieser  Zeit  an  war 
die  Beschneidung  nach  göttlicher  Anordnung  die  erste  religiöse 
Caeremonie,  durch  welche  bei  den  Juden  die  Knäblein  Gott  ge- 
weiht und  seiner  sichtbaren  Gemeinde  einverleibt  werden  sollten. 
Daher  entsteht  die  Frage: 

2)  ob  die  Beschneidung  die  Erbsünde  tilgte.  Die  meisten 
griech.  Täter  und  von  den  latein.  jene^^)  welche  vor  Augustin 
lebten,  sagen  von  ihr  nur,  sie  sei  von  Gott  eingesetzt,  um  die 
Israeliten  als  das  auserwählte  Volk  Gottes  von  den  übrigen  Völ- 
kern zu  unterscheiden,  um  ihnen  eine  äussere  Heiligkeit  zu  ver- 
leihen und  die  geistige  Beschneidung  in  der  christlichen  Taufe 
vorzubilden ;  darüber  aber,  ob  sie  ein  Mittel  zur  Tilgung  der  Erb- 
sünde war,  sprechen  sie  sich  weder  bejahend  noch  verneinend 
aus.  Erst  der  hl.  Augustin  Ichi'te,  dass  sie  ein  solches  Mittel  ge- 
wesen sei,  indem  sie  für  die  jüdischen  Knäblein  an  die  Stelle 
jenes  unbestimmten  Heilmittels  trat,  bei  dessen  Gebrauche  den 
Kindern  unter  dem  Naturgesetze  die  Erbsünde  erlassen  wurde: 
Gott  selbst  habe  bei  den  Juden  die  Caeremonie,  durch  welche  die 
Knaben  ihm  geweiht  werden  sollten,  genau  bestimmt,  und  darum 
sei  sie  für  die  Knaben  von  8  Tagen  ein  nothwendiges  Mittel  des 
Heiles  gewesen,  während  jene,  die  vor  dem  achten  Tage  starben, 
und  auch  die  Mädchen  durch  das  allgemeine,  unbestimmte  Heil- 
mittel, das  schon  im  Naturgesetze  galt,  gerechtfertigt  werden 
konnten.-)     Diese  Lehre  vertheidigten  nach  Augustin  fast  alle  lat. 


ij  Ausser  den  S.  2.  'L  citirten  Stellen  aus  Justin,  Iren.  Orig.  Epiph. 
Eiiseb.  Cyrill.-Alex.  Athynas.  Chrysost.  Damasc.  Oecum.  Tlieophyl.  Tertull. 
Cypr.  Ambros.  Ilieron.  IsUl.  seien  noch  folgende  erwähnt:  Epiphan.  liaer. 
30.  M.  ser.  gr.  tom.  41.  p.  469.  i.  -  Euseb.  de  praep.  Evang.  1.  7.  c.  10. 
M.  ser.  gr.  tom.  21.  pag.  526.  —  Cyrill.  Alex,  in  Joh.  1.  1.  M.  ser.  gr.  t.  73. 
p.  174.  -  Hieronyra.  in  op.  ad  Gal.  i.  2.  in  c.  5.  M.  tom.  26.  p.  398.  - 
Auetor  de  altercat.  Ecc.  et  Synag.  M.  tom    42.   p.   1134. 

2)  Cf.  die  S.  4  citirten  Stellen  des  hl.  Augnstin;  dazu  noch:  de  poen. 
et  med.  c  5.  tom.  H9.  p.  J  548.  --  tract.  30.  in  Joh.  sagt  er,  die  Beschneidung 
rausste  desshalb  auch  am  Sabb.  geschehen,  weil  sie  übernatürlich  heiligte; 
als  Beweis  führt  er  Gen.  17,  14  an,  wo  er  nach  der  Sept.  las:  cujus  prae- 
putii  caro  circumcisa  non  l'uerit  oetavo  die;  der  Bund,  der  durch  Unter- 
lassung der  Beschneidung  verletzt  werde,  ist  ihm  jener,  den  Gott  mit  Adam 
geschlossen,  und  den  Adam  durch  seine  Sünde  gebrochen  hatte:  er  legt 
(Xer  Stelle  folgenden  Sinn  unter:  durch  die  Erbsünde  hat  jedes  Kind  diesen 


58  DrittoH    irauptstück. 

Väter  und  alle  Scholastiker  des  Mittelalters  einstimmig,')  so  dass 
der  hl.  Thomas  von  ihr  sagen  konnte:*-')  ^ab  omnibus  communiter 
ponitur,  quod  in  cireumcisione  pcccatum  originale  remittebatur," 
und  sie  auf  die  Auctorität  des  hh  Augustin  hin  unbedenklich  zur 
seinigen  machte.  —  War  aber  die  Beschneidung  ebenso,  wie  das 
unbestimmte  Heilmittel  im  Naturgesetze,  für  die  jüdischen  Knäblein 
von  acht  Tagen  ein  Mittel  zur  Tilgung  der  Erbsünde,  so  entsteht 
die  Frage,  wie  bewirkte  sie  die  Rechtfertigung  dieser  Kinder? 
wirkte  sie,  da  dieselben  zu  persönlichen  lleilsacten,  somit  zur 
Kechtfertigung  ex  opere  operantis,  noch  ganz  unfähig  waren,  gleich 
der  Taufe  ex.  opere  operato,  oder  war  die  Kechtfertigung  in  an- 
derer Weise  mit  ihr  verbunden?  —  Wir  sagen:  Die  Beschneidung 
tilgte  die  Erbsünde  nicht  ex  opere  operato,-^)  d.  h.  sie  hatte  in 

Bund  gebrochen,  nud  mii.ss  desswegen,  wenn  es  sich  niclit  durch  die  Be- 
schneiiung  von  dieser  Sünde  reiniget,  von  der  ewigen  Gemeinsclial't  Gottes 
ausgeschlossen  bleiben.     Cf.  Suarez  t.  20.  disp.  5.  sect  1.  n.  12. 

1)  Ausser  den  S.  55  citirten  Vätern  seien  noch  erwjilint:  Prosper, 
Chron.  integ.  M.  tom.  51.  p.  537.  —  Jvo,  in  decr.  p.  1.  c.  49.  toin.  Ißl. 
p.  80.  —  Beda,  Beruh.  Rupert.,  die  S.  4.  snb  n.  3.  cilirt  sind.  Die  Scho- 
histiker  sind  Suarez.  t.  20.  1.   c.  n.   10  angegeben. 

2)  S.  th.  III.  qu.  70.  art.  4:  IV.  S.  dist.  1.  qu.  2.  art.  4;  dist.  1.  qu.  2. 
art.  6.  in  sol.  2.  —  de  ver.  qu.  28.  ad  12:  In  quocunque  statu  post  peccatum 
i'uit  aliquod  remedium,  ])er  quod  originale  peccatuiu  ex  virtute  passionis 
Christi  toUeretur.  —  Cf.  expos.  in  ep.  ad  Rom.  4.  lect.  2.-,  9.  lect.  5-,  s.  th, 
III.  qu.  62.  art.  6.  —  Capreol.  IV.  S.  dist.  2.  qu.  2.  art.  3.  —  Wirc.  1.  c.  p.  52.: 
Clericat.  decis.  sacr.  t.  1.  1.  3.  dec.  17.  n.  35:  Suarez.  t.  6.  I.  9.  c.  7.  n.  5; 
Kathsch.  1.  c.  S.  24.  —  Gegen  diese  Lehre  kann  man  sich  nicht  auf  die 
Vater  vor  Augustin  berufen :  denn  wenn  sie  auch  einen  anderen  Zweck  der 
Beschneidung  angeben,  so  schliessen  sie  doch  den  der  Tilgung  der  Erb- 
sünde nicht  aus;  vielmehr  sind  beide  Zwecke  sehr  wohl  mit  einaiuler  ver- 
einbar; wenn  nemlich  der  Beschnittene  durch  diesen  Ritus  in  den  Freund- 
schaftsbund  mit  Gott  aufgenommen  wurde  und  das  Anrecht  auf  besonderen 
g<Utlichen  Schutz  erhielt,  dann  war  es  angemessen,  dass  auch  das  Feind- 
öchaftsverhaltniss  der  Erbsünde  gehoben  wurde,  damit  der  Bund  fester,  und 
die  Unterscheidung  von  den  Ungläubigen  intensiver  würde.  Wäre  die  Be- 
schneidung niclit  zugleich  ein  Älittel  der  Rechtfertigung  für  die  Kinder 
gewesen,  so  könnte  kein  Grund  angegeben  werden,  warum  dieser  schmerz- 
liche Ritus  schon  im  zartesten  Alter  so  strenge  gefordert  und  nicht  etwji, 
bloss  für  die  Erwachseneu   vorgeschrieben  worden  wäre. 

«>J  Ueber  das  Verhältniss  der  Beschneidung  zur  Rechtfertigung  wurden 
in  der  Scholastik  verschiedene  Ansichten  aufgestt-llt:  cf.  S.  Th.  IV  .  S.  dist. 
1.  qu.  2.  art.  4.  qu.  2.  —    s.  th.    III.  qu.  62.  art.  6.    ad   3;   qu.   70.    art.   4. 


Wirksamkeit  der  alttest.   Sacramente.  59 

sich  und  durch  sich  selbst  keine  solche  Kraft,  dass  durch  blosse 
Setzung  des  sacramentalen  Zeichens  die  Gnade  unfehlbar  gegeben 
worden  wäre ;  sie  war  in  keiner  Weise  Ursache  derselben,  darum 
konnte  sie  dieselbe  den  Kindern  auch  nicht  verleihen,  so  dass  sie 
sich  hinsichtlich  ihrer  sacramentalen  Wirksamkeit  in  nichts  von 
den  übrigen  alttest.  Sacr.  unterschied.  —  Diess  ist  die  Lehre  des 
heil.  Paulus.     Denn    1)   Rom.  3,   1    stellt   er   die  Frage,   welchen 


Eine  Wirksamkeit  ex  opere  operato  nach  Art  der  neutest.  Sacr; 
legten  ihr  bei:  1)  Paludanus,  der^hr  eine  physische  Wirksamkeit  IV. 
dist.  1.  qu.  5,  art.  4.  vindicirt;  2)  Durandus,  der  sie,  wie  die  neutest.  IV. 
dist.  1.  qu.  5.  7.  als  Bedingung  gelten  lässt,  auf  die  hin  Gott  seine  Gnade 
verleiht-,  3J  Scotus,  der  ihr,  wie  den  neutest.  Sac.  eine  moralische  Wirk- 
samkeit IV.  dist.  1.  f[u.  6.  et  7.  zutlieilt.  Alex,  von  Hai.,  IV.  qu.  6. 
mhr.  4.  art.  1.  et  2;  mbr.  3.  art.  2.  et  3;  qu.  8.  mbr.  3.  art.  5.  §  2.  lässt 
sie  auf  die  Gnadenertheilimg  einen  disponirenden  Eintluss  ausüben  (cf. 
Schätzler,  Wirksamkeit  d.  Sacr.  S.  315)^  Gabriel  Biel  betrachtet  sie  als 
conditio  sine  qua  non  IV.  dist.  1.  qu.  4.  art.  1.  Weil  man  aber  doch  einen 
Unterschied  zwischen  den  alttest.  nnd  christl.  Sacr.  festhalten  wollte,  Hess 
man  die  Beschneidung  einen  geringeren  Effect  hervorbringen,  als  die  Taufe. 
1)  der  Lombarde  IV.  S.  dist.  1.  nahm  an,  die  Beschneidung  iiabe  nur 
die  Erbsünde  gehoben,  aber  keine  Gnade  gegeben,  so  dass  der  Defect  der 
schuldigen  Heiligkeit  blieb  und  nur  die  ungeordnete  Concupiscenz  nicht 
zur  Schuld  angerechnet  wurde;  aber,  sagt  Thomas  mit  Becht,  die  Sünde 
kann  ohne  Eingiessung  der  Gnade  nicht  nachgelassen  werden  [Trid.  Conc. 
ses.  6.  can.  11);  2)  nach  Gul.  Varro  IV.  dist.  2.,  und  Alex,  von  Hai. 
soll  die  Beschneidung  zwar  die  Gnade  geben,  aber  nur  nach  ihren  nega- 
tiven Effecten,  imd  erst,  wenn  die  Schuld  getilgt  ist,  lasse  Gott,  unabhängig 
von  der  Beschueidung,  die  positive  Gnade  nachfolgen  ;  dagegen  bemerkt 
der  hl.  Thom.:  die  Schuld  kann  nur  durch  Eingiessung  der  Gnade  gehoben 
werden,  die  den  Sünder  gerecht  macht;  darum  können  die  posit.  Effecte 
der  Gnade  nicht  erst  nachfolgen.  3)  Bonavent.  IV.  S.  dist.  1.  qu.  2. 
art.  5.,  Durand.  1.  c,  Scot.,  Gab.  Biel,  Ockam  und  die  meisten  Sco- 
tisten  lehren,  die  Beschneidung  wirkte  ex  opere  operato  die  Gnade  auch 
nach  einigen  positiven  Effecten  (ordinäre  animani  et  facere  dignum  vita 
aeterna),  aber  nicht  nach  allen,  so  dass  sie  zur  Beherrschung  der  Concu- 
piscenz und  zur  Erfüllung  der  Gebote  nicht  hinreichte;  der  hl.  Thomas 
bemerkt  dagegen  III.  qu.  70.  art.  4.:  jede  Gnade,  und  sei  sie  auch  noch  so 
gering,  macht  ihrem  Wesen  nach  den  Menschen  Gott  wohlgefällig  und  ver- 
leiht die  übernat.  Liebe,  die  Gott  als  letztes  Ziel  erfasst  und  liebt,  und 
desshalb  kann  der  Mensch  mit  ihr  die  Concupiscenz  überwinden  und  jede 
Sünde  meiden,  weil  die  Liebe  stärker  ist,  als  alle  Begierden  mich  dem 
Irdischen.  —  Der  heilige  Lehrer  selbst  hat  in  seinen  ersten  Werken  die  gleiche 
Ansicht  vorgetragen;  IV.  S.  dist.  1.  qu.  2.  art.  4.  quaest.  3.  sagt  er:  et  ideo 


60  Drittes   TIauptstück. 

Nutzen  die  Beschiieidung  habe?  und  er  gibt  die  Antwort:  der  vor- 
zügliehste  Vortlicil  derselben  war,  dass  di(.'  Juden  durch  sie  Träger 
der  göttlichen  Offenbarungen  und  Verhei88ungen  iXo^ia)  wurden. 
Hätte  dieselbe  aus  sich  die  Rechtfertigung  bewirkt,  dann  hätte  er 
diess  als  ihre  vorzüglichste  Wirkung  hier  nennen  müssen;  statt 
dessen  aber  sagt  er  v.  0  von  ihr,  dass  der  Jude  trotz  seiner  IJe- 
schneidung  vor  dem  unbeschnittenen  Heiden  in  Ikzug  auf  die 
Rechtfertigung  nichts  voraus  habe;  denn  wie  die  Heiden  durch 
ihren  unbeschnittenen  Zustand  nicht  gerechtfertigt  werden  konnten, 
sondern  nur  durch  den  Glaube»  an  Christus,  so  auch  die  Juden 
nicht  durch  ihre  Beschneidnng,  wesshalb  für  beide  der  Glaube  an 
Christus  gleich  nothwendig  sei.  Stehen  aber  die  Juden  hinsicht- 
lich der  Rechtfertigung  mit  den  Heiden  auf  gleichem  Standpunkte, 
dann  konnten  sie  eben  so  wenig,    v.ie  letztere  ein  Sacr.   besitzen, 

alii    dicuiit    et    probabilius   ut    videtur.    quod  fcircnnicisio)    dabat   gratiam 
((iiantiim  ad  effectus  jirivativos  culpae  et  reatiis,   et    qiumtum  ad  quosdani 
effectus  positivos.    iioii  tarnen    qnantum  ;ul  omnes,    qiios  habet  gratia  bap- 
tismalis,    (|iiia  jlla  siifticit  ad  reprimendiiiii  totaliter  concupisceiitiam  et  ad 
meritorie    ageiidiim,    ad    »jiuxi    gratia    in   eircumcisione    data    sufficere    noii 
valebat.     Den  Modus   dieser  Wirksamkeit    erklärt    er  dist.  1.  qu.  2,  art.  4. 
in  sol.  2.  daliin:  Die  liesohneidung  bewirkte  das,  was  sie  bezeichnete:  directe 
bezeichnete  und  bewiikte  sie  die  Verminderung  «ler  Concupisccnz,  per  con- 
comitantiam  dagegen  liob  sie  auch  die  Ausschliessung  von  der  Anschauung 
Gottes 'und    die  Siindenschuld   auf,    weil    eine  Minderung  der  Concupiscenz 
im  gefallenen   Menschen  ohne  (ioadenmil'hoilung  nicht   möglich    ist;   daher 
land  bei  der   lieschneidung  in  der  Sündentilgung  die  umgekehrte  Ordnung 
statt,  wie  bei  der  Taufe:  Circumcisio  directe  signiticabat  et  causabat  dimi- 
nutionem    foraitis,    et    per   eonsequens   auferebat    reatum  carentiae  divinae 
visionis    et    per   eonsequens   culpam;    in    baptismo   autem    eoonverso,   quiu 
prius  destruit  oulpam,  cujus  ablationem  signifieat  ablutio  exterior  etetiam 
eausat    et    per    conseijuens    destruit    alia.     Diese  Concomiianz  vergleiclit  er 
sol.  3.  mit  der  beim  Altarssaeraraente.    Ebenso  de  verit.  qu.  28,  art.  2.  in 
sol.  12..  wo  er  den  Einwurf,  dass  dasu  alte  Gesetz  nicht  rechtfertigte,  damit 
löst,  dass  die  Beschneidung  nach  Joh.  7.  22.  nicht  zu  den  mosaischen   Saor. 
zu  zahlen  sei.    Diese  Lehre  hat  er  aber  in  seinen  späteren  Schriften  retrac- 
tirt:  denn  expos.  in  Rom.  4.  lect.  2.  sagt  er:    Et    ideo    melius    d  i  c  e  n- 
dum,  quod  fircuracisio   ex  ipso  opere  operato    non  habebat  virtutem 
effectivam.  neque  quantum  i\d  remotionem  culpae,  neque  «juantum  ad  opera- 
tionem  justitiae.    sed  erat  .«^olum   justitiae    Signum,    sed    per   lidem  Christi, 
cujus  circumcisio  signum  erat,  auferebatur  peccatum  originale.     Ebenso  S. 
th.  III.  qu.  62.   art.  6.  ad  3.  —    qu.  70-  art.  4.  —  expos.  in  Rom.  9.  lect.  5. 
et  in  Hebr.  9.  lect.  2.  —  Capr.  IV.  dist.  2.  qu.  2.  art.  3. 


Wirksamkeit  der   alttest.   Sacramente.  61 

das  aus  eigener  Kraft  innere  Heiligung  verleihen  konnte.  2)  Er 
weist  nach,  dass  nicht  einmal  der  gläubige  Abraham  durch  die 
Beschneidung  gerechtfertigt  worden  sei,  sondern  nur  durch  den 
Glauben,  und  zwar  schon  lange  Zeit  vor  Einsetzung  derselben; 
die  Beschneidung  erhielt  er  erst  später  als  Siegel  des  Glaubens 
und  der  empfangenen  Gerechtigkeit;  daher  war  sie  bei  ihm  nicht 
Ursache,  sondern  vielmehr  Wirkung  der  Gerechtigkeit,  damit  er 
durch  seine  in  der  Vorhaut  empfangene  Rechtfertigung  Vater  und 
Vorbild  aller  gläubigen  Heiden,  und  durch  das  nachträglich  hinzu- 
gefügte Zeichen  der  Beschneidung  auch  Vater  aller  gläubigen 
Juden  würde  und  durch  den  Glauben  ein  universelles  Reich  er- 
hielte. Er  ist  aber  in  seiner  Rechtfertigung  Vorbild  all  seiner 
wahren  Söhne,  aller  Gläubigen;  wie  er  desswegen  nicht  durch  die 
Beschneidung ,  sondern  durch  den  Glauben  gerecht  wurde ,  so 
konnte  erstere  auch  bei  seinen  Nachkommen  nicht  rechtfertigen, 
sondern  nur  der  Glaube,  der  allein  bei  Abraham  die  Erfüllung 
der  Verheissung  von  einem  katholischen  Reiche  ermöglichte.  ^)  — 
3)  Hätte  sie  aus  eigener  Kraft  die  Gnade  geben  können,  dann 
hätte  der  Apostel  nicht  so  geringschätzig  von  ihr  reden  können; 
aber  er  sagt  von  ihr  geradezu,  dass  sie  nichts  sei  und  für  die 
übernatürliche  Heiligung  ebenso  wenig  Bedeutung  habe,  als  der 
unboschnittene  Zustand;  dass  derjenige,  welcher  sie  empfange, 
noch  unter  dem  Fluche  des  Gesetzes  stehe,  das  Niemand  recht- 
fertigen konnte ;  mit  vielem  Spotte  nennt  er  sie  xaTaTO{Jiyj  —  con- 
cisio,  x^cpoTcocYjToc ;  von  den  Juden,  die  auf  dieselbe  so  grosses 
Vertrauen  setzten,  sagt  er,  sie  setzten  ihre  Hoffnung  auf  das 
Fleisch;  er  nennt  sie  aai^svyj  xa:  Tiiw/a  ozoix^ioc^  die  wegen  ihrer 
Schwäche  und  Nutzlosigkeit  keine  Vollendung  geben  konnten. 2) 
Desshalb  4)  sagt  das  Florentiner  Decret  (pro  Arm.)  ganz  allgemein, 
dass  die  alttest.  Sacr.  keine  Ursachen  der  Gnade  waren.  Man 
kann  nicht  sagen,  diess  könne  von  der  Beschneidung  nicht  gelten, 
weil  sie  nach  Joh.  7,  22  zu  den  alttest.  Sacr.  nicht  gehöre;  denn 
alle  Väter  zählen  sie  zu  denselben,  da  sie  das  vornehmste  Sacr. 
des  jüdischen  Gesetzes  und  gleichsam  die  Thüre  zu  demselben  und 


•)  Rom.  2,  25.  f.  28-  3,  21.  28.  30;  4,  10.  12.  18.  16.  23;  Gal.  8,  8.  f. 
Cr.  Capreol.  1.  c.  art.  1. 

2)  I.  Cor.  7,  19;  Gal.  4,  9;  6,  15;  3,  9.  f.:  Phil.  3,  3.  Eph.  2,  11; 
Col.  2,  11 ;  Hebr.  7,  18  f. 


62  Drittes   Ilauptstück. 

zu  den  übrigen  Sacr.  war,  un<l  zugleich  mit  dem  Gesetze  abrogirt 
wurde;  ausserdem  wollte  das  Concil  durcli  diese  IJesiimmung  den 
grossen  Vorzug  der  ncutest.  Sacr.  vor  allen  trüberen  i'eststellen, 
mocbten  sie  dem  geschriebenen  oder  Naturgesetze  angehören; 
daher  w«)llte  es  den  Satz  auch  von  der  Besclmeidung  verstanden 
wissen:  ^non  causabant  gratiani.^  -  5)  Der  hl.  Thomas')  führt  als 
Orund  für  diese  Lehre  an:  Die  Deschneidung  könnte  nur  dann 
ex  opere  Opera to  die  Rechtfertigung  bewirken,  wenn  sie  entweder 
in  sich  selbst  die  Kraft  dazu  hatte,  oder  physisch,  als  Werk- 
zeug der  heiligsten  Menschheit  Christi  wirken,  oder  Gott  mora- 
lisch bewegen  könnte,  seine  Gnade  den  Beschnittenen  zu  ertheilen; 
aber  keines  von  diesen  findet  statt;  denn  sie  hat  in  sich  selbst 
keine  Kraft  dazu,  weil  das  rein  Natürliche  und  Körperliche  nicht 
in  übernatürlicher  ^Veise  auf  die  Seele  wirken  kann;  sie  kann 
nicht  physisch  als  Werkzeug  Christi  diese  Kraft  entwickeln,  wie 
etwa  die  neutest.  Taufe;  denn  Werkzeug  der  heiligsten  Menschheit 
konnte  sie  nicht  sein,  weil  die  Menschwerdung  noch  nicht  wirklich 
vollzogen  war;  sie  konnte  auch  keinen  moralischen  Eintiuss  auf 
Gott  ausüben,  dass  er  wegen  dieses  Ritus  dan  Menschen  seine 
Gnade  unfehlbar  gab;  denn  Christus  hatte  im  A.  B.  den  Preis 
der  Erlösung  und  Gnade  noch  nicht  gezahlt  und  in  der  Beschnei- 
dung hinterlegt.  Weil  sie  also  die  Gnade  in  keiner  W^eise  ent- 
hielt, konnte  sie  dieselbe  auch  in  keiner  W^eise  ex  opere  operato 
geben  und  beursachen ;  daher  nennt  sie  Paulus  schwach,  nutzlos 
und  schattenhaft,  und  betont  immer,  dass  im  A.  B.  die  Recht- 
fertigung nicht  aus  der  Beschnoidung  kam,  die  keine  Gnade  ent- 
hielt,  sondern    aus   dem    Glauben.     Wie   ein  Terzeichniss   bereits 

^j  S.  tli.  IIF.  qu.  70.  art.  4.:  quia  baptismus  operatur  iiistrumentaliter 
in  viitute  passionis  Christi,  non  autem  circumcisio,  idco  baptismus  cojüosi- 
orem  gratiam  confert  ex  propria  vir^ute,  quam  circumcisio.  —  qu.  62.  art. 
(5.  ad  3.  —  expos.  in  Heb.  9.  Icct.  2.  -  I.  II.  qu.  103.  art.  2:  Ab  imniuu- 
ditia  mentis  non  habebant  virtutem  expiandi,  quia  expiatio  a  peccatis  nun- 
quam  fieri  potuit  nisi  per  Christum;  et  quia  ra3'sterium  incarnationis  et 
passiunis  Christi  nondum  erat  realiter  peractum,  V.  L.  caeremoniae  non 
poterant  in  se  continere  realiter  virtutem  profluentem  a  Christo  passo, 
sicut  continent  sacramenta  N.  L.  —  I.  II.  qu.  98.  art.  1.  ad  1.  —  qu.  100. 
art.  12.  —  III.  S.  dist.  40.  qu.  1.  art.  3.  —  Medina,  I.  II.  qu.  103.  art.  2. 
Capreol.  1.  c.  art.  1.  —  Suarez,  t.  20.  disp.  10.  sect.  2.  n.  9.  f.  —  Bell. 
1.  c.  t.  3.  p.  163.  — 


Wirksamkeit   der  alttest.   Sacramente.  63 

geleisteter  Arbeiten  moralisch  zur  Auszahlung  des  Lohnes  bewegt, 
nicht  aber  ein  Yerzeichniss  von  Arbeiten,  die  man  erst  in  Zukunft 
zu  leisten  verspricht:  ho  kann  die  neutest,  Taufe,  welche  die  Ver- 
dienste Christi  in  sich  enthält,  die  Gnade  bewirken,  nicht  aber  die 
alttest.  Jieschneidung,  weil  sie  diese  Verdienste  noch  niclit  ent- 
hält. Daher  betonen  jene  Väter,  die  gegen  die  Juden  schrieben, 
welche  in  der  christlichen  Zeit  ihre  Hoffnung  ganz  auf  die  Be- 
schneidung setzten,  so  sehr,  dass  sie  keine  geistige  Wirksamkeit 
hatte,  weder  früher  noch  jetzt;  und  selbst  Augustin,  der  ihr  an 
einigen  Stellen  eine  Wirksamkeit  ex  opere  operato  beizulegen 
scheint,  ^)  spriclit  sich  dem  1  lieronymus  gegenüber  klar  darüber 
aus,  2)  dass  dieselbe  niemals  aus  sich  rechtfertigen  konnte. 

So  hatte  die  Beschneidung  ebenso  wenig  Kraft  zu  recht- 
fertigen in  sich,  als  die  übrigen  Sacr. ,  die  nur  signa,  nicht  aber 
auch  causae  gratiae  waren ;  ihr  primärer  Zweck  war ,  wie  die 
griech.  Väter  sagen,  ein  theokratischer.  Aber  gleichwohl  diente 
sie  auch  zur  Tilgung  der  Erbsünde.  Der  hl.  Thomas  unterscheidet 
hicbei  zwischen  der  Rechtfertigung  der  Erwachsenen  und  der 
der  Unmündigen.     Erstere  wurden   durch  ihren  lebendigen 


1)  Cont.  Jul.  1.  6.  c.  7.  M.  t.  44.  p.  834.  —  1.  3.  c.  18.  p.  720.  —  de 
civ.  Dei  1.  15.  c.  16.  t.  41.  p.  459.  —  de  bapt.  1.  4.  c.  24.  t.  43.  p.  175. 

2)  Epist.  82.  ad  Hier.  n.  .14.  15.  M.  tom.  33.  p.  281.  —  Quaest.  in 
Hcptat.  qu.  25.  in  1.  4.  Nnm.  M.  t.  34.  p.  728.  Die  Väter  führen  noch 
folgende  Gründe  an:  Ij  die  Pairiarclien  vor  Abraham  wurden  in  derselben 
Weise,  wie  die  Juden  gerecht:  sie  hatten  aber  die  Beschneidung  noch  nicht; 
darum  konnte  sie  auch  bei  den  Juden  keine  so  grosse  Wirksamkeit  ge- 
habt liaben.  (Cypr.  ad  Quir.  1.  1.  c.  8.  M.  tom.  4.  pag.  684):  denn  2)  eine  so 
grosse  Wirksamkeit  ist  mit  dem  unvollkommenen  Zustande  des  A.  T.  un- 
vereinbar und  ausschliessliches  Privileg  der  christlichen  Sacr.  3)  Hätte  sie 
eine  solche  Wirksnmkeit  gehabt,  so  hätte  sie  auch  den  Mädchen  ertheilt 
werden  müssen,  und  bei  den  Knaben  gesetzlich  nicht  bis  auf  den  achten 
Tag  verschoben  werden  können.  4)  Niclit  alle  Erwachsenen  empfingen 
durch  die  Beschneidung  die  Rechtfertigung,  sondern  nur  jene,  welche  mit 
lebendigem  Glauben  sie  empfingen.  —  Dass  mit  ihr  wenigstens  in  acciden- 
taler  Weise  die  Tilgung  der  Erbsünde  bei  den  Kindern  verbunden  sein 
konnte,  leugnen  die  Väter  vor  Augustin  nicht-,  aber  sie  sprechen  es  auch 
nicht  aus,  weil  sie  keine  Veranlassung  dazu  hatten-,  den  Pelagianern  gegen- 
über musste  Augustin  die  Erbsünde  vertheidigeu ,  daher  musste  er  auch 
die  Frage  behandeln,  in  welcher  Weise  dieselbe  in  den  verschiedenen  Zeit- 
altern nachgelassen  wurde. 


C)4  Drittes   IlaiiptBtück. 

Glauben  gereclitfcrtip^t ,  den  sie  ausser  lieh  durch  die  Re- 
schneiduns;  bekennen  mussten;')  die  unmündigen  Knaben  da- 
gegen durch  die  Beschneidung  allein,  die  bei  ihnen  das  im  Natur- 
gesetze geltende  remedium  der  Erbsünde  ersetzen  sollte.  Daher 
sagt  er, 2)  dasa  im  Naturgesetze  die  Kinder  durch  denselben  Glauben 
an  Christus  gerechtfertigt  wurden,  wie  bei  der  Besclmeidung;  der 
Unterschied  war  nur  der:  im  Naturgesetze  war  zum  Bekenntnisse 
dieses  Glaubens  kein  bestimmtes  /eichen  vorgeschrieben;  im  ge- 
schriebenen Gesetze  aber  sollte  er  durch  die  Beschneidung 
äusserlich  bekannt  werden,  so  dass  sich  das  Heilmittel  im  Natur- 
gesetze zur  Beschneidung  verhielt,  wie  das  Unbestimmte  zum  Be- 
stimmten; daher  konnte  letztere  nicht  mehr  zur  Sündentilgung 
beitragen,  als  ersteres;  und  wie  dieses  weder  eine  physische  noch 
moralische  Ursache  der  Gnade  war,  so  war  es  auch  die  Beschnei- 
dung nicht. 

Das  Yerhältniss  der  Beschneidung  zur  Rechtfertigung  der 
Kinder  lässt  sich  nach  dem  hl.  Thomas  so  bestimmen:  1)  Die- 
selbe erfolgte  nicht  aus  der  Beschneidung,  sondern  aus  dem 
Glauben  an  Christus,  wie  auch  Paulus  in  seinen  Briefen  immer 
betont;  die  Beschneidung  w^ar  nur  das  äussere  Zeichen  dieses 
Glaubens;^)  denn  da  sie  symbolische  und  typische  Bedeutung 
hatte,  so  konnte  sie  den  Glauben  an  Gott  und  Christus  bezeichnen.  — 
2)  Dieser  rechtfertigende  Glaube  musste  nach  Gottes  Willen  durch 
das  Zeichen  der  Beschneidung  äusserlich  ausgedrückt  wer- 
den ;  denn  diess  war  der  menschlichen  Natur  angemessen  und  noth- 


I 


'j  Justin,  Jren.  Epipli.  Ambr.  Chrysost.  (S.  2.  und  3.  citirtj  lehren 
die  Nothwendigkeit  dieses  lebendigen  Glaubens  für  die  Erwachsenen^  ebenso 
der  hl.  Thom.  IV.  S.  dist.  2.  qu.  1.  art.  1.  qu.  4.  sol.  3;  ef.  s.  th.  111.  qu. 
70.  art.  4. 

2)  S.  th.  111.  qu.  70.  art.  4.  ad  2:  et  qu.  60.  art.  5.  ad  3.:  qu.  61. 
art  3.  ad  2.  Wenn  das  unbestimrattt.Heilinittel  des  Naturgesetzes  in  dem- 
selben Verhältnisse  zur  Tilgung  der  Erbsünde  stand,  wie  die  Beschneidung, 
so  ist  es  auch  erklärlich,  dass  die  .Mädchen,  die  durch  das  erstere  Gott 
geweiht  wurden,  in  nichts  schlechter  gestellt  waren,  als  die  Knaben;  sowie 
dass  die  Beschneidung  bei  schwachen  Kindern,  die  den  achten  Tag  nicht 
erlebten,  durch  andere  Mittel  ersetzt  werden  konnte.  Cf.  ö.  Th.  qu.  70. 
art.  4.  ad  2.  et  3.  -  Siiarez  ,  tom.  20.  disp.  5.  sect.  1.  n.  15.  —  disp.  10. 
sect.  1.  n.  15.  10. 

»)  S.  th.  111.  qu.  70.  art.  4.  —  qu.  61.  art.  'S.  ad  2:  —  qu.  62.  art.  6. 
ad  3.     Medina  I.  II.  qu.  103.  art.  2.    —  Capreol.  IV.  dist.  2.    qu.  3.  art.  3. 


Wirksamkeit  der   alttest.   Sacramente.  65 

wendig,  weil  das  Kind  durch  ein  äusseres  Glaubensbekenntniss  der 
sichtbaren  Kirche  einverleibt  werden  sollte.  Bei  den  jüdischen 
Knäblein  musste  nach  dem  Gresetzei)  die  Beschneidung  der  Ritus 
sein,  durch  welchen  sie  am  achten  Tage  der  Kirche  aggregirt 
werden  sollten.  Darum  war  zur  Erlangung  der  Gnade  der  äussere 
Ausdruck  des  Glaubens  in  der  Beschneidung  nothwendig,  aber  so, 
dass  die  Gnade  nicht  wegen  des  Zeichens,  sondern  wegen  des 
Glaubens  ertheilt  wurde.  Es  musste  also  auch  das  Kind,  das 
gerechtfertigt  werden  sollte,  diesen  Glauben  in  einer  ihm  mög- 
lichen Weise,  d.  h,  durch  diejenigen,  denen  die  Sorge  für  das- 
selbe anvertraut  war,  äusserlich  bekennen,  und  sich  durch  dieses 
äussere  Glaubensbekenntniss  der  sichtbaren  Kirche  einverleiben. 
Daher  war  auch  3)  die  gläubige  Intention  der  Stellvertreter  des 
Kindes  nothwendig,  2)  d.  h.  dieselben  mussten  den  Willen  haben, 
das  Kind  durch  die  Beschneidung  der  Kirche  und  der  wahren 
Religion  zu  übergeben  und  ihm  das  Sacr.,  als  Ausdruck  des  wahren 
Glaubens ,  zu  spenden ;  denn  das  Kind  sollte  durch  seine  recht- 
lichen Stellvertreter  in  der  Beschneidung  bekennen,  dass  es  den 
Glauben  der  wahren  Kirche  annehme ;  darum  musste  ihm  dieselbe 
als  Sacr.  der  Kirche  applicirt  werden.  —  4)  An  diesen  äusser- 
lich bekannten  Glauben  hat  Gott  im  A.  B.  aus  freier  Barm- 
herzigkeit seine  rechtfertigende  Gnade  so  gebunden,  dass  er  sie 

ij  Gen.  17,  10:  Lev.  12,  3.  —  S.  Th.  s.  th.  III.  qu.  70.  art.  3.  ad  3.  — 
Suarez,  tom.  6.  lib.  9.  c.  7.  ii.  6.  —  tom.  ^0.  disp.  5.  sect.  1.  n.  17.  —  et". 
S.  th.  III.  qu.  70.  art.  4:  liomo,  qui  accipiebat  circumcisionem,  pro- 
fitebalur,  se  suscipere  talem  fidem,  vel  adultus  pro  se.  vel  alius  pro 
par  vulis. 

2)  Einige  Erklärer  des  hl.  Thom.  fordern  auch  den  inneren  subjec- 
tiven  Glauben  der  Eltern  oder  der  Spender  dieses  Sacr..  und  diesem  Glauben 
sprechen  sie  rechtfertigende  Kraft  zu.  Allein  abgesehen  davon,  dass  die 
Forderung  der  subjectiveu  Würdigkeit  des  Spenders  die  sichere  Mittheilang 
der  Gnade  unmöglich  machen  würde,  und  dieselbe  bei  keinem  Sacr.  in 
Betracht  kommt,  könnte  dieser  Glaube  weder  de  condigno  noch  de  congruo 
dem  Kinde  die  heiligraachende  Gnade  verdienen.  Was  vom  Spender  ge- 
fordert wurde,  war  die  Intention,  die  Beschneidung  als  Sacr.  der  Synagoge 
dem  Kinde  zu  ertheilcn  und  es  durch  diesen  Ritus  in  dieselbe  aufzunehmen; 
von  Seite  der  Eltern  war  nothwendig,  dass  sie  das  Kind  beschneiden  lassen 
d.  h.  der  wahren  Kirche  und  dem  wahren  Glauben  durch  diesen  Ritus 
weihen  wollten. 

5 


6G  Drittes    Hauptstück. 

jedesmal  auf  die  Gegenwart  der  Heschneidung  hin  unfehlhar 
verleihen  wollte.  ^)  Die  lieschneidung  als  Sacr.  bezeichnete  nemlich 
tyj)i8ch  den  Glauben  an  Christus;  durch  den  Enijjfang  derselben 
bekannte  das  Kind  nach  der  ihm  möglichen  Weise  thatsächlich 
diesen  Glauben,  und  wies  damit  auf  jenen  hin,  dessen  Verdienste 
wahre  übernatürliche  Heiligung  vermitteln.     Dieser  typische  Ritus 


^J  Dass  Gott  mit  der  Beschneidung  eine  derartige  Verheissung  ver- 
bunden habe,  wird  in  der  hl.  St-lirift  nicht  ausgesprochen:  aber  doch  hüben 
wir  in  ihr  und  in  der  jüdisclien  Tradition  einige  Anhaltsjiunkte  dafür; 
nemlich:  1)  Zur  Zeit  Christi  hatten  (Act.  15.  1.  5.)  die  Pharisäer  und  Juda- 
isirenden  von  der  Beschneidung  die  Anschauung,  dass  sie  mit  übernatürl. 
Heiligung  verbunden  sei ,  so  dass  selbst  die  getauften  Heidenchristen  sie 
empfangen  müssten,  wenn  sie  selig  werden  wollten:  „nisi  circumcidamini, 
non  potestis  salvari";  es  war  also  in  der  jüdischen  Tradition  der  Glaube 
enthalten,  dass  in  gewissen  Fällen  die  übernatürl.  Heiligung  in  irgend  ei'ner 
Verbindung  mit  der  Beschneidung  stehe.  Daher  nannten  2)  spätere  Rab- 
binen  die  Beschiieidung  das  Zeichen  der  Liebe  Gottes,  das  er  in  das 
Fleisch  gelegt,  das  zur  Theilnahme  an  dem  zukünftigen  Reiche  und 
zur  Erlangung  des  Heiles  befähige  (Godet,  Brief  an  d.  Rom.  I.  S.  142.  192); 
oder  auch  das  Zeichen  der  Vermählung  mit  Gott,  der  Eingliederung  in  die 
Kindschaft  und  Familie  Gottes  (Ugol.  thes.  ant.  tom.  20.  pag.  1061.  1071 ).  — 
3j  Es  ist  Lehre  der  Rabbinen  (Jalkut  chadasch  fol.  155.  col.  4.  n.  52),  dass 
sämmtliche  Seelen  der  Israeliten  an  der  Seele  des  ersten  Menschen  Adam 
gehangen  und  mit  in  seine  Sünde  verwickelt  wurden:  „als  er  gesündiget, 
hat  die  ganze  Welt  gesündigt,  und  tragen  wir  seine  Sünden"  (R.  Menachem 
di  Recanati,  Comment.  über  den  Pentat.  fol.  29.  c.  1.);  aber  trotz  dieser 
Erbsünde  sagt  derselbe  R.  (fol.  43,  c.  8):  „Unsere  Rabbinen  gesegneten  An- 
denkens haben  gelehrt,  dass  kein  Beschnittener  die  Hölle  sehen  werde", 
während  alle  übrigen  Völker,  seien  es  Christen  oder  Heiden,  „die  die  Be- 
schneidung nicht  an  sich  haben,  in  die  Hölle  fahren  werden"  (Eisenmenger, 
entdeckt.  Judenth.  IL  254-266:  Jalkut  Rubeni  kat(m,  n.  4.  mila).  „Die 
Beschneidung  ist  eine  grosse  Sache'',  sagt  R.  Lsaak  Karro  (Toledot,  fol.  23. 
c.  2.)  ;  „denn  wer  nur  immer  beschnitten  ist,  der  kommt  nicht  in  die  Hölle." 
„Die  Völker  der  Welt",  sagt  ein  Commentar  über  den  Machsor,  „wird  der 
heilige  Gott  in  die  Hölle  stürzen,  weil  sie  die  Beschneidung  nicht  ange- 
nommen haben."  „Die  Beschneidung  ist  angenehm;  denn  der  heilige 
Gott  hat  dem  Abraham  geschworen,  dass  keiner,  welcher  beschnitten  ist, 
in  die  Hölle  hinabsteigen  solle"  (Medrasch  Tillim,  fol.  7.  c.  2.  zu  ps.  6.). 
„Ein  jeder  Israelite,  der  beschnitten  ist,  wird  ein  Gerechter  genannt"  (Jal- 
kut chadasch,  fol.  180.  c.  4.  n.  142J.  „Der  Bund  der  Beschneidung  wird 
allen  Opfern  gleich  geachtet"  (R.  Abraham  Saba,  in  Zeror  hammor.  fol.  79. 
c.  1.).     „Abraham  sitzet  vor  der  Thüre  der  Hölle  und  lässt  nicht  zu,  dass 


Wirksamkeit  der   alttest.   Sacramente.  67 

stellte  Gott  gleichsam  den  blutigen  Kreuztod  Christi,  der  in  Zu- 
kunft erfolgte,  mit  allen  Verdiensten  vor  Augen,  und  durch  diesen 
Hess   sich  Gott   aus  freier  Barmherzigkeit    bewegen,    seine 


ein  beschnittener  Mensch  von  den  Israeliten  in  sie  komme"  (R.  bar  Nach- 
niani  Bereschit  rab.  Ibl.  4H.  c.  2.).  Weitere  Zeugnisse  cl'.  Eisenm.  1.  c. 
p,  285  f.  H39  f.  Nach  der  Jüdischen  Tradition  dachte  man  sicli  also  die 
Tilgung  der  Erbsünde  in  irgend  einer  Weise  mit  der  Beschneidung  ver- 
bunden, wie  es  auch  im  Beschneidungsrituale  ausgesprochen  ist  (cf.  Schenz, 
das  erste  allgemeine  Conc.  in  Jerus.  S.  19).  — •  4j  Unter  allen  alttest,  Caere- 
monien  wird  die  Beschneidung  allein  a-^payci;  ir^c,  Scxa'.oaOvrjg  xy^^  T:{ax£0)c; 
genannt,  weil  sie  bei  Abraham  die  bereits  vorhandene  Gerechtigkeit  an- 
zeigen und  bestätigen  sollte;  das  Nemliche  sollte  sie  auch  bei  allen  seinen 
Nachkommen  werden,  die  seinen  Glauben  annahmen  (Rom.  4,  24),  daher 
auch  bei  allen  unmündigen  Kindern,  die  durch  die  Beschneidung  denselben 
bekannten-,  denn  der  Wille  Gottes,  womit  er  das  Heil  aller  Menschen, 
auch  der  vor  Erlangung  des  Vernunt'tgebrauches  sterbenden  Kinder,  will, 
ist  als  ein  aufrichtiger  zu  betrachten ;  desshalb  müssen  die  Heilsmittel  auch 
für  diese  Kinder  bestimmt  sein;  da  sie  durch  den  religiösen  Act  der  Be- 
schneidung den  wahren  Glauben  in  einer  bei  ihnen  möglichen  Weise  be- 
kannten, so  konnte  dieser  Glaube  auch  bei  ihnen,  wie  bei  Abraham,  ei«; 
SixatoouvYjv  (Xoyta^jvat)  angerechnet  werden,  so  dass  die  Beschneidung  auch 
bei  ihnen  als  Siegel  der  Gerechtigkeit  in  irgend  eine  Verbindung  mit  der 
Gnade  gebracht  wurde.  —  5)  In  der  Stelle  Gen.  17,  4.  5.  kann  „die  Menge 
der  Völker",  die  dem  Abraham  verheissen  wird,  nicht  das  Volk  Israel 
(seine  leibliche  Nachkommenschaft)  allein  sein;  es  ist  das  geistige, 
gläubige  Israel,  das  alle  Völker  urafasst.  Wenn  dieser  Nachkommen- 
schaft Abrahams  in  v.  8.  das  Land  Kanaan  zum  ewigen  Besitzthume  ver- 
heissen wird,  so  wird  der  Inhalt  dieser  Verheissung  durch  den  Besitz  des 
irdischen  Kanaan  15,  18.  ff.  nicht  erschöpft,  sondern  der  Begriff  und  Um- 
fang des  irdischen  Kanaan  muss  sich  zu  dem  Umfange  des  geistigen  erwei- 
tern, darum  auch  das  ewige  Leben  mit  einschliessen  (Hebr.  4,  10.).  Desshalb 
kann  auch  der  mit  Abraham  geschlossene  Bund  sich  nicht  ausschliesslich 
auf  die  irdische  Theokratie  allein  beschränken,  Gondern  zugleich  auch  das 
übernatürliche  Bundesverhältniss,  die  Freundschaft  mit  Gott  in  der  heilig- 
machenden Gnade,  die  Abraham  bei  der  Beschneidung  schon  hatte,  und 
den  messianischen  Bund  mit  einschliessen,  so  dass  auch  die  „Ausrottung 
aus  dem  Volke  Gottes"  nicht  auf  eine  zeitliche  und  bürgerliche  Strafe  allein 
beschränkt  werden  darf.  Da  nun  die  Beschneidung  das  Initiationssacr.  in 
diesen  Bund  war,  so  musste  sie  jeden  Empfänger  in  einer  seiner  Fähig- 
keit entsprechenden  Weise  mit  dem  Bunde  Gottes  nach  seinem  ganzen 
Umfange  in  Verbindung  setzen,  darum  auch  die  unmündigen  Kinder;  der 
Bund  selbst  wurde  um  so  wahrer  und  inniger,  wenn  der  Empfänger  nicht 
bloss  in  ein  äusseres,  sondern  auch  in  ein  inneres,  übernatürliches  Ver- 
hältniss  zu  Gott  gesetzt  wurde. 

5* 


<J.^  Drittes   Hauptstück. 

Gnade  zu  ertheilenJ)  Denn  nicht  der  Ritus  ivonnte  ihn  dazu  be- 
wof^en,  da  er  an  sich  keinen  übernatürlichen  Werih  hatte;  auch 
nicht  der  im  Ritus  ausgedrückte  Glaube,  weil  das  Verdienst  Christi 
noch  nicht  in  ihm  enthalten  war,  und  der  Glaube  die  Rechtfertig- 
ung nicht  auH  Gerechtigkeit  beanspruchen  kann;  daher  erfolgte 
die  Verleihung  der  Gnade  bei  der  Beschneidung  weder  e\  operc 
operantis,  noch  ex  opere  operato,  sondern  aus  einem  ganz  freien 
Privilegium,  aber  so,  dass  die  Beschneidung  die  noth wendige 
Bedingung  war,  an  die  Gott  aus  freier  Liehe  seine  Gnade  in  un- 
fehlbarer Weise  immer  knüpfen  wollte.  2)  Die  Gnade  war  also 
bei  den  achttägigen  Kutäblein  immer  an  die  Bedingung  der  Be- 
schneidung gebunden,  und  darum  konnte  in  einem  gewissen  Sinne 
der  Beschneidung  selbst  dieser  Effect  zuerkannt  werden;^)  aber 
diese  Bedingung  konnte  Gott  moralisch  nicht  bestimmen,  dass  er 
ihretwegen  seine  Gnade  erth eilte;  daher  konnte  sie  die  Gnade  nur 
verleihen,    w^eil    Gott   dieselbe   ganz    frei  an   sie    knüpfen    wollte. 


1)  Suarez,  tom.  20.  dispiit.  10.  sect.  2.  n.  12-,  tom.  6.  lib.  9.  cap.  7. 
n.  6:  Et  ita  constat  potuisse  illiid  signnm  esse  necessarium  et  sufliciens, 
ut  ad  praesen  tiam  illius  Dens  justificaret  parvulnm  sine  iilla  actione 
vel  virtnte  talis  operis,  ac  subinde  sine  opere  operato,  sed  ex  gratia  Dei 
per  fidera  Christi  et  in  ejus  virtnte.  —  Conf.  Bellarrain,  1.  c.  1.  II.  cap.  13; 
Gregor  de  Valent.  1.  c.  Disp.  4.  qu.  5.  pnnct.  1.  S.  841.  —  Medina  I.  II. 
qn.  108.  art.  2. 

^}  Capreol.  IV.  S.  dist.  2.  qu.  2.  art.  1 :  Sacramentuin,  in  quo  datur 
gratia,  confert  gratiam  vel  tanquara  causa  sine  qua  non,  vel  tanquam  causa 
efficiens;  sed  sacramenta  V.  L.  non  habebant  virtuteni  causativam  gratiae. 
nee  tanquam  agens  principale,  nee  tanquam  instrumentum  passi(mis  Christi, 
et  circumcisio  fuit  hujusmodi;  igitur  etc.  .  .  .  •,  art.  3.  am  Schlüsse:  In  circum- 
cisione  remittebatur  culpa  et  conferebatur  gratia  ex  divina  virtute 
con  CO  m  i  tan  te,  non  autem  in  aliis  sacramentis  V,  L.  ...;  in  baptismo 
et  in  circumeisione  datur  vel  dabatur  gratia,  non  tarnen  per  utrumque, 
quia  in  baptismo  datur  per  baptismuiu,  sicut  per  coeflieiens  instrumentale 
dispositivum  gratiae,  non  tamen  in  circumeisione,  quae  nihil  penitus  coefli- 
ciebat.  —  Cf.  Wirc.  pag.  52.  n.  ß3. 

3)  Daher  sagt  Thomas  nicht  per  eircumcisionem,  ex  virtute  circ, 
wie  bei  der  Taufe,  sondern  in  circ.  conlerebatur  gratia.  III.  qu.  70.  art. 
4.-,  qu.  62.  art.  ß.  ad  3.:  Expos,  in  Rom.  4.  lect.  2.  Die  Wirc.  betrachten 
sie  desshalb  als  conditio  pura,  oder  terminus  purus,  nullam  in  se  ipsa 
movendi  vim  habens,    quem  respicit  volitio  faciendi  aliquid,   quin  ab  illo 

moveatur  ullo  modo Deus   se   huic   conditioui    alligavit  liberaliter 

et  sponte. 


' 


Wirksamkeit   der   alttest.    Sacramente.  69 

III.  Die  alttest.  Sacr.  bewirkten  auch  keinen  über- 
natürlichen, der  Seele  inhärirenden  Charakter;  nur  die 
Beschneidung  verlieh  ein  äusserliches,  dem  Fleische  einge- 
prägtes Unterscheidungszeichen.!)  —  Der  erste  Theil  folgt 
nothwendig  aus  der  Lehre  des  hl  Paulus  über  die  Beschneidung ; 
denn  Coloss.  2,  11  zeigt  er  den  Unterschied  der  Taufe  von  der 
jüdischen  Besclmeidung;  erstcre  gestaltet  uns  nach  dem  Bilde  des 
auferstandenen  Heilandes,  ist  innerlich,  eine  geistige  Besclmeidung, 
weil  sie  nicht,  wie  die  jüdische,  am  Fleische  und  durch  Menschen- 
hand vorgenommen  wird,  und  nicht  bloss  einen  Theil  des  sündigen 
Fleisches,  sondern  den  ganzen  Leib  der  Sünde  hinwegnimmt. 
Demnach  ist  ihm  die  Beschneidung  bloss  cäusserlich,  körperlich, 
weil  sie  nur  einen  kleinen  Theil  des  Fleisches  hinwegnimmt,  und 
am  Leibe  mit  einem  materiellen  Instrumente  vorgenommen  wird- 
Darum  nennt  er  sie  auch  aussei  lieh,  am  Fleische  sichtbar  — 
Ti;£ptTO(irj  £v  aapxt,  xecpoTioirjxo;;;  seine  Hoffnung  auf  die  Beschnei- 
dung setzen,  ist  ihm  soviel,  als  auf  das  Fleisch  vertrauen;  wegen 
ihres  Heischlichen  Charakters  nennt  er  sie  xaxa-cojxrj.  2)  Der  Grund, 
warum  er  die  Taufe  eine  geistige  Beschneidung  nennt,  kann  nur 
der  sein,  weil  sie  auf  die  Seele  wirkt  und  ihr  das  Bild  des  Auf- 
erstandenen einprägt;  desshalb  kann  er  die  Beschneidung  auch 
nur  aus  dem  Grunde  „fleischlich",  „äusserlich"  nennen,  weil  ihre 
Wirkung  sich  nicht  auf  die  Seele,  sondern  nur  auf  den  Leib  er- 
streckte, und  sie  nur  diesem  ein  sichtbares  Zeichen  eindrückte,  an 
dem  dessen  Träger  äusserlich  schon  als  Jude  erkannt  werden 
konnte./^)     Wenn   aber   das   erste  und   wichtigste   Sacr.   nicht  auf 

*)  Duns  Scotns,  IV.  dist.  6.  qii.  9.  ist  der  Ansicht,  dass  wenigstens 
die  Besclmeidung  der  Seele  einen  Charakter  eingedrückt  liahe,  durch  den 
sie  innerlich  als  Glied  des  auservvälilten  Volkes  gezeichnet  und  von  allen 
andern  Völkern  unterschieden  gewesen  wäre.  Allein  Scotus  wird  damit 
nur  die  äussere  Berechtigung  vor  dem  Gesetze  zu  gewissen  theokratischen 
Handlungen,  welche  die  Beschneidung  verlieh,  gemeint  haben;  denn  er 
setzt  das  Wesen  des  Charakters  in  eine  reale  Relation,  und  eine  solche 
ist  aucli  das  Recht  des  Beschnittenen  zu  gewissen  theokratischen  Befug- 
nissen. 

-)  Gen.  17,  23;  Exod.  4,  25-,  Jos.  5,  2-,  Eph.  2,  11-,  Rom.  2,  28; 
Philip.  3,  2.  3. 

3J  Rom.  2,  29 :  TispixoiJiyj  xapSia^  iv  TivsO^ia-ci.  —  2,  28 :  ou  yccp  6  §v 
xcp  cpavspö)  'lo'jöalö^  loxtv  .  .  . 


70  Drittes   Ilauptstück. 

die  Seele  wirken  konnte,  dann  um  so  weniger  die  übrigen.  Dess- 
liall)  nennt  Paiilun  Ilebr.  li,  1)  die  alttest.  Opfer,  Speisegesetze  und 
sacramentalen  Wascluingen  Heischliche  Satzungen  —  oixaiwuaia 
aapxd;,  weil  sie  nur  äusserlich  am  Fleische  wirkten  und  keine 
geistige,  dem  Gewissen  inhärirende  Heiligung  hervorbringen  konnten  I 
somit  konnten  sie  der  Seele,  wie  keine  übernatürliche  Heiligung» 
so  auch  keinen  übernatürlichen  Charakter  miltheilen;  und  diess 
muss  nach  der  Argumentation  des  Apostels  von  allen  Sacr.  gelten, 
weil  er  die  Unvollkommenheit  des  ganzen  A.  B.  mit  all  seinen 
liturgischen  Einrichtungen  dem  vollkommenen  Opfer  Christi  gegen- 
über stellt.  —  Der  heilige  Thomas^)  gibt  für  diese  Wahrheit 
noch  folgende  Gründe  an:  Diese  Sacr.  waren  nicht,  wie  die  neu- 
test. ,  Werkzeuge  der  heiligsten  Menschheit  Christi;  daher  konnte 
ihnen  auch  nicht  die  göttliche  Kraft  mitgetheilt  werden,  in  der 
Seele  eine  übernatürliche  Qualität  hervorzubringen.  Ein  anderer 
Grund  ist  dieser :  Der  geistige  Charakter  ist  seinem  innersten  Wesen 
nach  eine  Theilnahme  an  dem  Priesterthume  Christi,  das  nicht 
nach  der  Ordnung  des  Aaron,  f^ondern  ein  melchisedechianisches 
ist;  er  ist  ein  Zeichen  des  Bürgerthums  und  der  Zuge- 
hörigkeit zu  seinem  Ueiche,  das  ein  geistiges,  übernatürliches 
ist ,  und  auch  nach  diesem  Leben  noch  fortdauert ;  er  ist  eine 
Qualität  der  Seele,  welche  sie  für  die  übernatürliche  Gnaden- 
ordnung und  für  den  christlichen  Cult  tüchtig  macht,  um  andere 
geistige  Cultacte  entweder  gültig  zu  empfangen  oder  gültig  zu 
spenden.-)  Aber  diess  Alles  steht  mit  den  alttest.  Sacr.  und  mit 
der  Heilsöconomie  des  A.  B.  im  Widerspruche.  Denn  im  Gesetze 
gab  es  nur  ein  aaronitisches  Priesterthum ;  durch  dasselbe  konnte 
im  A.  B.  das  Priesterthum  Christi  wohl  vorgebildet,  aber  nicht 
mitgetheilt  werden,  weil  letzteres  erst  im  N.  B.  durch  die  Kraft 
unauflöslichen  Lebens  in  der  Person  Christi  verwirklicht  wurde. 
Konnten  aber  die  alttest.  Sacr.  mit  dem  Priesterthume  Christi  in 


1)  S.  th.  III.  qu.  63.  art.  1.  ad  3 :  Sacrameiita  vet.  leg.  non  habe- 
bant  in  se  spiritiialem  virtutem  ad  aliquera  spiritualem  effectum  operandum. 
IV.  S.  dist.  4.  qii.  1.  art.  4.  qiiaest.  1.  —  s.  th.  111.  qu.  63.  art.  3.  —  Cf. 
Migne,  eure.  th.  compl.  t.  20.  p.  1343. 

2j  S.  th.  III.  qii.  63.  art.  1.:  Cum  homines  per  Sacraraenta  depu- 
tentnr  ad  aliquid  spiritnale,  pertinens  ad  cultnm  Dei,  consequens  est,  quod 
per  ea  fideles  aliquo  spiritiiali  charactere  insigniantur. 


Wirksamkeit  der  alttest.   Sacramente.  71 

keine  Verbindung  setzen,  dann  waren  sie  auch  nicht  im  Stande, 
ihren  Empfängern  das  Bürgerrecht  für  das  Reich  Christi  zu  ver- 
leihen ;  sie  konnten  die  Juden  nur  als  Bürger  des  irdischen,  sicht- 
baren Jerusalem  kennzeichnen,  und  sollten  nur  für  dieses  Leben 
die  Zugehörigkeit  an  dieses  irdische  Reich  ausdrücken;  dazu  ge- 
nügte aber  das  fleischliche,  nur  für  dieses  Leben  währende 
Zeichen  der  Beschneidung.  Ausserdem  passt  der  geistige  Cha- 
rakter auch  nicht  zu  dem  fleischlichen  Culte  des  A.  B.,  der  bloss 
in  Thieropfern  und  Fleischessatzungen  bestand ;  denn  die  aaroni- 
tischen  Priester  hatten  keine  geistige  Gewalt,  i)  Sünden  nachzu- 
lassen oder  mit  Gott  zu  versöhnen,  sondern  nur  den  Auftrag,  die 
Schatten  der  künftigen  Versöhnung  zu  setzen,  und  dazu  hatten  sie 
ebenso  wenig  einen  geistigen  Charakter  der  Gewalt  nothwendig, 
als  das  übrige  Volk  zur  Theilnahme  an  dem  fleischlichen  Culte; 
denn  der  geistige  Charakter  wird  nur  durch  solche  Sacr.  gegeben, 
die  einem  geistigen  Volke  angehören,  das  zu  einem  geistigen  Culte 
in  spiritu  et  veritate  verpflichtet  ist. 

Gleichwohl  sollte  sich  aber  das  Volk  Israel  durch  seine 
Sacr.  von  allen  übrigen  Nationen  unterscheiden,  und  dazu  diente 
ihm  vor  Allem  das  sichtbare  Zeichen  der  Beschneidung.  Daher 
vergleicht  Chrysostomus-)  dieses  fleischliche  Zeichen  mit  dem  gei- 
stigen der  Taufe:  „Gezeichnet  wurden  auch  die  Israeliten,  aber 
durch  die  IJcschneidung,  wie  die  Schafe  und  andere  Thiere;  wir 
aber  durch  den  Geist."  —  Wie  die  Taufe  die  Gläubigen  von  den 
Ungläubigen  unterscheidet,  so  sollte  die  Beschneidung  das  Unter- 
scheidungszeichen des  gläubigen  Volkes  Gottes  von  den  ungläu- 
bigen Heiden  sein ;  desshalb  nennt  Paulus  sie  ayj|X£tov  und  a:ppayt5 
der  Gerechtigkeit,  die  aus  dem  wahren  Glauben  kommt,  weil  sie 
mit  ihm  Aehnlichkeit  hatte  und  ihn  äusserlich  bezeichnete  3) ;  durch 


*)  Heb.  7.  11.  —  S.  Tli.  1.  c.  art.  1:  quicunque  ad  aliqiiid  certiini 
dcpiitatur,  consuevit  ad  illud  coiisijjnari ,  sicut  niilites.  qui  adscribebantur 
ad  iiiilitiara ,  solebarit  quibiisdaiii  churacteribiis  corp  oral  ib  U8  insigniri, 
CO  qiiod  dt'putabaritur  ad  aliquid  corporale.  Cf.  Alex.  Hai.  IV.  qu.  19. 
mbr.  4. 

*^)  Chrysost.  hom.  2.  in  ep.  ad  Eph.  —  et".  Epiphan.  haer.  5.  n.  6.  M. 
ser.  gr.  t.  41.  p.  214. 

3)  Rom.  4,  11.  —  S.  Th.  expos.  in  h.  1.  lect.  2,  wo  die  Aehnlich- 
keiten  zwischen  Glaube  und  Beschneidung  aiiigezählt  werden. 


72  Drittes   Hauptstück. 

dieses  sichtbare  Zeichen  des  Glaubens  Abrahams  war  der  Jude 
auch  äusserlicli  als  solcher  erkennbar  und  von  den  Heiden  unter- 
schieden, die  als  unbeschnitten  -  D*'7*1i\  7.u<^leich  für  ungläubig 
und  unrein  galten.  •)  Daher  wurde  die  Beseitigung  dieses  Zeichens 
(£7i'.37iaaifa'.)  immer  als  ein  offener  Abfall  vom  wahren  Glauben 
zum  lleidenthume  angesehen,  sowie  umgekehrt  jeder,  der  den 
vollen  Glauben  des  Volkes  Gottes  annehmen  wollte,  als  erstes  Er- 
forderniss  dieses  Zeiclien  sich  einprägen  lassen  musste^).  Weil  es 
Unterscheidungszeichen  war,  konnte  dasselbe  während  des  Auf- 
enthaltes in  der  Wüste,  wo  die  Israeliten  von  den  Heiden 
räumlich  getrennt  lebten ,  unterlassen  werden ;  aber  sobald  sie 
beim  Einzüge  in  Kanaan  mit  den  heidnischen  Völkern  in  innige 
Berührung  kamen,  mussten  sie  damit  gezeichnet  werden,'^)  damit 
durch  diesen  Charakter  die  Gläubigen  von  den  Ungläubigen  unter- 
schieden würden.  Zu  dieser  Unterscheidung  reichte  dieses  fleisch- 
liche Zeichen,  in  Verbindung  mit  den  Vorschriften  über  Speisen 
und  Kleider  vollkommen  aus.  Um  die  Priester  und  Leviten 
von  dem  gewöhnlichen  Volke  zu  unterscheiden,  war  kein  neues 
Unterscheidungsmerkmal  nothwendig;  denn  das  alttest.  Priester- 
thum  beruhte  auf  leiblicher  Abstammung  von  Levi  und  Aaron, 
und  diese  konnte  durch  Führung  der  Geschlechtsregister  leicht 
erkannt  w^erden;-^)  somit  waren  andere  Unterscheidungszeichen, 
ausser  dem  der  Beschneidung,  völhg  überflüssig. 

IV.  Die  alltest.  Sacr.  bewirkten  aus  sich  und  in 
eigener  Kraft  nur  legale,  levitische  Reinheit  und  Heilig- 
ung. —  Der   hl.    Thomas 5)   unterscheidet   eine   doppelte   Unrein- 

*)  Rom.  2,  28:  oO  yäp  ö  sv  km  '^oL^zpo)  "louSaio?  sax'.v.  —  I.  Sam.  17, 
26.  86-   14,  6;  81,  4;  Lev.  19,  23. 

2J  I.  Machab.  1,  16;  I.  Cor.  7,  15;  Geu.  17,  12.  14.  23.  27;  34,  15. 
17.  22.  f.  —  Exod.  4,  25;  12,  44.  48;  Judith,  14,  6. 

3)  Jo8.  5,  6.  cl'.  S.  Th.  in  Rom.  4.  lect.  2.  —  Alex.  Haies.  IV.  qu.  7. 
mbr.  4.  art.  2. 

4)  Num.  3,  6.  12.  38.  41:  16.  5.  40:  18,  H;  Exod.  28,  1;  Num.  4,  2; 
Esra  2,  62:  Nehem.  7,  64.  Cf.  Mi^^chna  Middoth  5,  4:  Kiddnsch  4,  4  flF. 
.los.  Flav.  c.  Apioii.   1,  7. 

^)  S.  th.  I.  II.  qu.  103.  art.  2.  In  veteri  lege  duplex  imraunditia 
observabatur,  uiia  quidem  spiritualis,  qnae  est  imraunditia  culpae,  alia  vero 
corporalis.  quae  tollebat  idoneitatem  ad  cultum  divinum;  sicut  leprosus 
dicebatur  immundus,  vel  ille,  qui  tangebat  aliquod  morticinium  ;  et  sie  im- 
raunditia nihil  aliud  erat,  quam  irregularitas  quaedam. 


Wirksamkeit  der  alttest.    Sacramente.  73 

lieit:  eine  geistige  —  immunditia  culpae  — ,  und  eine  körper- 
liche, welche  für  den  heiligen  Cult  untauglich,  irregulär  machte. 
Die  erstere  konnte  durch  die  alttest.  Sacr.  nicht  gehoben  werden, 
weil  sie  in  sich  keine  Kraft  hatten,  eine  übernatürliche  Wiikung  — 
weder  einen  geistigen  Charakter,  noch  Nachlassung  der  Sünde  — 
hervorzubringen;  aber  nach  den  klaren  Aussprüchen  der  heiligen 
Schrift  muss  ihnen  eine  bestimmte,  unfehlbare  Wirkung  zuerkannt 
werden;  somit  kann  dieselbe  keine  andere  gewesen  sein,  als  die 
Beseitigung  der  körperlichen,  levitischen  Unreinheit.  Denn 
nach  der  Bestimmung  des  Gesetzes  waren  sie  dazu  eingesetzt, 
dass  sie  als  Heilmittel  gegen  diese  Art  von  Unreinheit  gebraucht 
wurden;  sie  sollten  dieselbe  tilgen  und  die  entsprechende  levitische 
Reinheit  verleihen  oder  vermehren.  Eine  andere  Wiikung  der- 
selben lässt  sich  überhaupt  nicht  ausfindig  machen ;  sie  hatten 
nemlich  keinen  übernatürlichen  Effect,  wie  gezeigt  ist  worden; 
aber  auch  keinen  rein  zeitlichen,  gerichtlichen,  wie  etwa 
die  Aufhebung  der  zeitlichen  Strafen,  die  vom  Richter  oder  vom 
Gesetze  auf  einzelne  Verbrechen  gesetzt  waren;  denn  die  Leibes- 
strafen, wie  Schläge  oder  Geisselstreiche ,  die  der  llichter  für 
gewisse  Vergehen')  erkannte,  mussten  in  jedem  Falle  vom  De- 
linquenten ausgestanden  werden,  und  wurden  durch  den  Empfang 
der  Sacramente  niemals  erlassen;  ebenso  war  es  auch  bei  den 
Geldbussen,  die  das  Gesetz  für  bestimmte  Vergehen  festgesetzt 
hatte.  2)  Darum  bleibt  für  die  alttest.  Sacr.  kein  anderer  Effect 
mehr  übrig,  als  ein  theokratischer,  nemlich  Reinigung  von 
levitischen,  nur  vor  dem  Gesetze  geltenden  Sünden,  und  Ver- 
leihung levitischer  Heiligkeit.  Das  Gleiche  gibt  auch  der  heilige 
Paulus   als  Wirkung   der   alttest.  Sacr.  an,   wenn  er  Hebr.  9,   13 

1)  Deut.  25,  2-,  Exod.  21,  22.  f.;  24,  19.  —  Mischn.  Maccoth,  3, 10.  12; 
Jos.  Flav.  ant.  4,  8.  21. 

2)  Nach  Lev.  6,  5.  musste  derjenige,  welcher  meineidig  ein  Deposi- 
tum weggeleugnet  hatte,  ausser  dem  Ersätze  desselben  auch  noch  ein  Schuld- 
opfer darbringen  und  ein  Fünltel  Strafe  zahlen.  Cf.  Num.  5,  7.  Für  den 
Fall,  dass  sich  der  Sclmldige  aus  Reue  selbst  angab,  schrieb  das  Gesetz  nur 
einfache  Wiedererstattung  mit  einem  Schuldopfer  vor  (Lev.  5,  17.)  Wer 
mit  der  leibeigenen  Magd  des  Nächsten  sündigte  (Lev.  19,  20),  musste  ein 
Opfer  darbringen  und  eine  Strafe  erleiden ;  ebenso  in  dem  Falle,  der  Deut.  22, 28. 
und  Exod.  22,  16.  erwähnt  ist.  Diese  Strafen  konnten  weder  durch  ein 
Opfer,  noch  durch  ein  Sacrament  nachgelassen  werden. 


74  Drittes   llauptstück. 

Ragt,  dass  die  Asche  der  rothen  Kuh,  die  auf  die  Verunreinigten 
gesprengt  wurde ,  zur  Reinheit  des  Fleisches  —  Tipoc;  ttjv  ific. 
rjxpy,b(;  v.y.xyy.^^jxrfzoc.  —  gelieiliget  lial)e.  Dieser  Fleischesreinheit 
stellt  er  jene  Keinheit  gegenüber,  welche  das  Blut  Christi  bewirkt, 
und  die  er  xaO-apoiTjio:  ifj?  a'Jveior'iaEO)^  OLuh  '^ey.pGy/  epyow  nennt ; 
letztere  kann  aber  nur  desshalb  Keinheit  des  Gewissens  heissen, 
weil  sie  der  Seele  inhärirt  und  sie  von  aller  moralischen  Sünden- 
makel reinigt;  darum  kann  auch  erstere  nur  desshalb  Reinheit 
des  Fleisches  heissen,  weil  sie  dem  Fleische,  dem  Leibe  inhärirt 
und  die  fleischliche,  körperliche  Unreinheit  hinwegnimmt ;  da  aber 
diese  Besprengung  mit  dem  heiligen  Sprengwasser  keine  profane, 
sondern  eine  religiöse  Reinigung  war,  so  konnte  damit  nur  eine 
Reinigung  von  solchen  körperlichen  Makeln  intendirt  sein,  welche 
vom  heiligen  Culte  ausschlössen  und  für  den  theokratischen  Staat 
irregulär  machten,  —  also  levitische,  theokratisclie  Heiligung,  die 
nicht  das  Innere  des  Menschen  erfasste,  sondern  eine  äusserliche 
war,  legalen,  polizeilichen  Charakter  hatte,  und  das  gestörte  Ver- 
hältniss  zur  Theokratie  redintegrirte.  In  v.  0  und  10  desselben 
Kapitels  redet  der  Apostel  von  den  levitischen  Opfern,  Speise- 
gesetzen, wozu  auch  die  Opfermahlzeiten  zu  rechnen  sind,  und  von 
den  verschiedenartigen  Lustrationen;  er  nennt  sie  Fleischessatz- 
ungen, welche  nach  dem  Gewissen  nicht  vollkommen  machen, 
d.  h.  nicht  übernatürlich  heiligen  konnten,  und  desshalb  nur  bis 
zur  messianischen  Zeit  dauern  sollten.  Konnten  sie  als  Fleisches- 
satzungen keine  wahre  innere  Rechtfertigung  bewirken;  so  mussten 
sie  bloss  auf  das  Fleisch  wirken  und  imr  äussere,  levitische  Kein- 
heit hervorbringen,  weil  sonst  kein  Griuid  vorhanden  gewesen 
wäre,  sie  Fleischessatzungen,  oder  die  Reschneidung  eine  7t£piT0|iTj 
£v  aapx!,  die  nur  eine  auf  das  Fleisch  sich  stützende  Hoffnung 
gewährt, ')  zu  nennen.    Ferner,  die  Unreinheiten  und  Sünden,  die 


1)  Eph.  2,  11  ;  Phil.  3,  .3.  4.;  Col.  2,  11.  13.  —  Cf.  8.  Th.  s.  th.  I.  II. 
qu.  103.  art.  2.  ad  1:  illa  sanctificatio  sacerdotis  et  lilioruin  ejus  ....  per 
aspcrsionein  sanguinis  nihil  aliud  erat,  (jnam  depntatio  ad  divinum  oultum 
et  remotio  impedimentorum  ad  ennindationem  carnis.  Expiatio  etiani  ad 
remotionem  hujusmodi  corporaüum  immunditiarum  referenda  est,  non  ad 
reniotioiiem  culpae,  unde  etiani  sanctuarium  expiari  dicitur,  quod  culpae 
subjeetuna  t'sse  non  poterat.  —  Thalhol'er,  das  Opfer  des  A.  und  N.  13. 
Seite  118. 


Wirksamkeit  der  alttest.  Sacramente.  75 

durch  die  alttest.  Sacr.  gehoben  wurden,  waren  oftmals  (wie  z.  B. 
beim  Aussatze,  bei  Berührung  von  Leichen,  bei  Wöchnerinnen, 
bei  den  Heiden  die  Yorhaut)  ganz  ohne  alle  moralische  und  theo- 
logische Schuld,  oft  sogar  aus  tugendhaften,  lobcnswerthen  Hand- 
lungen entstanden,  wie  bei  der  Pflege  von  Aussätzigen  und  Wöch- 
nerinnen; daher  konnte  durch  diese  Sacr.  auch  keine  moralische 
Schuld  hinweggenommen  werden,  sondern  nur  eine  äussere,  vor 
dem  mosaischen  Gesetze  bestehende.  ^)  Diess  drückt  auch  der 
Wortlaut  aus,  in  welchem  das  Ritual  der  einzelnen  Sacr.  im  Gesetze 
beschrieben  ist;  denn  die  Reinigung  oder  Heiligung,  die  daselbst 
erwähnt  wird,  bezieht  sich  nur  auf  jene  Makeln,  zu  deren  Tilgung 
der  Ritus  vorgeschrieben  war ;  dieselben  waren  aber  niemals  mora- 
lischer Natur,  sondern  nur  körperliche^  dem  Fleische  inhärircnde, 
weil  sie  meistens  entweder  durch  rein  physische  Zustände,  oder 
durch  indifferente  Handlungen  veranlasst  waren,  die  nur  den  Leib 
afficiren  konnten ;  daher  konnte  auch  die  Wegnahme  dieser  Makeln 
nur  eine  dem  Leibe  inhärirende,  vor  dem  Gesetze  geltende  Rein- 
heit begründen,  und  das  war  die  sanctitas  legalis.  So  hatte  der 
Ritus,  der  für  die  Reinigung  vom  Aussatze  vorgeschrieben  war, 
nur  den  Zweck,  das  im  Gesetze  festgestellte  Hinderniss  der  Tlieil- 
nahme  an  der  thcokratischen  Bundesgemeinschaft  zu  entfernen, 
der  Theokratie  leviti«che  Sühne  zu  leisten,  den  vom  Aussatze 
Genesenen  wieder  für  legal  zu  erklären  und  zum  heiligen  Culte 
tauglich  zu  machen;  ebenso  sollte  die  Beschneidung  dem  Empfänger 
jene  körperliche,  vom  Gesetze  vorgeschriebene  Qualität  verleihen, 
die  für  die  Aufnahme  in  die  theokratische  Gemeinde  und  für  die 
Theilnahme  an  dem  ganzen  mosaischen  Culte  nothwendig  war. 
Wie  desshalb  die  mosaischen  Opfer  nur  levitische  Sühne  bewirkten 
und  das  gestörte  Verhältniss  zum  theokratischen  Gottkönige 
wieder  herstellten,  so  sollten  auch  die  Sacr.  nur  levitische  Rein- 
heit vermitteln  und  das  gestörte  Verhältniss  des  Einzelnen  zur 
thcokratischen  Gemeinde  redintegriren.  Diese  Art  der  Heilig- 
keit, die  sie  in  den  Empfängern  hervorbrachten,  war  im  A.  B. 
am  Besten   geeignet,   jene    übernatürliche  Heiligkeit,    welche    die 

1)  S.  Th.  8.  th.  I.  II.  qu.  108.  art.  2:  Ab  hac  immiinditia  (irregiilari- 
tatis)  caeremoniae  V.  L.  habebant  virtutem  emundandi;  qiiia  hujusmodi 
caeremoniae  erant  quaedam  reraedia  adhibita  ex  ordinatione  legis  ad  tol- 
lendas  praedictas  immunditias  ex  statuto  legis  inductas. 


76  Drittes  Hauptstück. 

christlichen  Sacr.  der  Zukunft  hervorbringen  sollten,  typisch  voraus- 
zukünden. 

-Um  diese  levitische,  oder  auch  theokratische  Reinheit  besser 
zu  verstehen,  ist  folt^endes  zu  beachten:  Gott  hat  sich  zum  Volke 
Israel  in  ein  besonderes  Verhältniss  gesetzt,  das  auf  einem  eigens 
stipulirten  Bundesgesetze  beruhte ;  Gott  versprach  ihm  seine  be- 
sondere Leitung  und  Erziehung,  damit  es  auf  Christus  vorbereitet 
würde,  aber  unter  der  Bedingung,  dass  Israel  das  Bundesgesetz 
erfüllte  und  ihm  durch  einen  genau  bestimmten,  äusseren  Cult 
beständig  diente.  Das  war  die  Theokralie,  in  der  Gott  als  oberster 
König  verehrt  werden  sollte.  Jede  Verletzung  der  aus  diesem 
speziellen  lUmdesverhältnisse  hervorgehenden  Verpflichtungen  er- 
forderte besondere  Sühnungen,  welche  durch  die  le  vi  tischen 
Opfer  geleistet  werden  sollten.  Der  Cult,  den  Israel  seinem 
Gottkönige  darbringen  sollte,  musste  ein  heiliger  sein,  darum 
konnten  nicht  alle  ohne  Unterschied,  sondern  nur  solche  zu  dem- 
selben zugelassen  werden,  welche  die  von  Gott  selbst  festgesetzten 
Eigenschaften  an  sich  hatten.  Von  demselben  mussten  vor  Allem 
jene  ausgeschlossen  werden,  welche  anste<'kende,  ekelerregende 
Krankheiten,  wie  den  Aussatz  >),  an  sich  hatten,  damit  sich  wegen 
derselben  Niemand  scheue,  an  der  heil.  Gemeinde  Antheil  zu 
nehmen.  Ausserdem  erforderte  es  die  Ehrfurcht  vor  dem  heiligen 
Culte,  dass  die  Israeliten  nicht  in  jeder  beliebigen  körperlichen 
Verfassung  sich  dem  Heiligen  nahten,  und  dass  es  ihnen  durch 
den  alltäglichen  Gebrauch  nicht  gemein,  profan  würde;  darum 
mussten  durch  das  Gesetz  gewisse,  den  Körper  verunreinigende 
Zustände  und  Handlungen  als  vom  heiligen  Culte  ausschliessend 
erklärt  werden,  damit  die  theokratischen  Bürger,  welche  alle  diese 

')  S.  Th.  s.  tli.  I.  II.  qu.  102.  ait.  5.  ad  4:  Literalis  ratio  istanim 
inimiinditiarum  erat  propter  reverentj^iin  eoriim.  qiiae  ad  divinum  cultuin 
pertinent.  tum  qnia  homines  pretiosas  res  contingere  non  solent,  cum  fuerinf 
immuudi:  tum  etiam  ut  ex  raro  accessu  ad  sacra  ea  magis  venerarentur. 
Cum  enim  omues  hujuaraodi  immuuditias  raro  aliquis  cavere  possit,  con- 
tirigebat,  quod  raro  potcrant  homines  accedere  ad  attiugendum  ea.  quae 
pertinebant  ad  divinum  cultura;  et  sie  quando  accedebaut,  cum  majori 
reverentia  et  humilitate  mentis  accedebant.  Erat  etiam  in  quibusdam  horum 
ratio  literalis,  ut  liumiues  non  reiormidarenl  accedere  ad  divinum  cultum, 
quasi  refugientes  consortium  leprosorum  et  similium  infirmorum,  quorura 
morbus  abominabilis  erat  et  contagiosus. 


Wirksamkeit  der  alttest.  Sacramente.  77 

Unreinheiten  nicht  vermeiden  konnten,  genöthiget  würden,  mit 
einem  gewissen  körperlichen  Anstände  und  seltener ,  darum 
aber  auch  mit  um  so  grösserer  Ehrfurcht,  Demuth  und  Andacht 
an  dem  heil.  Culte  theilzunehmen.  Diese  levitische  Unreinheit 
oder  Irregularität,  die  vom  heiligen  Culte  und  manchmal  sogar 
auch  von  der  ganzen  Gemeinde  ausschloss,  kann  als  Act  und 
als  Habitus  unterschieden  werden;  ersterer  war  das  peccatum 
leviticum,  dessen  Folge  die  immunditia  levitica,  der  Habitus  der 
levitischen  Unreinheit  war.  Wie  das  peccatum  leviticum  manch- 
mal auch  mit  einem  peccatum  morale  verbunden  sein  konnte, 
manchmal  auch  nicht;  so  konnte  sich  mit  dem  habitus  immunditiae 
lev.  auch  der  habitus  peccati  moralis  verbinden,  i)  oft  aber  auch 
nicht,  wie  z.  B.  beim  Auss;itze  und  bei  Todtenberührungen,  die 
wohl  levitische  (theokratische),  aber  keine  moralischen  Sünden 
waren.  Dieser  Zustand  der  levitischen  Unreinheit  wurde  durch 
die  gesetzlichen  Sacr.  gehoben,  deren  nothwendiger  Effect  sonach 
die  gesetzliche,  levitische  Reinheit  war.  Dabei  ist  nach  dem  heil. 
Lehrer2)  zu  beachten:  einige  Sacr.,  wie  Beschneidung  und  die 
Reinigungen,  versetzten  den  Empfänger  aus  dem  Zustande 
der  Unreinheit  in  den  der  Reinheit;  die  übrigen  vermehrten 
in  ihm  die  bereits  vorhandene  Reinheit  und  machten  ihn  für 
den  heil.  Cult  und  für  die  Theokratie  tauglicher.  Diese  levi- 
tische Reinheit  unterscheidet  sich  wesentlich  von  der  über- 
natürlichen HeiHgkeit,  welche  die  neutest.  Sacr.  bewirken;  denn 
sie  ist  nicht  Werk  Gottes,  wie  letztere,  sondern  Werk  des  mosa- 
ischen Gesetzes  und  seiner  Sacr.;  sie  ist  nicht  übernatürlich 
und  der  Seele  inhaerirend,  sondern  gehört  der  natürlichen  Ord- 
nung an  und  haftet  nur  am  Fleische;  sie  rechtfertigt  desshalb 
auch  nicht  vor  Gott,  sondern  nur  vor  dem  mosaischen  Gesetze; 
sie  entsteht  auch  nicht  aus  einem  übernatürlichen  Elemente,    wie 

ij  Wie  z.B.  Lev.  15,  16.  bei  jenen  Verunreinigungen,  die  zugleich 
moralisch  schwere  Sünden  waren. 

2)  S.  th.  I.  II.  qu.  102.  art.  5;  et  qu.  103.  art.  2;  dann  III.  qu.  62. 
ort.  6.  ad  2.  —  expos.  in  Hebr.  cap.  9.  lect.  1.  2.  3.  et  4.  (zu  V.  1.  9.  13. 
et  22.)-,  —  I.  II.  qu.  107.  art.  2.  ad  3.  —  IV.  S.  dist.  1.  qu.  2.  art.  5.  qu. 
2.  et  3.  —  Cf.  Alex.  Hai.  IV.  qu.  6.  mbr.  4.  art.  2.  —  Barth.  Medina, 
I.  II.  qu.  103.  art.  2.  —  Suarez,  tom.  6.  1.  9.  cap.  7.  n.  1.  flf.  —  Becan. 
Anal.  V.  et  n.  Test.  pag.  332. 


78  Drittes   Ilauptstiick. 

die  lieiliji^rnachcndc  Gnade  aus  dem  Glauben  entsteht,  sondern  nur 
aus  den  gesetzlichen  Sacr.,  und  hat  kein  anderes  Ziel  und  keine 
andere  Helohnung  im  Auge,  als  legale  Jteinheit  und  die  Befähig- 
ung zu  verleihen,  an  den  theok ratischen  Versammlungen  und  (Kult- 
handlungen theilnchmen  zu  dürfen. 

Nach  der  Lehre  des  heiligen  Paulus  ist  es  also  gewiss,  dass 
das  Gesetz  mit  all  seinen  Einrichtungen  und  Sacr.  aus  ohjectiv 
eigener  Kraft  und  durch  sich  selbst  wohl  legale  Heiligung,  aber 
keine  übernatürliche  Rechtfertigung,  weder  die  erste,  noch  die 
zweite,  geben  konnte.  Denn  die  Sätze  des  Apostels:')  k^ 
epY^'^  v6[iou  Ol)  bi-aociüi^ipe-zai  notaa  aap^  evtomov  aOxoö,  und  Xoyc- 
^6|i£ifa  ^txaioOab-ai  TzioxEi  dtv^pWTrov  X^P^i  epyojv  '^iiiou  gelten  nicht 
bloss  von  der  ersten,  sondern  auch  von  der  zweiten  Rechtferti- 
gung. 2)     Aber  sofort  drängt  sich  eine  andere  Frage  auf, 

V.  ob  der  ganze  Organismus  der  alttest.  Sacr.  in  seinen 
Wirkungen  sich  bloss  auf  die  Hinwegnahme  der  äusseren,  theo- 
kratischen  Unreinheit  beschränkte,  oder  ob  dieselben  in 
accidenteller  Weise  von  der  göttlichen  Weisheit  auch  zur 
Erth eilung  der  übernatürlichen  Heiligkeit  —  xa^-apoTr^;  xaia 
ai)V£t§rjatv  —  hingeordnet,  und  in  welcher  Weise  sie  dazu  behilf- 
lich waren  Y  —  Die  Sacr.  und  Opfer  der  Juden  waren  göttlicher 
Einsetzung  und  überragten  als  Ausdruck  des  wahren  Glaubens  die 
naturrechtlichen  Culte  der  Heiden  in  sehr  hohem  Grade ;  sie  standen 
in  innigster  Beziehung  zum  Kreuztode  Christi,  der  in  ihnen  vor- 
gebildet  war,   und   für   den  sie  das  Volk  Gottes  erziehen  sollten; 


*)  Rom.  3,  20.28.  cf.  1,  17-,  und  Dan.  y,  24,  wo  diese  Gerechtigkeit 

des  N.  B.  qS')^   Dnii  genannt  wird. 

^j  Paulus  spricht  in  diesen  Stellen  ganz  allgemein  von  der  Recht- 
Tertigung  ,  und  es  ist  kein  Grund  vorhanden,  diese  allgemeinen  Ausdrücke 
bloss  auf  eine  Art  der  Rechtfertigung  einzuschränken.  Erdrückt  es  immer 
ganz  geniiu  ans,  wenn  er  nur  eine  Art  der  di-xaioTJvy^  intendirt;  (so  z.  B. 
redet  er  Rom.  4,  5;  6,  7.  von  der  ersten;  Rom.  4,  2.  und  1,  17  dagegen 
von  der  zweiten  S'.xaioaOvrj).  Er  handelt  eben  im  Röra.-B.  von  jener  Recht- 
fertigung, welche  (1,18)  im  N.  B.  enthüllt  und  verliehen  wird,  und  das  ist 
sowohl  die  erste,  als  die  zweite;  daher  stellt  er  in  seiner  Argumentation 
die  spY«  vc|ioi>  beiden  Arten  der  Rechtfertigung  gegenüber.  Die  „Werke 
des  Gesetzes**  im  Gegensatze  zum  Glauben  sind  natürlich  gute  Werke, 
und  als  solche  können  sie  ebensowenig  die  erste,  als  die  zweite  Recht- 
fertigung bewirken. 


Wirksamkeit  der  alttest.  Sacramente.  79 

ausserdem  ist  es  gewiss,  dass  der  letzte  Zweck  des  alttest.  Cultus 
die  Beseligung  der  Menschen  war,  und  dass  der  Kreuztod  anti- 
cipando  schon  im  A.  B.  reinigend  und  heiligend  wirksam  sich 
zeigte,  so  dass  es  schon  vor  Christus  sehr  viele  Heilige  und  wahr- 
haft Gerechte  gab,  wie  Paulus  Hebr.  11,  1  ff.  zeigt;  darum  ist 
es  höchst  unwahrscheinlich,  dass  die  alttest.  Sacr.  und  Opfer  in 
gar  keiner  Beziehung  zur  inneren  Heiligung  und  Rechtfertigung 
standen;  vielmehr  legt  sich  von  selbst  die  Yermuthung  sehr  nahe, 
dass  die  vom  Kreuze  Christi  auf  das  vorchristliche  Yolk  Gottes 
zurückströmende  Gnade  sich  in  irgend  einer  Weise  an  diese  levi- 
tischen  Reinigungsmittel  äusserlich  angeknüpft  habe,  wenn  sie  auch 
durch  dieselben  nicht  ex  opere  operato  hervorgebracht  werden 
konnte.  Um  dieses  Verhältniss  der  levitischen  Sacr.  zur 
inneren,  übernatürlichen  Heiligung  zu  bestimmen,  stellen  wir 
folgende  Sätze  auf: 

1)  Der  bloss  mechanische  Empfang  der  Sacr.,  dem  jedes 
übernatürliche  Element,  selbst  der  Glaube  mangelte,  konnte  nicht 
einmal  ex  opere  operantis  Etwas  zur  Rechtfertigung  beitragen; 
denn  die  Werke  des  Gesetzes  waren  rein  natürlich;  aber  nur  jene 
Werke  können  ex  opere  operantis  zur  Rechtfertigung  mitwirken, 
die  ein  übernatürliches  Moment  enthalten  ;  denn  die  heiligmachende 
Gnade  kann  nur  durch  übernatürliche  Mittel  erlangt  werden. ') 
In  diesem  Falle  konnten  die  Sacr.  nur  legale  Rechtfertigung  be- 
wirken und  sonst  nichts  (Gal.  3,  11).  —  2)  Nur  der  übernatür- 
lichen Gnade,  dem  Glauben  und  der  gläubigen  Erfüllung 
des  Gesetzes  schreibt  der  Apostel  überall  die  Rechtfertigung 
zu;  denn  Gott  wollte  im  A.  B.  ebenso  wie  im  N.  seine  Ge- 
rechtigkeit auf  Grundlage  des  Kreuztodes  Christi  mittels  des  über- 
natürlichen Glaubens  den  Menschen  mittheilen  Rom.  3 ,  25 ,  so 
dass  der  hl.  Thomas  mit  Recht  sagt: 2)  Die  alten  Väter  vor  Christus 


*)  Medina  1.  II.  qu.  98  art.  3:  Etiam  in  statu  naturae  legis  erat  ne- 
cessaria  fides  et  spes  rerum  supernatiiraliuin ;  sicut  enim  beatitudo  et  salus 
erat  siipernaturalis,  sie  et  media,  qnibus  obtineri  debebat.  Unde  si  So- 
crates  et  Plato  ad  unguem  servassent  legis  naturae  statum,  poterant  sal- 
vari,  non  tarnen  sine  fide  divinitus  infusa.  —  Cf.  Suarez,  tom.  7.  lib.  9. 
cap.  7.  n.  2.  3.  —  Tlialhofer,  das  Opfer  des  A.  und  N.  B.  S.  118  f. 

'^)  S.  Th.  III.  qu.  62.  art.  6:  Per  fidem  passionis  Christi  justifica- 
bantur  antiqui  patres,  sicut  et  nos.  —  qu.  61.  art.  3:  NuUus   autem  sancti- 


so  Drittes  llauptstück. 

wurden  ebenso,  wie  wii-  cliirch  den  Glauben  an  den  Krouztod 
Christi  gerechtfertigt,  nur  mit  dem  ITnterschiode,  daas  der  Glaube 
im  A.  B.  Mich  auf  das  zukünftige  Tjciden  bezog,  während  wir 
dasselbe  als  vergan<:;en  glauben.  Der  Grund  hievon  ist  der,  weil 
nach  der  Sünde  die  übernatürliche  Jxechtfertigung  für  die  Menschen 
nur  mehr  durch  den  gottmenschlichen  Mittler  möglich  war:  darum 
musste  sich  jeder,  der  sie  erhalten  wollte,  mit  diesem  in  Verbin- 
dung setzen,  und  das  konnte  nur  durch  den  übernatürlichen  (flauben 
geschehen.  Derselbe  musste  als  sein  Object  vor  Allem  das  Leiden 
Christi ,  die  Ursache  unserer  Rechtfertigung ,  umfassen : ')  wohl 
mochte  er  nur  bei  sehr  Wenigen  im  A.  B.  ein  klarer  imd  aus- 
drücklicher sein ;  aber  seitdem  im  Proto-Evangelium  nach  dem 
Sündenfalle  ein  Erlöser  verheissen  wurde,  der  der  Schlange  den 
Kopf  zertreten  und  von  ihr  in  die  Ferse  gestochen  werden  sollte, 
war  ein  solcher  Glaube  möglich.  Bei  dem  unverdorbenen  Sinne 
der  ersten  Generationen  konnte  er  durch  den  T'nterricht  der  ersten 
Patriarchen  sehr  leicht  unversehrt  fortgepflanzt  werden  (Gen.  18, 
19).  2)  Als  aber  zu  Abrahams  Zeiten  der  Götzendienst  überhand 
nahm,  und  der  Glaube  durch  widernatürliche  Laster  verdunkelt 
wurde,  da  fixirte  ihn  Gott  in  den  Typen  und  liturgischen  Einrich- 
tungen der  Beschneidung  und  des  mosaischen  Cultus,  wie  in  un- 
veränderlichen Formen.  Die  Sacr.  und  Opfer  bezeichneten  ebenso, 
wie  die  Worte  der  Prophetieen,  den  Glauben  an  das  künftige  Leiden 
Christi. "^j     So   waren   die    alttest.   Sacr.   bestimmte,   genau   fixirte 

ücari  polest  post  peccatum,  iiisi  per  Cliristimi.  —  I.  II.  qa.  103.  art.  2: 
Poterat  autem  mens  fideliiuu  tempore  legis  per  tidem  conjungi  Christo  in- 
caruato  et  passu,  et  ita  ex  üde  Christi  justiücabantur.  —  I.  II.  qu.  98. 
art.  2.  ad  4.  —   II.  II.  qu.  2.  art.  7.  —  IV.  8.  dist.  1.  qu.  1.  art.  1.  qiiest.  4« 

•j  S.  Th.  III.  qu.  62.  art.  5.  ad  2:  Virtus  Christi  copulatiir  nobis 
per  lidem.  Virtus  autem  remissiva  j^eccatorum  speciali  quodam  modo  pcr- 
tinet  ad  passionem  ipsius  Christi.  Et  ideo  per  fidem  passionis  ejus  spe- 
cialiter  homines  liberaiitur  a  peccatis  (Rom.  3.  25);  —  qu.  62.  art.  6:  Per 
lidem  passionis  Christi  justificabantur  antiqui  patres,  sicut  et  nos.  —  Cf. 
Alex.  Hai.  IV.  qu.  1.   mbr.  5.   art.  i.  et  2. 

2)  S.  Th.  s.  th.  III.  qu.  70.  art.  2.  ad  1;  art.  3.  ad  2.  et  ad  3:  Uli 
autcm  patres,  qui  fuerunt  ante  legem,  familias  suas  instruxernnt  de  rebus 
divinis  per  modum  paternae  admonitionis.  Gen.  18.  19. 

3)  S.  Th.  III.  qu.  62.  art.  6.  ad  1.  —  qu.  70.  art.  2.  ad.  1.  —  Expos, 
in  Gal.  4.  lect.  7. 


Wirksamkeit  der  alttest.   Sacramente.  81 

dogmatische  Formeln,  durch  welche  der  Einzelne  seinen  Glauben 
an  das  Leiden  Christi  ganz  irrthumslos  ausdrücken  konnte,  i)  — 
Dieser  Glaube  musste  aber  auch  lebendig,  in  Liebe  thätig 
sein,  wie  Paulus  an  dem  Beispiele  Abrahams  und  der  übrigen 
Väter,  die  er  im  Hebräerbriefe  aufzählt,  nachweist.  2)  Daher  mussten 
sich  mit  ihm  auch  noch  andere  übernatürliche  Acte  verbinden, 
wie  Erkenntniss  und  Abscheu  der  begangenen  Sünden,  Furcht  vor 
der  göttlichen  Gerechtigkeit,  Hoffnung  auf  Verzeihung  um  der 
Verdienste  des  künftigen  Erlösers  willen,  Reue  und  Busse,  Liebe 
zu  Gott  und  die  Bereitwilligkeit,  alle  seine  Gebote  zu  erfüllen. 
Diesem  lebendigen  Glauben  schreibt  der  Apostel  die  Rechtfer- 
tigung im  A.  B.  zu.  —  3)  Die  Sündenvergebung  und  die  Rechtfertig- 
ungsgnade war  dem  Empfange  der  Sacramente  (wie  auch  dem 
Opferacte)  nicht  immer  annex,  d.  h.  sie  war  nicht  in  allen  Fällen 
an  den  subjectiven  Gebrauch  des  Sacr.  so  geknüpft,  dass  sie  nur 
bei  Gelegenheit  dieses  Empfanges  dem  Einzelnen  verliehen  worden 
wäre; 3)  denn  einerseits  waren  diese  Sacr.  keine  Kanäle  der  Gnaden, 
keine  untrüglichen  Mittel  ihrer  Mittheilung,  weil  sie  die  Gnaden 
weder  enthielten,  noch  auch  die  göttliche  Verheissung  hatten,  dass 
sie  Gott  jedesmal  bei  Gelegenheit  ihres  Empfanges  mittheilen 
wollte;^)  andererseits  erfolgte  die  Ausgiessung  der  heiligmachenden 


^)  Augustin.  1.  1.  cont.  duas  epist.  Pelag.  c.  1\  1.  3.  c.  4.  M.  tom. 
44.  pag.  555.  593.  —  S.  Th.  I.  II.  qu.  102.  art.  5.  ad  4. 

«)  Rom.  4,  2  ff.  —  Gal.  3,  6-,  5,  6.  -  Hebr.  11,  1  ff.  —  Jac.  2,  17. 
21.  22.  25. 

3)  Cf.  Bernli.  Schäfer,  die  religiösen  Alterthüraer  der  Bibel,  S.  107.  f.  — 
Thalhofer,  das  Opfer  des  alten  und  des  neuen  Bundes:  S.  123:  „Sicherlich 
hat  Gott  in  der  vorchristlichen  Zeit  auch  extra  sacrificium  auf  Grund  ein- 
facher Glaubens-  und  Reueacte  hin ,  die  sich  rein  innerlich  vollzogen,  die 
Rechtfertigungsgnade  mitgetheilt."  —  Oswald,  die  dogm.  Lehre  von  den 
hl.  Sacr.  S.  63 :  „Wenn  der  vorchristliche  Sünder  im  Bewusstsein  seiner 
Schuld  einen  lebhaften  Reueschmerz  über  seine  Vergehen  heranbrachte,  und 
diesen  mit  einer  lebendigen  Sehnsucht  und  einem  gläubigen  Vertrauen  auf 
den  künftigen  Erlöser  von  der  Sünde  verband,  so  ward  ihm,  ohne  äussere 
Vermittlung,  wenigstens  als  ein  exclusives  Erforderniss,  seine  Sünde  von 
Gott  erlassen." 

*)  Bei  dem  Heilmittel  gegen  die  Erbsünde  und  bei  der  Beschneidung 
der  Kinder  kann  diese  göttliche  Verheissung  aus  dem  allgemeinen  Heils- 
und Erlösungswillen  Gottes  gefolgert  werden,  nicht  aber  bei  den  übrigen 
Sacramenten. 

6 


82  Drittes  Hauptstück. 

Gnade  in  die  Seele  jedesmal  in  jenem  Augenblicke  sogleich,  in 
welchem  der  wahre  rechtfertigende  Glaube  in  der  Seele  vorhanden 
war;  diesen  Glauben  konnte  aber  der  Fromme  auch  ohne  den 
Empfang  der  Sacr.  und  vor  demselben  schon  haben,  während  er 
bei  dem  Sünder  durch  den  sacramentalen  Empfang  oft  nur  ganz 
schwach  angeregt  und  erst  lange  Zeit  nach  demselben  so  gekräf- 
tigt und  belebt  werden  konnte,  wie  er  für  die  Rechtfertigung 
nothwendig  war.  Daher  konnte  Gott  auch  ohne  diese  Sacr.  auf 
die  blossen  Acte  des  Glaubens,  der  Hoffnung,  Reue  und  Liebe 
hin  seine  Rechtfertigung  ertheilen,  wie  ja  auch  Abraham  schon 
vor  der  Beschneidung  gerechtfertigt  wurde,  und  David  Verzeihung 
seiner  Sünde  schon  erlangte,  noch  ehe  er  dieselbe  durch  das  ent- 
sprechende Sündopfer  bekannt  hatte ');  nur  musste  in  diesem  Falle 
der  Gerechtfertigte  den  Willen  haben,  das  Gesetz  Gottes  zu  er- 
füllen, also  auch,  wenn  für  seinen  Sündenzustand  etwa  ein  Opfer 
oder  eine  sacramentale  Reinigung  im  Gesetze  als  nothwendig  vor- 
geschrieben war,  den  Willen  haben,  dem  Gesetze  nachträglich 
Genüge  leisten  zu  wollen  (votum  sacramenti) ;  denn  für  bestimmte 
Zustände  waren  bestimmte  Opfer  oder  sacramentale  Handlungen 
strenge  Vorschrift  und  konnten  ohne  Sünde,  den  Fall  der  Unmög- 
lichkeit ausgenommen ,  nicht  unterlassen  werden ;  ausserdem  war 
es  seit  den  Zeiten  Abrahams  für  einen  jeden  Israeliten  Pflicht, 
gegenüber  den  vielen  Ungläubigen  seinen  Glauben  auch  äusserlich 
durch  sichtbare  Zeichen,  wie  die  Beschneidung,  das  alljährliche 
Pascha  etc.,  zu  bekennen,  und  dieser  Pflicht  konnte  sich  Keiner 
ohne  Sünde  entziehen.  —  4)  Gleichwohl  waren  aber  die  Sacr. 
für  die  übernatürliche  Rechtfertigung  nicht  ohne  alle  Bedeutung; 
denn,  sagt  der  hl.  Thomas 2),  sie  waren  äussere  Gnaden,  und 
darum  disponirten  sie  zum  rechtfertigenden  Glauben,  den  sie  an- 
regten, unterstützten  und  mit  lebendig  machen  halfen :  so  wirkten 
sie  in  Verbindung  mit  der  Gnade  und  der  menschlichen  Freiheit 
zu  jenen  übernatürlichen  Acten  mit,  welche  (Conc.  Trid.  sess.  6. 
cap.  6)  als  praeparatio  ad  justificationem  bezeichnet  werden. 
Desshalb  kann  man  sagen,  Gott  habe  sehr  häufig  gelegentlich 
ihres  Empfanges  die  Rechtfertigung  auf  Grund  der  durch  sie  ver- 


1)  Ps.  31,  5  (Hebr.  32):  —  IL  Sam.  12,  13. 

2}  S.  Th.  I.  II.  qu.  98.  art.  5.  et  Exposit.  in  Hebr.  7.  lect.  3. 


Wirksamkeit  der  alttest.  Sacramente.  83 

anlassten  Acte  des  rechtfertigenden  Glaubens  ertheilt.  —  Halten 
wir,  um  dieses  zu  erklären,  die  erste  und  zweite  Rechtfertigung 
der  Erwachsenen  auseinander: 

a)  Die  alttest.  Sacr.  wirkten  durch  ihre  symbolisch-typische 
Bedeutung  subjectiv-psychologisch  zur  Disponirung  auf  die  erste 
Rechtfertigung  mit.  Der  Mensch  hat  bezüghch  seiner  religiösen 
Gefühle  wegen  seiner  synthetischen  Natur  ein  doppeltes  Bedürf- 
niss:  1)  seine  religiösen  Acte  und  Gefühle  bedürfen  der  An- 
regung und  Erweckung,  sein  getrübtes  Erkennen  sinnlicher 
Zeichen,  um  das  Uebersinnliche  leichter  zu  erfassen;  ist  sodann 
der  Glaube  im  Innern  entstanden,  dann  muss  er  2),  soll  er  erstarken, 
nothwendig  in  äusseren  Handlungen  sich  ausprägen.  Beides 
leisteten  im  A.  B.  (neben  den  Opfern)  die  Sacr.  Ihre  Bestimmung 
war  es  ja,  die  Empfänger  beständig  zur  Erweckung  jener  Tugend- 
acte  anzuregen,  die  für  die  übernatürliche  Rechtfertigung  dispo- 
nirten ;  sie  sollten  den  Glauben  an  Gott  und  den  Erlöser  erwecken, 
die  Erkenntniss  der  Sünde  vermitteln,  das  Bewusstsein  der  eigenen 
Sündhaftigkeit,  sowie  das  Gefühl  der  Erlösungsbedürftigkeit  rege 
halten,  Gott  als  den  Heiligen  und  Gerechten  darstellen,  der  die 
Sünde  verabscheut  und  bestraft,  die  Hoffnung  und  Sehnsucht  nach 
Erlösung  wachrufen  und  zur  Reue  über  die  eigenen  Sünden,  sowie 
zur  Liebe  Gottes  kräftig  antreiben.  Hiezu  waren  sie  aber  auch 
im  hohen  Grade  geeignet.  Die  vielen  Verunreinigungen,  die  der 
Israelite  wegen  ihrer  Beziehung  zum  Tode  und  zur  Sünde  ver- 
meiden musste,  und  die  ihn  hinderten,  sich  dem  heiligsten  Bundes- 
gotte  zu  nähern  und  in  seiner  Gemeinde  zu  verweilen,  mussten 
ihm  bei  einiger  Reflexion  die  Heiligkeit  Gottes,  aber  auch  die 
Hässlichkeit  der  Sünde,  die  so  schreckliche  Folgen,  wie  den  Tod 
oder  den  Aussatz  nach  sich  zog,  klar  machen.  Dadurch  musste 
in  ihm  das  Bewusstsein  der  eigenen  Sündhaftigkeit  i),  zugleich  auch 

J)  S.  Th.  I.  II.  qu,  102.  art.  2:  Rationes  illae  sunt  literales,  sive 
pertineant  ....  ad  insinuandam  excellentiam  divinara,  vel  etiam  ad  de- 
signandam  dispositionem  mentis,  quae  tunc  requirebatur  in  colentibus 
Deum-  art.  5.  ad  4.  5',  qu.  98.  art.  6.  —  III.  qu.  62.  art.  6.  -  Wohl  konnten 
durch  ein  jedes  Sacr.  sämmtliche  zur  Rechtfertigung  erforderlichen 
Dispositionen  symbolisirt  und  in  dem  Herzen  des  Empfängers  angeregt 
werden;  aber  dessenungeachtet  lässt  es  sich  nicht  leugnen,  dass  jedes 
einzelne  mit  irgend  einem  Dispositionsacte  ganz  besondere  Verwandtschaft 
und  Aehnlichkeit  hatte. 

6* 


84  Drittes  Tlauptstück. 

ein  grosser  Abscheu  vor  der  Sünde  als  der  Ursache  dieses  Elendes 
entstehen ;  in  dem  Ausschhisse  aus  der  sichtbaren  Gemeinde  sah 
er  ein  Bild  des  ewigen  Ausschlusses  aus  der  Gemeinde  der  Soligen, 
und  in  Folge  dessen  fühlte  er  sich  kräftig  angetrieben,  seine 
Sünden  schmerzlich  zu  bereuen  und  nach  dem  Erlöser  von  dem 
Sündenelende  zu  verlangen.  Die  Beschneidung  und  die  Bespreng- 
ungen  mit  dem  Wasser  der  rothen  Kuh  konnten  nicht  verfehlen, 
im  Herzen  des  Empfängers  den  Glauben  an  Gott,  der  mit  ihm 
einen  Gnadenbund  schliessen  wollte,  und  an  Christus,  der  durch 
seinen  Kreuztod  die  übernatürliche  Vereinigung  mit  Gott  ermög- 
lichen sollte,  zu  erwecken;  denn  der  theokratische  Bund,  in  den 
die  Beschneidung  einweihte,  war  nur  Sinnbild  und  sichere  Bürg- 
schaft der  Gnadenordnung,  während  das  Opfer  der  rothen  Kuh 
nebst  der  Besprengung  mit  dem  Reinigungswasser  auf  den  wahren 
Erlöser  von  der  Sünde,  der  ausserhalb  des  Thores  bluten  sollte, 
und  auf  den  Gnadenstrom  der  christlichen  Sacr.  hinwies,  in  dem 
Christi  Verdienst  heiligend  und  reinigend  sich  über  die  Menschen 
ergiesst,  um  sie  von  aller  Sündenmakel  zu  reinigen  und  wieder 
in  die  Liebesgemeinschaft  mit  Gott  zu  versetzen.  Das  Vertrauen 
auf  die  göttliche  Barmherzigkeit  und  die  Hoffnung  auf  Verzeihung 
der  Sünden  wurden  durch  die  Reinigungen  von  den  levitischen 
Sünden  angeregt;  denn  die  Nachsicht,  die  Gott  seinem  Volke 
hinsichtlich  der  levitischen  Schuld  angedeihen  Hess,  verkündete 
seine  Barmherzigkeit  und  liess  erwarten,  dass  er  sich  bei  den 
moralischen  Sünden  ebenso  gnädig  erweisen  werde,  während  die 
Typik  der  Reinigungen  den  gläubigen  Blick  auf  Christus  hinlenkte, 
um  dessen  Verdienste  willen  Gott  dem  Sünder  gnädig  sein  wollte. 
Das  Paschamahl  und  das  Essen  der  Schaubrode  konnten  den  Em- 
pfänger bewegen,  von  der  Sünde  als  Beleidigung  Gottes  sich  mit  aller 
Energie  abzuwenden  und  in  heiliger  Liebe  sich  an  Gott  und  an 
Christus,  den  künftigen  Erretter  von  Sünden,  hinzugeben;  denn 
in  ihnen  erwies  sich  Gott  als  der  liebende  Vater,  der  sein  Volk 
zu  seinem  Tischgenossen  machte  und  mit  der  heiligen  Opferspeise 
nährte,  um  ihm  ein  schwaches  Abbild  jenes  himmlischen  Mahles 
zu  geben,  das  er  all  jenen  bereiten  will,  die  ihr  Gewand  weiss 
gewaschen  haben  im  Blute  des  Lammes.  —  Auf  der  anderen 
Seite  waren  aber  die  alttest.  Sacr.  auch  die  geeignetsten  Mittel, 
durch  welche  sich  die  inneren,    zur  Rechtfertigung   disponirenden 


Wirksamkeit  der  alttest.   Sacramente.  85 

Tugendacte  in  äusserer  Darstellung  ausprägen  und  so  inten- 
siver werden  konnten.  Die  inneren  Acte  der  Seele,  die  sich 
äusserlich  in  Handlungen  gleichsam  verkörpern,  machen  auf  Intel- 
lect  und  Willen  einen  weit  stärkeren  Eindruck  und  regen  das 
Gefühl  weit  mächtiger  an,  als  jene,  die  im  Innern  der  Seele  ver- 
schlossen bleiben.  Dasselbe  galt  auch  bei  den  alttest.  Sacr.;  da 
sie  Symbole  des  inneren  Cultes  und  genau  fixirte  dogmatische 
Formeln  waren,  so  fand  in  ihnen  nicht  bloss  der  Glaube  an  Gott 
und  Christus  seinen  adaequatesten  Ausdruck '),  sondern  auch  die 
Reue  mit  allen  übrigen  zur  Rechtfertigung  disponirenden  Tugenden. 
Diese  Manifestation  der  inneren  Acte  durch  die  sacramentalen 
Handlungen  musste  selbst  2)  wieder  verstärkend  auf  die  ersteren 
zurückwirken,  den  Glauben  und  die  Bussgesinnung  steigern,  so 
dass  der  Empfänger  auf  diese  Weise  leichter  und  sicherer  zur 
Rechtfertigung  gelangen  konnte.  Ausserdem  war  der  rechte  Ge- 
brauch der  Sacr.  zugleich  ein  äusseres  Bekenntniss  des  w.ahren 
Glaubens  und  eine  Uebung  des  Gehorsams  3)  und  der  Abtodtung, 
da  sie  nach  dem  von  Gott  vorgeschriebenen  Ritus  genau  voll- 
zogen werden  mussten ;  diese  Acte  waren  aber,  wenn  sie  in  gläu- 
biger Gesinnung  und  in  Verbindung  mit  der  actuellen  Gnade 
verrichtet  wurden,  selbst  de  congruo  verdienstlich  und  machten 
den  schwachen  Glauben  im  Herzen  lebendiger,  so  dass  er  sicherer 
zur  Rechtfertigung  führen  konnte. 

b)  Hatte  der  Mensch,  äusserlich  durch  die  Sacr.  zur  Dis- 
ponirnng  auf  die  Rechtfertigung  angeregt,  und  innerlich  durch  die 
Gnade  unterstützt,  die  heiligmachende  Gnade  erlangt^  so  war  der 
weitere  sacramentale  Gebrauch  dazu  dienlich,    dieselbe  in  ihm  zu 


')  S.  Tli.  s.  th.  III.  qu.  70.  art.  4:  Homo,  qui  accipiebat  circiiincisionem, 
profitebatiir  se  suscipeie  talcm  fidem,  Cf.  art.  1.  et  qu.  60.  art.  5.  ad  3.  — 
qu.  61.  art.  3.  et  4.  —  qu.  72.  art.  6.  —  I.  II.  qu.  102.  art.  3.  —  IV.  S. 
dist.  1.  qu.  1.  art.  5.  in  sol.  2.  quaest. 

2)  S.  Th.  s.  th.  I.  11.  qu.  99.  art.  3.  ad  3:  Ipsae  autem  similitu- 
dines  magis  movent  animam,  quando  non  solum  verbo  exprimuritur,  sed 
etiam  sensui  offeruntur. 

3)  S.  Th.  I.  II.  qu.  100.  art.  12:  De  hujusmodi  praeceptis  dicitur, 
quod  non  justificabant  nisi  ex  devotione  et  obedientia  lacientium.  —  qu.  103. 
art.  2.  ad  2.  —  Alex.  Hai.  IV.  qu.  2.  mbr.  5.  art.  3.  et  qu.  6.  mbr.  4.  art.  3. 


SC)  Drittes  Hauptstück. 

erhalten  und  zu  vermehren;  i)  denn  wenn  die  übrigen  Be- 
dingungen vorhanden  waren,  die  zur  Vermehrung  der  Gnade  noth- 
wendig  sind ,  so  bewirkten  sie  im  gerechtfertigten  Empfiinger  die 
zweite  Kechtfertigung.  Die  sacramentalen  Acte  waren  nemlich 
sittlich  gut,  Gott  wohlgefällig,  und  wenn  sie  im  Stande  der  Gnade, 
mit  übernatürlichem  Glauben  und  mit  der  göttlichen  Hilfe  ver- 
richtet wurden,  mussten  sie  ebenso,  wie  alle  anderen  guten  Werke, 
die  Gnade  vermehren;  jedoch  kam  die  Gnade  und  das  Verdienst- 
liche nicht  aus  dem  Gesetze ,  sondern  aus  der  Erlösung  durch 
Christus ;  daher  kann  auch  die  Vermehrung  der  Gnade  nicht  den 
alttest.  Sarr.  als  solchen  zugetheilt  werden,  weil  sie  nicht  inner- 
lich, sondern  nur  äusserlich,  belehrend  und  anregend,  dazu  bei- 
trugen. —  So  waren  die  mosaischen  Sacr.  in  ganz  eminenter 
Weise  geeignet,  den  Empfänger  für  die  Rechtfertigung  und  für 
die  Vermehrung  der  Gnade  zu  disponiren,  und  auf  diese  Weise 
wurde  die  levitische  Heiligung,  die  sie  aus  eigener  Kraft  be- 
wirkten, mittels  der  göttlichen  Gnade,  die  sich  accidentell  an  den 
sacramentalen  Empfang  anschloss,  und  durch  die  subjectiven  Heils- 
actc  des  Empfängers  auch  zur  übernatürlichen  Heiligung  gesteigert. 

b)    Art  und  AVcise   ihrer  W^irksamkeit. 

Es  ist  nach  klaren  Andeutungen  der  hl.  Schrift  sicher,  dass 
die  alttest.  Sacr.  ihren  eigenthümlichen  Effect,  die  levitische 
Reinheit  (sei  es  justitia  levitica  prima  oder  secunda)  ex  opere 
operato  hervorbrachten,  d.  h.  aus  sich  und  durch  sich  selbst, 
unabhängig  von  der  moralischen  Beschaffenheit  des  Spenders  und 
des  Empfängers;  war  der  sacraraentale  Ritus  vorschriftsmässig  ge- 
setzt, so  erfolgte  dessen  Effect,  die  levitische  Reinheit^  ganz  sicher 
und  unfehlbar.  —  Diess  folgt  1)  aus  Hebr.  9,  13;  denn  hier 
schreibt  Paulus  dem  rituell  gebrauchten  Blute  und  dem  sacra- 
mental  gesprengten  Reinigungswasser  ohne  weitere  Einschränkung 
die  emundatio  carnis  zu;  diess  konnte  er  aber  nur,  wenn  auf  die 
Setzung   des   sacramentalen  Actes   hin   unfehlbar   die  sacramentale 


»)  S.  Th.  I.  II.  qii.  101.  art.  3:  Ex  parte  eorum,  qui  erant  proni  ad 
bonniu,  etiam  necessaria  fuit  raultiplicatio  caerenaonialium  praeceptorum, 
quia  per  hoc  diversirnode  mens  eorum  referebatur  in  Deum,  et  magis  as- 
sidue:  —  qu.  98.  art.  6. 


Wirksamkeit  der  alttest.  Sacramente.  87 

Wirkung  erfolgte.  ^)  Daselbst  vergleicht  er  die  alttest.  Opfer  und 
Sacr.  mit  dem  Kreuzopfer  Christi  nach  dem  Gesichtspunkte  ihrer 
Wirksamkeit;  er  will  nachweisen,  dass  Christi  Opfer  in  ganz  un- 
fehlbarer Weise  aus  eigener  Kraft  eine  wahre ,  übernatürliche 
Reinigung  bewirkt  habe,  und  zu  diesem  Zwecke  argumentiit  er 
a  minori  ad  majus :  Wenn  schon  die  alttest.  Opfer  und  Sacr.  als 
Typen  die  Reinheit  des  Fleisches  bewirken  konnten ^  dann  muss 
Christi  Blut  als  Antityp  um  so  mehr  und  einen  um  so  höheren 
Effect  hervorbringen.  Soll  die  Argumentation  zwingend  sein,  dann 
muss  er  voraussetzen,  dass  die  alttest.  Opfer  und  Sacr.  aus  eigener 
Kraft  und  unabhängig  von  jeder  subjectiven  Disposition  des  Spen- 
ders oder  Empfängers  wirkten.  —  2)  Dasselbe  setzt  er  auch 
Hebr.  9,  22  voraus,  wo  er  dem  vergossenen  und  gesprengten 
Opferblute  unmittelbar  eine  reinigende  Kraft  zuschreibt.  Die  da- 
selbst ausgesprochene  Reinigung  und  remissio  peccatorum  (levit.) 
kann  von  keiner  subjectiven  Disposition  abhängig  gedacht  werden, 
weil  dieses  Blut  sogar  leblose  Gegenstände  (Zelt  und  Gefässe) 
reinigte  und  heiligte ;  daher  musste  die  reinigende  Kraft  im  Blute 
und  in  dessen  Ritus  selbst  liegen.  Das  Nemliche  muss  aber  con- 
sequenter  Weise  auch  vom  Reinigungswasser  und  den  übrigen 
Sacr.  angenommen  werden;  denn  nur  so  ist  es  klar,  warum  im 
Gesetze  auf  den  Vollzug  des  treffenden  sacramentalen  Ritus  immer 
die  Worte  folgen,  mit  denen  auch   bei  den  Opfern  die  Wirksam- 


')  Cf.  S.  Th.  I.  II.  qu.  103.  art.  2:  Ab  hac  immunditia  caeremoniae 
V.  L.  habebaiit  virtutem  emuiidandi;  quia  eraiit  quaedam  reraedia  adhibita 
ex  ordinatione  legis  ad  tollendas  praedictas  immuiiditias  ex  statuto  legis 
inductas.  —  Spricht  Thomas  diese  Wirkungsweise  ex  opere  operato  auch 
nicht  mit  Worten  aus,  so  doch  der  Sache  nach,  wie  1.  c.  art.  2.  ad  3,  wo 
er  nach  dem  Vorgange  des  hl.  Augustin  den  Reinigungen  sogar  die  Macht 
zuschreibt,  den  Menschen  in  wunderbarer  Weise  vom  Aussatze  zu  heilen, 
wenn  er  vor  der  Reinigung  noch  nicht  vollständig  davon  genesen  war,  und 
der  Priester  ihn  doch  für  rein  erklärt  hatte.  Cf.  expos.  in  Hebr.  cap.  9, 
lect.  3.:  Si  sanguis  animalium  faciebat  quod  minus  est,  sanguis  Christi 
poterit  facere  quod  majus  est. ...  de  ipsis  cineribus  ponebatur  in  aqua, 
qua  immundus  aspergebatur,  et  ita  mundabatur,  nee  aliter  poterat 
mundari-,  IV.  S.  dist.  1.  qu.  1.  art.  5.  qu.  2.  3.  sagt  er,  dass  diese  Sacr.  eine 
unvollkommene  Reinheit  bewirkten*,  denn  als  Sacr.  mussten  sie  aus  sich 
die  Empfänger  zum  göttlichen  Culte  befähigen.  Damit  legt  er  ihnen  die 
Kraft  bei,  aus  sich  ex  opere  operato  die  legalen  Unreinheiten  hinwegzu- 
nehmen. 


88  Drittes  Hauptstück. 

keit  ex  opcre  operato  bezeichnet  wird,  nemlich:  „er  wird  gerei- 
nigt", oder  „die  Sünde  wird  ihm  erlassen".  Solche  Stellen  sind 
nur  klar,  wenn  zwischen  dem  Kitus  und  dem  Effecte  desselben 
ein  nothwcndiger,  unfehlbarer  Connex  besteht.  Wegen  dieser 
Wirkungsweise  gebraucht  die  hl.  Schrift  bei  den  alttest.  Sacr.  oft 
dieselbe  Redeweise,  wie  bei  den  neutest. ;  z.  B.  Joh.  3,  5  coli. 
Gen.  17,  11  ;  Jac.  5,  14  coli.  Lev.  5,  6;  12,  8  (nach  der  Vulg.)  — 
3)  Der  Apostel  legt  Hebr.  9,  9.  13  den  Sacr.  des  A.  B.  nach 
Modus  und  Object  dieselbe  Wirksamkeit  bei,  wie  den  Opfern; 
letztere  haben  wirklich  legale  Sühne,  und  zwar  durch  ihre  eigene 
Kraft  zu  Stande  gebracht,  in  negativer  Hinsicht  Tilgung  der  levi- 
tischen  Sünde,  in  positiver  das  Wohlgefallen  des  theokratischen 
Königs  und  die  Versetzung  in  das  rechte  theokratische  Verhältniss; 
wie  desshalb  die  Opfer,  so  mussten  auch  die  Sacr.  ihren  Effect 
ex  opere  operato  hervorgebracht  haben.  —  4)  Bei  ihrer  Wirksam- 
keit kam  es  weder  auf  die  subjcctive  Disposition  des  Empfängers, 
noch  auf  die  Würdigkeit  des  Ausspenders  an;  denn  der  sacra- 
mentale  Ritus  als  solcher  musste  den  Effect  unmittelbar  annex 
haben,  da  kein  Sacr.,  das  einmal  rituell  gültig  gespendet  war, 
wegen  Indisposition  des  Empfängers  oder  Spenders  mehr  wieder- 
holt werden  durfte.  War  der  Ritus  der  Beschneidung  einmal 
richtig  vollzogen  1),  dann  blieb  der  Empfänger  beschnitten,  mochte 
sie  auch  von  einem  glaubenslosen  Spender  ertheilt  worden  sein ; 
selbst  ein  beschnittener  Samaritan,  sagt  August  in  2),  durfte  nicht 
wieder   beschnitten   werden,   wenn   er  in   die  jüdische   Theokratie 

aufgenommen  werden  wollte;  darum  musste  sie  ihren  Effect  aus 
eigener  Kraft  (ex  opere  operato)  hervorgebracht  haben. 

')  Suarez,  tom.  6.  üb.  10.  c.  5.  n.  6;  tom.  20.  disp.  10.  sect.  1.  n.  16.  — 
Cf.  Alex.  Hai.  IV.  qu.  6.  rabr.  4.  art.  2.  —  Wirc.  t.  5.  p.  39.  f.:  Hinc  ex 
opere  operato  sanctitatem  equidem  legalem  causabant;  —  et  50.:  Tantum 
saiictitatera  externam  et  legalem  producebant  ex  opere  operato.  —  Cf. 
Thalliofer,  das  Opfer  des  A.  und  N.  B.,  S.  108.:  ,,Eine  derartige  Sühne 
konnten  die  Opfer  zweifelsohne  ex  opere  operato  bewirken.'*  —  Oswald, 
1.  c.  S.  68:  „Diese  Sacr.  des  A.  B.  waren,  sofern  sie  jener  mosaisch  levi- 
tischen  Gesetzesordnung  angehören ,  allerdings  wahre  Sacr.,  d.  h.  kurz  ge- 
sagt, sie  wirkten  vollkommen  ex  opere  operato".  —  Cf.  Schäfer,  die  relig. 
Aiterth.  S.  108.  —  Poelzl,  Comment.  zum  .Joh.-Ev.  S.  107. 

8)  August,  epist.  23.  M.  t.  33.  p.  96.  —  cont.  lit.  Petil.  1.  2.  c.  72. 
t.  43.  p.  309:  cont.  Cresc.  1.  1.  c.  31.^.  464. 


Viertes  Hauptstück. 

Ursachen  der  alttestamentlichen  Sacramente. 

Diese  Sacramente  waren  keine  natürlichen  Zeichen,  die 
schon  ihrer  Natur  nach  den  Glauben  oder  die  Gnade  ausdrückten ; 
auch  keine  von  Menschen  willkürlich  gewählte  Symbole,  sondern 
fest  bestimmte,  unveränderliche,  die  von  Gott  zur  Bezeichnung 
des  inneren  Cultes  und  der  messianischen  Zukunft,  sowie  zur  Ver- 
leihung einer  gewissen  Heiligkeit  an  seine  Verehrer  bleibend  an- 
geordnet waren.  Nach  dieser  Anordnung  sollten  sie  jedesmal  von 
bestimmten  Ausspendern  an  die  geeigneten  Empfänger  gespendet 
werden;  desshalb  kommen  hier  drei  Ursachen  derselben  in  Be- 
tracht: 1)  ihr  Urheber,  der  ihnen  die  Kraft,  zu  bezeichnen  und 
zu  heiligen,  verlieh,  sie  einsetzte;  2)  ihr  Spender,  der  sie  nach 
dem  angeordneten  Ritus  den  Menschen  applicirte;  3)  die  Em- 
pfänger, an  dene»  sie  vollzogen  wurden. 

1)    Urheber   (Einsetzung)  der  alttest.  Sacr. 

Ueber  ihre  Einsetzung  melden  die  hl.  Urkunden,  dass  Gott 
selbst  sie  im  A.  B.  angeordnet  und  mit  sacramentaler  Kraft,  sowie 
mit  symbolisch- typischer  Bedeutung  versehen  habe.  Denn  wenn 
der  ganze  A.  B.  von  Gott  eingesetzt  wurde,  damit  er  Christus 
präfigurirte '),  dann  muss  dasselbe  auch  von  seinen  bedeutendsten 
Bestandtheilen,  den  Opfern  und  Sacr.  gelten.  Von  der  Beschnei- 
dung ist  diese  göttliche  Einsetzung  klar  berichtet;  Gen.   17,  9 — 15 


»)  Exod.  20,  2:  ps.  18,  8;  Matth.  15,  3  f;  Hebr.  9,  20-,  I.  Cor.  10,  6. 
11-,  Gal.  4,  24;  Rom.  4,  11;  S.  Th.  s.  th.  III.  qu.  64.  art.  4.  ad  3.  —  1.  II. 
qu.  98.  art.  2.  —  Ihre  göttliche  Einsetzung  leugneten  Simon  Magus,  Va- 
lentin, Marcion,  Basilides,  die  Manichäer  und  ein  gewisser  Ptolemäus,  den 
Epiphanias  (haer.  33.  M.  ser.  gr.  tom.  41.  p.  555)  erwiihnt;  weil  sie  nur 
fleischliche  Reinheit  bewirkten,  lehrtA  diese  Häretiker,  sie  seien  vom  bösen 
Principe  eingesetzt. 


90  Viertes  Hauptstück. 

gibt  Gott  dem  Abraham  den  Befehl,  dass  er  sich  und  alle  seine 
miinnliehcn  Hausbewohner  beschneide.  Dieser  Ritus  sollte  ein 
Zeichen  des  Bundes  sein,  den  Gott  mit  ihm  und  seinen  Nach- 
kommen geschlossen  hatte,  und  jeder,  der  dieses  Zeichen  empfing, 
wurde  in  denselben  aufgenommen.  Da  die  Spitze  des  ganzen 
Bundes  Christus  und  das  Heil  aller  Völker  war,  so  hat  Gott  die 
Beschneidung  auch  als  Siegel  der  Gerechtigkeit  und  als  Typus 
von  Christus  eingesetzt.  Aber  auch  von  den  übrigen  Sacr.  ist 
die  göttliche  Einsetzung  klar  ausgesprochen:  vom  Faschalamme, 
das  zur  Erinnerung  an  die  Befreiung  aus  Aegypten  ewig  gefeiert 
werden  musste,  Exod.  12,  1.  f.;  Lev.  23,  5;  von  der  Priesterweihe 
Lev.  8,  1  f][';  allen  übrigen  sind  die  Worte  vorausgesetzt:  Dixit 
Dominus  ad  Moysen :  loquere  ad  filios  Israel ;  damit  werden  diese 
Riten  auf  göttliche  Anordnung  zurückgeführt;  denn  Gott  wollte 
dieses  Volk  in  ganz  besonderer  Weise  an  sich  binden  und  vor 
dem  Götzendienste  bewahren;  darum  hat  er  ihm  persönlich  den 
Cult  bestimmt,  in  w^elchem  es  ihm  dienen  sollte.  Durch  die  gött- 
liche Einsetzung  erhielten  seine  Sacr.  nicht  bloss  grösseres  An- 
sehen bei  den  Menschen,  sondern  zugleich  auch  eine  einheitliche 
Gestalt  für  die  ganze  jüdische  Nation;  würde  ihre  Feststellung  dem 
freien  Belieben  der  einzelnen  Familien  überlassen  worden  sein, 
dann  wäre  ein  einheitlicher  Cult  und  eine  einheitliche  Kirche  un- 
möglich geworden,  oder  hätte  wenigstens  weht  lange  bestehen 
können.  —  Gegen  die  göttliche  Einsetzung  können  die  Stellen») 
nicht   geltend   gemacht   werden,   in   denen   die   Engel  oder  Moses 


1)  Gal.  3,  19:  ^'-ataysl;  5'."  ayy£AO)v,  £v  yv.y.  jisaiTO-r.  Act.  7,  :^H.  53; 
Hebr.  2,  2.  Das  ö'.aTaysig  bedeutet  Gal.  X  19  iiiclit.  Etwas  als  verptlichtend 
iestsetzen,  ein  Gesetz  erlassen,  sondern  ein  erlassenes  Gesetz  amtlich  pro- 
mulgiren,  zur  Keimtniss  bringen,  j,  CC.  Wilke,  clav.  N.  T.  I.  pag.  228.; 
Reitlimayr  in  li.  1.  —  Die  Tlieilnahnie  der  Engel  an  der  Gesetzgebung  ist 
Deut.  32,  2;  ps.  68,  18  angedeutet.  Zur  Zeit  Christi  war  dieser  Glaube 
allgemein  im  Volke  verbreitet,  wie  Stephanus  bezeugt.  Durch  XaXy^O«'? 
(Hebr.  2,  2)  wird  diese  mitwirkende  Thätigkeit  näher  als  Promulgirung 
und  OfTenbarung  des  göttlichen  Willens  bestimmt;  desshalb  sagt  Gregor 
(praefat.  Moral,  c.  1.  M.  t.  75.  p.  517):  Angelus  fuit,  qui  exterius  loquendo 
serviebat:  und  Suarez,  t.  6.  üb.  9.  cap.  2.  n.  9:  Persona  ministerialiter  lo- 
quens  et  immediate  elTiciens  verba  sermonis  fuit  angelus:  persona  autem 
iramediate  repraesentata,  et  cujus  nomine  minister  loquebatur.  fuit  Deus.  — 
cf.  tom.  20.  disp.  12.  sect.  1.  n.  8. 


Ursachen  der  alttest.  Sacramente.  91 

als  Mittler  und  Yerkünder  des  Gesetzes  genannt  werden;  denn 
daselbst  wird  ihnen  nur  eine  ministerielle  Thcätigkeit  an  der  Ge- 
setzgebung zuerkannt;  Gott  war  es,  der  auf  Sinai  seinen  Willen 
als  Gesetz  offenbarte  und  Scimmtliche  Cultcinrichtungen  anordnete; 
seinen  Willen  theilte  er  den  Engeln  mit  und  diese  sprachen  ihn 
an  Moses  aus,  der  ihn  dem  Yolke  vermittelte,  weil  Gott  im  A.  B. 
sich  nicht  unmittelbar  den  Menschen  offenbaren  wollte.  Die  Pro- 
mulgation und  Vermittlung  des  Gesetzes  an  Moses  war  also  Werk 
der  Engel,  während  Gott  selbst  es  als  verpflichtende  Norm  erliess. 
Daher  müssen  auch  die  mosaischen  Sacramente  unmittelbar  von  Gott 
eingesetzt  sein,  weil  ein  Anderer  als  Gott  sie  nicht  hätte  ein- 
setzen können;  denn  dieselben  sollten  Typen  der  neutest.  Heils- 
güter sein,  weil  sie  das  messianische  Heil  abschatten  und  dadurch 
den  Glauben  an  Christus  bei  den  Juden  wecken  und  erhalten 
sollten.  Aber  Typen  im  A.  T.  konnte  nur  Gott  allein  einsetzen; 
dazu  war  nemlich  eine  alle  Zeit  und  alle  Geheimnisse  des  freien, 
göttlichen  Heilsplanes  umfassende  Erkenntniss  nothwendig,  wie  sie 
nur  Gott  selbst  hat.  Hätte  Moses  aus  eigener  Macht  typische 
Sacr.  einsetzen  wollen,  dann  hätte  er  auch  wissen  müssen,  wie 
Gott  die  messianische  Zukunft  gestalten,  welche  Gnaden  und  wie 
er  dieselben  den  Menschen  im  'N.  B.  zuwenden  wollte.  Diese  Sacr. 
sollten  Prophetieen  der  künftigen  sacramen taten  Gnaden  sein, 
welche  das  sichere  Eintreffen  derselben  im  Voraus  verkündeten; 
aber  nur  Gott  allein  kann  seine  Gnade  sicher  versprechen  und 
durch  Zeichen  voraus  verkünden,  Aveil  er  allein  Urheber  der  Gnade 
ist.  —  Der  hl.  Thomas')  gibt  noch  den  Grund  an:  Die  alttest. 
Sacr.  sollten  mittels  sinnlicher  Zeichen  die  messianischen  Gnaden 
bezeichnen;  aber  die  Auswahl  der  Zeichen  steht  nur  jenem  zu, 
der  etwas  Geistiges  bezeichnen  will,  weil  nur  er  allein  wissen 
kann,  welche  sinnlichen  Dinge  mit  dem  von  ihm  zu  bezeichnenden 
Geistigen  Aehnlichkeit  und  Proportion  haben.  Nun  kennt  nur 
Gott  allein  seine  zukünftigen  Heilsgüter,  und  weiss  auch  nur  er 
allein,  welche  sinnlichen  Dinge  mit  ihnen  Aehnlichkeit  und  Pro- 
portion haben  und  welche  nicht.  Daher  muss  bei  diesen  Sacr. 
dasselbe  YerhäUniss  stattfinden,  wie  bei  jenen  Stellen  der  heiligen 
Schrift,   deren  geheimnissvoller  Sinn   nur  durch  bestimmte  Bilder 

1)  S.   th.   IIL   qu.  60.   art.  5.    ad  1.;  qu.  64.  art.  2.  ad.  2.  —  Suarez, 
t.  6.  1.  9.  c.  2.  n.  3. 


92  Viertes  Ilauptstück. 

und  Worte  bezeichnet  werden  kann;  wie  Gott  bei  diesen  dem 
hl.  Schriftsteller  sowohl  die  Wahrheit,  als  auch  das  Wort  und 
Bild,  womit  sie  bezeichnet  werden  soll,  mittheilen  muss,  so  ist  es 
auch  mit  den  alttest.  Sacr.  als  Zeichen  der  Gnade. ')  Die  Sacr. 
im  Allgemeinen  dienen  zur  Heiligung  der  Menschen;  aber  die 
Heiligung  für  einen  bestimmten  Cult  kann  nicht  der  Mensch,  son- 
dern nur  Gott  bestimmen  und  vorleihen.  Xicmand  aber  kann  das 
festsetzen,  was  der  Gewalt  eines  Anderen  untersteht;  daher  kann 
nur  Gott  bestimmen,  durch  welche  himmlischen  Dinge  der  Mensch 
die  für  den  göttlich  eingesetzten  Cult  erforderliche  Heiligkeit  er- 
langen kann.'-) 

')  S.  th.  III.  qii.  60.  art.  5.  —  Für  die  Zeit  ihrer  göttlichen  Ein- 
setzung gibt  Alex,  von  Hai.  (IV.  qu.  6.  mbr.  2.  art.  3.  §.  1)  folgenden 
Grund  an:  Die  Beschneidung  wurde  eingesetzt,  als  Abraham  (Heb.  11.  9) 
noch  als  Fremdling  in  Zelten  im  Lande  Kanaan  weilte,  und  gleichsam  auf 
der  Heise  nach  dem  verheissenen  Vaterlande  begriffen  war:  die  übrigen 
Sacr.  wurden  ebenfalls  auf  der  Reise  durch  die  Wüste  eingesetzt  (auch 
das  Pascha,  das  reisefertig  verzehrt  werden  sollte),  weil  die  Sacr.  nur  für 
den  Status  viatoriim  bestimmt  sind;  darum  wurde  keines  mehr  eingesetzt, 
als  Israel  im  Besitze  Kanaans  war,  weil  die  Menschen  nach  Besitznahme 
des  antityp.  Kanaan  keine  Sacr.  mehr  nöthig  haben. 

2)  Aus  der  unmittelbaren,  göttlichen  Einsetzung  der  alttest.  Sacr. 
kann  kein  Vorzug  derselben  v(»r  den  neutest.  gefolgert  werden*,  denn  sind 
letztere  auch  von  Christus  seiner  menschlichen  Natur  nach  eingesetzt,  so 
geschah  diess  doch  nur  in  vollster  Unterordnung  unter  seinen  göttlichen 
Willen,  der  die  erste  und  vorzüglichste  UrsSPthe  ihrer  Einsetzung  war. 
Dagegen  sind  die  alttest.  nur  durch  einen  Menschen  dem  Volke  Gottes  pro- 
mulgirt  und  vermittelt  worden,  die  netitcst.  aber  durch  den  Gottmenschen 
selbst-,  Moses  war  nur  Diener,  der  den  Willen  Gottes  verkündete-,  bezüglich 
der  Einsetzung  der  vSacr.  hatte  er  keine  Gewalt-,  Christus  hingegen  hat 
wegen  seiner  gottmenschlichen  Würde  und  Verdienste  die  potestas  excel- 
lentiae  und  desshalb  wirkt  er  auch  seiner  menschlichen  Natur  nach  bei  der 
Einsetzung  der  besseren  Sacr.  in  Unterordnung  unter  den  gottlichen  Willen 
mit.  Wie  aber  Paulus  aus  den  beiderseitigen  Verschiedenheiten  zwischen 
Moses  und  Christus  (Hebr.  3,  2—6)  die  Erhabenheit  des  N.  B.  über  den 
A.  B.  folgern  konnte,  so  muss  daraus  auch  der  Vorzug  der  christlichen 
Sacr.  vor  den  alttest.  gefolgert  werden:  die  hohe  Würde  und  Macht  der 
menschlichen  Natur  Christi  vermindert  die  Vollkommenheit  der  neutest. 
Sacr.  ebensowenig,  als  das  Wesen  ihrer  Gnade  dadurch  gemindert  wird, 
dass  sie  durch  äussere  Zeichen  den  Menschen  vermittelt  wird.  —  cf.  S. 
Th.  8.  th.  III.  qu.  04.  art.  3.  —  Suarez,  t.  20.  disp.  12.  sect.  1.  —  Ueber 
die  Frage,  ob  die  alttest.  Sacr.  auch  von  Menschen  hätten  eingesetzt  werden 
können,  cf.  Suarez,  1.  c.  sect.  2.  —  Bonav.  IV.  S.  dist.  5.  art.  3.  qu.  1. 


Ursachen  der  alttest.  Sacramente.  93 

2)  Der  Ausspender   der  alttest.  Sacramente. 

Von  den  neutest.  gilt  der  Satz:  tribus  perficiuntur:  rebus, 
verbis  et 'persona  ministri  conferentis  S.  cum  intentione  faciendi, 
quod  facit  Ecclesia ;  fehlt  der  rechtmässige  Ausspender ,  so  kann 
kein  Sacr.  zu  Stande  kommen.  Auch  bei  den  alttest.  hing  die 
Gültigkeit  einiger  Massen  von  der  rechtmässigen  Ausspendung  ab ; 
denn  sie  sollten  sichtbare  Cultacte  und  typische  Zeichen  künftiger 
Gnaden  sein;  aber  nicht  jede  Handlung,  die  ausser  lieh  und  ma- 
teriell einer  sacramentalen  gleichkommt,  ist  desshalb  auch  schon 
ein  religiöser  Cultact  oder  ein  typisches  Zeichen  der  Gnade ;  dazu 
ist  nothwendig,  dass  sie  vom  rechtmässigen  Spender  in  der  rechten 
Weise  vollzogen  werde. 

Für  den  rechtmässigen  Spender  wurde  aber  folgendes  erfordert : 
1)  Er  musste  ein  Mensch  sein;  denn  die  Empfänger  der  Sacr. 
waren  ebenfalls  Menschen,  welche  durch  die  Sacr.  entweder  in 
die  sichtbare  Theokratie  aufgenommen  oder  in  dem  Vollgenusse 
aller  ihrer  Rechte  erhalten  werden  sollten ;  die  Synagoge  hatte 
aber  Menschen  zu  ihren  Dienern,  und  nur  diese  sollten  die  Auf- 
nahme in  sie  und  die  Zuwendung  ihrer  Rechte  an  die  Menschen 
besorgen.  ^)  Die  Spender  der  alttest.  Sacr.  sollten  ferner  Yorbilder 
Christi  sein,  der  als  Hohepriester  durch  seine  besseren  Sacr.  der 
Spender  aller  Gnaden  ist;  Priester  aber  ist  Christus  seiner  mensch- 
lichen Natur  nach,  und  darum  ziemte  es  sich,  dass  er  nur  durch 
menschliche  Spender  im  A.  B.  vorgebildet  wurde.  —  2)  Er  musste 
als  freies,  vernünftiges  Wesen  die  sacramentale  Handlung  voll- 
ziehen, d.  h.  mit  Absicht,  Ueberlegung  und  Aufmerksam- 
keit als  Diener  Gottes  und  der  Theokratie;  denn  als  solcher 
musste  er  den  Auftrag  seines  Mandanten  erkennen  und  frei  voll- 
ziehen wollen ;  dazu  genügte  aber  ein  blosser  actus  hominis  nicht, 
es  musste  ein  actus  humanus  sein;  er  sollte  Cultacte  setzen,  die 
im  Gesetze  genau  vorgeschrieben  waren,  wie  beschneiden,  mit 
Reinigungswasser  besprengen,  reinigen,  und  dazu  war  Urtheil, 
Absicht,  Wille,  Bewusstsein  und  Aufmerksamkeit  nothwendig.2)  — 


»)  S.  Th.  III.  qu.  64.  art.  7.  et  5.    Alex,  de  Hai.  IV.  qu.  16.  mbr.  4, 
Suarez,  t.  20.  disp.  13.  sect.  1. 

^)  Darum  werden  diese  sacramentalen  Handlungen  im  Gesetze  immer 
in  einer  Form  ausgedrückt,  welche  Handlungen  anzeigt,  die  mit  Ueberlegung 


94  Viertes  Ilauptstück. 

:\)  Er  musstc  auch  die  Intention  haben,  die  Culthandhing  als 
religiöse,  von  Gott  angeordnete,  im  Sinne  der  theokrati sehen 
Kirche  zu  vollziehen.  Denn  a)  die  äusseren  Acte  k^innen  an 
sich  Verschiedenes  bezeichnen ;  die  ileinigung  z.  B.  konnte  an 
sich  einen  profanen,  einen  götzendienerischen,  oder  auch  einen 
religiösen  Zweck  haben ;  um  etwas  Bestimmtes  zu  bezeichnen, 
musste  sie  durch  die  Intention  des  Spenders  zu  diesem  Einen 
determinirt  werden^);  so  machte  also  die  Intention  den  an  sich 
indifferenten  Act  zu  einem  sacramentalen  Ritus  der  Synagoge. 
jj)  Nach  dem  Zeugnisse  vieler  Vater  und  Geschichtschreiber  fanden 
sich  bei  vielen  heidnischen  Völkern  zahlreiche  religiöse  Riten,  die 
denen  der  Juden  materiell  ganz  gleich  waren.'-)  Wäre  zur  Voll- 
ziehung des  sacr.  Ritus  der  Synagoge  die  Intention  des  Spenders 
nicht  nothwendig  gewesen,  dann  müsste  man  annehmen,  alle  Em- 
pfänger jener  heidnischen  Riten,  die  den  jüdischen  gleich  waren, 
seien  der  wahren  Kirche  und  der  Theokratie  des  A.  B.  einverleibt 
worden,  was  absurd  wäre.  Es  konnten  wohl  heidnische  Kinder 
und  Erwachsene  durch  die  Beschneidung  in  die  jüdische  Religion 3) 


und  Aufmerksamkeit  zu  vollziehen  sind;  z.  B.  Lev.  14,  4:  cum  invenerit 
sacerdos,  lepram  esse  raundatam;  v.  7:  asperget  illiim  septies:  12,  7; 
13,  6-,  14,  11  f. 

*)  S.  Th.  s.  th.  qu.  64  art.  8:  Oportet,  quod  determinetur  ad  unum, 
i.  e.  ad  sacramentalem  effectum  per  intentionem  ministri. 

2)  So  die  Beschneidung  bei  der  ägyptischen  Priesterkaste,  bei  den 
Aethiopiern,  Arabern,  Phöniciern  etc.,  wie  Epiphan.  haer.  30.  M.  ser.  gr. 
t.  41.  p.  451.470.  —  Ambros.  epist.  72  (al.  77)  M.  t.  16.  p.  1545.  —  Origen. 
Comm.  in  Rom.  1.  2.  M.  s.  gr.  t.  14.  p.  911  f.;  —  Cont.  Cels.  1.  5.  n.  47. 
tom.  11.  p.  1154  f.  bezeugen.  Cf.  Winer  R.  W.  I.  p.  158.  1.  —  Keil,  Arch. 
p.  332.  —  Ebenso  kamen  auch  die  gleichen  Waschungen.  Opfermahlzeiten 
etc.  bei  den  Indern,  Griechen,  Römern,  Aegyptiern,  bei  einigen  afrikani- 
schen und  amerikanischen  Völkern  vor.  Cf.  Baehr,  Symb.  d.  mos.  Cult. 
IL  p.  465.  471. 

'')  Ueber  diese  Proselyten  der  Gerechtigkeit  Cf.  Winer.  R.  W.  II. 
pag.  285.  —  Wäre  diese  Intention  zur  Sacramentsspendung  nicht  nothwendig 
gewesen,  dann  wäre  bei  den  Juden  jedes  gewöhnliche  Bad  und  jede  pro- 
fane Waschung  ein  Sacr.  gewesen;  die  sacramentalen  Handlungen  sollten 
aber  heilige  sein  und  von  den  profanen,  die  ihnen  gleich  waren,  sich  we- 
sentlich unterscheiden.  Diess  war  nur  dadurch  möglich,  dass  der  Spender 
bei  denselben  die  Absicht  hatte,  das  zu  thun,  was  Gott  angeordnet,  und  die 
Synagoge  mit  dem  Ritus  intendirt  hatte. 


Ursachen  der  alttest,  Sacramente.  95 

aufgenommen  werden,   aber  sie  mussten  vom  Spender  in  der  Ab- 
sicht,  sie  der  wahren  Religion  Gottes  durch  das  von  Gott  einge- 
setzte Sacr.  zu  weihen,  beschnitten  werden.     Dafür,  dass  dieselbe 
Caeremonie  bei  den  Juden  der  wahren  Religion  einverleibte,   bei 
den  Heiden  aber  nicht,  kann  kein  anderer  Unterschied  angegeben 
werden,   als  die   verschiedene   Intention   der  jüdischen   und   heid- 
nischen Spender,    y)  Diese  Sacr.  sollten  nach  göttlicher  Einsetzung 
typisch   auf  Christus   hinweisen,   und  sie  durften  in  der  Synagoge 
nur  mit   dieser   typischen  Bezeichnung  gebraucht    werden ;   daher 
musste   die  Synagoge  immer  die   Tntention  haben,   sie   als  Typen 
zu  vollziehen;  diese  Intention  aber  drückte  sie  durch  ihre  Minister 
aus,  die  in  ihrem  Namen  und  Auftrage  handelten.     S)  Sie  waren 
heilige    Caeremonien   und    darum    forderte    es    die    Ehrfurcht    vor 
ihnen,  dass  sie  nicht  zufällig  oder  aus  Scherz,  sondern  mit  Ernst 
und  Absicht,  im  Geiste  der  Synagoge  gespendet  wurden;  ob  aber 
eine  äussere  Handlung  als  Scherz,   Verhöhnung  oder  als  eine  hl. 
Caeremonie  gelten  soll,  hängt  immer  nur  vom  Willen  und  von  der 
Intention  des  Handelnden  ab.     e)  Nicht  jede  Handlung  war  Sacr., 
sondern  nur  jene,  welche  ministerialiter,  d.  h.  im  Namen  und  Auf- 
trage  des  Einsetzers  und   der  Synagoge  vollzogen  wurde ;   darum 
musste  der  Spender  die  Intention  haben,  als  Minister  der  Synagoge 
und  mit  der  ihm  durch  das  Gesetz    übertragenen  Gewalt  handeln 
zu  wollen,   also  das  zu  thun,   was  Gott   und  die  Synagoge  durch 
ihn  gethan  wissen  wollten,  i)  —  4)  Nicht  nothwendig  war  für  den 
Spender  der  Glaube   und   die  Heiligkeit  des  Lebens;    auch 
schlechte,  ja  sogar   ungläubige  Personen  konnten  die  alttest. 
Sacr.   vollziehen,    wenn   sie   nur  den   äusseren  Ritus  beobachteten 
und   die  rechte   Intention  hatten.     Denn   mit   diesen    beiden    war 
Alles  gesetzt,   was   zu  ihrem  Wesen  und   zu  ihrer  typischen  Be- 
deutung  nothwendig  war  und  die   sacramentale  Wirkung  musste 
erfolgen;    desshalb    ist   auch   nirgends    im    Pentateuch    ein   Gebot, 
dass  wegen  Sündhaftigkeit  der  Spender  ein  Sacr.  wiederholt  werden 
sollte.     Oft   erzählt  die   heil.  Geschichte,    dass  Priester  und  Volk 
sehr   lasterhaft,   ja    sogar   in  die    greulichste   Abgötterei   verfallen 
waren,  und  doch  ist  nirgends  erwähnt,  dass  die  von  ihnen  gespen- 


1)  Cf.   Suarez,    tom.   20.   disp.   10.   sect.    1.   n.   14.    AT.-   —   disp.   13. 
sect.  2.  11.  7.  f. 


96  Viertes  Hauptstück. 

deten  Sacr.  als  ungültig  hätten  wiederholt  werden  müssen.  Wie 
nach  Math.  22,  2.  f.  in  den  sündhaften  Lehrern  die  Lehrgew^alt 
blieb,  so  ist  wohl  aus  demselben  Grunde  anzunehmen,  dass  auch 
in  den  sündhaften  Priestern  und  Israeliten  die  Gewalt  der  Sacra- 
mentsspendun«;  blieb ;  denn  diese  ist  eine  gratia  gratis  data  und 
kann  auch  in  Sündern  und  Apostaten  bleiben.')  Wären  die  von 
einem  Sünder  gespendeten  Sacramente  ungültig  gewesen,  dann 
w^äre  die  Wirkung  derselben  und  die  dadurch  bedingte  theokra- 
tische  Ordnung  sehr  unsicher  geworden,  da  man  in  den  Zeiten 
des  Abfalles  in  den  meisten  Fällen  an  der  Gültigkeit  der  gespen- 
deten Sacr.  hätte  zweifeln  müssen.  Desshalb  sagt  Augustin 2), 
dass  die  Beschneidung  auch  von  Heiden  und  Ungläubigen  ertheilt 
werden  konnte,  und  diess  scheint  auch  die  Schrift  anzudeuten, 
wenn  sie  von  den  Heiden  Hemor  und  Sichem  sagt,  sie  haben  sich  be- 
schnitten, um  dem  Volke  Gottes  sich  vollständig  einzuverleiben. 3)  — 
5)  Zur  Spendung  der  einzelnen  Sacr.  waren  nicht  alle  Israeliten 
in  gleicher  Weise  berechtigt;  denn  einige  konnten  nur  von  den 
Priestern  gültig  gespendet  werden.  Die  Beschneidung  konnte  von 
jedem  Israeliten,  im  Nothfalle  auch  von  Frauen*)  vollzogen  werden; 
gewöhnlich  geschah  sie  durch  den  Hausvater'»);  in  späteren  Zeiten 


0  Joh.  11,  50;  18,  14;  cf.  August,  cont.  lit.  Pet.  1.  1.  c.  3.  M.  t.  43. 
p.  247  f.;  1.  2.  c.  5.  p.  261.  —  de  bapt.  1.  4.  c.  11.  t.  43.  p.  165-,  1.  3.  c.  11. 
p.  145;  1.  4.  c.  20.  p.  172.  —  Cont.  Cresc.  1.  3.  c.  8.  M.  t.  43.  p.  500.  — 
In  Joh.  tract.  5.  t.  35.  p.  1417  f.  —  Cf.  Migne  Curs.  th.  compl.  t.  20.  p. 
1393.  —  S.  Th.  cont.  Gent.  1.  4.  c.  77.  -  Es  kann  weder  von  Seite  Gottes, 
noch  von  Seite  der  Empfänger  oder  Spender  ein  Grund  vorgebracht  werden, 
wesshalb  letztere  wegen  persönlicher  Sünden  ihrer  ministeriellen  Gewalt 
hätten  beraubt  werden  sollen.  Wie  die  Wirksamkeit  der  levitischen  Opfer 
nicht  von  dem  persönlichen  Verhalten  der  aaronitischen  Priester  abhängig 
war,  so  auch  nicht  die  Wirksamkeit  der  Sacr.  von  der  Würdigkeit  der 
Ausspender. 

2)  August,  epist.  23.  (al.  203)  M.  t.  33.  pag.  96  f.  —  Cont.  lit.  Petil. 
1.  2.  c.  72.  M.  t.  43.  p.  309.  —  Cont.  Crescon.  1.  1.  c.  31.  M.  t.  43.  p.  465. 

3)  Gen.  34,  22.;  Cf.  Judith  14,  6,  wo  Achior  der  Heide  sich  zur 
wahren  Religion  bekehrt  und  sich  beschneidet. 

*)  Jos.  Flav.  antiq.  12,  5.  4.  cf.  Exod.  4,  25;  I.  Machab.  1,  63; 
IL  Machab.  6,  10;  Buxtorf.  S3'nag.  jud.  pag.  90. 

*»)  Gen.  17,  23;  wenn  Luc.  1,  59  Zacharias  die  Beschneidung  nicht 
selbst  vornahm,  so  war  der  Grund,  weil  er  stumm  war  und  die  Namen- 
gebung  und  Benediction  nicht  vornehmen  konnte. 


Ursachen   der   alttest.   Sacramente.  97 

durch  einen  Arzt,  bei  den  jetzigen  Juden  durch  den  Mohel,  der 
eigens  mit  dieser  Function  betraut  ist;  im  äussersten  Noth falle 
durften  sie  auch  Heiden  vornehmen,  i)  Das  Osterlamm  schlachtete 
und  bereitete  in  der  Regel  der  Hausvater 2),  wenn  auch  die  Blut- 
sprengung von  den  Priestern  geschah.  Bei  den  levitischen  Rei- 
nigungen war  in  jenen  Fällen 3),  in  welchen  die  Reinigung  die 
Frucht  eines  Opfers  sein  sollte,  rechtmässiger  Spender  der  Priester ; 
geringere  Unreinheiten  konnte  jeder  reine  Israelite  heben,  indem 
er  den  Verunreinigten  mit  dem  Reinigungswasser  besprengte  *) ; 
noch  geringere,  die  durch  Ansteckung  auf  Andere  übergingen,  jeder 
Verunreinigte  selbst  durch  ein  Bad  im  frischen  Wasser.  Bei  jenen 
Sacr.,  die  zur  Heiligung  der  Cultdiener  angeordnet  waren,  konnten 
nur  Priester  die  Spender  sein,  und  zwar  levitisch  reine. 

3)    Empfänger  der  alttest.  Sacramente. 
Auch  vom  Empfänger  kann  oft   die  Gültigkeit  eines    Sacr. 
abhängen;   hat   er   die   nothwendigen  Dispositionen  nicht  an    sich, 
die  nach   göttlicher  Einsetzung   von   ihm   gefordert  werden,   kann 


^3  Keil,  Arch.  pag.  333  und  Winer  R.  W.  I.  pag.  157  stellen  es  in 
Abrede;  aber  das  Zengniss  des  hl.  Augustin,  sowie  Gen.  34,  22  und  der 
Umstand,  dass  auch  ungläubige  Juden  die  Beschneidung  gültig  ertheilen 
konnten,  machen  es  sehr  wahrscheinlich,  dass  auch  Heiden  sie  hätten  spenden 
können;  cf.  aboda  sara  ed.  Edzardi  II.  40  f.  Weil  aber  die  Heiden  von 
den  Juden  verabscheut  wurden,  wird  man  ihnen  nicht  leicht  eine  so  heilige 
Function  zugestanden  haben;  jedenfalls  aber  konnten  die  Heiden  ihre  Kinder 
durch  die  in  der  rechten  Intention  gespendete  Beschneidung  der  wahren 
Religion  Gottes  weihen.  Cf.  Suarez,  tom.  20.  Comment.  in  III.  qu.  70. 
art.  3.  n.  7. 

*)  Schlachten  durfte  es  jeder  Israelite,  der  nicht  unrein  war,  und 
auch  die  Leviten.     II.  Paralip.  30,  16  f.;  35,  11-,  Deut.  16,  6.  —  Philo  opp. 

11.  169-  de  decal.  U.  206.  —  de  vita  Mos.  III.  886  ed.  Frcf.;  Mischna  Pesach 
5,  6 ;  denn  bei  der  grossen  Menge  der  Osterlämraer  hätten  die  Priester  zum 
Schlachten  nicht  hingereicht.  —  Cf.  Schanz,  Comment.  über  Lucas-Evang. 
pag.  502. 

3)  Z.  B.  Reinigung  vom  Aussatze  Lev.  14,  1—30-,  vom  Bluttlusse 
Lev.  15,  29—31-,   vom  SaamenÜusse   Lev.  15,  13—15-,   der  Wöchnerin  Lev. 

12,  2—8.  In  den  zwei  ersten  Fällen  musste  der  Priester  auch  die  Be- 
sprengung  mit  dem  Reinigungswasser  vornehmen. 

^)  Die  Unreinheit^  die  durch  Berührung  einer  Leiche  (Num.  19,  16  f.) 
entstand,  musste  nach  Num.  19,  19  auf  diese  Weise  gehoben  werden-,  of. 
Lev.  15,  16  f. 

7 


98  Viertes  Ilauptstück. 

ihm    kein   Sacr.    p^ültip;    pjeapendet   werden.     Bei   den   alttest.   war 
für  den  Empfänp^cr  folgendes  nothwendig: 

1)  Er  musste  Mensch  sein  und  diesem  sterblichen  Leben 
angehören  —  homo  viator;  denn  sie  sollten  am  Menschen  voll- 
zogen werden  und  waren  nur  für  die  Gläubigen  des  A.  B.  be- 
stimmt, die  durch  sie  auf  die  neutcst.  Ileilsgüter  hingewiesen  werden 
sollten ;  ausserdem  hatten  sie  die  Bestimmung,  die  Empfänger  der 
sichtbaren  Synagoge  einzuverleiben  und  für  ihren  sichtbaren  Cult 
tauglich  zu  machen ;  der  Synagoge  konnten  aber  nur  Menschen 
angehören,  die  in  diesem  Leben  sich  heiligen  sollten.  Waren 
nur  Menschen  des  Empfanges  dieser  Sacr.  fähig,  dann  können 
jene  Reinigungen,  die  an  leblosen  Dingen  i)  vorgenommen  wurden, 
keine  eigentlichen  Sacr.  gewesen  sein.  Dieselben  konnten  aber 
nicht  bloss  die  gebornen  Israeliten,  sondern  auch  die  meisten 
Nichtisraeliten^)  empfangen,  wenn  sie  die  vom  Gesetze  vorge- 
schriebenen Bedingungen,  namentlich  die  Annahme  des  wahren 
Glaubens  erfüllen  und  in  die  theokratische  Gemeinde  aufgenommen 
werden  wollten.  —  2)  Bei  Erwachsenen  war  für  den  gültigen 
Empfang  freie  Willenszustimmung  und  bewusste  Aufmerk- 
samkeit nothwendig;  denn  jedes  Sacr.  war  ein  Bekenntniss  des 
Glaubens;  desshalb  durfte  Niemand  zum  Empfange  gezwungen 
werden.  Diese  Freiheit  wird  in  der  hl.  Schrift  immer  hervorge- 
hoben, wie  z.  B,  in  den  Worten:  „Wenn  Jemand  in  deine  Ge- 
meinde aufgenommen  werden",  oder  „sich  zum  Gesetze  Gottes 
bekennen  will";  oft  gingen  dem  sacramentalen  Empfange  noch 
andere  Acte  vorher,  die  vom  Empfänger  zur  Bekräftigung  seiner 
Intention  frei  gesetzt   werden   mussten.^)     Wenn  Gen.   17,   12  die 


^)  Reinigung  der  Häuser:  Lev.  14,  51:  der  Kleider  und  Ledcrstücke ; 
Lev.  13,  54—58:  der  Cultgeräthe  und  Gelasse:  Exod.  30,  26.  f:  39,  43; 
Lev.  16,  19  r. 

2)  Nur  die  Ammoniter,  Moabiter,  Eunuchen  und  Mauiser  (Deut.  23, 
1 — 8;  Neliem.  13,  1)  durften  niemals  in  die  israelitische  Gemeinde  aulge- 
nomraen  werden:  die  beiden  ersteren  wegen  der  vielen  Feindseligkeiten, 
die  sie  dem  Volke  Gottes  zugefügt  hatten:  die  beiden  letzteren,  um  .jede 
Schmach  von  der  Gemeinde  ferne  zu  halten.  Die  Edomiter  und  Aegyptier 
dagegen  wurden  erst  in  der  dritten  Generation  aufgenommen.  Cf.  Winer, 
R.  W.  I.  p.  380. 

8)  Exod.  12,  48;  Nehem.  10,  28:  Esther  8,  17  etc.  —  Lev.  15,  14: 
veniet  in  conspectu  Domini-,  14,  2.  4-,  14,  9:  radet  capillos:  14,  10:  aseumet 


Ursachen  der  alttest.   Sacramente.  99 

Beschneidung  aller  gekauften  und  im  Hause  geborenen  Sclaven, 
sowie  aller  Ausländer  anbefohlen  wird,  und  v.  23  Abraham  die- 
selben auch  alle  beschnitten  hat,  so  ist  damit  kein  Zwang  zum 
Empfange  dieses  Sacr.  ausgesprochen.  Denn  Gen.  17,  12  wurde 
nur  dem  Abraham  ein  Gebot  gegeben,  nicht  aber  auch  den  Sclaven; 
daher  waren  durch  dasselbe  nur  Abraham  und  nach  seinem  Bei- 
spiele alle  Familienväter  verpflichtet,  die  Beschneidung  aller  der- 
jenigen vorzunehmen,  w^elche  in  ihre  religiöse  Gemeinschaft  auf- 
genommen werden  wollten;  keineswegs  aber  Avar  damit  den  Sclaven 
und  Fremden  unter  den  Juden  der  Zw^ang  auferlegt,  sich  be- 
schneiden lassen  zu  müssen;  denn  Exod.  12^  44.  48.  ist  ganz 
bestimmt  vorausgesetzt,  dass  unbeschnittene  Sclaven  und  Fremde 
in  jüdischen  Familien  auf  gesetzlich  erlaubte  Weise  sicli  aufhalten 
konnten,  und  dass  sie  nur  dann  zur  Beschneidung  verpflichtet  sein 
sollten^  wenn  sie  am  Paschamahle  Theil  nehmen,  also  in  die  volle 
religiöse  Gemeinschaft  eintreten  wollten.  Der  Empfang  der  Sacr. 
war  ja  ein  Glaubensbekenntniss,  und  Gott  wollte  Niemand  zum 
Glauben  zwingen  i);  daher  mussten  sich  nur  diejenigen  beschneiden 
lassen,  die  der  wahren  Religion  und  dem  Yolke  Gottes  angehören 
wollten,  weil  die  Beschneidung  das  unterscheidende  Merkmal  dieses 
Volkes  war.  —  3)  Für  den  Empfang  der  einzelnen  Sacr.  waren 

duos  agnos  immaculatos:  15,  29.  Nach  Lev.  24,  8.  9.  mussten  sich  die 
Priester,  um  die  Schaubrode  zu  essen,  an  einen  heiligen  Ort  begeben-,  (cf. 
Suarez,  tom.  20.  disp.  14.  sect.  2.  n.  3.  tf.)  und  nach  Exod.  12,  48  musste 
dem  Empfange  des  Pascha  zuerst  die  Aufnahme  in  die  Gemeinde  vorangehen. 

^)  Die  Nachkommen  Abrahams  verpflichtete  das  Gesetz  der  Beschnei- 
dung unter  Strafe  der  Ausrottung  aus  der  Gemeinde  Gen.  17,  14,  weil  die 
Beschneidung  innigst  mit  der  wahren  Religion  Abrahams  zusammenhing.  — 
S.  Th.  IV.  S.  dist.  1.  qu.  1.  art.  2.  quaest.  1.  Die  Nichtisraeliten  waren  weder 
durch  ihre  Abkunft,  noch  durch  irgend  einen  Vertrag,  wie  ihn  im  A.  B. 
die  Beschneidung,  im  N.  B.  die  Taufe  begründet,  zur  Beobachtung  des  jü- 
dischen Gesetzes  verpllichtet ;  desshalb  ist  es  auch  nicht  wahrscheinlich, 
dass  Gott  ihnen  das  harte  Joch  des  Gesetzes  habe  auflegen  wollen.  Daher 
musste  Abraham  nur  seine  Nachkommen  und  alle  Kinder,  die  unter  seiner 
unmittelbaren  Gewalt  standen,  namentlich  die  Kinder  der  Nebenfrauen 
und  solche  Sclavenkinder,  die  keine  Eltern  mehr  hatten,  beschneiden-,  die 
erwachsenen  Sclaven  und  deren  Kinder  aber  nur  dann,  wenn  sie  sich 
freiwillig  in  die  religiöse  Gemeinde  Abrahams  aufnehmen  lassen  wollten, 
bei  letzteren  hatte  er  kein  Recht,  sie  zur  Beschneidung  zu  zwingen,  oder 
im  Weigerungsfalle  aus  dem  Hause  fortzujagen. 


\t> 


100  Viertes   Hauptstück. 

ausserdem  noch  besondere  Dispositionen  noth wendig:  a)  Für 
die  Besclineidunp;  war  das  männliche  Geschlecht')  und  bei  Er- 
wachsenen die  Kenntniss  der  wichtij^sten  Lehren  des  Gesetzes, 
sowie  der  Wille,  sich  der  wahren  Religion  anzuschliessen,  noth- 
wendig.  Bei  dem  weiblichen  Geschlechte  ersetzte  der  Ursprung 
aus  dem  Volke  Gottes  oder  aus  jüdischen  Eltern,  sowie  der  Wille, 
das  Gesetz  des  Herrn  zu  beobachten  und  in  der  hl.  Gemeinde  zu 
wohnen,  das  Sacr.  der  Aufnahme  in  dieselbe.  —  j3)  Die  übrigen 
Sacr.  setzten  zu  ihrem  Empfange  die  Beschneidung  voraus; 
sie  konnten  von  keinem  Unbeschnittenen  empfangen  werden,  weil 
erst  die  Beschneidung  das  Anrecht  auf  die  übrigen  Sacr.  der  jü- 
dischen Religion  und  die  Befähigung  zu  ihrem  Empfange  verlieh. 2) 
Diess  ist  vom  Paschalamme  klar  ausgesprochen  Exod.  12,  44.  48. 
Wer  unboschnitten  war,  durfte  an  diesem  Mahle  nicht  theilnehmen. 
Wenn  in  der  Wüste  38  Jahre  lang  das  Paschalamm  nicht  gegessen 
wurde,  so  geschah  es  wohl  zum  Thcil  auch  aus  dem  Grunde,  weil 
ein  grosser  Theil  des  Volkes  unbeschnitten  war;  desshalb  musste 
Josua,  um  das  Pascha  feiern  zu  können,  zuerst  die  Beschneidung 
vornehmen.  Dasselbe  gilt  auch  vom  Essen  der  hl.  Schaubrode; 
denn  diese  konnten  nur  von  levitisch  reinen  Priestern  und  am 
heiligen  Orte,  den  kein  Unbeschnittener  betreten  durfte,  verzehrt 
werden^);  das  erste  Erforderniss  der  levitischen  Reinheit  war  aber 
die  Beschneidung.  Auch  die  levitischen  Reinigungen  setzten  die 
Beschneidung  nothwendig  voraus ;  denn  durch  dieselben  sollte  der 
levitisch  Unreine  wieder  in  die  vollen  Rechte  eines  theokratischen 
Bürgers  eingesetzt  werden,  die  er  früher  durch  die  Beschneidung 
gewonnen,  aber  durch  seine  Unreinheit  wieder  verloren  hatte ;  nur 
wer  beschnitten  war,  konnte  levitisch  unrein  und  untauglich  für 
den   heil.  Cult  werden.  —  y)  Das  Essen   dos  Paschalamraes,   der 


»)  Als  Grund  (lalür,  dass  nur  Knaben  beschnitten  wurden,  gibt  der 
lil.  Tiiomas  an:  peccatnm  originale  a  patre  traditur,  non  a  matre  (s.  th. 
III.  qu.  70.  art.  2.  ad  4.). 

2)  S.  Th.  III.  qu.  62.  art.  6.  sagt:  Sicut  baptismus  est  janua  sacra- 
mcntorum  N.  L.,  ita  et  circuracisio  erat  janua  sacramentorum  V.  L.:  propter 
quod  et  Apostolus  (Gal.  5,  3)  dicit :  Testificor  omni  hoinini  ciicumcidenti 
se,  quoniam  debitor  est  universae  legis  faciendae.  Cf.  I.  II.  qu.  102.  art.  5.  — 
Suarez,  tom.  20.  disp.  11.  sect.  3.  n.  12:  circuracisio  dici  poterat  potestas 
passiva  ad  reeipienda  sacramenta  illiiis  legis. 

3)  Act.  21,  28:  Lev.  24,  8.  9:  Cf.  S.  Th.  I.  II.  qu.  102.  art.  5.  ad.  4. 

.e  ot  Med/ae^ 


Ursachen  der  alttest.  Sacramente.  101 

Schaubrode  und  der  heiligen  Opferspeise,  sowie  auch  das  Sacr. 
der  Priesterweihe  setzten  in  dem  Empfänger  auch  noch  den  Zu- 
stand der  levitischen  Heiligkeit  A^oraus;  man  könnte  sie 
sacramenta  vivorum  nennen.  Bei  den  Schaubroden  folgt  diess 
klar  aus  der  Bestimmung,  dass  sie  nur  von  reinen  Priestern ')  am 
heil.  Orte  verzehrt  werden  durften,  weil  sie  hochheilig  waren; 
ebenso  aus  der  Thatsache,  dass  der  Hohepriester  Abimelech  sie 
dem  David  im  Nothfalle  nur  unter  der  Bedingung  tiberliess,  dass 
er  levitisch  rein  sei.  2)  Dasselbe  gilt  auch  von  den  geheiligten 
Opferspeisen.  3)  Beim  Paschalamme  ist  die  levitische  Reinheit 
Num.  9,  10.  f.  ausdrücklich  zur  Pflicht  gemacht,  wesshalb  die 
Unreinen  die  Paschafeier  einen  Monat  später  begehen  mussten.^) 
Auch  die  Priesterweihe  setzte  diese  Reinheit  voraus;  denn  das 
Wesen  des  alttest.  Priesterthums  wird  Num.  16,  5  dahin  bestimmt, 
dass  die  Erwählung  durch  Gott  und  die  Heiligkeit  dessen  charak- 
teristische Momente  seien;  daher  mussten  die  Candidaten  des 
Priesterthums  ohne  Leibesgebrechen  und  unbescholten  sein ,  und, 
um  jede  levitische  Makel  zu  entfernen,  gingen  der  AYeihe  mehrere 
Waschungen  und  ein  Sündopfer  voraus.  •^) 

1)  Exod.  80,  19.  20:  Lev.  6,  16.  18:  10,  12.  ff;  7,  19.  20.  21.  - 
Lev.  22,  4:  homo  de  semine  Aaron ,  qui  fiierit  leprosns,  aiit  patiens  fluxüm 
seminis,  non  vescetur  de  liis,  qiiae  sanctificata  sunt  mihi,  donec  sanctur. 
Cf.  P.  Scholz,  die  hl.  Alterth.  I.  S.  84. 

2)  I.  Sam.  21,  4.  IT.  Matth.  12,  3. 

3)  Lev.  7,  G;  22,  2—9;  Num.  18,  9   f.     Cf.  Jos.  Flav.  bell.  jiid.  6,  9.  8. 
•*)  Unter  Hiskia  (IL   Paralip.  30,   2—15)    musste    das  Pascha   wegen 

Jevitischer  Unreinheit  der  meisten  Priester  auf  den  14.  des  zweiten  Monats 
Jjjar  verschoben  werden.  Dieses  zweite  Pascha  hiess  das  kleine-,  bei  diesem 
winde  das  Gesäuerte  im  Hause  geduldet,  und  war  auch  das  Absingen  des 
Hallel  nicht  noth wendig.     Cf.  Wincr  R.  W.  IL  pag.  201. 

J^)  Exod.  29,  1—37;  Lev.  8,  1.  ff.  Baehr,  Symbolik.  IL  S.  166.  — 
Kurtz,  der  alttest.  Opfercult.   S.  IG.  f.  —  P.  Scholz,  1.  c.  I.  S.  85. 


Fünftes  Hauptstück. 

Zahl  und  organischer  Zusaiiimenhaug  der  altte.stamentlicheii 

Sacrameiite. 

Ucber  die  Zahl  •)  der  alttest.  Sacr.  sagt  der  hl.  AugustinS) 
ganz  allgemein,  dass  sie  grösser  sein  müsse,  als  die  der  Sacr.  im 
Naturgesetze  und  im  X.  B. ;  er  nimmt  jedoch  das  Wort  „Sacra- 
ment"  im  weiteren  Sinne,  als  Symbol  oder  Typus,  und  rechnet 
alle  Opfer  und  Typen  des  A.  B.  zu  denselben.  Auch  viele  von 
den  Scholastikern  der  ersten  Periode,  wie  Hugo  von  St.  Viktor, 
Peter  von  Poitiers,  Wilhelm  von  Auxerre,  Bonaventura  etc.  nehmen 
sie  ebenfalls  in  diesem  weiten  Umfange,  indem  sie,  von  der  De- 
finition des  Sacr.  als  signum  rei  sacrae  ausgehend,  fast  in  jedem 
Typus  ein  Zeichen  der  neutest.  Sacr.  erblickten.     Auch  Alexander 


i)  Die  Ivet'oriiiatoren  des  L6.  Jahrlinnderts  haben  eine  sehr  grosse 
Anzahl  alttest.  Sacr.  angenommen;  Luther  (opp.  Jen.  III.  f.  287;,  hom.  de 
bapt.  p.  2.)  unterscheidet  zwei  Klassen:  eigentliche  Sacr.,  zu  denen  er 
solche  Zeichen  rechnet,  die  Gott  in  der  hl.  Schrift  mit  einer  eigenen  Ver- 
heissung  versehen  hat,  wie  den  Regenbogen  (Gen.  9,  Iß),  das  Vliess  des 
Gideon  fJndic.  6,  37),  das  Wunder  an  der  Sonnenuhr  des  Königs  Ezechias 
flV.  Reg.  20,  9-,  Isai.  38,  8)  und  ähnliche:  wegen  dieser  Verheissung  konnten 
sie  den  Glauben  leicht  erregen  und  bestärken.  Dann  kennt  er  auch  un- 
eigentliche Sacr.  (die  levitischen  Reinigungen,  das  Pascha  und  die  Opfer), 
die  mit  keiner  göttlichen  Verheissung  verbunden  waren  und  desshalb  auch 
den  Glauben  nicht  in  so  hohem  Masse  erregen  konnten.  Diese  Unterscheidung 
war  nothwendige  Folge  der  falschen  Vorstellungen,  welche  sich  die  Refor- 
matoren über  das  Wesen  der  Sacr.  überhaupt  gebildet  hatten,  und  desshalb 
ebenso  haltlos,  wie  letztere. 

'\)  Augustin.  epist.  82.  ad  Hieron.  M.  t.  33.  p.  280;  epist.  23.  (al. 
203.  ad  Maxim.)  p.  96:  epist.  40.  ad  Hieron.  p.  155.  f.;  —  enarr.  in  ps. 
143.  t.  37.  p.  1856;  —  in  epist.  ad  Gal.  c.  :i.  t.  35.  p.  2117-,  -  de  grat. 
Chr.  et  pecc.  original.  1.2.  c.  130.  M.  t.  44.  p.  402:  cont.  2.  epist.  Pelag.  1.  3. 
c.  4.  t.  44.  p.  594;  —  epist.  138.  M.  t.  33.  p.  527.  —  tract.  adv.  Jud.  t.  42.  p.  58. 


Zahl  und  organischer  Zusammenhang  der  a.  S.     103 

von  Haies  ^)  unterscheidet  nicht  zwischen  Typus,  Opfer  und  Sacr. ; 
denn  er  rechnet  fast  alle  Typen  nebst  den  Friedensopfern  zu  den 
Sacr.  Erst  der  hl.  Thomas  hat  ihren  Begriff  auf  eine  geringere 
Zahl  beschränkt,  indem  er  zwischen  Typen  im  Allgemeinen  und 
den  sacramentalen  im  Besonderen  unterschied  und  auch  die  levi- 
tischen  Opfer  von  den  Sacr.  trennte. 

Um  die  Zahl  der  wahren  und  eigentlichen  Sacr.  des  A.  B. 
zu  bestimmen,  ist  folgendes  zu  beachten:  1)  Nicht  alle  Typen 
ohne  Unterschied  sind  zu  denselben  zu  zählen;  denn  der  Sacra- 
mentsbegriff  ist  weit  enger,  als  der  des  Typus.  Nur  jene  typischen 
Zeichen  sind  darunter  zu  begreifen,  welche  im  A.  B.  den  Juden 
eine  gewisse  Heiligung  oder  Weihe  für  den  hl.  Cult  in  un- 
fehlbarer Weise  verliehen. 2)  —  2)  Die  alttest.  Opfer  als  solche 
dürfen  den  Sacr.  nicht  beigezählt  werden;  denn  zwischen 
beiden  bestehen  folgende  Unterschiede:  a)  erstere  beziehen  sich 
auf  Gott,  um  ihm  die  höchste  Verehrung  zu  erweisen  oder  seine 
Gerechtigkeit  zu  versöhnen;  letztere  dagegen  auf  die  Verehrer 
Gottes,  um  sie  für  den  hl.  Cult  tauglich  zu  machen;  ß)  die  Opfer 
bestehen  formell  in  einer  Hingabe  an  Gott,  um  seine  höchste  Majestät 
anzuerkennen;  die  Sacr.  in  der  Empfangnahme  einer  für  den  je- 
weiligen Cult  erforderlichen  Reinheit;  y)  ein  und  dasselbe  Opfer 
konnte  zu  gleicher  Zeit  von  Mehreren,  oft  vom  ganzen  Volke 
dargebracht  werden;  jedes  Sacr.  musste  immer  von  jeder  einzelnen 
Person   für   sich   allein    empfangen    werden;    5)    durch   die   Opfer 

*3  IV.  qu.  6.  mbr.  2.  art.  3.  §  1.  et  mbr.  3.  art.  3.  Als  Gründe  für 
diese  grosse  Anzalil  gibt  er  an:  1)  die  messianische  Wahrheit  musste  durch 
viele  T^'^pen  vorausverkündet  werden;  denn  je  mehr  Zeichen,  desto  klarer 
kann  der  reiche  Inhalt  des  messianischen  Heiles  praefigurirt,  und  desto 
sicherer  das  Eintreffen  desselben  garantirt  werden.  2)  Nach  der  Lehre 
des  hl.  Paulus  (Heb.  10,  1.  ff.)  bezeichnete  die  öftere  Wiederholung  der 
alttest.  Opfer  ihre  Unvollkommenheit.  In  gleicher  Weise  sollte  <lie  Menge 
der  alttest.  Sacr.  ihre  Unfähigkeit,  zu  heiligen,  ausdrücken.  3)  Im  N.  B. 
sollte  die  Freiheit  der  Kinder  Gottes  herrschen;  aber  Je  vollkommener  eine 
Gesellschaft,  desto  weniger  Gesetze  braucht  sie.  Daher  wurden  im  K.  B. 
die    vielen  Caeremonialgesetze  in  wenige,  aber  kräftigere  umgewandelt. 

2)  S.  Th.  s.  th.  I.  II.  qu.  102.  art.  4.  et  5:  Uuae  adhibebantur  Dei 
cultoribus  ad  quamdam  consecrationera,  per  quam  seil,  deputabantur  quo- 
dammodo  ad  cultum  Dei;  cf.  qu.  101.  art.  4.  —  Oswald,  1.  c.  S.  60  zählt 
wenigstens  das  gesammte  levitische  Opt'erinstitut  mit  seinen  mannigfachen 
einzelnen  Opfern  zu  den  Sacr.  des  A.  B. 


104  Fünftes  Hauptstück. 

sollte  das  Yerhältniss  des  ganzen  Volkes  zu  Gott  geregelt  und  die 
Sünde  getilgt,  durch  die  Sacr.  der  Einzelne  in  die  rechte  Be- 
ziehung zur  äusseren  Theokratic  gebracht  und  von  den  körper- 
lichen Unreinheiten  befreit  werden:  s)  erstere  praefiguriren  das 
Leiden  Christi  in  sofern,  als  es  die  göttliche  Gerechtigkeit  ver- 
söhnt; letztere  aber  in  sofern,  als  es  die  Menschen  durch  die  neu- 
test.  Sacr.  heiligt  und  für  den  christlichen  Cult  tauglich  macht.  — 
Daraus  folgt,  dass  weder  die  Brand-  noch  die  Sühnopfer ' )  zu  den 
Sacr.  gerechnet  werden  dürfen ;  denn  erstere  bezogen  sich  nur  auf 
Gott,  und  wenn  auch  letztere  von  solchen  Unreinheiten  befreiten, 
welche  die  theokratischen  Bürger  durch  ihre  Uebertretungen  des 
Moralgesetzes  incurrirten,  so  waren  es  doch  keine  körperlichen, 
und  schlössen  den  damit  Behafteten  auch  nicht  von  der  Theokratie 
und  vom  äusseren  Culte  aus;  da  nun  die  Wirkung  der  Sacr. 
gerade   darin   bestand,   die   für   die  Theokratie   und   den   äusseren 

')  Man  hat  die  Sühnopter  oft  zu  den  Sacr.  gezählt,  und  sich  dabei 
auf  den  hl.  Lehrer  (s.  th.  I.  II.  f[U.  102.  art.  4.  ad  4.  et  5.)  berufen;  er 
unterscheidet  iiemlich  zwei  Arten  von  Hindernissen,  welche  vom  hl.  Culte 
abhalten,  die  Sünden  (Mord,  Götzendienst  etc.  i,  die  vom  geistigen  Culte, 
und  die  körpc  rlichen  Irregulär  itä  ten,  die  vom  äusseren  ausschlössen; 
erstere  sollten  durch  die  Sühnopfer  gehoben  werden,  die  theils  für  das 
ganze  Volk,  theils  für  jeden  Einzelnen  dargebracht  wurden;  letztere  durch 
die  im  Gesetze  vorgeschriebenen  Reinigungsmittel.  Allein,  wenn  es  auch 
richtig  ist.  dass  jede  L^ebertretung  des  Moralgesetzes  eine  Art  Unrein- 
heit für  den  theokratischen  Bürger  involvirle,  so  ist  doch  diese  Unreinheit 
von  der  körperlichen  «lurch  die  Sacr.  zu  hebenden,  zu  unterscheiden; 
denn  erstere  entstand  aus  Sünden  und  war  desshalb  mehr  eine  moralische 
Makel,  in  Folge  deren  sich  der  Israelite  des  theokratisclien  Bundes  un- 
würdig machte;  letztere  inhärirte  nur  dem  Fleische;  die  Arten  der  ersteren 
sind  im  Gesetze  nicht  ausdrücklich  aulgezählt,  schlössen  auch  nicht  vom 
äusseren  Culte  aus,  sondern  wurden,  wenn  der  Verbrecher  derselben  über- 
führt werden  konnte,  mit  dem  Tode  bestraft,  wenn  aber  nicht,  so  fielen 
sie  der  Strafgerechtigkeit  Gottes  anhekn  und  konnten  durch  die  Sühnopfer 
und  das  Opfer  des  Versöhnungstages  (^Lev.  16,  19.  30.  33j  gesühnt  werden, 
we.>^shalb  das  Gesetz  für  sie  auch  keine  besonderen  Reinigungsmittel  vor- 
schreibt; die  Arten  der  letzteren  dagegen  sind  im  Gesetze  genau  aufgezählt 
(Lev.  cc.  li — 15;  Num.  19.J,  als  vom  äusseren  Culte  ausschliessend  be- 
zeichnet, und  mussten  durch  besondere  gesetzliche  Reinigungsmittel  gehoben 
werden.  Da  die  alttest.  Sacr.  nur  für  den  äusseren,  lleischlichen  Cult  be- 
fähigen sollten,  bei  den  Sühnopfern  aber  von  einer  Rehabilitation  für  den 
letzteren  keine  Rede  sein  konnte,  indem  sie  keine  tleisciiliclie  Irregularität 
tilgten,  so  können  sie  auch  den  eigentlichen  Sacr.  nicht  beigezählt  werden. 


Zahl  und  organischer  Zusammenhang  der  a.  S.     105 

Cult  erforderliche  Reinheit  zu  verleihen  oder  zu  vermehren,  die 
Sühnopfer  aber  eine  solche  Wirkung  nicht  hatten,  so  können  sie 
auch  den  Sacr.  nicht  beigezählt  werden.  Damit  soll  jedoch  nicht 
geleugnet  werden,  dass  einige  Sacr.  (Priesterweihe  und  die  Rei- 
nigungen vom  Aussatze  und  anderen  Unreinheiten)  mit  Opfern  in 
Verbindung  gebracht  wurden 2),  um  die  sacramentale  Weihe  durch 
die  Opfersühne  zu  steigern  und  den  innigen  Zusammenhang  der 
neutest.  Sacr.  mit  dem  Opfer  Christi  typisch  vorauszukünden.  — 
3)  Mehrere  sacramentalen  Riten  des  A.  B.  waren,  wie  im  jS^.  B. 
die  hl.  Eucharistie,  Opfer  und  Sacr.  zugleich,  jedoch  nicht  nach 
derselben  Beziehung;  denn  als  Opfer  bezogen  sie  sich  auf  die 
Versöhnung  Gottes,  als  Sacr.  aber  auf  die  Pleiligung  der  Menschen, 
die  durch  dieselben  in  das  rechte  Verhältniss  zum  äusseren  Culte 
und  zur  theokratischen  Gemeinde  versetzt  werden  sollten.  Diese 
verschiedene  Beziehung  desselben  Ritus  musste  sich  aber  im  Ri- 
tuale aussprechen.  Die  Idee  des  Opfers  ist  die  Hingabe  an  Gott, 
und  diess  wurde  im  Rituale  durch  die  Schlachtung  und  Blut- 
sprengung, oder  auch  durch  das  Erheben  auf  den  Altar  und  das 
Verbrennen  auf  demselben  ausgedrückt.  Das  Sacr.  besteht  im 
Gereinigtwerden,  oder  in  einer  Empfangnahme  der  Heiligung,  und 
diess  bezeichnete  das  Ritual  durch  Handlungen,  welche  die  Rei- 
nigung und  Heiligung  des  ievitisch  Unreinen  symbolisirten,  wie 
die  Besprengung  des  Opfernden  mit  dem  Opferblute,  die  Salbung 
mit  Oel,  oder  das  Verzehren  der  hl.  Opferspeise  an  hl.  Stätte. 
Daraus  folgt,  dass  nur  jene  Opfer  zugleich  als  Sacr.  betrachtet 
werden  dürfen,  deren  Ritual  nicht  bloss  die  Idee  des  Opfers  zum 
Ausdrucke  brachte,  sondern  auch  auf  Hinwegnahme  der  im  Gesetze 
ausdrücklich  genannten  fleischlichen  Unreinheit  oder  auf  Verleihung 
einer  grösseren  Heiligkeit  hindeutete.  Diess  war  der  Fall:  a)  bei 
dem  Friedensopfer  der  Priesterweihe  (Exod.  29,  20  f  ;  40,  13; 
Lev.  8,  23),  mit  dessen  Blute  bestimmte  Körperthcile  der  Ordi- 
nanden  bestrichen  werden  sollten;  |3)  bei  dem  Opfer  der  rothen 
Kuh  (Num.  19,  9  f.),  aus  deren  Asche  ein  Reinigungswasser  be- 
reitet wurde,  womit  die  durch  Ijcichen  Verunreinigten  besprengt 
werden  sollten;   y)   bei   den   Opfern   der  Aussätzigen  und  Wöch- 


1)  S.  Th.  I.  IL  qu.  101.  art.  4.  ad  2:  qiiamvis  etiam  quibiisdam  con- 
secrationibus  quaedam  sacrificia  adjungerentur. 


106  Fünftes  Ilauptstück. 

nerinnen,  bei  denen  die  aus  physischen  Zuständen  kommende  Un- 
reinheit nicht  mehr  durch  einfaclie  Besprengung  mit  dem  heiKgen 
Sprengwasser  gehoben  werden  konnte,  sondern  ein  Opfer  noth- 
wendig  machte');  o)  bei  dem  Opfer  des  Paschalammes  und  der 
Schaubrode,  deren  Opfermaterial  zur  sacramentalen  Kommunion 
verwendet  werden  sollte. 2)  -4)  Die  Beschneidung  wurde  zwar 
schon  vor  dem  mosaischen  Gesetze  zu  einer  Zeit  eingeführt,  3)  als 
das  Naturgesetz  allein  in  Geltung  war;  aber  dessenungeachtet 
ist    sie    zum   mosaischen   Gesetze    und    zu    den    alitesta- 


0  Be'i  der  Reinigung  vom  Aussatze  musste  der  Geheilte  siebenmal 
mit  dem  lil.  Sprengvvasser  besprengt  werden,  das  aus  Wasser  und  dem 
Blute  eines  geopferten  Vogels  bereitet  wurde,  während  bei  der  Wöchnerin 
als  Zweck  des  Opfers  ausdrücklich  ihre  Reinigung  angegeben  wird.  Bei 
dem  Sund-  und  Schuldopfer  heisst  es  immer:  „Der  Priester  soll  ihn  ver- 
söhnen, und  die  Sünde  wird  von  ihm  hinweggenommen''-,  beim  Opfer  der 
Wöchnerin  dagegen  heisst  es:  ,,Der  Priester  soll  sie  versöhnen,  damit  sie 
rein  werde  von  ihrer  Unreinheit".  Cf.  S.  Th.  s.  th.  I.  II.  qu.  102.  art.  5. 
ad  4.  et  5.  Ganz  geringe  levitische  Verunreinigungen,  namentlich  jene,  die 
durch  Berührniig  unreiner  Personen  oder  Sachen  entstanden  waren,  konnten 
durch  einfache  Waschungen  mit  reinem  Wasser  gehoben  werden;  bei  schwe- 
reren, wie  bei  Bcrüliningen  von  Leichen,  musste  das  Reinigungswasser 
durch  die  Asche  der  rothen  Kuh  laugartig  verstärkt  werden;  bei  den 
schwersten  Unreinheiten,  die  aus  physischen  Zuständen,  wie  Aussatz,  Saamen- 
lluss  u.  s.  w.  entstanden,  musste  die  Reinigung  durch  Opfer  vollzogen 
werden,  deren  Blut  auf  den  Unreinen  gesprengt,  oder  vom  Priester  zum 
speziellen  Zwecke  der  Reinigung  geopfert  wurde.  Lev.  12,  7.  8;  H,  2  f.; 
15,  15.  30. 

^)  Aus  demselben  Grunde  müssen  hieher  auch  alle  jene  Opfer  ge- 
rechnet werden,  mit  denen  eine  sacramentale  Opfermahlzeit  entweder  i'iir 
die  Priester  allein,  oder  auch  für  die  levitisch  reinen  Laien  verbunden  war. 
rCf.  Keil,  Arch.  S.  259.) 

^')  Joh.  7,  22-,  cf.  zu  dieser  Stelle  die  Comment.  von  Corluy,  S.  178; 
und  Ilauueberg,  S.  409.  616.  —  Wiuer  ist  (H.  W.  I.  S.  158)  nach  Ewalds 
Vorgange  (Geschichte  d.  Volkes  Isr.»!!.  S.  264)  der  Ansicht,  dass  sie  erst 
Josue  bei  Gründung  des  israelitischen  Staates  allgemein  eingeführt  habe. 
Dagegen  sprechen  die  Thatsachen,  dass  nach  Jos.  5,  5  Alle  männlichen 
Geschlechtes,  die  aus  Aegypten  auszogen,  beschnitten  waren,  sowie  dass 
alle  Nachkommen  Abrahams  durch  Ismael  und  Esau  (arabische  Stämme 
und  Edomiter)  sie  von  ihren  Stammvätern  her  lange  Zeit  beibehielten,  so 
dass  später  Muhammed  sie  allen  Moslemen  zur  Pflicht  machen  konnte.  Moses 
fand  sie  bei  den  Juden  bereits  als  eine  festbegründete  Institution  vor  und 
bestimmte  nur  Lev.  12,  H,  dass  sif  am  8.  Tage  ertheilt  werden  sollte,  cf. 
Keil  Arch.  S.  337. 


Zahl  und  organischer  Zusammenhang  der  a.  S.     107 

mentlichen  Sacramenten  zu  rechnen,  wie  fast  alle  Väter 
lehren.  Denn  zum  Naturgesetze  kann  sie  desshalb  nicht  ge- 
hören, weil  es  demselben  nicht  entsprechend,  noch  weniger  durch 
dasselbe  geboten  ist,  dass  der  Mensch  die  Integrität  seines 
Leibes  verletze,  oder  einen  Theil  davon  abschneide.  Das  Natur- 
gesetz verpflichtete  alle  Menschen  und  dauert  selbst  im  N.  B. 
noch  fort ;  aber  die  Beschneidung  verpflichtete  nur  ein  einziges 
Volk  und  musste  mit  dem  alten  Gesetze  bei  Beginn  des  N.  B. 
aufhören.  Darum  rechnet  sie  auch  der  heilige  Paulus  i)  zu  den 
jüdischen  Sacr.  und  weist  an  ihr  die  Ohnmacht  des  Gesetzes,  aus 
sich  übernatürliche  Rechtfertigung  zu  ertheilen,  nach.  Moses  fand 
sie  unter  seinem  Volke  seit  Abrahams  Zeiten  vor  und  gab  ihr  nur 
eine  nähere  Erklärung  (Lev.  12,  3)  und  eine  solche  Stellung  im 
hl.  Culte,  dass  sie  das  Fundament  und  das  charakteristische  Zeichen 
des  jüdischen  Glaubens  und  der  Verpflichtung  zur  Beobachtung 
des  ganzen  Gesetzes  wurde ;  und  mit  Recht ;  denn  der  Bund, 
den  Gott  mit  dem  Volke  auf  Sinai  schloss,  war  dem  Wesen  nach 
derselbe,  den  er  einst  mit  Abraham  geschlossen  hatte;  bei  Abraham 
sollte  das  Bundeszeichen  die  Beschneidung  sein,  und  desshalb 
musste  bei  Erneuerung  des  Bundes  2)  behufs  der  Constituirung  des 

1)  Rom.  cc.  2.  et  8;  Gal.  5,  1.  f.  —  cf.  Medina,  I.  IL  qu.  98  art.  6: 
Circumcisio  secundum  rei  veritatem  non  pertinet  ad  legem,  et  multo  ante 
tempore  data  t'iiit  et  instituta,  quam  lex.  Paulus  tarnen  in  epist.  ad  Rom. 
et  Gal.  pro  eodem  habet  circumcisionem  et  legem,  et  sie  de  ea  agit,  ac  si 
esset  pars  legis-,  erat  enim  veluti  praeambulum  et  introductio  ad  legem*, 
quapropter  demonstrato  et  probato,  quod  ex  lege  non  erat  justitia,  satis 
probatum  est,  quod  ex  circumcisione  justitia  non  erat,  et  vice  versa.  — 
Alex.  Hai.  IV.  qu.  1.  mbr.  4.  §.   1:  et  qu.  2.  mbr.  1. 

2)  Kurtz,  der  alttest.  Oplercult.  S.  4.  —  Die  Gründe,  warum  die 
Besclmeiduiig  lange  Zeit  vor  dem  Gesetze  eingeführt  wurde,  sind:  IJ  Das 
ganze  Caeremonialgesetz  konnte  nur  einem  Volke  gegeben  werden,  das 
zu  einer  religiös-politischen  Einheit  bereits  verbunden  warj  darum  musste 
sich  Israel  zuerst  als  gläubiges  \'olk  einigen  und  entwickeln;  dazu  war 
ein  äusseres,  sacramentales  Zeichen  nothwendig,  und  als  solches  gab  ihm 
Gott  das  Sacr.  der  Beschneiduiig.  S.  Th.  s.  th.  III.  qu.  70.  art.  2.  ad  2: 
I.  II.  qu.  102.  art.  5.  ad  1-,  qu.  103.  art.  1.  ad  3.  —  2)  Die  Beschneidung 
sollte  die  Nachkommen  Abrahams  allmählig  auf  das  Gesetz  vorbereiten; 
da  sie  die  Grundlage  desselben  bildete,  so  musste  jeder,  der  es  annehmen 
wollte,  sich  dieser  schmerzlichen  Operation  unterziehen  •,  wäre  sie  zugleich 
mit  dem  Gesetze  eingeführt  worden,  so  hätten  Viele  wegen  dieser  schmerz- 
lichen Operation  dessen  Annahme  verweigert  fExod.  4,  25.  f.);  daher  sollte 


108  Fünftes  Hauptetück. 

Volksthums  die  Bundesinitiation  für  jeden  einzelnen  Israeliten  die- 
selbe sein,  durch  welche  Abraham  als  Einzelner  in  den  Bund  ein- 
getreten war.  Als  sichtbares  Bundeszeichen  machte  die  Be- 
schneidung der  Rechte  dieses  Bundes  theilhaftig,  und  war  das 
erste  und  wichtigste  Sacr.  der  mosaischen  Religion,  die  nothwendige 
Yoraussetzung  und  Bedingung  für  den  Empfang  der  übrigen. 

Aus  diesen  Principien  ergibt  sich,  dass  nur  folgende  Caere- 
monien  des  A.  B.  unter  die  alttest  Sacr.  zu  zählen  sind:  1)  Die 
Beschneidung  (Gen.  17,  10  f.);  —  2)  die  Einweihung  zum 
Priesterthume  (Exod.  29,  1  f.:  40,  12-15;  Lev.  8,  1-36);  — 
3)  das  Paschamahl  (Exod.  29,  1—51)  —  und  4)  die  Schau- 
brode  (Lev.  24,  5 — 9),  denen  die  Opfermahlzeiten ^)  für  Priester 
und  Volk  beizuzählen  sind;  —  5)  die  verschiedenen  Reinigungen 
der  levitisch  T^nreinen,  die  theils  durch  Opfer,  theils  durch  Be- 
sprengung  mit  dem  hl.  Reinigungswasser,  theils  auch  mit  gewöhn- 
lichem Wasser  vorgenommen  wurden  (Lev.  cc.  11 — 15;  Num. 
19^  14  f.);  —  6)  die  besonderen  Waschungen,  die  für  Priester 
vor  jeder  heil.  Handlung  vorgeschrieben  waren'^)  (Exod.  30,  19; 
11.  Pciralip.  4,  6).  Denn  nur  bei  diesen  finden  sich  alle  in  den 
vorhergehenden  Hauptstücken  aufgezählten  Merkmale  der  alttest. 
Sacr.,   und  nur  diesen  ist  im   Wortlaute  des  Gesetzes   die  untrüg- 

das  Volk  schon  lanjje  Zeit  vor  dem  Gesetze  an  diesen  schmerzlichen  Ritus 
gewöhnt  werden,  damit  es  später  dasselbe  um  so  bereitwilliger  annehmen 
würde.  —  Auch  im  N.  B.  ^^  nrde  das  erste  und  wichtigste  Sacr.,  die  Taufe, 
schon  vor  Promnlgirung  des  neutest.  Gesetzes  eingesetzt  und  gespendet, 
damit  durch  dieselbe  die  erste  Cliristengemeinde  gesammelt  würde,  über 
die  am  lYnigsttage  der  hl.  Geist  herabkara.  Cf.  Alex.  Hai.  IV.  qu.  2.  mbr. 
1.:  qu.  7.  mbr.  2.  art.  2. 

*)  Die  Opfermalilzeiten.  die  nur  von  levitisch  Reinen  verzehrt  werden 
durften,  enthalten  dieselbe  Idee,  wie  das  Essen  des  Püschalammes  und  der 
Schaubrode:  der  hl.  Thomas  1.  c.  art.*  5.  führt  sie  nicht  ausdrücklich  unter 
den  altte.st.  Sacr.  auf,  aber  er  deutet  sie  mit  den  Worten  im:  usus  eorum, 
quae  pertinent  ad  cultum  divinum.  Dieselben  Gründe,  die  für  die  Sacra- 
raentalit.nt  des  Paschamahles  und  der  Schaubrode  sprechen,  lassen  sich  auch 
für  sie  anführen,  wessiialb  sie  diesen  Kommunionen  beizuzählen  sind. 

2)  August,  de  ver.  relig.  c.  17.  M.  t.  .S4.  pag.  1,36.  —  de  doct.  christ. 
1.  H.  c.  9.  t.  .34.  p.  71.  —  cont.  Faust.  1.  19.  c.  13.  t.  42.  p.  355.  —  Cf.  S. 
Th.  .«^.  th.  I.  II.  qu.  102.  art.  5.:  III.  qu.  60.  art.  2.  ad  2.  —  Greg,  de  Val. 
(t.  4.  disp.  H.  qu.  1.  p.  1.)  zählt  ebenso  viele  auf:  cf.  Alan.  l.  de  Sacr. 
c.  9:  Wirc.  1.  c.  p,  7. 


1 


Zahl  und  organischer  Zusammenhang  der  a.  S.     109 

liehe  Verheissung  ertheilt,  dass  jeder,  welcher  den  vorgeschriebenen 
Ritus  gebrauchte,  ganz  sicher  von  der  ihm  anhaftenden  fleischlichen 
Makel  gereinigt,  oder  in  der  theokratischen  Gemeinschaft  mit  dem 
Bundesgotte  befestigt  werden  sollte.') 

Da  alle  Werke  Gottes  in  einem  inneren,  organischen  Zu- 
sammenhange stehen,  so  kann  dieser  auch  bei  den  alttest.  Sacr., 
die  Gott  selbst  in  seiner  Weisheit  angeordnet  hat,  nicht  fehlen. 
Um  diesen  zu  zeigen,   geht   der  hl.  Thomas  2)   von   der  Wahrheit 

0  Alex.  V.  Hai.  (IV.  qu.  2.  mbr.  2.  art.  1—4-,  qu.  6.  mbr.  2.  art.  2), 
Hugo  von  St.  Vict.  (1.  1.  de  sacr.  p.  8.  c.  12.  13.  M.  t.  176.  p.  314}  u.  A. 
haben  auch  noch  die  Ehe  und  Busse  zu  den  alttest.  Sacr.  rechnen  wollen. 
Allein  die  Busse  gehört  der  übernatürlichen  Ordnung  an  und  hatte  im 
A.  B.  nicht  den  Zweck,  levitische  Heiligung  zu  vermitteln-  vielmehr  war 
sie  der  Zweck  des  ganzen  alttest.  Cultus;  denn  alle  Culteinrichtungen  sollten 
sie  symbolisiren  und  in  den  Herzen  der  Menschen  anregen.  Auch  die  Ehe 
konnte  im  A.  B.  kein  Sacr.  sein,  weil  sie  weder  ein  im  Gesetze  vorge- 
schriebenes rituelles  Zeichen,  noch  die  Bestimmung  hatte,  den  Empfängern 
irgend  eine  theokratische  Heiligung  zu  verleihen;  sie  hatte  bei  den  Juden 
dieselbe  Bestimmung,  wie  bei  den  Heiden,  nemlich  in  officium  naturae  zu 
sein-,  daher  werden  im  Pentateuche  alle  Ehegesetze  nicht  im  Caeremonial-, 
sondern  im  Judicialgesetze  behandelt ;  cf.  Suarez,  t.  6.  1.  9.  c.  4.  n.  26.  — • 
Wenn  Augustin,  der  selbst  alle  Opfer  mit  zu  den  Sacr.  zählt,  sagt  (cont. 
Faust.  1.  18.  c.  13.  M.  t.  42.  p.  355),.  dass  die  neutest.  Sacr.  an  Zahl  weniger 
seien,  so  steht  damit  die  vom  hl.  Thom.  angegebene  Zahl  nicht  im  Wider- 
spruche-, denn  die  Reinigungen  und  Kommunionen  der  Priester  und  Laien 
enthielten  mehrere  Unterarten. 

2)  S.  th.  I.  II.  qu.  102.  art.  5:  Cultus  autem  Dei  generali  quidem 
modo  pertinebat  ad  totum  populum,  sed  speciali  modo  pertinebat  ad  sacer- 
dotes  et  Levitas,  qui  erant  ministri  cultus  divini.  Et  ideo  in  istis  sacra- 
mentis  veteris  legis  quaedam  pertinebant  communiter  ad  totum  populum, 
quaedam  autem  specialiter  ad  ministros.  Et  circa  utrosque  tria  erant  ne- 
cessaria.  Quorum  primum  est  institutio  in  statu  colendi  Deum;  et  haec 
institutio,  quantum  ad  omnes  fiebat  per  ci  rcumcisi  one  m  .  .  .;  quantum 
ad  sacerdotes,  per  sacerdotum  consecrationem.  Secundo  requirebatur  usus 
eorum,  quae  pertinent  ad  divinum  cultum :  et  sie  quantum  ad  populum 
erat  usus  paschalis  convivii,  ad  quem  nullus  incircumcisus  admittebatur-, 
et  quantum  ad  sacerdotes  oblatio  victimarum,  et  esus  panum  propositionis 
et  aliorum,  quae  erant  sacerdotum  usibus  deputata.  Tertio  requirebatur 
remotio  eorum,  per  quae  aliqui  impediebantur  a  cultu  divino,  seil,  immun- 
ditiarum-,  et  sie  quantum  ad  populum  erant  institutac  quaedam  puriü- 
cationes  a  quibusdam  exterioribus  immunditiis,  et  etiam  expiationes  a  pec- 
catis:  quantum  vero  ad  sacerdotes  et  Levitas  erat  instituta  ablutio  manuum 
et  pedum,  et  rasio  pilorum. 


110  Fünftes   Ilauptstück. 

aus,  dasB  im  A.  B.  alle  liturgischen  Einrichtungen  ebenso,  wie 
die  Prophctieen,  nicht  bloss  für  die  messianische  Zukunft,  sondern 
auch  für  die  alttest.  Zeit  Bedeutung  hatten.  Der  nächste  Zweck 
der  alttest.  Sacr.  für  Israel  war,  dass  sie  den  Verehrern  des  einen 
wahren  Oottes  eine  gewisse  Weihe  und  Heiligkeit  verliehen, 
damit  sie  als  priesterliches  Volk  den  hl.  Cult  in  hl.  Weise  voll- 
ziehen konnten.  Dieser  Cult  sollte  aber  sowohl  vom  ganzen  Volke, 
als  auch  von  einem  besonderen  Priesterstamme  verrichtet  werden. 
Denn  wie  im  N.  B.  jeder  Gläubige  (I.  Pet.  2,  5.)  im  Allgemeinen 
opfern,  d.  h.  Opfer  der  Abtödtung  darbringen  und  sich  durch  die 
guten  Werke  beständig  heiligen  soll,  so  mussten  auch  im  A.  B. 
bestimmte  Culthandlungen  von  allen  Israeliten  ohne  Unterschied 
verrichtet  werden.  Denn  ganz  Israel  sollte  Jehova  geheiligt,  ein 
priesterliches  Volk,  ein  Ileilsvermittler  für  alle  Völker')  sein. 
Wie  aber  im  X.  B.  neben  dem  allgemeinen  Priesterthume  auch 
noch  ein  besonderes  bestehen  sollte ,  um  die  erlösende  Thätigkeit 
Christi  und  sein  wahres  Opfer  fortzusetzen  und  die  Einzelnen  zum 
neutest.  Culte  zu  befähigen:  so  sollte  auch  im  A.  B.  noch  ein 
besonderes  Priesterthum  (Priester  und  Leviten)  bestehen,  das  den 
gesetzlichen  Cult  in  besonderer  Weise  versehen  und  besondere 
Opfer  an  hl.  Stätte  darbringen  musste.  Da  Volk  und  Priester 
durch  die  Sacr.  geheiliget  und  für  den  göttlichen  Dienst  tauglich 
gemacht  werden  sollten,  so  musste  sich  der  eine  Theil  der  Sacr. 
auf  die  Heiligung  der  ganzen  Gemeinde,  der  andere  auf 
die  besondere  Heiligung  der  Priester  und  Leviten  be- 
ziehen. Jede  Heiligung  vollzieht  sich  aber^)  in  drei  Momenten : 
die  Heiligkeit  muss  dem  Menschen  verliehen  (incipit),  in  ihm  er- 
halten und  gestärkt  werden  (augetur),  und  ist  sie  durch  gesetz- 
widriges Handeln  oder  irreguläre  Zustände  verloren  worden,  wieder 
hergestellt  werden  (amissa  reparatur),  damit  er  auch  fernerhin 
Gott  wieder  in   hl.  Weise    dienen   kann.^j     Demnach    haben    wir 


>)  Jsai.  43,  20.  1'.;  Exod.  19,  5.  6:  Deut.  7,  6:  Ps.  134,  4:  Malach. 
3,  17;  Gen.  12,  3;  28,  14. 

2)  Conc.  Trid.  sess.  7.  prooera. 

3)  Eine  Vollendung  der  Heiligkeit  konnte  es  im  Gesetze  nicht  geben, 
weil  sie  im  A.  B.  nur  eine  äussere,  levitische  war,  die  mit  dem  irdischen 
Leben  aufliörte:  daher  gab  es  im  A.  B.  kein  Sacr,,  das  wie  die  letzte  Oelung 
des  N.  B.  auf  das  jenseitige  Leben  vorbereitete. 


Zahl  und  organischer  Zusammenhang  der  a.  S.     111 

eine  zweifache  Gruppe  von  Sacr.  zu  unterscheiden:  1)  Sacr.  für 
das  ganze  Yolk  und  für  jeden  Einzelnen  in  demselben;  2)  Sacr. 
für  die  besonderen  Cultdiener. 

1)  Der  organische  Zusammenhang  der  ersten  Gruppe 
ist  dieser:  a)  die  alttest.  Heiligkeit,  die  nur  eine  äussere,  theo- 
kratische  war,  wurde  dem  ganzen  Yolke  und  jedem  Einzelnen 
aus  dem  männlichen  Geschlechte  durch  die  Beschneidung  ver- 
liehen; denn  diese  war  Zeichen  des  Glaubens  Abrahams  an  den 
einen  Gott  und  Siegel  des  Bundes,  den  or  mit  ihm  geschlossen; 
durch  ihren  Empfang  gliederte  sich  Jeder  seinem  Glauben  und 
dem  mit  ihm  geschlossenen  Bunde  Gottes  an,  wurde  Mitglied 
des  Volkes  Gottes,  durch  welches  alle  Völker  gesegnet  werden 
sollten,  und  so  stand  er  Gott  in  besonderer  Weise  nahe  und  hatte 
Antheil  an  allen  Rechten  und  äusseren  Gnaden,  die  Gott  diesem 
Volke  (Rom.  9,  4)  verliehen  hatte.  —  ß)  Erhalten  und  ver- 
mehrt wurde  diese  Heiligkeit  durch  den  Gebrauch  jener  Heiligungs- 
mittel, die  Gott  seinen  getreuen  und  reinen  Bokennern  aus  den 
Früchten  der  Opfer  bereitete.  Dahin  gehörte  vor  Allem  das  Essen 
des  Paschalammes,  durch  welches  das  Volk  den  Bund  mit 
Gott  erneuerte,  befestigte  und  sich  aufs  Neue  als  hl.  Priestervolk 
beihätigte.  Weil  aber  das  Paschalamm  nur  ein  Mal  im  Jahre 
genossen  werden  durfte,  so  sollte  der  theokratische  Bürger  für  die 
übrigen  Tage  des  Jahres  einen  Ersatz  dafür  in  den  Opfermahl- 
zeiten der  Friedensopfer  haben ,  die  er  zu  jeder  Zeit  darbringen 
konnte.  Bei  diesen  Mahlzeiten,  die  das  Volk  nach  vorausgegangenem 
Opfer  von  Gott  aus  den  geheiligten  Opferspeisen  erhielt,  erschien 
der  Israelite  als  Tischgenosse  Gottes,  der  in  das  rechte  Verhält- 
niss  zu  Gott  und  zur  äusseren  Schöpfung  wieder  eingesetzt  worden 
war;  er  sollte  sich  der  Nähe  und  Gnade  seines  Königs  bewusst 
werden  und  dabei  die  Liebe  zu  ihm  erneuern  und  vermehren.  — 
Y)  Diese  Heiligkeit,  die  den  Israeliten  zum  hl  Dienste  Gottes  be- 
fähigte, konnte  aber  auch  durch  gewisse,  im  Gesetze  genau  ver- 
zeichnete Handlungen  oder  verunreinigende  Zustände  (peccata 
levitica)  wieder  verloren  werden ;  dieser  Verlust  machte  ihn  für 
den  hl,  Dienst  irregulär  und  schloss  ihn  von  allen  Culthandlungen, 
ja  sogar  von  der  Cultstätte  und  oft  auch  von  der  hl.  Gemeinde 
aus.  Aber  nicht  für  immer  sollte  er  davon  ausgeschlossen  bleiben ; 
er  musste   ein   Mittel  haben,   um   sich  wieder  von  seiner  Irregu- 


112  Fünftes   llauptstück 

laritiit  zu  bofreion,  und  dizu  dienten  ihm  die  verBchiedenen  Rei- 
nigungen.^) \on  den  geringen  Unreinheiten  konnte  er  sich  durch 
einlache  Waschungen  mit  Wasser,  von  den  schwereren  durch  Be- 
sprengungen  mit  dem  hl.  Sprengwasser  leinigen,  während  die  aus 
pliysisclien  Zuständen  entstandenen  körperlichen  Irregularitäten  durch 
Opfer  und  Jleinigungen  zugleich    gehoben  werden  mussten. 

2)  Die  andere  Gruppe,  welche  sich  auf  die  Heiligung  des 
Cultpersonals  bezog,  hat  folgende  organische  Pragmatik:  a)  die 
Priester  und  Leviten  solhen  in  noch  höherem  Grade  Gott  nahe- 
stehen und  geheiligt  sein,  weil  sie  das  Mittleramt  zwischen  ihm 
und  dem  Volke  zu  versehen  hatten;  ausserdem  sollten  ihnen  be- 
stimmte Rechte  und  Befugnisse  für  den  göttlichen  Cult,  namentlich 
die  Gewalt,  dass  sie  allein  dem  Herrn  Opfer  darbringen  und  an 
hl.  Stätte  dienen  durften,  übertragen  werden  Diese  ihre  Weihe 
und  Belehnung  mit  den  entsprechenden  Vollmachten  geschah 
durch  das  Sacr.  der  Priesterweihe,  durch  w^elche  sie  von  dem 
gewöhnlichen  Volke  ausgesondert,  dem  Herrn  besonders  geheiligt, 
für  den  heiligen  Dienst  bestimmt  und  durch  die  Caeremonie  des 
„Händefüllens"  mit  der  Opfergewalt  belehnt  wurden.  —  3)  Er- 
halten und  vermehrt  wurde  diese  priesterliche  Heiligkeit  durch 
den  Gebrauch  jener  Heiligungsmittel,  die  für  die  Priester  im 
Gesetze  vorgeschrieben  w^aren.  Dahin  gehörte  vor  Allem  das  Essen 
der  hl.  Schaubrode,  die  nur  von  reinen  Priestern  am  hl.  Orte 
verzehrt  werden  durften ;  dann  das  Essen  der  Opfertheile,  die 
von  den  Sühn-  und  Friedensopfern  den  Priestern  als  Kommunion 
zufielen.  Die  Idee  dieser  Mahlzeiten  war,  dass  die  Priester  als 
besondere  Freunde  Gottes  an  seinem  Tische  Theil  haben ,  an 
welchem  ihnen  das  hochheilige  Brod,  auf  das  Gott  mit  Wohlge- 
fallen herniederblickt,  und  die  geheiligte  Opferspeise  zur  Xahrung 

•)  Von  den  moralischen  Stinden,  welche  für  den  inneren  Galt 
ein  Hinderniss  waren,  musste  er  sich  nach  dem  hl.  Lehrer  durch  die  Opfer 
reinigen;  zwar  konnten  die  levitischen  Opfer  die  Sünde  nicht  tilgen,  wohl 
aber  den  Glauben  an  die  künftige  Erlösung  erwecken,  nnd  durch  diesen 
Glanben  konnte  der  Israelite  Verzeihung  der  Sünden  erlangen,  während 
das  Opfer  selbst  eine  theokratische  Sühne  bewirkte  und  die  Verletzung 
des  theokratischen  Verhältnisses  wieder  gut  machte.  Von  den  körper- 
lichen Verunreinigungen  (peccata  levitica),  die  vom  äusseren  Culte  aus- 
schlössen, reinigten  die  sacramentalen  Lustrationen.  —  S.  th.  1.  IL  qu.  102. 
art.  5.  ad  4.  et  5. 


Zahl  und  organischer  Zusammenhang  der  a.  S.     113 

vorgesetzt  wird;  der  Genuss  dieser  „geheiligten  Gotteskost"  konnte 
nur  wieder  heiligend  und  stärkend  auf  die  Empfänger  zurückwirken 
und  musste  das  Freundschaftsverhältniss  zwischen  dem  theokra- 
tischen  Könige  und  seinen  Dienern  befestigen  und  steigern.  ^)  — 
Y)  Die  Priester  waren  aber  auch  selbst  mit  Schwachheiten  be- 
haftete Menschen;  sie  konnten  die  erforderliche  Reinheit  auch 
wieder  verlieren,  entweder  durch  Unreinheiten  der  Seele  oder  des 
Leibes.  Die  ersteren,  die  durch  die  moralische  Sünde  eintraten, 
mussten  durch  Opfer  gehoben  werden,  welche  der  Hohepriester 
und  die  einfachen  Priester  darbringen  mussten 2);  die  letzteren, 
welche  sie  durch  die  fleischlichen  Unreinheiten  incurrirten,  konnten 
entweder  dieselben  sein,  welche  auch  die  Laien  irregulär  machten, 
und  diese  mussten  auch  bei  den  Priestern  durch  dieselben  Rei- 
nigungen wie  bei  den  Laien  gehoben  werden ;  oder  es  waren  ganz 
geringe  Makeln,  die  nur  den  Priestern  eigen  waren,  und  die  sie 
sich  durch  den  profanen  Verkehr  zuzogen;  diese  wurden  durch 
Waschen  der  Hände  und  Füsse  im  hl.  Waschbecken  des  Tempels 
getilgt,  dessen  Wasser  reinigende  und  heiligende  Kraft  hatte.  3) 


'J  Der  hl.  Thomas  rechnet  hieher  auch  noch  die  Ausübung  priester- 
licher Funktionen  —  oblatio  victimarum.  —  Cf.  Thalhofer,  die  unblutigen 
Opfer  des  mos.  Cult.  S.  259.  ff.;  das  Opfer  des  A.  u.  N.  B.  S.  72. 

2)  Solche  Opfer  waren  das  tägliche  Brandopfer  des  Hohenpriesters, 
das  Opfer  der  Priester  Lev.  4,  3.;  dann  das  Stieropfer,  das  der  Hohepriester 
am  Versöhnungstage  für  sich  und  sein  ganzes  Haus  darbringen  musste. 
Lev.  16,  6. 

3)  Exod.  40,  7.  11.  29.  30;  30,  19;  II.  Paralip.  4,  6.  cf.  Jos.  Flav. 
bell.  jud.  5,  5.  6.  —  Tamid.  1,  2.  4.  —  2,  1 .  —  M.  Chelim.  1,  9.  —Alex. 
Hai.  IV.  qu.  6.  mbr.  2.  art.  3.  §.  1 ;  mbr.  3.  art.  3.  —  Der  heil.  Thomas 
erwähnt  auch  noch  das  Scheeren  der  Haare  —  rasio  pilorum ,  das  in  der 
heil.  Schrift  nur  bei  der  Weilie  der  Leviten  erwähnt  ist  Num.  8,  6. 


Sechstes  Ilauptstück. 

Die  Nothweiuligkeit  der  alttestaiiientlichen  Sacraineute. 

Bei  den  Sacr.  ist  eine  zweifache  Nothwendigkeit  zu  unter- 
scheiden; die  eine  bezieht  sicli  auf  ihre  Einsetzung,  die  andere  auf 
ihren  Gebrauch  von  Seite  der  Menschen  nach  vollzogener  Ein- 
setzung; bei  der  ersteren  entsteht  die  Frage:  war  es  überhaupt  noth- 
wendig  oder  nützlich,  dass  Gott  Sacr.  für  die  Menschen  im  A.  B. 
einsetzte?  —  Nothwendigkeit  (Congruenz)  ihrer  Einsetzung; 
bei  der  zweiten:  war  es  nach  ihrer  Einsetzung  für  die  Menschen 
noth wendig  und  Pflicht,  dieselben  zu  gebrauchen?  -  Nothwen- 
digkeit ihres  Empfanges. 

a)  Nothwendigkeit  (Congruenz)  ihrer  Einsetzung. 
Der  Sinn  der  Frage  nach  der  Nothwendigkeit ')  dieser  Sacr. 
kann  nur  der  nein:  welche  Congruenzgründe  können  Gott  bewogen 
haben,  unter  den  vielen  ihm  zu  Gebote  stehenden  Mitteln  gerade 
diese  Sacr.  zur  Vorbereitung  auf  die  Erlösung  auszuwählen  und 
bei   dem   israelitischen   Volke   einzuführen?     Die  Gründe   für   ihre 


')  Von  Seiten  Gottes  kann  diese  Frage  nicht  den  Sinn  haben,  dass 
Gott  diese  Sacr.  zur  Vorbereitnng  der  Menschen  auf  Christus  habe  ein- 
setzen müssen,  gleich  als  ob  nur  durch  sie  allein  eine  Erzieiiung  auf 
Christus  möglich  gewesen  wäre  (absolute  Nothwendigkeit);  denn  Gott 
konnte  das  messianische  Heil  auch  auf  andere  Weise,  als  «lurch  die  sacra- 
mentalefl  Typen  vorausverkimden,  und  es  wären  ihm  auch  noch  viele  andere 
Mittel  für  diese  Vorbereitung  zu  Gebote  gestanden.  Es  kann  hier  nur  die 
relative  Nothwendigkeit  der  Convenienz  in  Frage  kommen,  die  Willkühr 
und  Zufall  ausseid iesst  und  zeigt,  dass  ihre  Einsetzung  der  göttlichen  Weis- 
heit vollkommen  angemessen  sei.  cf.  August.de  trin.  1.  1.-5.  c.  10.  M.  t.  42. 
p.  1024.  —  Greg,  de  Val.  t.  4.  disp.  3.  qu.  2.  p.  1.  Der  hl.  Thomas  be- 
handelt diese  Convenienz:  s.  th.  III.  qu.  Ol.  art.  1.  2.  3.  -  I.  II.  qu.  98. 
art.  6.  —  IV.  S.  dist.  1.  qu.  2.  art.  2.  qu.  1.  —  S.  cont.  Gent.  1.  lU.  cc.  19. 
llOi  1.  IV.  cc.  55.  56. 


Nothwendigkeit  der  alttest.  Sacramente.  115 

Einsetzung  können  theils  der  gefallenen  Natur  des  Menschen i), 
theils  den  Absichten,  die  Gott  mit  dem  israelitischen  Volke 
hattO;  theils  der  Stellung  der  Natur  zur  Heils  Ordnung  ent- 
nommen werden. 

1)  Die  gefallene  Menschennatur  hatte  durch  die  Sünde 
vornehmlich  eine  dreifache  Wunde  erhalten:  die  Unwissenheit, 
den  Stolz  und  die  ungeordnete  Concupiscenz;  die  Sacr. 
sollten  das  Heilmittel  dagegen  sein.  —  a)  Wegen  der  ersten  Wunde 
konnte  dem  Menschen  das  Uebernatürliche  nicht  mehr  ohne  sicht- 
bare Hülle  vorgelegt  werden,  weil  seine  geistige  Kraft  zu  sehr 
auf  das  Sinnliche  hingerichtet  war;  aus  demselben  Grunde  konnte 
er  auch  das  Uebernatürliche  ohne  sinnfällige  Stützen  und  Anhalts- 
punkte nicht  lange  Zeit  rein  und  unentstellt  in  seiner  Erkenntniss 
bewahren.  Die  Geschichte  des  Alterthums  bestätigt  es ;  nach  dem 
Tode  der  ersten  Patriarchen  wurden  die  Glaubens  Wahrheiten  und 
Sittengesetze  nur  ganz  kurze  Zeit  rein  fortgepflanzt;  bald  trat  in 
Folge  der  Leidenschaften  eine  Verdunklung  und  Entstellung  der- 
selben und  eine  grosse  religiöse  Unwissenheit  ein.  Um  dieser 
Schwachheit  und  Unwissenheit  abzuhelfen,  fasste  Gott  das  Sitten- 
gesetz im  Decaloge  in  bestimmte  Worte  und  drückte  auch  die 
Glaubenswahrheiten  in  den  Cultzeichen  symbolisch  aus,  damit  die 
Juden  dieselben  unentstellt  und  dauernd  sich  einprägen  konnten; 
so  waren  auch  die  Sacr.  sinnliche  Stützen  für  das  religiöse  Er- 
kennen, durch  welche  die  menschliche  Unwissenheit  geheilt  und 
das  Volk  im  Glauben  unterrichtet   werden  sollte.  —  ß)  Auf  zwei 

^)  Der  hl.  Tliomas  zeigt  1.  c.  auch  ihre  Congruenz  für  die  mensch- 
licho  Natur  im  Allgemeinen  betrachtet,  für  die  sie  ganz  passende 
Erziehungsmittel  waren.  Denn  a)  durch  sie  konnten  die  Menschen  selir 
leicht  zur  Erkenntniss  des  Uebersinnlichen  geführt  werden,  da  sie  sinn- 
fällige Zeichen  übernatürlicher  Dinge  waren,  und  so  nicht  bloss  der  mensch- 
lichen Erkenntnissweise  entsprachen,  die  vom  Sinnlichen  zum  Uebersinn- 
lichen aufsteigt,  sondern  auch  die  übernatürlichen  Wahrheiten  mittels  der 
Aehnlichkeit,  die  sie  mit  ihnen  hatten,  dem  menschlichen  Geiste  anschau- 
licher und  fassbarer  darstellten,  ßj  Durch  sie  wurde  das  menschliche 
Handeln  geweiht  und  vor  dem  Missbrauche  der  Creatur  zur  Sünde  oder 
zum  falschen,  abergläubischen  und  abgöttischen  Culte  (Daemonencnlt)  be- 
wahrt; denn  in  ihnen  hatte  der  Mensch  hl.  Objecte,  durch  welche  er  Gott 
ehren  und  sich  heiligen  konnte;  so  wurde  sein  Handeln  dem  göttlichen 
Culte  zugewendet,  darin  geübt  und  von  der  Sünde  und  dem  falschen  Culte 
abgezogen. 

8^^ 


110  Sechstes  Ilauptstück. 

Dinge  war  die  vorchristliche  Menschheit  stolz  i),  auf  ihr  Wissen 
und  ihre  Macht;  die  Vernunft  strebte  eine  göttliche  Erkenntniss  an, 
der  Wille  schrankenlose,  irdische  Macht,  und  in  beiden  suchte  man 
seine  Seligkeit;  die  Folge  war  Götzendienst  und  die  drückendste 
Tyrannei  der  Sünde.  Um  diesen  Stolz  zu  erniedrigen,  gab  Gott 
das  Gesetz  mit  seinen  Sacr.  Der  stolze  Mensch  musste  sich  nun- 
mehr der  niederen  Welt,  der  er  sich  in  der  Sünde  so  schmachvoll 
überantwortet  hatte,  unterordnen,  um  die  geistige  Herrschaft  über 
sie  wieder  zu  gewinnen.  Durch  die  sinnlichen  Zeichen  der  Sacr. 
musste  er  sich  im  Glauben  unterrichten  und  seiner  religiösen  Irr- 
thümer  überführen  lassen;  durch  die  sacramentalen  Reinigungen 
lernte  er  seinen  elenden,  sündhaften  Zustand  (Rom.  7,  7),  und 
weil  er  nicht  alle  Uebertretungen  des  Gesetzes  vermeiden  konnte, 
zugleich  auch  seine  Schwachheit  und  Ohnmacht  kennen  (Rom. 
8,  3).  In  den  Kommunionen  wies  ihn  Gott  auf  eine  äussere 
Hilfe  und  höhere  Versöhnung  durch  Christus  hin,  die  unter  der 
Bedingung  in  Aussicht  stand,  dass  er  sich  gläubig  unter  die 
sacramentalen  Zeichen  erniedrigte.  —  y)  Auch  für  die  ungeord- 
nete Concupiscenz  sollten  diese  Sacramente  Heilmittel  sein  Im 
Naturgesetze  waren  nur  wenige ;  als  aber  die  Concupiscenz  in 
die  greulichsten  Laster  der  Sinnlichkeit,  wie  in  Sodoraa  und  Go- 
morrha,  und  in  den  schamlosesten  Götzendienst 2)  ausartete,  da 
hat  Gott  bei  den  Israeliten  mehrere  Sacramente  als  Heilmittel 
gegen  dieselbe  eingesetzt;  denn  sie  sollten  nicht  bloss  die  Be- 
zähmung und  Ueberwachung  der  Concupiscenz  symbolisiren,  son- 
dern in  irgend  Etwas  auch  zu  ihrer  Verminderung  und  Schwäch- 
ung beitragen. 3)    Wurde  das  menschliche  Begehren  durch  die  Ab- 


0  S.  Th.  s.  th.  III.  qu.  61.  art.  1.  et  3.;  I.  II.  qu.  98.  art.  6.  -  III. 
qu.  70.  art.  2.  ad  2.  —  IV.  S.  dist.  1.  qu.  1.  art.  2.  qu.  4.-,  —  Alex.  Hai.  IV. 
qu.  1.  mbr.  2.  art.  1.  .3.;  qu.  2.  mbr.*4.  et  5.     Katlischtli.  1.  c.  p.  26. 

'^J  Gen.  19,  5  ff.  —  Num.  25,  3  tV. :  Exod.  23,  23.  32-  32,  5;  Deut. 
4,  3:  7,  1;  Jos.  22,  17. 

3)  S.  Th.  III.  qu.  70.  art.  3.  ad  1:  Circumcisio  erat  in  reinediuni 
peccati  originalis  ....-,  et  ordiuabatur  ad  dimiiiutiouem  carnalis  coucupis- 
centiae.  quae  praecipue  in  membris  illis  viget.  —  CT.  Suarez,  tom.  20.  Com- 
ment.  in  III.  qu.  70.  art.  3.  —  Ale.v.  Hai.  I\'.  qu.  2.  nibr.  5.  art.  3.  —  Bei 
Gelegenheit  der  Besrhueidung  wurde  in  den  Kindern  die  Erbsünde  nach- 
gelassen, und  dadurch  die  Heiligkeit  der  Concupiscenz  gebrochen;  bei  den 
Erwachsenen    die    Concupiscenz    durch     die    schmerzliche    Beschneidungs- 


Nothwendigkeit  der  alttest    Sacraraentc,  117 

kehr  von  dem  Einen  höchsten  Gute  in  ungeordneter  Lust  auf  das 
viele  Irdisclie  gerichtet  und  so  geschwächt,  da?s  das  IJeber- 
sinnlic'he  wenig  Eindruck  mehr  auf  den  Willen  machte :  so  sollte 
es  durch  den  sacranientalen  Gebrauch  der  Creatur  von  dem  Vielen 
wieder  zu  dem  Einen  Gute  zurückgeführt  und  gestärkt  werden, 
sich  von  der  Herrschaft  des  Sinnlichen  zu  befreien  und  zum  Ueber- 
natürlichen  zu  erheben.  War  früher  das  Handeln  ganz  auf  das 
Sinnliche  gerichtet,  so  sollte  es  durch  die  Sacr.  im  rechten,  zu 
Gott  hinführenden  Gebrauche  der  Geschöpfe  geübt  werden;  denn 
die  Sacr.  enthielten  in  ihrer  symbolisch-typischen  Bedeutung  auch 
Geistiges');  darum  konnten  sie  für  den  Menschen  Heilmittel  werden 
und  ihn  aus  der  Abhängigkeit  von  der  Natur  erlösen. 

2)  Ein  weiterer  Grund  ihrer  Einsetzung  ergibt  sich  aus  dem 
Berufe,  den  Gott  dem  israelitischen  Volke  zuerkannte.  Israel 
war  von  Gott  auserlesen  als  das  Volk,  aus  welchem  der  Messias 
dem  Fleische  nach  hervorgehen  sollte.  Desshalb  musste  es 
ganz  besonders  Gott  geweiht  sein,  den  wahren  Glauben  an 
den  Einen  Gott  treu  bewahren  und  die  messianischen  Ver- 
he issungen  immer  klarer  entfalten.  Dieser  dreifache  Zweck 
wurde  durch  die  alttest.  Sacr.  erreicht.  —  a)  Aus  freier  Liebe  hat 
Gott  dieses  Volk  von  allen  anderen  sich  zu  seinem  besonderen 
Eigenthume  auserwählt;  es  sollte  ein  priesterliches  Volk  sein,  mit 
der  Aufgabe,  die  Erkenntniss  des  wahren  Gottes  und  die  messia- 
nischen Segnungen  allen  anderen  Völkern  zu  vermitteln ;  aber  der 
Priester  rauss  eine  höhere  Heiligkeit  haben,  als  diejenigen,  deren 
Mittler  er  ist.     Aus  ihm  sollte  nach  den  göttlichen  Verheissungen 


Operation  wenigstens  für  einige  Zeit  g-eschwäclit",  die  Reinigungsgesetze  um- 
gaben gerade  jene  Acte,  welche  mit  der  Conen piscenz  am  meisten  zusammen- 
hingen, mit  einer  hl.  Hut  und  legten  dem  Israeliten  weise  Mässigung  im 
Gebrauche  jener  Kräfte  auf,  die  ihr  am  meisten  dienstbar  geworden  sind; 
durch  die  sacramentalen  Opferma)dzeiten  f Pascha,  Schanbrode)  wurde  die 
sinnliche  Natur  selbst  geheiliget,  in  den  göttlichen  Cnlt  hineingezogen  und 
für  die  Concu[)iscenz  unschädlich  gemacht:^  denn  so  wurde  die  verführerische 
Kraft,  welche  das  Siimliche  auf  die  Concupiscenz  ausübte,  gebrochen  und 
der  geheiligte  Gennss  der  Natur  wieder  ein  Mittel,  den  Menschen  zum 
Frieden  mit  Gott,  mit  sich  selbst  und  mit  der  Natur  zurückzuführen. 

1)  S.  th.  III.  qu.  61.  art.  1.  ad  1.  —  Cf.  Kurtz,  der  alttest.  Opfer- 
cultus,  S.  2  und  3.  —  Alex.  Hai.  III.  qu.  28.  art.  3;  IV.  qu.  1.  mbr.  2. 
art.  3.  — 


118  Sechstcä   Mauptstück. 

der  Messias  hervorgehen;  aher  die  Ehrfurcht  vor  Christus  erfor- 
derte es,  dass  es  in  ganz  besonderer  Weise  licMÜg  sei  und  sich 
durcli  heiligen  Dienst  auf  sein  Erscheinen  und  auf  sein  Reich 
vorbereite.  Darum  niusste  dieses  Volk  einen  besonderen  Cult 
liaben,  um  Gott  in  rechter  Weise  dienen  und  sich  selbst  heiligen 
zu  können,  und  in  diesem  Culte  besondere  Ileiligungsmittel,  durch 
wblclie  es  sich  die  für  die  Gottesverehrung  erforderliche  Weihe 
verschaffen  und  sich  dem  Fleische  nach  heiligen  konnte.  P]ine 
übernatürliche  Heiligung  konnte  durch  diese  Sacr.  im  A.  B.  noch 
nicht  gegeben  werden,  theils  weil  eine  solche  zum  unvollkommenen 
Zustande  der  Menschheit  vor  Christus  nicht  passte,  theils  weil  im 
A.  B.  das  Volk  als  Gesammtheit  zu  Gott  in  ein  besonderes 
lleiligkeitsverhältniss  gesetzt  werden  sollte;  wohl  aber  eine  äussere, 
fleischliche  Reinheit,  und  durch  diese  konnte  sich  Israel  auch 
äusserlich  von  allen  übrigen  Völkern  als  das  auserwcählte  Volk 
unterscheiden,  fleischlich  heiligen,  damit  später  aus  ihm  das 
reinste  und  heiligste  Fleisch  des  Gottnienschen  genommen ')  werden 
konnte,  durch  Beobachtung  der  Rcinigungsvorschriften  an  strengen 
Gehorsam  gewöhnen  und  auf  die  Gnaden  der  messianischen  Zeit 
vorbereiten.  Darum  gab  ihm  Gott  Sacr.,  die  levitische  Heiligung 
bewirkten  und  Unterscheidungszeichen  zwischen  den  Gläubigen 
und  Heiden  waren 2),  damit  es  sich  fleischlich  heiligen  und  auf 
Christus  vorbereiten  konnte.  —  ß)  Israel  sollte  als  priesterliches 
Volk  auch  den  wahren  Glauben  an  den  Einen  Gott  rein  bewahren 
und  anderen  Völkern  verkünden.     Darum  hat  ihm  Gott  auf  Sinai 


»)  S.  Th.  I.  IL  (ju.  98.  art.  4.  et  5.  Cf.  Bartliolom.  de  Medimi,  I. 
II.  (ju.  98.  art.  4:  Dens  dedit  legem  illi  popnlo  propter  promissioiieni  eoriim 
patribiis  factam  .  iit  ex  eis  Christus  nasceretnr-  decebat  enim,  ut  ille  po- 
puliis  ex  hoc  quadani  speciali  saiictificatione  polieret,  secuiid.  Lev.  19,  2. — 
Alex.  Hai.  III.  qu.  28.  rabr.  1.  art.  4. 

2)  Desshalb  wurde  dem  Abraham  die  Beschneidun^  als  Unterschei- 
dungszeichen vor  den  übrigen  Völkern  gerade  zu  der  Zeit  gegeben,  als  sich 
die  wahren  Verehrer  Gottes  von  der  ungläubigen  Masse  absonderten;  als 
in  Aegypten  Gefahr  war,  dass  sich  die  Nachkommen  Abrahams  mit  den 
heidnischen  Aegypliern  vermischen  würden,  da  wurde  ihnen  als  Unterschei- 
dungszeichen das  Paschalamm  gegeben;  und  als  das  Volk  Israel  im  Be- 
grilTe  war,  das  Land  Kanaan  in  Besitz  zu  nehmen  und  sich  mit  den  g<)tzen- 
dienerischen  Kanaanitern  zu  vermischen,  da  erhielt  es  die  übrigen  alttesf. 
Sacr.  als  Unterscheidungszeichen.  —  S.  Bonavent.  IV.  S.  dist.  1.  p.  2.  qu.  L 
ad  3.  4.  et  5. 


Notbwendigkeit  der  alttest.  Sacramente.  119 

die  Grundwahrheiten  des  Monotheismus  feierlich  in  das  Gedächt- 
niss  gerufen,  und  es,  so  lange  es  noch  zum  Götzendienste  geneigt 
war,  von  den  heidnischen  Völkern  strenge  abgesondert,  später  aber 
seine  Gcscliicke  so  gelenkt,  dass  es  mit  sämmtlichen  Culturvölkern 
der  alten  Welt  in  Berührung  kam,  damit  unter  ihnen  die  Kenntniss 
des  wahren  Gottes  verbreitet  würde.  Weil  aus  ihm  der  Messias 
hervorgehen  sollte,  musste  es  die  wahre  Kirche  Gottes  im  A.  B. 
bilden  und  im  Besitze  der  wahren  Religion  verbleiben.  Dazu 
waren  aber  Sacr.  nothwendig ;  denn  eine  religiöse  Vereinigung  ist 
bedingt  durch  die  Einheit  der  religiösen  Anschauungen  und  durch 
den  Gebrauch  derselben  sacramentalen  Zeichen');  eine  sichtbare 
Kirche  ist  ohne  sichtbare  Sacr.  nicht  möglich ;  desshalb  konnten 
auch  die  Juden  nur  durch  sacramentale  Erkennungszeichen  zur 
religiösen  Einheit  verbunden  werden.  Um  die  Glaubens  Wahr- 
heiten in  der  Synagoge  rein  zu  bewahren,  mussten  sie  in  be- 
stimmten, unabtänderlichen  Formeln  fixirt  werden,  damit  sie  der  Ent- 
stellung und  abgöttischen  Verzerrung  entzogen  blieben,  sodann 
in  leicht  fasslicher,  anschaulicher  Form  dem  Volke  vorgehalten 
werden,  damit  es  dieselben  sich  leicht  einprägen  konnte.  Auch 
diess  geschah  am  Besten  (ausser  den  Opfern)  durch  die  Sacr. 
Denn  da  sie  die  religiösen  Wahrheiten  in  Bildern  und  Symbolen 
enthielten,  so  waren  sie  für  den  Anschauungsunterricht  des 
jüdischen  Volkes  ganz  geeignet,  weil  ihm  die  geheimniss volle 
Wahrheit  durch  das  Bild  fasslicher  vor  Augen  gestellt  wurde. 
Sie  dienten  auch  dazu,  die  abgöttischen  Entstellungen  und  Ver- 
zerrungen der  religiösen  Wahrheiten  zu  verhindern,  weil  diese  in 
ihnen  einen  fixen,  unveränderlichen  Ausdruck  erhielten.  Ohne 
sinnfällige  Cultformen  und  Sacr.  wäre  der  Glaube  nicht  lange  bei 
diesem  Volke   erhalten   worden;    denn   vermöge    seiner  Neigung'-) 

')  August,  cont.  Faust.  1.  19.  c.  11.  M.  t.  42.  piig.  355:  In  imlhuii 
nomen  religionis  scu  verum,  seu  riilsum,  coaduniiri  liomines  possuut,  nisi 
aliquo  signaculorum  scu  sacramentoruiri  visibilium  consortio  coUigentnr.  — 
Desshalb  hatten  auch  die  lieiduischen  Religionen  ihre  Sacr.,  und  wie  Ter- 
tullian  (de  praescript.  c.  4.  M.  t.  2.  p.  16.)  bemerkt,  sollen  auch  im  Reiche 
Satans  auf  Erden  eigene  sacramentale  Unterscheidungszeichen  eingei'ührt 
sein:  cf.  Apoc.  13,  16,  wo  das  Zeichen  des  apocalyptischen  Thieres  erwähnt 
ist,  das  die  Anbeter  desselben  an  der  rechten  H;ind  oder  an  der  Stirne  tragen. 
■-)  Israel  war  von  Natur  aus  i'iir  den  sinnlichen  Cult,  wie  er  sich 
bei    den    benachbarten    heidnischen    Völkern    mit    allen    Sinnesreizen    aus- 


120  Sechstes  Ilauptstück. 

für  den  sinnlichen  Cult  hätte  es  bald  die  heidnischen  Naturculte 
der  benac]ibartcn  Völker  nachgeahmt  und  allmählig  auch  die  darin 
syniboliyii  ten  polytheistischen  Ideen  in  sich  autgononimen ;  aber 
dadurch  wäre  der  wahre  Glaube  polytheistisch  entstellt  worden. 
Um  dem  vorzubeugen,  gab  ihm  Gott  Opfer  und  Sacr.,  die  äusser- 
lich  den  heidnischen  etwas  ähnlich,  aber  nach  der  inneren  Be- 
deutung wesentlich  davon  verschieden  waren,  da  in  den  heid- 
nischen die  kosmischen  Ideen  der  Naturreligionen,  in  den  jüdischen 
aber  die  monotheistisch-ethischen  der  wahren  Religion  sich  aus- 
sprachen ;  er  schrieb  ihm  recht  viele  sacramentale  Reinigungen 
und  Acte  vor,  um  ihm  keine  Zeit  zu  lassen,  viel  an  den  heid- 
nischen Cult  zu  denken,  oder  sich  mit  ihm  zu  befassen ;  er  befahl, 
die  sacramentalen  Handlungen  oft  zu  wiederholen,  um  die  darin 
symbolisirte  Wahrheit  recht  oft  dem  Geiste  der  Israeliten  vorzu- 
führen und  einzuprägen.  —  y)  Israel  sollte  auch  Träger  der 
messianischen  Yerheissungen  sein  und  die  neutest.  Heilsgüter 
immer  bestimmter  praefiguriren ;  denn  aus  ihm  sollte  der  Messias 
hervorgehen ;  darum  musste  der  Glaube  an  ihn  daselbst  jeder 
Zeit  vorhanden  sein  und  um  so  klarer  sich  gestalten,  je  näher 
die  Zeit  seiner  Ankunft  heranrückte.  Diess  war  nothwendig,  theils 
damit  er  bei  seiner  Ankunft  um  so  leichter  von  den  Seinigen 
erkannt  und  aufgenommen  würde,  theils  damit  die  Juden  im  A.  B. 
durch  diesen  Glauben  sich  die  übernatürliche  Rechtfertigung  ver- 
schaffen konnten.  Das  mosaische  Gesetz  aber  war  das  letzte 
Stadium  der  Vorbereitung  auf  Christas.  Darum  musste  in  dem- 
selben die  messianische  Zukunft  viel  klarer  vorausverkündet  werden, 
als  unter  dem  Naturgesetze,  wenn  auch  nicht  so  klar,  wie  im 
N.  B.,  in  welchem  Christus  selbst  erschien  und  den  Heilsplan 
Gottes  sichtbar  verwirklichte ;  vielmehr  in  einer  Weise,  welche 
dem  fleischlichen  Sinne  der  Juden  und  dem  schattenhaften  Charakter 
des  A.  B,  entsprach.    Das  geschah  vorzüglich  auch  durch  die  Sacr. ; 


gebildet  liatte,  sehr  eingenommen;  oftmals  unterlag  es  seinem  verluhrerischen 
Zauber  und  nahm  nicht  bloss  die  heidnischen  Götterbilder  (Exod.  31,  1.  IT. ; 
I.  (III.)  Heg.  12,  28.  f.),  sondern  auch  die  heidnischen  Opfer  und  lleinig- 
uijgcn  an,  wie  der  Kälber<Uenst  und  Baalcult  beweisen  (Num.  25,  2;  Deut. 
18,  13;  Jos.  24,  23;  Judic.  2,  11.  f.;  3.  19;  G,  10;  8,  33;  Isai.  G6,  17;  Am. 
5,  25.  f.).  Cf.  S.  Th.  s.  th.  I.  II.  qu.  101.  art.  2.  ad  1.;  art.  2.  i  qu.  102. 
art.  3.  5. 


Nothwendigkeit  der  alttest.  Sacramente.  121 

denn  als  typische  Zeichen  waren  sie  eine  sichere  Bürgschaft  dafür, 
dass  das  messianische  Heil  in  der  Zukunft  gewiss  erscheinen 
werde,  und  gaben  zugleich  mittels  ihrer  Aehnlichkeit  ein  dunkles 
Abbild  der  zukünftigen  Heilsordnung.  Da  sie  von  Gott  eingesetzte, 
unveränderliche  Cultzeichen  waren,  so  war  ihre  typische  Bezeich- 
nung jeder  subjectiven  Entstellung  entrückt;  denn  so  lange  das 
sacramentale  Zeichen  unverändert  blieb,  stellte  es  auch  den  Is- 
raeliten den  messianischen  Glauben  so,  wie  ihn  Gott  mit  dem 
Zeichen  verbunden,  vor  Augen.  Auf  diese  Weise  war  der  Glaube 
an  Christus  an  unveränderliche  Zeichen  fixirt  und  konnte  leicht 
irrthumslos  und  unentstellt  in  der  Synagoge  durch  die  Jahrhunderte 
hindurch  rein  erhalten  werden.  So  wurde  es  den  Juden  möglich, 
den  Glauben  an  Christus  ohne  Beimischung  von  Irrthümern  jeder 
Zeit  in  der  von  Gott  gewollten  Weise  zu  bekennen  und  durch 
ihn  sich  übernatürlich  zu  heiligen.  ^) 

3)  Auch  von  Seiten  der  Creatur  können  Congruenzgründe  her- 
genommen werden;  a)  Gott  wollte  durch  diese  Verwendung  der 
Is^aturelemente  dem  Menschen  die  rechte  Werthschätzung  der  Materie 
nahelegen  und  zeigen,  dass  dieselbe,  obschon  sie  den  Menschen 
beständig  zum  Bösen  reizt,  doch  nicht  von  Natur  aus  böse  und 
Sitz  der  Sünde  sei,  wie  das  Heidenthum  glaubte;  dass  sie  aber 
auch  nicht  göttliche  Substanz  sei,  da  sie  nicht  aus  eigener  Kraft, 
sondern  nur  durch  göttliche  Einsetzung  das  Uebersinnliche  be- 
zeichnen und  das  Zukünftige  vorauskünden  konnte;  ß)  dadurch 
sollte  klar  werden,  dass  die  ganze  Creatur  von  Gott  des  Menschen 
wegen   geschaffen   sei   und  seinem   Heile   dienen   müsse;    y)    dass 


1)  August,  coiit.  Faust.  1.  19.  c.  13.  tom.  42.  p.  355.  cf.  S.  Th.  III. 
(|u.  61.  art.  3.  ad  2:  Oportebat  etiam,  quod  per  incrementa  tempornm 
luagis  explicaretur  cognitio  lidei,  quia,  ut  Gregorias  dicit  (hom.  16.  \n 
Ezoch.)  per  incrementa  temporura  crevit  divinae  cognitionis  augmentum. 
Et  ideo  necesse  fuit,  quod  in  Y.  L.  quaedam  sacramenta  (idei,  quam  ha- 
bebant  de  Christo  venturo,  determinarentur.  —  qu.  60.  art.  3-,  Expos,  in 
Rom.  3.  lect.  3.  —  Alex.  Hai.  IV.  qu.  2.  mbr.  4.  art.  6.  §.  4;  qu.  7.  mbr.  7. 
art.  5.  Das  war  auch  der  Grund,  warum  diese  tj^'pischen  Zeichen  gerade 
'/AI  der  Zeit  bei  den  Juden  eingesetzt  wurden,  als  der  grösste  Theil  der 
Menschen  in  Abgötterei  verfiel  und  die  messianischen  Hoffnungen  in  my- 
thologische Sagen  verzerrte.  Um  Israel  vor  der  gleichen  Gefahr  zu 
bewahren,  gab  ihm  Gott  in  den  typischen  Zeichen  der  Sacr.  ein  Mittel, 
seinen  messianischen  Glauben  jederzeit  rein  zu  bekennen. 


122  Sechstes   Tfaiiptstück. 

auch  die  leblose  Natur  sich  vorbereiten  solle  auf  die  Erlösung 
durch  Christus,  durch  den  sie  ebenfalls  von  dorn  Fluche  mit  erlöst 
würde,  in  den  sie  gleichsam  wider  Willen  hineingezogen  worden  ist; 
o)  durch  dieselben  w^ollte  Gott  die  Menschen  über  den  rechten 
Gebrauch  der  Creatur  unterrichten ;  wenn  sie  dieselbe  zu  seiner 
Ehre  verwenden,  ihm  weihen  und  in  hl.  Opfergesinnung  geniessen, 
dann  wird  sie  für  die  Menschen  ein  Heilmittel,  durch  welches  sie 
sich  aus  ihrer  Knechtschaft  und  aus  dem  drückenden  Banne  der 
Sünde  herausreissen  und  zur  übernatürlichen  Gnade  erheben  können; 
e)  endlich  wollte  er  vorausverkünden,  dass  Satan,  der  durch  die 
Natur  den  Sieg  über  die  Menschen  errungen,  im  N.  B.  auch 
wieder  durch  die  Natur  besiegt  werden  sollte. ')  —  So  waren  diese 
Sacr.  für  die  Israeliton  mächtige  Stützen  des  Glaubens,  welche 
ihnen  viele  Wahrheiten  in  anschaulichen  Bildern  vor  Augen  führten. 
Wenn  sie  auch  nicht  die  Gnade  selbst  enthielten,  so  machten  sie 
doch  den  Weg  zur  Rechtfertigung  viel  leichter,  als  er  bei  den 
Heiden  war,  welche  solche  Sacr.  nicht  hatten. 

b)  Noth  wendigkeit  ihres  Empfanges. 
Die  Noth  wendigkeit  dieser  Sacr.  kann  auch  auf  Seite  der 
Menschen  in  dem  Sinne  in  Frage  kommen,  ob  sie,  ihre  göttliche 
Einsetzung  vorausgesetzt,  für  die  Menschen  zum  Heile  nothwendig 
waren?  Es  ist  von  selbst  klar,  dass  bei  ihnen  (wenn  man  etwa 
die  Beschneidung  als  Heilmittel  gegen  die  Erbsünde  für  die  Knäblein 


»)  Iren.  adv.  haer.  1.  4.  c.  17.  (al.  32.)  M.  ser.  gr.  t.  7.  p.  1020.  — 
Ambros.  epist.  34.  M.  t.  16.  p.  1076.  -  S.  Th.  s.  cont.  Gt-nt.  1.  4.  c.  56- 
l.  3.  c.  19.  —  Greg,  de  Val.  t.  4.  disp.  3.  qii.  2.  p.  1.  —  Bei  den  alttest. 
Sacr.  trat  die  Natur  durcli  den  typisclien  Hinweis  aal'  Christus  in  dessen 
Dienste,  um  sich  so  auf  die  hohe  Stellung  vorzubereiten,  welche  sie  bei 
den  neutest.  Sacr.  als  Trägerin  und  Vermittlerin  übernatürliclier  Kräfte 
einnehmen  sollte.  —  Auch  von  Seiten  Gottes  köimen  Congruenzgründe  an- 
gegeben werden:  Gott  wollte  a)  seine  We  i  she  it  und  Macht  zeigen,  indem 
er  die  niedrigen  Elemente  zu  Trägern  seiner  messianisrhen  Verheissnngen 
und  zu  Stützen  des  rechtfertigenden  Glaubens  für  die  Menschen  machte: 
13)  seine  Gerech  tigkeit,  indem  erden  menschlichen  Stolz,  der  die  Creatur 
missbraucht  halte,  so  demüthigte,  dass  er  die  niedrigsten  Dinge  gebrauchen 
musste,  um  zur  Erkenntniss  seines  Sündenelendes  und  der  höheren  Gnade 
zu  gelangen-,  y)  <l'>e  mystische  Verbindung  des  Göttlichen  und  Mensch- 
lichen im  Werke  der  Erl()sung  und  Heiligung  der  Menschen  dunkel  voraus- 
verkünden •,  darum  verband  er  bei  den  alttest.  Sacr.  mit  dem  sichtbaren 
Ritus  die  unsichtbare  symbolische  und  typische  Bedeutung. 


Nothwendigkeit  der  alttest.  Sacramente.  123 

ausnimmt)  von  einer  necessitas  medii  ihres  Empfanges  nicht  die 
Rede  sein  kann.  >)  Darum  kann  es  sich  hier  nur  um  eine  neces- 
sitas praecepti  handeln,  insofern  als  ihr  Empfang  durch  den  Willen 
Gottes  den  Menschen  geboten  wurde.  Diese  verpflichtende  Noth- 
wendigkeit  erstreckt  sich  jedoch  nicht  gleichmässig  auf  alle  Men- 
schen, sondern  muss  nach  dem  Willen  ihres  Urhebers  in  folgender 
Weise  bestimmt  werden*):  1)  nicht  nothwendig  war  ihr  Gebrauch 
für  die  Heiden,  die  sich  nicht  in  die  israelitische  Theokratie 
aufnehmen  lassen  wollten ;  denn  ihnen  wurde  das  mosaische  Gesetz 
nicht  promulgirt,  darum  verpflichtete  sie  dasselbe  auch  nicht,  und 
so  konnten  sie  auch  an  den  Empfang  seiner  Sacr.  nicht  gebunden 
sein ;  sie  waren  ja  zum  Eintritte  in  das  Volk  Gottes  nicht  ver- 
pflichtet; denn  wenn  auch  bei  diesem  Volke,  dem  die  messianischen 
Verheissungen  und  der  göttliche  Cult  gegeben  waren,  der  Weg 
des  Heiles  leichter  und  sicherer  war  als  bei  den  Fleiden,  und  aus 
diesem  Grunde  den  letzteren  im  Gesetze  die  Erlaubniss  eingeräumt 
war,  sich  in  die  hl.  Gemeinde  Gottes  aufnehmen  zu  lassen  (Pros- 
clyten),  so  war  es  den  Heiden,  die  ausserhalb  der  Synagoge  ver- 
blieben, doch  nicht  unmöglich,  ohne  diese  Sacr.  das  ewige  Heil 
zu  erlangen.2)  —  2)  Nur  die  Nachkommen  Abrahams,  die  das 
auserwählte  Volk  ausmachten,  waren,  so  lange  sie  in  der  theo- 
kratischen  Gemeinde  verblieben,  zum  Empfange  dieser  Sacr.  (de 
praecepto)  verpflichtet.    Denn  nur  diesem  Volke  allein  hatte  Gott 


')  Diese  Art  der  Notliwendigkeit  bezieht  sich  neralich  nur  auf  den 
G halben  und  die  übernatürliche  Gnade,  ohne  welche  das  ewige  Heil  über- 
haupt nicht  erlangt  werden  kann,  und  nur  jener  sacramentale  Empfang 
würde  mit  dieser  Notliwendigkeit  verpflichten,  ohne  welchen  weder  die 
Gnade,  noch  der  Glaube  erlangt  werden  könnte;  aber  die  alttest.  Sacr. 
verliehen  weder  die  heiligmachende  Gnade,  noch  auch  war  die  Erweckurig 
des  Glaubens  so  innig  an  ihren  Empfang  gebunden,  dass  er  ohne  denselben 
gar  nicht  hätte  erweckt  werden  können:  denn  wenn  die  frülieren  Patriarchen 
und  frommen  Heiden  ohne  den  Gebrauch  solcher  Sacr.  diesen  Glauben 
haben  und  durch  ihn  gerechtfertigt  werden  konnten ,  so  rauss  man  das 
Gleiche  auch  bei  den  Israeliten  zugeben. 

-)  Die  Heiden  hatten  das  Naturgesetz  in  das  Gewissen  geschrieben-, 
ausserdem  konnten  sie  durch  die  geistige  Betrachtung  des  GeschatTenen  zur 
Erkenntniss  der  göttlichen  Macht  und  Unendlichkeit  vordringen-,  durch  das 
Heilmittel  gegen  die  Erbsünde  konnten  sie  ihre  Kinder,  und  durch  den 
lebendigen  Glauben  an  den  künftigen  Erlöser,  den  ihnen  die  Tradition  ver- 
kündet hatte,  sich  selbst  heiligen. 


124  Sechstes  Hauptstück. 

dfis  Gesetz  mit  seinen  Culteinrichtungon  promulf^irt  und  zwar  dess- 
halb,  ^^('il  daasclbo  durch  das  Gosotz  sich  besonders  für  den  Er- 
löser lieiligen  sollte;  was  aber  zur  besondc^ren  Ueili^ung  einzelner 
Weniger  angeordnet  ist,  verptiiohtet  auch  nur  diese  allein.  Wer 
also  zum  auserwählten  Volke  des  Messias  gehören  wollte,  musste 
sich  auch  durch  den  Gebrauch  der  legalen  Sacr.  heiligen. ' )  — 
3)  Nicht  alle  Sacr.  waren  für  die  einzelnen  Individuen  dieses 
Volkes  gleich  nothwendig;  denn  a)  die  ßeschneidung  war  es 
nur  für  die  männlichen  Israeliten,  und  zwar  für  die  Erwachsenen 
necessitate  praecepti,  für  die  acht  Tage  alten  Knäblein  necessitate 
medii ,  weil  für  diese  die  Beschneidung  die  nothwendige  Be- 
dingung war,  an  die  Gott  die  Tilgung  der  Erbsünde  gebunden 
hatte.  Für  das  männliche  Geschlecht  war  sie  so  nothwendig, 
dass  jeder,  der  sie  nicht  empfing,  aus  dem  Volke  Gottes  „aus- 
gerottet  werden 2),  d.  h.  kein  Glied  des  Volkes  Gottes  mehr  sein 


1)  S.  Th.  s.  th.  I.  II.  qu.  98.  art.  4.  5.  —  III.  qu.  70.  art.  2.  wird 
als  Grund  dafür,  daos  die  Beschneidung  und  die  übrigen  Sacr.  nur  den 
Juden  gegeben  wurden,  angeführt,  dass  Cliristus  aus  einem  besonderen, 
gläubigen  Volke  geboren  werden  wollte,  und  darum  musste  es  sich  durch 
besondere  äussere  Zeichen  von  allen  übrigen  Völkern  unterscheiden.  Die 
neutest.  Sacr.  bezeichnen  und  enthalten  die  Gnade,  die  für  alle  Menschen 
bestimmt  ist;  daher  erstreckt  sich  ihre  Verpflichtung  auch  auf  alle  Men- 
schen; die  alttest.  dagegen  enthielten  keine  Gnade,  sondern  praefigurirten 
das  Heil,  das  für  alle  Völker  aus  dem  jüdischen  Volke  erstehen  sollte; 
daher  verpflichteten  sie  nur  jenes  Volk,  aus  <iem  Christus  hervorging.  Cf. 
I.  II.  qu.  102.  art.  5;  qu.  103.  art.  1;  IV.  S.  dist.  1.  qu.  2.  art.  qu.  1.  — 
Daraus  ergibt  sich  auch:  So  lange  Ismael  und  Esau  in  der  Familie  der 
beiden  Patriarchen  Abraham  und  Isaak  verblieben,  waren  sie  für  sich  und 
ihre  Nachkommen  zum  Gebrauche  der  Beschneidung  verpflichtet;  nachdem 
sie  sich  aber  von  derselben  für  beständig  getrennt  hatten,  hörte  diese  Ver- 
pflichtung für  sie  und  ihre  Nachkommen  auf,  obschon  sie  die  Beachneidung 
als  heilige  Cäremonie  ihrer  Väter  beibehaltt-n  konnten.  Die  Söhne  Jacobs 
trennten  sich  nicht  mehr  von  der  väterlichen  Familie,  sondern  bildeten 
zusammen  die  Anlange  des  Volkes  Gottes;  daher  blieben  sie  auch  immer 
zur  Beschneidung  verpflichtet. 

2)  Gen.  17,  14.  Die  hebr.  Phrase:  ^r^,  ^^IHH  n^t^V^  mP"1Dj 
bedeutet  entweder  die  Excommunication  vom  Volke  Gottes,  oder,  wie 
Delitzsch  in  h.  1.  annimmt,  die  Verhängung  der  Todesstrafe;  nach  den 
Stellen  Exod.  12,  15.  10;  30,  33.  .'{8;  31,  14:  Lev.  7.  20.  21;  17,  4.  0: 
18,  29.  etc.  ist  erstere  Erklärung  nicht  unwahrscheinlich.  —  Die  Erklärung 
dieser  Stelle  bei  August,  cf.  Suarez,  t.  20.  disp.  5.  sect.  1.  n.  13. 


Nothwendigkeit  der  alttest.  Sacramente.  125 

und  auch  an  den  übrigen  Sacr.,  Wohlthaten  und  Verheissungen , 
welche  dieses  Volk  von  Gott  empfangen  hatte,  keinen  Antheil 
mehr  haben  solUe;  das  weibliche  Geschlecht  war  behufs  der  Auf- 
nahme in  die  heilige  Gemeinde  an  die  Beschneidung  nicht  ge- 
bunden; es  gehörte  schon  vermöge  seines  Ursprunges  und  seiner 
Abstammung  von  israelitischen  Eltern  zum  auserwählten  Volke.') 
Mit  der  Beschneidung  erhielt  der  Israelite  alle  Rechte  eines  theo- 
kratischen  Bürgers  und  verpflichtete  sich  zugleich  im  Gewissen, 
das  ganze  mosaische  Gesetz  mit  allen  Sacr.  (Gal.  5,  3.)  zu  beob- 
achten. —  ß)  Der  alljährliche  Empfang  des  Paschamahles  war 
ebenfalls  unter  Strafe  der  „Ausrottung"  für  jeden  Israeliten  Pflicht, 
so  zwar,  dass  solche  Israeliten,  welche  wegen  levitischer  Unrein- 
heit oder  aus  anderen  Ursachen  dasselbe  am  14.  Nisan  zu  essen 
verhindert  waren,  am  14.  Tage  des  folgenden  Monats  Jjjar  ihr 
Ostern  nachhalten  mussten.  —  y)  Jene  Sacr.,  welche  zur  Weihung, 
Reinigung  und  Heihgung  der  Priester  und  Leviten  eingesetzt  waren, 
verpflichteten  auch  nur  diese  allein.  —  §)  Die  levitischen  Wasch- 
ungen und  Reinigungen  waren  nur  in  den  vom  Gesetze  genau 
vorgeschriebenen  Fällen  der  Verunreinigung  nothwendig.  —  Der 
Gebrauch  der  alttest.  Sacr.  in  diesen  vom  Gesetze  bestimmten 
Fällen  war  auch  im  Gewissen  verbindend ;  denn  nach  Gottes 
Willen  sollte  durch  dieselben  der  wahre  Glaube  äusserlich  bekannt 
werden ;  die  absichtliche  Unterlassung  ihres  Empfanges  wäre 
eine  Geringschätzung  und  Verachtung  des  von  Gott  angeordneten 
Heilsorganismus,  sowie  eine  directe  Auflehnung  gegen  seinen  Willen 
gewesen.  War  es  dem  Einzelnen  aus  irgend  einem  Grunde  physisch 
oder  moralisch  unmöglich,  das  vorgeschriebene  Sacr.  zu  empfangen, 
so  musste  er  wenigstens  den  Willen  haben,  dasselbe,  sobald  es 
ihm  möglich  würde,  zu  empfangen.  Hatte  er  in  Folge  seines 
inneren  Glaubens  und  seinem  übernatürlichen  Reue  schon  vor  Em- 
pfang des  trefl'enden  Sacr.  die  übernatürliche  Rechtfertigung  er- 
langt, so  musste  er  doch  nachträglich  dasselbe  noch  empfangen,  um 
seiner  Verpflichtung  der  äusseren  Theokratie  gegenüber  zu  genügen. 

'3  Nach  alttest.  Aiiscliauuiig  stand  das  Weib  als  Tochter,  Oattin  oder 
Leibeigene  in  einem  gewissen  Abhängigkeitsverhältnisse  zum  Hansvater, 
und  durch  denselben  war  es  anch  Glied  der  theokratischen  Gemeinde^  cf. 
Riehm,  Handwörterbuch  d.  b.  Alt.  S.   168. 


Siebentes  Haiiptstück. 

Verhältriiss  der  alttestamentlichen  Sacramente  zu  den  iieu- 

testanientliehen. 

Da  die  alttest.  Sacr.  Typen  der  neutest.  waren,  jeder  Typus 
mit  seinem  Gegenbilde  aber  immer  gewisse  Aehnlichkeiten  haben 
muss,  doch  so,  dass  er  wesentlich  geringer  und  unvollkommener 
ist,  als  letzteres,  so  folgt,  dass  auch  zwischen  den  alt-  und  neu- 
test. Sacr.  unverkennbare  Aehnlichkeiten  und  wesentliche  Ver- 
schiedenheiten vorhanden  sein  müssen.  —  Wenn  wir  die  Sacr. 
nach  dem  dreifachen  Gresichtspunkte  betrachten,  insoferne  sie  be- 
stimmte Zeichen  fCaeremonien)  sind,  die  bestimmte  Bedeut- 
ungen und  eine  eigenthümliche  Wirksamkeit  haben,  so  können 
folgende  Aehnlichkeiten  festgesetzt  werden: 

1)  hinsichtlich  des  Zeichens:  beiderlei  Sacr.  sind  bestimmte, 
sichtbare  Zeichen,  heilige  Handlungen,  die  von  Gott  selbst  für 
das  sichtbare  Reich  Gottes  in  beiden  Testamenten  angeordnet 
wurden,  mit  der  Bestimmung,  einerseits  als  Zeichen  höherer, 
übernatürlicher  Geheimnisse  dem  Menschen  auf  eine  seiner  Natur 
entsprechende  Weise  die  Erkenntniss  des  Uebersinnlichen  zu  ver- 
mitteln ,  anderseits  aber  als  Ursachen  einer  der  jeweiligen 
Ileilsöconomie  angemessenen  Heiligkeit  ihn  zum  Culte  Gottes  und 
zur  Gemeinschaft  der  respect.  sichtbaren  Kirche  zu  befähigen  und 
diese  Befähigung  zu  bezeugen  und  zu  bestätigen ;  daher  sollten 
sie  als  religiöse  Erkennungszeichen  die  Mitglieder  der  wahren 
Kirche  von  den  ausser  derselben  stehenden  Ungläubigen  unter- 
scheiden und  ein  Mittel  sein,  den  Glauben  äusserlich  zu  be- 
kennen. —  2)  Nach  ihrer  Bedeutung:  beide  Arten  bezeichnen 
als  Signa  demonstrativa  den  sacramentalen  Effect,  den  sie 
innerhalb  ihrer  respect.  Heilsordnung  hervorbringen,  wesshalb  bei 


Verhältniss  der  alttest.  Sacr.  zu  den  neutest.      127 

beiden  der  Ritus  immer  mit  dem  Effecte  Aehnlichkeit  hat;  beide 
weisen  als  signa  rememorativa  auf  vorausgegangene  Wohlthaten 
hin,  die  Gott  in  wunderbarer  Weise  seinem  Volke  gespendet  hat; 
beide  sind  Zeichen  der  übernatürlichen  Gnaden,  welche  die  alttest. 
typisch,  d  h.  als  solche  bezeichnen,  die  in  Zukunft  sicher  von 
Gott  verliehen  werden,  die  neutest.  dagegen  s a er a  mental,  d.  h.  als 
solche,  die  in  der  Gegenwart  ipso  actu  sicher  verliehen  werden, 
wesshalb  beide  mit  denselben  auch  eine  gewisse  Aehnlichkeit  haben ; 
beide  bezeichnen  das  Leiden  Christi  als  Quelle  aller  Gnaden,  die 
einen  typisch  und  dunkel  als  zukünftiges,  die  anderen  mystisch 
und  klar  als  vergangenes;  beide  weisen  auch  auf  das  Endziel  der 
Gnade,  die  zukünftige  ewige  Glorie  hin,  die  einen  typisch,  die 
anderen  mystisch. ')  —  3)  Nach  ihrer  Wirksamkeit:  beide  Arten 
sind  practische,  wiiksame  Zeichen,  die  ihren  sacramentalen  Effect 
sicher  hervorbringen ,  wie  er  der  jeweiligen  Heilsordnung  ent- 
spricht; derselbe  besteht  darin,  dass  durch  sie  die  Menschen  für 
den  entsprechenden  Ciilt  entweder  eingeweiht,  odei*  noch  mehr 
befähigt,  oder,  wenn  sie  die  erforderliche  Reinheit  durch  gewisse 
Handlungen  und  Zustände  verloren  hatten,  und  für  den  Dienst 
Gottes  irregulär  geworden  waren,  wieder  tauglich  gemacht  werden; 
desshalb  gibt  es  bei  beiden  Arten  einige  Sacr.,  welche  die  be- 
ireffende Heiligkeit  erst  geben  (justitia  prima),  und  andere,  welche 
die  bereits  vorhandene  noch  vermehren  (justitia  secunda).^)  Beide 
Arten  bringen  ihren  sacramentalen  Effect  unabhängig  von  der 
subjecliven  Thätigkeit  und  Disposition  des  Empfängers  und  von 
dem  Verdienste  und  Glauben  des  Ausspenders  in  objectiv  eigener 


1)  August,  tract.  in  Joh.  26.  M.  tom.  35.  pag.  1612;  tract.  11.  et.  45. 
pag.  1479  f.  1722  1'.  —  Enarr.  in  ps.  73.  M.  tom.  36.  p.  931;  enarr.  in  ps. 
77.  M.  tom.  36.  pag.  983;  Cont.  Faustum  19,  13.  M.  tom.  42  p.  355. 

-)  Erstere  nennt  man  auch  Sacr.  der  Todten,  weil  sie  im  Zustande 
der  Unreinheit  empfangen  werden;  im  A.  B.  gehörte  dahin  die  Beschnei- 
dung, welche  die  levitische  Reinheit  erst  verlieli,  und  die  Menge  der  Rei- 
nigungen, die  die  verlorene  Reinheit  wieder  herstellten  (S.  Th.  I.  11.  qn. 
102.  art.  5.);  im  N.  B.  sind  es  die  Tanfe  und  Busse.  Letztere  nennt  man 
Sacr.  der  Lebenden,  weil  sie  i'ür  ihren  Empfang  die  levitische,  resp.  über- 
natürliche Reinheit  und  Heiligkeit  schon  voraussetzen,  und  sie  dann  ver- 
mehren, erhöhen;  dahin  gehörten  im  A.  B.  das  Essen  des  Paschalammes, 
der  Schaubrode,  der  Opferspeisen  und  die  Priesterweihe. 


128  Siebentes  Ilauptatüok. 

Kraft,  ex  opere  opcrato,  hervor,  i)  —  Wegen  dieser  Aehnlichkeiten 
hat  die  göttliche  Weisheit,  die  überall  die  Güte,  Schönheit,  Har- 
monie und  Einfachheit  berücksichtigt,  diese  alttcst.  Sacr.  zu  Typen 
der  christlichen  gemacht. 

Aber  trotz  dieser  grossen  Aehnlichkeit  ist  zwischen  beiderlei 


')  Durch  die  Lehre,  dass  auch  die  alttestamentlichen  Sacraraente 
ihre  sacramentalen  Wirkungen  ex  opere  operato  hervorbrachten,  wird 
weder  die  hohe  Würde  der  cliristlichen  herabgedriickt,  noch  die  typische 
Kraft  der  alttest.  vermindert ;  denn  beide  Arten  von  Sacramenten  gehören 
ganz  anderen  Ordnungen  an,  und  ihre  beiderseitigen  Effecte  sind  hinomel- 
weit  von  einander  verschieden.  Die  neutest.  haben  geistige,  übernatürliche 
Reinigung,  die  heiligmachende  Gnade,  zur  Folge  und  bezeichnen  sie  auch; 
die  alttest.  dagegen  nur  leibliche,  die  am  Fleische  geschah:  die  letzteren 
gaben  bloss  das  Recht,  in  der  irdischen  Theokratie  zu  wohnen,  und  jene 
legalen  Qualitäten,  die  ein  Bürger  dieses  irdischen  Gottesstaates  nach  gött- 
licher Anordnung  liaben  musste  —  terrestria  (Hebr.  8,  4;  9,  11}-,  die  neu- 
test. dagegen  verleihen  die  Kindschaft  Gottes  und  das  Bürgerrecht  für  das 
himmlische  Jerusalem,  sowie  jene  Qualitäten,  welche  die  himmlische  An- 
schauung Gottes  ermöglichen  —  coelestia:  demnach  verhalten  sie  sich,  wie 
die  Natur  zur  Uebernatur.  Aber  auch  die  typische  Kraft  der  alttest.  ist 
dadurch  nicht  autgehoben;  denn  diess  wäre  nur  dann  der  Fall,  wenn  die 
Wirksamkeit  des  Typus  sowohl  nach  Modus  als  auch  nach  Object  mit  der 
des  Antitypus  ganz  identisch  wäre-,  nun  ist  aber  das  Object  der  Wirksam- 
keit der  neutest.  viel  höher  und  vorzüglicher,  als  das  der  alttest.,  während 
der  Modus  der  Wirksamkeit  bei  beiden  ähnlich  ist.  Desshalb  hatten  die 
alttest.  gerade  durch  den  Umstand,  dass  sie  ex  opere  operato  wirkten,  eine 
grössere  Aehnlichkeit  mit  den  anderen  und  waren  dadurch  um  so  mehr 
geeignet,  Typen  derselben  zu  sein.  Denn  die  Kraft,  typisch  zu  bezeichnen, 
niuss  vor  Allem  der  Hauptsache  an  einem  Dinge  zukommen;  bei  den  alt- 
test. Sacr.  war  aber  das  Wichtigste  die  levitische  Reinheit  und  die  Art 
und  Weise  ihrer  unfehlbaren  Hervorbringung  durch  den  sacr.  Ritus  allein. 
Wie  desshalb  die  levitische  Reinheit  ein  Typus  der  übernat.  Heiligkeit 
war,  die  die  neutest.  Sacr.  verleihen:  so  musste  auch  die  den  alttest.  inne- 
wohnende Kraft,  ihren  Effect  unfehlbar  hervorzubringen,  typisch  auf  die 
objective  Wirkungsweise  der  neutest.  hinweisen.  —  Ausser  diesen  Aehn- 
lichkeiten, die  sich  aus  der  allgemeinen  Vergleichung  ergeben,  findet  man 
noch  viele  andere,  wenn  die  einzelnen  Sacramente  beider  Testamente, 
die  sich  in  typischer  Hinsicht  entsprechen,  mit  einander  verglichen  werden  ', 
so  haben  Aehnlichkeit  mit  einander:  die  Beschneidung  und  Taufe;  die  Opfer- 
mahlzeiten [nebst  dem  Pascha  und  den  Schaubroden)  und  die  allerheiligste 
Eucharistie;  die  Reinigungen  und  die  Busse;  die  Weihe  Aarons  und  die 
neutest.  Priesterweihe.  Die  weitere  Ausführung  gehört  der  speziellen  Be- 
trachtung der  alttest.  Sacr.  an. 


Verhältniss  der  alttest.  Sacr.  zu  den  neutest.      129 

Sacr.  ein  wesentlicher,  innerer  unterschied  i)  vorhanden,  der 
wie  das  Concil  von  Florenz  sagt,  so  gross  ist,  als  der  zwischen 
dem  A.  und  N.  B.  Der  Beweis  hiefür  ergibt  sich  am  klarsten  durch 
Aufzählung  ihrer  mannigfaltigen  Differenzen.  Aus  dem  Bisherigen 
orgeben  sich  folgende :  1)  hinsichtlich  des  Zeichens:  beide  Arten 
sind  verschieden  in  ihrem  äusseren  Ritus;  denn  ändert  sich  das 
Gesetz ,    so    müssen    sich    auch    Priesterthum    und   Cult ,    folglich 


1)  Bekanntlich  haben  die  Reformatoren  jeden  Unterschied  zwischen 
beiderlei  Sacr.  in  Abrede  gestellt  und  den  alttest.  sogar  einen  Vorzug  vor 
den  christlichen  zuerkannt.  Denn  nach  ihnen  sind  die  letzteren  keines- 
wegs wirkliche  und  wirksame  Träger  der  übernat.  Gnade,  sondern  nur 
zufällige,  äussere  Bezeugungsacte  des  anderweitig  bewirkten  Glaubens  an 
Christus.  Nach  Zwingli  (de  ver.  et  fals.  relig.  comment.  opp.  tom.  11. 
f.  122.  197),  Karl  Stadt  und  den  Wiedertäufern  (Phil.  Melanoh.  Unter- 
richt wider  d.  Leere  der  Widerteuffer,  in  Luth.  W.  II.  Th.  Wittenb.  1551. 
S.  292)  sollten  sie  nur  Unterscheidungszeichen  zwischen  Gläubigen  und  Un- 
gläubigen sein-,  genau  dasselbe  waren  in  einer  Beziehung  auch  die  alttest. 
Sacr.;  ja  die  Beschneidung,  die  das  Unterscheidungsmerkmal  sichtbar  in 
das  Fleisch  einprägt,  drückt  diese  Unterscheidung  noch  weit  kräftiger  aus 
und  kann  weit  fühlbarer  an  den  Glauben  mahnen,  als  jedes  der  neutest. 
Nach  Luther  (de  capt.  bab.  opp.  Jen.  tom.  III.  fol.  266.  289;  Melanchth. 
loc.  theol.  p.  46.  141;  confess.  August,  art.  13.)  und  Calvin  (instit.  1.  IV. 
§  3.  f.  471 ;  §  9.  f.  474)  dienen  die  christl.  Sacr.  zur  Anregung  des  Glaubens 
und  zur  Bezeugung  desselben  vor  den  Mitmenschen  und  sind  Unterpfänder 
der  göttlichen  Verheissung,  die  Sünden  seien  um  Christi  willen  durch  den 
Glauben  vergeben.  Das  Nemliche  konnten  auch  die  alttest.,  ja  in  mancher 
Hinsicht  sogar  in  einem  weit  höheren  Grade  leisten;  denn  sie  konnten 
ebenso  vollkommene  Zeichen  künftiger  Dinge  sein,  als  die  neutest.  Zeichen 
der  vergangenen  sind;  zudem  ist  die  blutige  Beschneidung  oder  das  Pascha- 
lamm für  die  Erweckung  des  Glaubens  ein  weit  kräftigeres  Zeichen,  als 
das  Abwaschen  bei  der  Taufe  oder  das  Essen  des  eucharistischen  Brodes; 
denn  das  Paschalamm  hat  mehr  Analogie  mit  dem  Leiden  Christi,  als  die 
Brodsgestalten ;  und  die  Beschneidung,  bei  der  zur  Ehre  Gottes  Blut  ver- 
gossen wird,  lässt  ein  sichtbares  Zeichen  bleibend  am  Leibe  zurück,  was 
bei  der  Taufe  nicht  der  Fall  ist.  Aus  diesen  Gründen  meinten  die  Refor- 
matoren, dass  zwischen  beiderlei  Sacr.  nur  der  Unterschied  bestehe,  dass 
sie  nur  verschiedene  Riten  haben,  und  die  einen  auf  das  bereits  vergangene 
Leiden  Christi,  die  andern  dagegen  auf  das  zukünftige  hinweisen.  Diese 
AufYassung  des  beiderseitigen  Unterschiedes  beseitiget  das  Wesentliche  und 
Erhabene  der  christlichen  Sacr.  vollständig  und  stellt  sie  und  die  neutest. 
Heilsordnung  auf  den  Standpunct  des  A.  B.  Darum  hat  das  Concil  von 
Trient  (sess.  7.  can.  2.  4.  5.  6.  7;  cf.  Denz.  Ench.  n.  727.  ff.)  dieselbe  verurtheilt; 
cf.  Conc.  Flor.  decr.  p.  Arm,  Denz.  n.  590.     Suarez,  t.  20.  disp.  6.  sect.  2. 

9 


130  Siebentes  Ilauptstück. 

auch  die  Sacr.  ändern ;  mit  andern  Zeichen  rnuss  das  Gep^enwjir- 
ti«^e  und  Vergangene,  und  mit  andern  das  Zukünftige;  mit  andern 
Cultzeichen  der  alttest.  Ghiube,  mit  andern  der  neutest.  ausgedrückt 
werden,  und  desslialb  mussten  die  christlichen  Sacr.,  um  das  Leiden 
Jesu  als  vergangenes  zu  bezeichnen,  einen  andern  Ritus  haben; 
ferner  waren  die  alttest.  zwar  bestimmtere  Zeichen,  als  die  des 
Naturgesetzes,  und  ihr  liturgischer  Vollzug  blieb  keineswegs  der 
freien  Wahl  des  Ausspenders  überlassen,  da  ihr  Ritual  fixirt  war; 
aber  gleichwohl  waren  sie  noch  vieldeutige  Zeichen,  weil  die 
Handlung  nicht  durch  das  Wort  zu  Einer  Bedeutung  determinirt 
wurde;  die  neutest.  bestehen  aus  Handlung  und  Wort,  sodass 
der  an  sich  vieldeutige  äussere  Ritus  durch  das  Wort  nur  zu 
Einer  Bedeutung  bestimmt  wird.  So  spiegeln  beide  Arten  den 
Charakter  ihrer  respect.  Testamente  wieder ;  im  A.  B.  Alles  unbe- 
stimmt, dunkel,  schattenhaft;  im  N.  bestimmt,  klar  und  wirklich. 
Die  alttest.  sind  Schatten  der  neutest.  —  signa  signorum ;  letztere 
die  Antitypeni).  —  2)  Nach  ihrer  Bedeutung:  die  alttestament- 
lichen  bezeichneten  unmittelbar  nur  die  levitische,  vor  der  Theo- 
kratie  gültige  Heiligkeit,  die  sie  auch  bewirkten,  und  erst  mittels 
dieser  die  messianische  Zukunft ;  denn  sie  waren  Verheissungs- 
zeichen  der  zukünftigen  Gnaden ;  die  christlichen  bezeichnen  die- 
selben unmittelbar  als  gegenwärtig,  und  darum  viel  klarer  und 
bestimmter ;  die  einen  wiesen  dunkel  auf  das  künftige  Leiden 
Christi  hin,  die  anderen  enthalten  seine  Verdienste  und  repräsen- 
tiren  es  in  mystischer,  aber  wirksamer  Weise  bis  zum  Ende  der 
Zeiten.  —  8)  Nach  ihrer  Wirksamkeit:  die  alttest.  verliehen 
nur  eine  legale  Weihe  für  den  theokratischen  Bund,  eine  gewisse 
religiös-politische  Heiligkeit,  die  nur  für  den  fleischlichen  Cult  im 
A.  B.  befähigte;  die  heiligmachende  Gnade  konnten  sie  wohl 
dunkel  bezeichnen,  aber  aus  siclj  selbst  nicht  geben;  die  christ- 

1)  Hebr.  9,  2:^.:  3,  2  f.:  Capreol.  IV.  dist.  2.  qii.  :{.  art.  1.:  MigiiP, 
curs.  compl.  toni.  20.  piig.  11(35.  cf.  Dionys.  <le  hier,  eccles.  c.  5.  §.  2.  iM. 
ser.  gr.  toni.  3.  p.  501.  ff.  —  Oswald  1.  e.  S.  4(».  Das  ist  aiicli  der  Grund, 
warum  die  alltest.  nur  von  Moses  proraulgirt  wunlen.  der  als  Diener  treu 
war  im  Hanse  Gottes,  die  neutest.  aber  von  Christus  selbst,  der  der  Sohn 
des  Hauses  ist,  und  warum  die  einen  als  religiöse  Caeremonien  nur  Einem 
Volke  für  eine  bestimmte  Zeit,  die  andern  der  ganzen  Welt  für  alle  Zeit 
gegeben  wurden. 


Verhältniss  der  alttest.  Sacr.  zu  den  neutest.      131 

liehen  dagegen  bezeichnen  nicht  bloss,  sondern  verleihen  und  be- 
wirken dieselbe  auch  aus  objectiv  eigener  Kraft  und  innerer  Causa- 
lität,  so  dass  deren  würdige  Empfänger  befähiget  werden,  Gott 
in  übernatürlichen  Acten  und  im  Lichte  der  christlichen  Wahrheit 
anzubeten.  In  demselben  Grrade  aber,  in  welchem  der  geistige 
Cult  des  N.  B.  erhaben  ist  über  den  fleischlichen  des  A.,  müssen 
auch  die  christlichen  Sacramente  über  die  alttest.  erhaben  sein. 
Die  neutest.  geben  ferner  mit  der  heiiigmachenden  Gnade  auch 
viele  übernatürliche  Gaben,  durch  welche  die  Potenzen  der  Seele 
befähigt  werden,  übernatürliche  Acte  zu  setzen  ;  dazu  kommt  noch 
die  sacramentale  Gnade,  die  jedes  Sacr.  für  sich  verleiht,  und 
bei  einigen  der  geistige  Oharacter;  und  weil  sie  so  grosse  Gnaden 
zum  Heile  gewähren,  ist  im  N.  B.  der  Heilsweg  so  leicht.  Die 
alttest.  dagegen  konnten  diese  reiche  Gnadenfülle  nur  schwach 
vorausverkünden ,  aber  nicht  bewirken ;  darum  liessen  sie  auch 
den  Himmel  im  A.  B.  verschlossen  und  ermöglichten  keinen  Ein- 
gang der  Seele  nach  dem  Tode  in  das  himmlische  Allerheiligste, 
wenn  sie  auch  durch  den  Glauben  sich  gerechtfertigt  hatte ;  da- 
gegen gestatten  die  christlichen,  weil  sie  die  Kraft  des  Leidens 
Christi  in  sich  enthalten,  der  gerechten  Seele  unmittelbar  nach 
dem  Tode  den  Eintritt  in  den  Himmel.  Aus  dieser  Vollkommen- 
heit der  einen  und  Unvollkommenheit  der  anderen  folgt  aber  nach 
den  Principien  des  hl.  Paulus  (Heb.  7,  18),  dass  die  einen  wegen 
ihrer  Schwachheit  mit  dem  mosaischen  Gesetze  abgeschafft  werden 
mussten,  während  die  vollkommenen  des  N.  B.  dauern  sollen,  so 
lange  die  Kirche  auf  Erden  dauert  (Matth.  28,  20;  L  Cor.  11,26.).  — 
Man  kann  auch  noch  weitere  Yergleiche  zwischen  beiden  an- 
stellen: a)  das  höchste  der  alttest.,  das  Paschamahl,  steht  unend- 
lich tief  unter  dem  niedrigsten  der  neutest.;  denn  letzteres  gibt 
die  heiligmachende  Gnade  und  macht  der  göttlichen  Natur  theil- 
haftig,  während  ersteres  nur  fleischHche  Reinheit  verlieh  und  der 
Mitgliedschaft  der  äusseren  Theokratie  theilhaftig  machte;  dagegen 
enthält  das  höchste  der  neutest.  noch  mehr  als  die  Gnade,  nemlich 
den  Urheber  der  Gnade,  Christus  selbst  gegenwärtig,  von  dem 
das  Paschalamm  nur  ein  schwaches  Bild  sein  konnte,  ß)  Ver- 
gleicht man  die  beiderseitigen  Sacr.  im  Einzelnen  mit  einander, 
insofern  sie  sich  typisch  entsprechen,  so  ist  jedes  neutest.  unend- 
lich vorzüglicher,   als   das   ihm   typisch   entsprechende   im   A.   B.; 


132  Siebentes  Hauptstück. 

denn  erstore  yiiul  virtiito  inajoni,  utilitate  meliora,  actu  faciliora, 
sif-^niticatione  praestantiora.  J)  y)  Verf^^leicht  man  die  Sacr.  l)eid(ir 
Testamente  nach  ihrer  Gesammtheit  mit  einander,  ho  ist  ihre  Zahl 
im  A.  15.  wohl  grösser;  aber  gerade  diese  Menge  ist  nach  dem 
hl.  Paulus'-^)  ein  Zeichen  ihrer  eigenen  Un Vollkommenheit  und  der 
Gnadenfülle  der  neutest. ;  denn  sie  sagt  uns,  der  Gnadenreichthum 
unserer  Sacr.  sei  so  gross,  dass  er  im  A.  B.  nur  durch  sehr  viele 
Riten  und  Typen  abgeschattet  werden  konnte.  Ausserdem  enthält 
der  N.  B.  solche  Sacr.  (Firmung,  Oelung,  Ehe),  welche  der  A.  15. 
wegen  seiner  UnvoUkommenheit  nicht  einmal  typisch  vorbilden 
konnte,  da  in  ihnen  die  Fülle  der  Gnade  und  die  Vollendung  für 
das  ewige  Leben  gegeben  wird.  Wohl  tragen  unsere  Sacr.  noch 
die  sacramentale  Hülle  des  äusseren  Zeichens  der  gegenwärtigen 
Gnade  an  sich,  und  das  ist  allerdings  noch  eine  UnvoUkommen- 
heit, die  erst  aufhören  kann^  w^enn  unser  Leib  in  der  Glorie  sich 
vergeistiget  hat;  allein  dieselbe  ist  bei  ihnen  nothwendig  wegen 
der  Schwachheit  unserer  sterblichen  Natur,  die  der  Verraittelung 
des  Geistigen  durch  äussere  Symbole  bedarf,  und  wegen  der  Stel- 


i}  August,  cont.  Faust.  1.  19.  c.  13.  M.  t.  42.  p.  355-,  -  enarr.  in 
ps.  73.  et  77.  t.  36.  p.  931.  983-,  —  de  doct.  christ.  1.  3.  c.  9.  t.  34.  p.  70  f. 
—  epist.  54.  (al.  118)  ad  Jan.  t.  33.  p.  200.  —  Ambros.  de  Sacr.  1.  4.  c.  2. 
et  3.  M.  t.  IG.  p.  437  f-,  1.  1.  c.  4.  p.  420:  Miramnr  mysteria  Judaeorum, 
quae  patribus  nostris  data  sunt,  primuiu  vetustate  sacramentorura,  deinde 
sanctitate  praestantia:  illud  promitto,  quod  diviniora  et  priora  sunt  sacra- 
meiita  Christianorum,  quam  Judaeorum.  cf.  1.  6.  c.  2.  p.  455;  Apolog.  Dav. 
c.  8.  et  12.  t.  14  p.  867.  875. 

2)  Hebr.  10,  1  ff.  —  Das  Eine  Busssacr.  entliält  alle  Gnaden  (und 
nocli  mehr),  welclie  durch  die  vielen  Reinigungen  und  Sühnen  des  A.  H. 
vorgebildet  wurden.  Cf.  S.  Tli.  IV.  S.  dist.  1.  qu.  1.  art.  5.  qu.  2.  ad 
2.  —  Expos,  in  Rom.  5.  lect.  6.  —  I.  II.  qu.  101.  art.  3.  ad  1:  quando  id, 
quod  ordinatur  ad  linem,  est  sufliciens  ad  ducendum  in  finem,  tunc  sufficit 
unum  ad  unum  effectum,  sed  propter  debilitatem  et  imperfcctionem  ejus, 
quod  est  ad  finem,  oportet  ea  multiplicari.  Caeremoniae  V.  L.  invalidae 
et  imperfectae  erant  ad  repraesentandum  Christi  mysterium,  quod  est  super- 
excellens;  et  ideo  oportuit  hujusmodi  caeremonias  multiplicari.  —  III. 
qu.  75.  art.  1.  ad  4.  Allerdings  enthalten  auch  die  neutest.  Sacr.  eine 
Siebenzalil;  aber  dieselbe  ist  bei  ihnen  kein  Zeichen  der  Ohnmacht,  sondern 
der  UeberlüUe;  denn  der  Grund  iiirer  Vielheit  liegt  in  der  Schwäche  und 
Unfähigkeit  der  menschlichen  Natur,  den  überreichen  Gnadcnstrom  dieser 
Sacr.  auf  einmal  und  auf  einem  Wege  in  sich  aufzunehmen;  darum  musste 
derselbe  in  sieben  Arme  zertheilt,  sich  nach  einander  in  die  Seele  ergiessen. 


Yerhältniss  der  alttest.  Sacr.  zu  den  neutest.       133 

lung,  welche  die  neutest.  Kirche  auf  Erden  zwischen  dem  A.  B. 
und  der  Glorie  im  Himmel  einnimmt;  darum  müssen  ihre  Sacr. 
zwischen  den  alttest.  Sacr.  und  dem  Leben  der  Glorie  in  der  Mitte 
stehen;  im  A.  B.  gab  es  nur  Zeichen  ohne  die  Realität  der  Gnade, 
in  der  Glorie  wird  es  nur  mehr  Wahrheit  und  Leben  geben  ohne 
äusseres  Zeichen  und  Bild;  in  der  Kirche  hier  auf  Erden  müssen 
die  Sacr.  beides,  Zeichen  und  Sache,  wirkliches  Gnadenleben,  aber 
verhüllt  durch  Bild  und  Symbol  J),  enthalten. 


*■  1)  Darauf  deutet  Paulus  Hebr.  10,  1.  hin,  wenn  er  dem  Schatten 
(oxtä)  des  A.  B.  nicht  die  Dinge  (upäyiJLaxa)  selbst,  sondern  nur  das  Bild 
der  Dinge  (ttjv  stxöva)  im  N.  B.  gegenüberstellt.  Ely.wv  bezeichnet  hier  im 
Gegensatze  zum  alttest.  Schatten  die  Dinge  selbst,  aber  in  einer  bestimmten 
Gestalt,  in  der  sie  sich  darstellen,  —  die  Sache,  die  im  Bilde,  in  einer 
Umhüllung  sich  sichtbar  macht.  Demnach  haben  wir  im  A.  B.  axiä  (umbra)  ', 
im  N.  B.  auf  Erden  slvtojv  (imago)  *,  in  der  Glorie  xä  TipayiAaTa  (corpus). 
Alex.  Hai.  IV.  qu.  8.  mbr.  2.  art.  2  §.   1. 


m\ 


L  930  .E38  J33  1883  IMS 
Jahres-Berlcht  über  das 
Bischofliche  Lyceum  zu  Elchs 
47228711 


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